Protokoll der Sitzung vom 30.01.2013

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

können sie mitnichten die Solidarität der Banken erwarten. Wer nämlich seinen Kredit nicht bedienen kann, hat halt Pech gehabt. Und wer seinen Dispo in Anspruch nehmen muss, wird dreist abgezockt. Von den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird immer erwartet, dass sie ordentlich mit ihrem Geld haushalten, von den Banken allerdings wird dies offenbar nicht erwartet. Kreditinstitute können sich unbegrenzt Geld leihen zu extrem niedrigen Zinsen,

(Udo Pastörs, NPD: Trauen Sie sich doch! Fordern Sie die Verstaatlichung der Banken! – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Michael Andrejewski, NPD)

während sie weiterhin hoch riskante Geschäfte betreiben, während sie weiter in Größenordnungen spekulieren und an ihre Manager unverschämt hohe Boni zahlen.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Das betrifft sicherlich nicht alle Banken, aber die privaten betrifft es schon.

(Beate Schlupp, CDU: Das ist doch alles Gerede.)

Meine Damen und Herren, das ist auch völlig schräg. Fakt ist, wer heute Guthaben auf seinem Girokonto hat, bekommt nicht einmal 1 Prozent Zinsen darauf.

(Heinz Müller, SPD: Gar keine.)

Wer sein Girokonto jedoch überzieht,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

muss im Durchschnitt 11 bis 12 Prozent zahlen,

(Beate Schlupp, CDU: Nein.)

was über dem Durchschnitt der Euro-Länder liegt

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

und was oft das Vierfache der Zinsen eines Baukredites ausmacht. Über die extrem günstige Refinanzierung der Banken haben wir hier mehrfach gesprochen. Es ist also kein Wunder, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Zinshöhe für Dispokredite zu Recht als Abzocke empfinden.

(Marc Reinhardt, CDU: Frau Syrbe kann doch senken in Vorpommern-Greifswald.)

Und noch mal zu den Ausführungen von Minister Backhaus. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass die Ausfallquote für Dispo- und Überziehungskredite lediglich 0,3 Prozent beträgt. Also worüber reden wir eigentlich? Ich sage Ihnen, es gibt keinen Grund, einer gesetzlichen Regelung weiter aus dem Weg zu gehen. Meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, Zinsexzesse auf Verbraucherkosten weiter zu dulden. Zinsen müssen angemessen sein, das sollte doch auch hier unstrittig sein.

(Udo Pastörs, NPD: Was ist angemessen? – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Aber Sie glauben doch nicht wirklich, Herr Kollege Eifler, dass die Banken freiwillig einlenken und freiwillig auf Geld, auf Gewinne verzichten?!

(Dietmar Eifler, CDU: Das regelt der Markt, der Wettbewerb.)

Und daher ist es wichtig, richtig und dringend notwendig, dass sich die Landesregierung auf der Bundesebene aktiv für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, für eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Zinssätze einsetzt. Wir fordern hier namentliche Abstimmung zu dem Antrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Marc Reinhardt, CDU: Unbedingt.)

Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksa- che 6/1493 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich Sie alle im Saal, die Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, die Namen aufzu- rufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Nils Saemann und Erwin Sellering werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 16.01 Uhr

__________

Wiederbeginn: 16.03 Uhr

So, ich eröffne die Sitzung wieder und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

An der Abstimmung haben insgesamt 59 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 18 Abgeordnete, mit Nein stimmten 41 Abgeordnete und es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung auf Drucksache 6/1493 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Der Medizin-Mafia das Handwerk legen – Wirksame Maßnahmen gegen die Korruption im Gesundheitswesen einleiten, Drucksache 6/1488.

Antrag der Fraktion der NPD Der Medizin-Mafia das Handwerk legen – Wirksame Maßnahmen gegen die Korruption im Gesundheitswesen einleiten – Drucksache 6/1488 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat nunmehr zum fünften Mal einen Antrag vorgelegt, damit endlich Maßnahmen eingeleitet werden, die konsequent Korruption und Bestechung im Gesundheitswesen begegnen. Immer mehr Vertreter der politischen Klasse müssen eingestehen, dass die bisherigen Konzepte erfolglos waren, um die überwiegende Mehrheit der rechtschaffenden Ärzte vor den schwarzen Schafen im Gesundheitswesen zu schützen. Auch die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vor- pommern hat den Handlungsbedarf inzwischen erkannt, schiebt Lösungen aber in gewohnter Weise auf die lange Bank.

Wir von der NPD-Fraktion halten es zum Beispiel für unhaltbar, dass angestellte Ärzte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, während die Korruption von freiberuflich tätigen Ärzten keinen Straftatbestand darstellt. In was für einem Staat leben wir eigentlich, der dieses zulässt?

(Udo Pastörs, NPD: BRD.)

Um was für Parteien muss es sich handeln, die wissentlich gesetzliche Änderungen und somit auch die rechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung verhindern?

Im Namen der NPD-Fraktion fordere ich den Landtag hiermit erneut auf, endlich die Landesregierung zu beauftragen, umgehend einen Maßnahmenkatalog gegen die weitverbreitete Korruption im Gesundheitswesen zu erstellen und umzusetzen. Weiterhin ist endlich der Straftatbestand der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu verankern. Hierzu gehören aus unserer Sicht einerseits die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft sowie die Gründung einer speziellen Antikorruptionseinheit, die sich insbesondere auch dem Thema Abrechnungsbetrug widmet.

Selbst die SPD, die Sozis, sind aus ihrem Dauerschlaf aufgewacht und stellen jetzt Forderungen auf,

(Udo Pastörs, NPD: Ja, da war auch der eine oder andere Minister dabei.)

von denen sie beispielsweise im August 2012 noch überhaupt nichts wissen wollten. Sie erinnern sich doch sicherlich noch an den Auftritt von Herrn Barlen am 31. August 2012, als er in einem sehr peinlichen Beitrag, der fast ausnahmslos die Korruption im Gesundheits- wesen verharmloste, hier versuchte, die Geschichte und die Wirklichkeit zu verdrehen.

(Julian Barlen, SPD: Da haben Sie wohl nicht zugehört.)

Noch im August 2012 hatten die Vertreter von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Politik, so Herr Barlen seinerzeit, eine gute Verständigung zur Begegnung der vorhandenen Missstände im Gesundheitswesen erzielt. Nicht mal sechs Monate später fordert die SPD in Person ihres Bundestagsfraktionsvorsitzenden Steinmeier ein Berufsverbot für korrupte Ärzte. Wie kommt dieser Sinneswandel?

Karl Lauterbach, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, forderte erst vor wenigen Tagen einen regelrechten Paragrafen im Strafrecht bei Korruption von niedergelassenen Ärzten.