Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er das nicht vorhat und dass er das auch, glaube ich, hier nicht unterstützen will.
Man könnte ja im Vergleich dazu auf die Idee kommen, alle, die Mitglied im NABU oder im BUND sind, die dürfen auch nicht mehr in der unteren Naturschutzbehörde tätig werden, weil es da auch einen Interessenkonflikt gibt, ne?
Das wäre ja alles möglich. Das ist aber wahrscheinlich von Ihnen genauso wenig gewollt wie von allen anderen. Sie sehen, wir werden also auch als CDU-Fraktion dieser Überweisung nicht zustimmen und den Antrag natürlich auch ablehnen. Und weil wir hier in letzter Zeit auch immer viel über Kopfnoten diskutieren – hier wäre es wirklich einfach: Sechs und setzen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn der Gesetzesentwurf konsequent wäre, dann dürfte er nicht nur hauptamtlichen Bürgermeistern die Mitgliedschaft im Kreistag verwehren, sondern – wie schon gesagt – auch Gemeindevertretern. Der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung und die Gemeindevertretung ist kein Parlament, sondern Teil der Verwaltung. Gemeindevertreter, die im Kreistag sitzen, befinden sich in genau dem gleichen Interessenkonflikt wie der Bürgermeister.
Im Kreistag Vorpommern-Greifswald sitzt der Bürgermeister von Anklam, Galander, da sitze auch ich als Anklamer Gemeindevertreter, und so wenig wir auch sonst gemein haben, wenn über die Kreisumlage abgestimmt wird, wie das am Montag der Fall war, sind wir genau im gleichen Interessenkonflikt. Im Interesse des Kreises ist es natürlich, eine möglichst hohe Kreisumlage zu erzielen und auch sonst möglichst viele Lasten auf die Gemeinden abzuwälzen.
Im aktuellen Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist zum Beispiel festgeschrieben, dass die Gemeinden in Zukunft sogar die Wartung der Atemgeräte der freiwilligen Feuerwehr bezahlen und Kreisstraßen in die eigene Verantwortung übernehmen sollen, wenn denn eine Gemeinde so dämlich wäre, sich darauf einzulassen. Im Interesse der Gemeinden liegt es natürlich, das alles abzuwehren, so gut es geht.
Man könnte jetzt lang und breit darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, Bürgermeister und Gemeindevertreter von einer Kandidatur für den Kreistag auszuschließen, wenn es denn Massen von Bürgern gäbe, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Kreistag interessieren.
Besonders dank der nicht mehr ganz so neuen Großkreise ist das aber nicht der Fall. Die Distanzen sind so groß in diesen kleinen Bundesländern, die sich Kreise nennen, und der zeitliche Aufwand so enorm, gerade für die Ausschusssitzungen, dass nicht wenige Kreistagsmitglieder auf eine erneute Kandidatur schon deswegen verzichten wollen und auch schon verzichtet haben. Im Kreistag Vorpommern-Rügen ist es ja auch schon zu Mandatsniederlegungen gekommen. Es ist einfach nicht mehr genug personelle Substanz da, um eine solche Trennung zwischen Kreistagsmandat und Bürgermeisteramt und, wenn man konsequent sein will, auch Gemeindevertretermandat herbeiführen zu können. Diese Idee lehnen wir als Unsinn ab.
Was die Offenlegung für das Mandat bedeutsamer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Gemeindevertreter angeht, so hört sich das etwas nebulös an – was heißt bedeutsam? –, wobei es der Gesetzesentwurf sogar noch unbestimmter ausdrückt. Da heißt es: „soweit dies für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann“. Das läuft auf eine Offenbarungspflicht in einem Maße hinaus, die sich mit Datenschutz schlecht verträgt und auch abschreckend wirken dürfte auf Bürger, die sich kommunalpolitisch engagieren wollen und sich gleich mit einem Generalverdacht konfrontiert sehen. Da werden ja die reinsten Stasi-Träume wahr. Ich wundere mich wirklich über die GRÜNEN. Ich dachte immer, das sind solche Datenschutzfreaks, aber hier wird rangegangen an den Speck,
Das einzig Vernünftige in diesem Gesetzesentwurf sind die Lockerungen der Zulassungsvoraussetzungen von Bürgerbegehren. Dem stimmen wir zu, alles andere lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich führe fort: Die Regelung der Befangenheit in Paragraf 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern reicht nach unserer Ansicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht aus. Unerwünschte Interessenkollisionen können sich auch außerhalb des Bereiches von unmittelbaren Vor- und Nachteilen
Deshalb soll auch ermöglicht werden, dass, wie bei Landtagsabgeordneten auch – also ich frage mich eigentlich, wo das Problem ist, es wird ja täglich hier in diesem Land praktiziert –, wie also bei Landtagsabgeordneten auch zum Beispiel jährlich oder zum Zeitpunkt der jeweiligen Veränderung die Gemeindevertreter für die Ausübung ihres Mandates bedeutsame Angaben über ihren Beruf
sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten machen. Da steht nichts von persönlichen Neigungen, Herr Müller.
Und natürlich sind wir auch wie bei Landtagsabgeordneten und bei Bundestagsabgeordneten, wo das übliche Praxis ist, der Meinung,
Ich frage mich, auch wenn das ein anderer Paragraf ist und in Brandenburg, ich frage mich, warum etwas in Mecklenburg-Vorpommern nicht funktionieren soll, was in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz funktioniert.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie stoppeln sowieso bei allen Themen hier immer von anderen Bundesländern irgendwas zusammen.)
Aber hier scheint das völlig unvorstellbar zu sein. Ich bitte also um Überweisung in den zuständigen Innenausschuss und möchte allerdings noch eine kurze Anmerkung machen.
Herr Müller, was ich unehrlich von Ihnen finde, ist, dass ich Ihnen in unserem ersten Gespräch, als Sie uns dieses gemeinsame Gespräch angeboten haben, eindeutig gesagt habe – das ist entsprechend meiner Erinnerung, viel- leicht erinnern Sie sich anders, Sie haben übrigens auch dieses gemeinsame Gespräch erst für einen Termin nach den Wahlen im Herbst angeboten meines Erachtens –,