dann werden Sie sehen, dass die Komplexität viel größer und viel schwieriger ist, als Sie sie den Leuten hier im Land weismachen wollen. Legen Sie also diese Scheinheiligkeit ab! Lassen Sie uns gemeinsam sachlich und besonnen an der Sachaufklärung arbeiten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigt, dann, glaube ich, muss man das tun, indem man auch einen Blick in die Historie wagt und wirft, vor dem Hintergrund, dass es vor dem Ansinnen der LINKEN, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten – und der Antrag zielt ja darauf, noch mal zu unterstreichen, dass das richtig gewesen wäre oder aus Ihrer Sicht heute nach wie vor richtig ist –, dann muss man den Blick in die Vergangenheit werfen und sagen, wie ist es denn eigentlich dazu gekommen.
Und, Herr Ritter, Sie haben vorhin selbst gesagt, wir haben einen Fehler gemacht – nicht wir GRÜNE, sondern wir, DIE LINKE –, weil wir hätten das eigentlich schon viel früher beantragen müssen. Es stellt sich die Frage, warum haben Sie es nicht getan. Ich kann Ihnen eine Antwort geben, zumindest kann ich das für unsere Fraktion so beantworten, weil es ist ja nicht so, dass zu den Geschehnissen um den NSU nicht in irgendeiner
Form berichtet worden wäre, sondern selbstverständlich ist in dem entsprechenden Kontrollorgan des Verfassungsschutzes, in der Parlamentarischen Kontrollkommission, dieses Thema regelmäßig befasst worden.
Genauso, wie ich einen Eindruck hatte und mir ein Bild gemacht habe und Sie sich als Mitglied der PKK ebenfalls – davon gehe ich zumindest mal aus – ein Bild gemacht haben zu der Frage, ist dort in ausreichender Form aufgeklärt worden und haben wir als diejenigen, die den Verfassungsschutz zu kontrollieren hatten, die Möglichkeit gehabt, dies auch in ausreichender Form zu tun, ich habe für mich ein zentrales Ergebnis, was ich hier auch offenbaren kann, ohne hier irgendwelche Geheimschutzinteressen zu gefährden: Ich hatte bis zu dem Zeitpunkt, zu dem hier der Antrag in den Landtag eingebracht worden ist, öffentliche Berichterstattung durch den Innenminister, durch die Fraktion DIE LINKE, das war die Dezembersitzung, nicht den Eindruck, dass das, was uns mitgeteilt worden ist, was auf unsere Fragen – und wir haben intensiv nachgefragt – geantwortet worden ist, rechtfertigt, hier in Mecklenburg-Vorpommern einen Untersuchungsausschuss ins Leben zu rufen. Ich hatte übrigens auch den Eindruck, dass die Fraktion DIE LINKE oder der Vertreter der LINKEN diese Haltung bestätigt haben, sonst hätten Sie logischerweise ja auch einen Antrag eingebracht oder uns darauf angesprochen.
Wir hatten in der Tat immer einen Dissens, wir hatten in der Tat immer einen Dissens bei der Frage, ob das berechtigte öffentliche Interesse – und in diesem Dilemma sind wir jetzt als PKK-Mitglieder –, das berechtigte öffentliche Interesse nach Aufklärung, nach Information in ausreichendem Maße bedient worden ist. Da hatten wir in der Tat einen massiven Dissens. Wir haben immer gefordert, das war eine offene Auseinandersetzung, Herr Caffier, zwischen uns und Ihnen oder zwischen uns als Opposition und der Landesregierung, zu sagen, wir erwarten, dass der Innenminister in deutlich öffentlicher Form aufklärt, weil das Interesse an Aufklärung ist berechtigt.
Im Übrigen, lassen Sie mich diesen wichtigen Nachsatz auch machen, habe ich zu keinem Zeitpunkt, und der Bericht bestätigt übrigens diese Einschätzung, zu keinem Zeitpunkt das Gefühl gehabt, dass man nicht in umfassender Form aufklären kann, ohne in irgendeiner Form etwas zu gefährden. Der Bericht liegt jetzt vor, das ist ein vielseitiges Papier und es wäre überhaupt kein Problem gewesen, seinerzeit im Dezember dem Antrag der LINKEN zu folgen und diesen Bericht vorzulegen.
