sich mit einem entsprechenden Verbrechen eine staatliche Vollversorgung auf Lebenszeit ohne Strafcharakter verdienen kann, einen kostenlosen Hotelaufenthalt mit dem einzigen Manko,
dass er das Hotel nicht verlassen darf. Er kann den Ho- telaufenthalt sogar nach Belieben verlängern,
indem er Therapien einfach ablehnt. Zur Arbeit kann man ihn auch nicht zwingen – Kriminellenparadies BRD.
Wenn man vom Gedanken der Sicherheitsverwahrung ausgeht, ist dieser Gesetzesentwurf noch nicht einmal konsequent. Man dürfte die Sicherheitsverwahrten noch nicht einmal in gefängnisähnlichen Bauten unterbringen, sondern in ganz normalen Häusern,
Wir sind der Auffassung, dass man wesentlich großzügiger mit der Verhängung lebenslänglicher Strafen bei schweren Gewalttätern umgehen sollte, denn in vielen US-Bundesstaaten sind sie bei drei schweren Straftaten lebenslänglich weg. Und ich würde sagen, ein Vergewaltiger, der drei Taten begangen hat, muss lebenslänglich weg. Um Kanzler Schröder zu zitieren: „Wegsperren, und zwar für immer.“ – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na ja, das war jetzt mal wieder typisch NPD: Wegsperren und dann ist es gut!
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf hat seinen Ursprung, das ist hier mehrfach angesprochen worden, im Mai 2011. Das Bundesverfassungsgericht hat damals die bisherige gesetzliche Regelung zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Gleichzeitig machte das Bundesverfassungsgericht Vorgaben für die
künftige Regelung. Der Entwurf setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nach unserer Auffassung konsequent um.
Ein wesentlicher Punkt der Vorgaben war das sogenannte Abstandsgebot, das ist hier auch mehrfach angesprochen worden, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Straftat deutlich zu unterscheiden hat. Die Therapie der untergebrachten und die Vorbeugung vor neuen Straftaten muss danach unbedingten Vorrang haben gegenüber den Sanktionen für vergangene Straftaten. Diese Art der Unterbringung war in der alten Regelung so nicht vorgesehen.
Nach dem Urteil wird derzeit der weitere Vollzug der Sicherungsverwahrung nur in bestimmten Altfällen geduldet. Spätestens bis zum 31. Mai dieses Jahres – auch das ist mehrfach betont worden – müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in geltendes Recht umgesetzt sein. Wenn bis dahin keine Neuregelung in Kraft ist, kann die Sicherungsverwahrung nicht vollzogen werden.
Meine Damen und Herren, sicherlich hat Karlsruhe einen engen Zeitplan vorgegeben. Ministerin Kuder hat das hier ausführlich dargestellt – und das ist auch so – und hat uns diese Aufgabe übergeben. Ich bin aber zuversichtlich, dass dieser Termin eingehalten werden kann.
Der Neubau auf dem Gelände der JVA Bützow ist ebenfalls hier schon hinlänglich beschrieben worden. Dort wird eine Abteilung für die Sicherungsverwahrung errichtet. Es werden ab Mai Räume für bis zu 20 Sicherungsverwahrte zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Plätze beruht bekanntlich auf Schätzungen der künftigen Fallzahlen. Hierbei wurde von der Anzahl der derzeit in Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen aus- gegangen. Derzeit sind es wohl 8 und von dieser Zahl wird eben ausgegangen, dass wir also in Zukunft diese 20 Plätze benötigen werden.
Fakt ist, dass diese Unterbringung Geld kosten wird. Das ist unumstritten. Aus diesem Grunde müssen wir uns vor Augen führen, weshalb wir überhaupt Sicherungsverwahrung umsetzen. Es geht um den Schutz der Allgemeinheit, der Bevölkerung vor extrem gefährlichen und rückfallgefährdeten Straftätern, die durch Gewalt oder Sexualdelikte auffällig geworden sind. Wenn diese Personen ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt haben, erst dann werden sie in die Sicherungsverwahrung genommen. Es geht dann nicht mehr um Strafe, sondern um den Schutz der Allgemeinheit.
