Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn gestern das Bundeskabinett den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt hat, halten wir unseren Antrag nicht für erledigt, denn als im Frühjahr Ministerpräsident Sellering in einer Studie auf die drohende Altersarmut aufmerksam machte, hat er uns doch den Beweis der drohenden Zunahme von Altersarmut aus regierungsverantwortlichem Munde bestätigt.

Vor knapp einem Monat, am 21. Oktober, hat nun das Statistische Bundesamt Zahlen zur gestiegenen Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung veröffentlicht. Demnach waren zum Stichtag 31. Dezember 2010 bundesweit mehr als 412.000 Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Die Zahl der voll erwerbsgeminderten Leistungsbezieher nahm seit dem Jahr 2005 bundesweit um knapp 100.000 zu und lag am 31. Dezember 2010 bei 384.565 Männern und Frauen. Insgesamt waren also am Ende des Jahres 2010 bundesweit fast 800.000 Menschen auf staatliche Hilfe im Alter und oder bei Erwerbsminderung angewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern bedurften 16.901 Frauen und Männer dieser Unterstützung.

Zwar wirken bei den Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung insgesamt in Ostdeutschland, also auch in Mecklenburg-Vorpommern, die langjährige Berufstätigkeit der Frauen und damit verbundene eigene Rentenansprüche zurzeit noch entlastend, aber in Mecklenburg-Vorpommern zeigen zum Beispiel die unterbrochenen Erwerbsbiografien nach 1990, die insgesamt niedrigen Löhne, die bundesweite Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Einführung von Hartz IV durch die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder in den nächsten Jahren ihre negative Wirkung. Entgegen den üblichen Verläufen kommt in unserem Bundesland diese Entwicklung nicht später, sondern erheblich früher an. Bundesweit rechnet man in 10 bis 15 Jahren mit Millionen Menschen, die in die Altersarmut abrutschen.

Für Mecklenburg-Vorpommern, das wissen Sie, stellt sich dies alles aufgrund der niedrigsten Einkommen bundesweit und der hohen Langzeitarbeitslosigkeit noch viel dramatischer dar. Ich verweise auf den Armutsatlas des Paritätischen. Aber selbst das Statistische Bundesamt kommt um die Bestätigung des Faktes der Armutsgefährdung nicht mehr herum. Ich verweise auf die entsprechende Pressemitteilung vom 3. November 2011, nach der bereits „im Jahr 2009 … 15,6 %“ der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, also mehr als zwölf Millionen Menschen, „armutsgefährdet“ und von sozialer Ausgrenzung bedroht waren.

Nun wissen wir alle, dass die gesetzliche Rentenversicherung aus Beiträgen gespeist wird, die Arbeitnehme

rinnen und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, freiwillige Versicherte und versicherungspflichtig Selbstständige entrichten. Der Beitragssatz beträgt seit dem Jahr 2007 bis zur Kappung der Beitragsbemessungsgrenze 19,9 Prozent. Bei der Knappschaftlichen Rentenversicherung gilt ein höherer Beitragssatz. Mit diesen Beiträgen werden die Renten der jetzigen Rentnerinnen und Rentner, Erwerbsminderungsrente, Todesfallrehabilitationsleistungen finanziert und ein eigener Rentenanspruch erworben.

Seit Jahren wird über die demografischen Auswirkungen auch auf die gesetzliche Rente diskutiert.

(Udo Pastörs, NPD: Vergreisungsauswirkungen.)

Es gäbe zu viele Rentnerinnen und Rentner und zu wenig Einzahler. Der Bund müsse immer mehr zuschießen. Auch deshalb müsse das Renteneintrittsalter mindestens auf 67 Jahre, besser 70 Jahre angehoben und die Höhe der Rente obendrein gesenkt werden.

Worum geht es in der aktuellen Diskussion über die Absenkung der Beiträge und meiner Fraktion im vorliegenden Antrag? Immer dann, wenn wir einen hohen Umfang beitragspflichtiger Beschäftigter haben, profitiert nicht nur der Staat durch höhere Steuern, sondern profitieren auch die gesetzlichen sozialen Sicherungssysteme durch höhere Einnahmen. Damit steigen auch die Rücklagen im System. Wenn jedoch diese Rücklage am Jahresende in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als 1,5 Monatsausgaben der insgesamt gezahlten Leistungen beträgt, dann muss laut der aktuell geltenden Regelung des Paragrafen 158 des SGB VI der Rentenbeitragssatz gesenkt werden. Dieser Fall tritt nun zum Ende des Jahres 2011 ein und die Bundesregierung hat deshalb den Beitragssatz für das Jahr 2012 auf 19,6 Prozent gesenkt am gestrigen Tag. Das bedeutet bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro eine Beitragssenkung von 3,75 Euro im Monat. Entsprechend würde natürlich bei einem geringeren Bruttoeinkommen die Beitragssenkung noch niedriger ausfallen.