Und jetzt, meine Damen und Herren, jetzt wird es inkonsequent. Sie haben den Antrag gestellt. Zu unserem Bedauern, wir hatten den Antrag im Dezember unterstützt, ist die Landesregierung beziehungsweise sind CDU und SPD dem nicht gefolgt. Und dann haben Sie in der Tat das Instrument des Untersuchungsausschusses ins Spiel gebracht, nicht deshalb, weil Sie etwa inhaltlich davon überzeugt waren, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, um einen Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung der Geschehnisse zu beauftragen, sondern
weil Sie, wenn ich es jetzt mal sehr emotional zum Ausdruck bringen will, weil Sie sauer darüber waren, wie die Landesregierung und die CDU- und SPD-Fraktion hier reagiert haben. Ich habe das emotional nachvollziehen können.
aber die Konsequenz, daraus resultierend einen Untersuchungsausschuss zu fordern, halte ich an dieser Stelle nicht für richtig, weil ich finde, man muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob dieser Untersuchungsausschuss gerechtfertigt ist.
Der Bericht, den Herr Caffier dann vorgelegt hat, nennen Sie es Verhandlungen, heften Sie sich das ans eigene Revers, weil die Drohung mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat sicherlich ihren Beitrag dazu geleistet, dass dieser Bericht überhaupt vorgelegt worden ist. Die Tatsache, dass er vorgelegt worden ist, ist richtig und man kann durchaus zu unterschiedlichen Einschätzungen hinsichtlich der Qualität dieses Papiers kommen. Ich weiß nicht, ob der Innenminister dazu nachher noch etwas sagen kann, bis an welche Grenze er gegangen ist an der Stelle.
Auf jeden Fall sind dort Informationen vermittelt worden, die mir als PKK-Mitglied durchaus bekannt waren, auch darüber hinausgehende Informationen sind mir bekannt, die aber durchaus relevanten Teilen der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Für mich persönlich war es nichts Neues, aber ich habe Personen, Gruppierungen, Verbände, Initiativen erlebt, die auch gesagt haben, da stehen durchaus Dinge drin, über die hatten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis.
Ich hätte mir an der einen oder anderen Stelle noch mehr Tiefe gewünscht und ich habe mir in der Tat – und an der Stelle kann ich in der Tat Ihrem Antrag folgen – an zwei Punkten auch gewünscht, dass die Landesregierung, dass der Innenminister ein wenig selbstkritischer mit den Vorgängen umgegangen wäre. Da finde ich in diesem Bericht nichts, da ist Ihre Anmerkung im Antrag aus meiner Sicht völlig gerechtfertigt.
Ich finde auch, dass in diesem Bericht der Ansatz fehlt, welche Konsequenzen ziehen wir denn aus dem, was dort geschehen ist. Und da reihen sich die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern durchaus ein in die Fehler, die anderenorts auch gemacht worden sind, nicht nur weitreichende wie Aktenschreddern oder Ähnliches, aber auch hier ist in die falsche Richtung ermittelt worden. Das kann man erklären, überhaupt keine Frage, aber in der Öffentlichkeit auch mal zu dokumentieren und zu sagen, wir haben die gleichen Fehler gemacht wie andere Landesbehörden auch, glaube ich, wäre angesichts der Dimension der Geschehnisse durchaus angemessen.
Und jetzt sage ich Ihnen eins: Die Frage, ob wir mit auf das Ticket gehen zur Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die haben wir treffen müssen nach dieser Anhörung derjenigen, die das gefordert haben. Das ist keine leichte Nummer gewesen, und die
haben wir treffen müssen – das können Sie mir abnehmen oder Sie können es sein lassen – in einer schlicht und ergreifend sachlichen Abwägung. Da spielen zwei Dinge eine ganz besondere Rolle, und die will ich hier an dieser Stelle auch benennen.
Der erste Punkt ist: Ich verlasse mich sehr wohl darauf, was die Staatsanwaltschaft derzeit ermittelt in diesen Vorgängen, denn dort befinden sich die Aktenlager und da gibt es einen zentralen Satz – es gibt auch noch andere zentrale Sätze in diesem Bericht, die Sie nicht zitiert haben, aber den will ich mal zitieren – auf der Seite 37. Da steht, wörtlich wird zitiert aus einem Schreiben des Generalbundesanwalts, und dort steht, „die durchgeführten Ermittlungen haben keine Erkenntnisse zu persönlichen Kontakten der drei Mitglieder der terroristischen Vereinigung ‚NSU‘ zu Personen aus dem Raum Mecklenburg-Vorpommern ab dem Untertauchen der Gruppe erbracht.“ Das ist eine Aussage des Generalbundesanwalts, relativ aktuell vom Februar. Die kann ich glauben oder ich kann sie nicht glauben. Ich glaube noch in diesem Staat daran, dass die Ermittlungen eines Generalbundesanwalts in keiner Weise negativ beeinflusst sind.