Die Sicherungsverwahrung darf dann so lange aufrechterhalten werden, wie der Untergebrachte als rückfallgefährdet, also gefährlich gilt. Bis dahin wird mit dem Untergebrachten an seiner Resozialisierung gearbeitet. Daneben tritt als weiteres Vollzugsziel die Minderung seiner Gefährlichkeit. Dies ist der wesentliche Unterschied zum Strafvollzug.
Aus diesem Grunde und um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu genügen, sieht der Gesetzentwurf einen sogenannten freiheitsorientierten und auf Therapie ausgerichteten Vollzug vor. Es sind indi- viduelle, auf die Untergebrachten zugeschnittene Therapieangebote vorgesehen, um die Gefährlichkeit der Täter zu vermindern. Alle diese Maßnahmen sind im Gesetzentwurf vorgesehen und hinreichend beschrieben.
Neben der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage werden zwischenzeitlich auch Tatsachen geschaffen, damit der Vollzug der Sicherungsverwahrung auch fristgerecht starten kann. Hier ist also bereits erwähnt worden, dass auf dem Gelände der JVA Bützow ab Juni zwei Wohngruppen zur Verfügung stehen werden. Auch die Ausgestaltung der Räume, zum Teil barrierefrei und mit einer strikten Trennung vom Strafvollzug, wird so erfolgen. Mit diesen baulichen Voraussetzungen wird dem vorgeschriebenen freiheitsorientierten Abstandsgebot Rechnung getragen. Auch die Angleichung des Lebens im Vollzug an die allgemeinen Lebensbedingungen, sei es durch weitgehende Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung, großzügige Besuchszeiten oder behandlerisch begleitete Ausführungen, dienen der Umsetzung dieses Gebots.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist nach unserer Auffassung in sich schlüssig und wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht. Damit die Sicherungsverwahrung fristgerecht in unserem Land vollzogen werden kann, wird gerade die bauliche Infrastruktur geschaffen. Wir im Landtag werden uns sehr zügig mit diesem Gesetzentwurf befassen. Unsere Fraktion stimmt der Überweisung zu. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/1476 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung auch den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack zum Schriftführer.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/1231.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/1231 –
In der 28. Sitzung des Landtages am 24. Oktober 2012 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetz
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Erinnerung – es ist Ihnen sicherlich allen noch gut in Erinnerung –
Erstens. In den letzten zehn Jahren sind dem Innenministerium 29 Bürgerbegehren in unseren Gemeinden und Kommunen angezeigt worden. Davon wurden bekannterweise 19 – also zwei Drittel – aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Das ist eine enorm hohe Ausschussrate, so nenne ich das jetzt mal.
Deswegen wollen wir die formale Prüfung der Bürgerbegehren vor die Sammlung der Unterschriften ziehen und nicht eben erst die Leute Unterschriften sammeln lassen, um ihnen dann hinterher mitzuteilen, dass sie formal einen Fehler gemacht haben und deswegen noch mal die Unterschriften sammeln müssen oder am besten gleich resigniert aufgeben sollten. Das ist doch meines Erachtens real praktizierter Irrsinn. Das schafft nur Frustration und Resignation. Das führt meines Erachtens in die Politikverdrossenheit. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns einfach die Regelung aus Niedersachsen importieren und die formale Prüfung von Bürgerbegehren vor die Unterschriftensammlung ziehen!
Zweitens. Wir GRÜNE wollen, dass die Gemeinde und die Antragsteller im Falle eines Bürgerentscheides in einer gemeinsamen Informationsbroschüre über Vor- und Nachteile des Anliegens informieren können. Damit wird die Meinungs- und Willensbildung in der Bevölkerung gleichberechtigt und ausgewogen gefördert.
Drittens. Wir wollen auch das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden von bisher 25 Prozent moderat auf 20 Prozent senken. In Schleswig-Holstein und in Rheinland-Pfalz liegt das Zustimmungsquorum ebenfalls bei 20 Prozent.