(Torsten Renz, CDU: Mathematik. – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Das ist so. Genau.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, unter den vorgenannten Aspekten der schon vorhandenen und weiter anwachsenden Altersarmut ist dies ein sinnloser Automatismus, den es abzuschaffen gilt. Dieser Automatismus gehört abgeschafft, da wir zum einen nicht wissen, wie lange die höheren Einnahmen noch fließen, aber wir auf jeden Fall wissen, dass die Wirtschaftsweisen und selbst die Bundesregierung für das Jahr 2012 schwache Prognosen abgegeben haben. Zum anderen verdient die Nachhaltigkeitsrücklage, so der offizielle Terminus, ihren Namen nicht, denn 1,5 Monatsausgaben sind keine nachhaltige Rücklage. 1973 betrug diese Rücklage übrigens 9,4 Monatsausgaben und 1993 waren es noch mehr als 2,6 Monatsrücklagen. Und nicht zuletzt gilt es zum Dritten, der Altersarmut mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir brauchen endlich nicht nur einen gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch eine solidarische, armutsfeste gesetzliche

Rentenversicherung auf einer stabilen breiten Beitragsbasis. Was wir nicht brauchen und was wir uns auch nicht leisten können, das sind prekäre Arbeitsverhält- nisse, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen und keinerlei Perspektive für Jung oder Alt bieten. Wir brauchen auch keine Zunahme der Alters- armut, weiter sinkende Renten und ein Renteneintritts- alter ab 67 Jahre oder älter.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ebenso wie bei den Löhnen brauchen wir dagegen auch bei den Alterseinkünften eine Untergrenze, sprich eine armutsfeste Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich danke Ihnen.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich bitte jetzt unsere Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig nach vorne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns mit Sicherheit einig, dass es darum geht, dass Menschen in Mecklenburg-Vorpommern alt werden können und in Würde alt werden können. Und dazu gehört, dass Menschen, die in Rente gehen, nicht unter Armutsrenten leiden. Und deswegen ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben deutschlandweit und für Mecklenburg-Vorpommern im Besonderen, dass wir die Rente armutsfest machen. Und auch für mich gehört dazu, dass gerade die gesetzliche Rente eine armuts- feste Alterssicherung sein muss.

In Mecklenburg-Vorpommern droht Altersarmut. Warum? Altersarmut entsteht dann, wenn Niedriglöhne gezahlt werden, wenn die Lebensbiografie von Arbeitslosigkeit betroffen ist und wenn man lange in Teilzeit gearbeitet hat. Derzeit leben 5.365 Rentner von Grundsicherung. Die Grundsicherung im Alter beträgt derzeit 678 Euro. Aber Ziel muss es sein, dass eben gerade ältere Menschen im Land nicht von Grundsicherung leben müssen, und erst recht nicht dann, wenn sie gearbeitet haben. Und deswegen ist es erforderlich, dass insbesondere für eine armutsfeste Rente vorne etwas getan wird – in der Erwerbsbiografie –, und das mit guter Arbeit, mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, mit Vollzeitarbeit und mit einem guten Lohn, mit einem Lohn, von dem man leben kann, wenn man arbeitet, und von dem man eine Rente hat über Grundsicherung.

Und ich möchte Ihnen veranschaulichen, dass das für viele Menschen in unserem Land nicht der Fall sein wird, weil viele Menschen einen sehr geringen Lohn in unserem Land verdienen, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Sie müssen heute, um eine Rente auf Niveau der Grundsicherung zu bekommen, also auf einem Niveau, das sie auch bekommen, wenn sie nie gearbeitet hätten, 45 Jahre lang 40 Stunden arbeiten und mindestens 9,03 Euro in der Stunde verdienen. Ich frage Sie oder Sie wissen es auch: Wie viele Menschen in unserem Land verdienen viel weniger, obwohl sie Vollzeit arbeiten und sich anstrengen?

(Torsten Renz, CDU: Und das ist ungerecht.)

Und deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass die Löhne steigen, und deshalb ist es richtig, dass wir auf dem Weg zum Mindestlohn sind.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh, ich kann das nicht mehr hören! Das sind doch alles nur Sprechblasen.)