Der zweite Punkt, und das möchte ich Ihnen auch vorwerfen, der Fraktion DIE LINKE auch vorwerfen, der zentrale Punkt ist, dass Sie den Eindruck erwecken, trotz dieser Erkenntnislage, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss könnte über das, was der Generalbundesanwalt ermittelt hat, hinaus zu Erkenntnissen kommen,
die in irgendeiner Form dem entsprechen, was die Initiativen, die Personen, die das fordern, erwarten, nämlich dass wir zu einer großartigen, vielleicht sogar noch staatsanwaltschaftsähnlichen Aufklärungsarbeit kommen.
Das, sehr geehrte Damen und Herren, wäre ein Eindruck, der falsch wäre, und deshalb haben wir klar gesagt, dass dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss diese Erkenntnisse nicht erbringen wird. Da rede ich nicht über Finanzen oder Ähnliches, sondern über die Frage, was kann dieser Ausschuss leisten. Und der wird sehr, sehr früh an seine Grenzen kommen. Und vor dem Hintergrund, dass die Vernetzungen nicht nachgewiesen werden können – auch die 41er-Liste zum Beispiel weist keinen Hinweis auf Mecklenburg-Vorpommern auf – und dass der Untersuchungsausschuss nicht das leisten kann, was erwartet wird, haben wir diesen abgelehnt, und logischerweise wird in der Konsequenz von unserer Seite auch dieser Antrag abgelehnt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Antrag der Fraktion DIE LINKE merken wir wieder einmal, es recht zu machen jedermann, ist eine Kunst, die keiner kann.
Und, Herr Suhr, ich bin durchaus bei Ihnen, in vielen, vielen Punkten kann ich Sie nur unterstützen. In einem Punkt muss ich Ihnen allerdings widersprechen: Sie sagten, die gleichen Fehler gemacht wie andere Länder auch. Ich denke mal, Herr Dachner hat sehr überzeugend die Ermittlungslinie,
(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sehe ich nicht so. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
gelegt. Und ich sage mal so, es muss nicht jeder verstehen, warum Sicherheitsorgane, warum Polizei und Verfassungsschutz sich so und nicht anders verhalten haben, aber ansonsten denke ich schon, in weiten Teilen kann ich das durchaus unterstreichen, was ich gesagt habe.
Der Innenminister hat dem Landtag bereits mehrfach über die Ermittlungen zum NSU berichtet. Das schließt auch die vielen Gelegenheiten mit ein, bei denen er auf ähnliche Anträge der Opposition antwortet. Und die Parlamentarische Kontrollkommission wurde ebenfalls mehrfach, durchgehend, umfassend informiert.
Und ich will es an dieser Stelle auch noch mal hervorheben: Zweifellos sitzen dort Abgeordnete aller Couleur und zweifellos sind auch die Voraussetzungen sehr, sehr unterschiedlich. Ich denke mal, es wird niemand bestreiten, dass das, was Sie und ich wahrnehmen, zwei völlig verschiedene Sachen sind. Sie sehen es unter Umständen aus Ihrer vorherigen beruflichen Verwendung, ich aus meiner. Unsere Bewertungen gehen möglicherweise auch auseinander, aber daraus alleine dann schon – beispielsweise so, wie Herr Ritter das tut – abzuleiten, dass der Innenminister seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen wäre, also tut mir leid, das kann ich nicht bestätigen. Die Opposition ist dort vertreten und auf den Informationsbrief bezieht sich DIE LINKE ja ohnehin in ihrem Antrag.
Ich denke, die Berichte des Innenministers zeigen, dass die zuständigen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern allen Hinweisen nachgegangen sind. Versäumnisse oder Ungereimtheiten der handelnden Stellen kann ich nicht erkennen. Ich sage das auch ruhigen Gewissens, ruhigen Gewissens heute mit Blick auf die vergangene Woche, als ich die Gelegenheit hatte, mir einen anderthalbstündigen Vortrag von dem NSU-Untersuchungsaus- schussvorsitzenden des Bundestages Edathy anzuhören in Berlin, der tatsächlich mal beschrieben hat, was Fehler und Pannen sind. Davon sind wir meilenweit entfernt.
Versäumnisse, hatte ich gesagt, sind nicht erkennbar, weder unter unserem jetzigen Innenminister, der für die Aufarbeitung zuständig ist, noch unter dem Innenminister der rot-roten Koalition, der 2004, zur Zeit des Mordes an Mehmet Turgut, an verantwortlicher Stelle saß.
Ihren heutigen Antrag, liebe Fraktion der LINKEN, sehe ich nur als lauwarmen Aufguss Ihres Antrages aus der Dezembersitzung. Alle bisherigen Ermittlungsergebnisse – sowohl im Land als auch in anderen Bundesländern – zeigen, dass der Informationsaustausch zwischen den Behörden, also dem Verfassungsschutz, Polizei und Justiz, verbessert werden muss. Das ist nicht neu. Damit hat der Innenminister in Mecklenburg