Herr Ritter, es sind keine Sprechblasen, es gibt eine klare Koalitionsvereinbarung, in der steht,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist doch nichts wert.)

dass wir einen „flächendeckenden Mindestlohn“ „auf Bundesebene“ unterstützen und dass wir im Land ganz konkret vorankommen. Und es ist schade, dass Sie bei einem so wichtigen Thema gerade die Debatte verlassen,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist nur Papierrascheln.)

anstatt sich dieser Debatte zu stellen. Und vielleicht darf ich es sagen, ich finde es sehr enttäuschend, dass der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei sagt, dass die CDU unglaubwürdig ist, wenn sie sich für Mindestlohn einsetzt. Ich sage ganz klar: Ich finde es gut und richtig, dass unser Koalitionspartner im Land genau diese Punkte in der Koalitionsvereinbarung unterstützt und wir uns damit einig sind.

(Udo Pastörs, NPD: Mit welchem praktischen Effekt? Null! In der Praxis nichts wert.)

Wir wollen, dass es bessere Löhne im Land gibt, damit sich Arbeit wirklich lohnt. Und man darf es Leuten, die diesen Weg mit beschreiten, nicht vorhalten, sondern man muss es gut finden, dass wir gemeinsam auf diesem Weg sind, wenn es wirklich um die Menschen geht. Aber wie die Reaktion von Herrn Ritter zeigt, geht es offensichtlich darum nicht.

Das eine ist wichtig – die gute Erwerbsbiografie. Viele Menschen in unserem Land haben diese Erwerbsbiografie eben nicht wegen der Niedriglöhne. Und dazu kommt, dass viele Menschen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, eine sogenannte gebrochene Erwerbsbiografie haben. Warum? Weil viele Menschen, das haben wir gemeinsam erlebt, jeder kennt persönliche Fälle im privaten Umfeld, gerade nach der Wende arbeitslos geworden sind und lange Zeit arbeitslos waren und es vielleicht nicht geschafft haben.

Die Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit wurden in der Vergangenheit für die Rente erbärmlich schlecht angerechnet und wurden leider durch die Bundesregierung jetzt gestrichen und gar nicht mehr angerechnet. Und deswegen brauchen wir in diesem Bereich Verbesserungen. Wir brauchen aber auch die Möglichkeit, dass Menschen überhaupt arbeiten können, um später eine gute Rente zu haben, und deswegen ist es gut, dass unser Land dafür sorgt, dass Beruf und Familie zu vereinbaren ist, und dass wir mit unseren Kita-Angeboten bundesweit an der Spitze sind.

Was tun wir aber für die Menschen, die derzeit nicht davon profitieren, weil es keinen Mindestlohn gibt, die

derzeit nicht davon profitieren, weil sie gebrochene Erwerbsbiografien haben? Und dazu gibt es ganz konkrete Vorschläge, Vorschläge, die ich im Antrag der Linkspartei vermisse. Ich finde nicht, dass das ein großer rentenpolitischer Wurf ist. Die Überschrift hört sich gut an: „Gesetzliche Rente zur armutsfesten Säule der Altersversicherung machen“ und dann lapidar unter Punkt 2 davon sprechen, dass wir „geeignete Regelungen“ treffen sollen. Vielen Dank für das Vertrauen in die Landesregierung, aber es hätte an der Stelle auch mehr kommen können von der Opposition.

Ich möchte aber sagen, was ich mir darunter vorstelle, was getan werden muss, um die Rente armutsfest zu machen, insbesondere für die Menschen, die derzeit nicht von einer Erwerbsbiografie profitieren, nicht von Löhnen profitieren, die ihre Rente überhaupt armutsfest machen. Wir brauchen die Verlängerung der Rente nach Mindesteinkommen. Das heißt, Menschen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet haben, müssen am Ende ihres Lebens mehr Geld haben als Grundsicherung. Das heißt, ihre Arbeit muss sich lohnen, ansonsten sind wir fehl in unserer Leistungsgesellschaft. Deswegen ist es wichtig, dass wir die kleinen Einkommen besser bewerten bei der Rente, weil wir belohnen wollen, wenn Menschen arbeiten.

Der dritte Punkt: Wir brauchen eine Reform der Erwerbsminderungsrente. Das ist hier von der Abgeord- neten der Linkspartei angesprochen worden. Die Zurechnungszeiten müssen verbessert werden und die Zugangskriterien müssen überprüft werden. Wir brauchen außerdem eine bessere rentenrechtliche Berücksichtigung der Zeiten des ALG-II-Bezugs und wir brauchen vor allem Lösungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur noch leichte Tätigkeiten im Arbeitsmarkt verrichten können und derzeit wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen keinen entsprechenden Arbeitsplatz finden und deshalb ein Risiko für ihre Rente haben.

Wir brauchen in diesem Zusammenhang auch eine demografiegerechte Anpassung des Reha-Deckels. Einige Abgeordnete werden sich erinnern, der Landtag hat hier in der letzten Legislaturperiode beschlossen, dass wir uns dazu auf Bundesratsebene einsetzen sollen. Es geht darum, dass Menschen wieder fit gemacht werden für einen anderen Beruf nach ihren Fähigkeiten und dazu vor allem der Reha-Deckel angehoben werden muss. Es macht Sinn für die Menschen selbst und sie zahlen auch wieder ins solidarische System ein.

(Udo Pastörs, NPD: Blabla!)

Zu dieser Bundesratsinitiative kann ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass der Entschließungsantrag, den das Land Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hat, mit allen Stimmen der Länder verabschiedet worden ist in der Sitzung am 23. September 2011. Bisher wurde der Antrag aber noch nicht von der Bundesregierung aufgegriffen. Also an dieser Stelle waren wir aktiv und hoffen, dass die Aktivitäten weiter unterstützt werden.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigkeitsversicherung auszubauen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Problem der Armuts

rente nicht nur ein Problem von Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern ist, sondern vor allem auch von Selbstständigen ohne Pflichtvorsorge. Wenn wir diese Selbstständigen kurzfristig in die Rentenversicherung einbeziehen könnten, würden wir auf diesem Wege auch Versorgungslücken vermeiden und eine ausreichende Altersrente sichern. Insbesondere kleinere

selbstständige Unternehmer mit relativ geringen Einkommen verfügen heutzutage eben über keine ausreichende Absicherung. Langfristig muss das Ziel nach meiner Einschätzung sein, dass alle Erwerbstätigen, also auch Beamte und Abgeordnete, unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Hürden in die Rentenversicherung integriert werden.

Wie können wir diese Sachen konkret auf Bundesebe- ne unterstützen? Was hat die Landesregierung vor? In Ziffer 282 der Koalitionsvereinbarung ist festgeschrieben, dass „die Koalitionspartner sich auf Bundesebene für die zügige Schaffung eines einheitlichen Rentensystems in Ost- und Westdeutschland ein(setzen). Dazu bedarf es einer Lösung, die weder die heutigen Rentnerinnen und Rentner noch die gegenwärtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benachteiligt. Darüber hinaus stehen Fragen der Überleitung von Rentenansprüchen und die Vermeidung von Altersarmut im Vordergrund.“

Sie sehen also, sehr geehrte Abgeordnete, dass wir auf Landesebene bewegen wollen, was wir auch realisieren können. Und ich hoffe, dass wir auf Bundesebene auch in dieser Frage weiterkommen.

Was passiert derzeit auf Bundesebene? Es wurde bedauerlicherweise keine Rentenkommission, so, wie angekündigt, eingesetzt. Allerdings hat Frau von der Leyen zu einem Rentendialog eingeladen. Der Rentendialog wird seit September des Jahres auf Bundesebene geführt, an dem unter anderem Sozialverbände beteiligt sind. Die Länder sind derzeit nicht beteiligt und deshalb bin ich froh, dass wir einstimmig einen Beschluss fassen werden auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 23. und 24. November 2011, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, natürlich auch die Länder in den Dialog zur Zukunft der Rente einzubeziehen und in die Erarbeitung eines Konzeptes.

Wie sehen die derzeitigen Vorschläge des Bundes aus? Die vorgeschlagene Zuschussrente und auch die leicht verbesserte Erwerbsminderungsrente von Frau von der Leyen sind keineswegs dazu geeignet, das Problem der Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Hier sind weitergehende Ansätze vonnöten, was übrigens nicht nur von mir so gesehen wird, sondern auch von meiner geschätzten Kollegin in Sachsen, der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Frau Clauß von der CDU. Sie hat in einem Schreiben an Frau Bundesministerin von der Leyen das mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht. Deswegen gehe ich davon aus, dass die Vorschläge der Bundesregierung auch erst mal nur ein Einstieg in die Diskussion sein können, und am Ende des Rentendialogs muss nach meiner Auffassung ein anderes, ein besseres Konzept stehen.