nach dem Gesetzeswortlaut nur eine Ausnahme von der Regel und Ausnahmen hat der Bundesgesetzgeber auch vorgesehen. Sie sind zum Beispiel begründet in Ehe, Familie, Religion oder gesundheitlichen Bedürfnissen oder natürlich durch besondere europäische Richtlinien: Schutz Minderjähriger, Behinderter, Schwangerer oder Personen, die durch Folter, Vergewaltigung oder jeglicher Gewalt in schwerer Form Schäden erlitten haben.
Auch den Landkreisen und kreisfreien Städten steht dabei ausdrücklich ein gesetzlicher Ermessensspielraum zu, denn sie entscheiden im Einzelfall, ob eine zentrale Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder eine dezentrale Unterbringung zweckmäßiger ist.
Jetzt lasse ich einen ganzen Teil meines Redebeitrages weg und will auf eine Umfrage zurückkommen, die 1998 unter Asylbewerbern und Vertretern von Ausländerbehörden durchgeführt wurde – damals von Frieder Jelen – und die ergab, dass eine dezentrale Unterbringung als nachteilig empfunden wurde, seinerzeit also, als Mecklenburg-Vorpommern weitaus mehr Asylbewerber unterzubringen hatte als heute. Die große Mehrheit der Befragten beklagte sogar die fehlende soziale Betreuung und die Vereinsamung. Und ich denke, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, das dürfte nicht in Ihrem Interesse sein.
Ich finde, der Antrag eröffnet viele Fragen. Insbesondere erschließt sich mir nicht, warum von einem Verfahren, welches seit 20 Jahren praktiziert wird und das sich in diesen 20 Jahren bewährt hat, ausgerechnet jetzt abgewichen werden soll, und aus den vorgenannten Gründen kann ich den Antrag der LINKEN nur ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt ein für DIE LINKE nur allzu typischer Antrag. Asylanten sollen nach der Unterbringung von längstens zwölf Monaten in einer Gemeinschaftsunterkunft dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Der jetzige Zustand führe mittel- und langfristig zu ernsthaften sozialen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, so die LINKEN.
fragt ernsthaft nach den sozialen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei 75.000 Landsleuten, die Jahr für Jahr in andere Bundesländer zur Arbeit pendeln, oder jenen Tausenden hier im Lande,
die mehrere Jobs ausüben müssen, um auch nur halbwegs über die Runden zu kommen? Im Endeffekt, Herr Ritter, niemandem.
Geht es nach Herrn Ritter, Holter und Konsorten sollen Asylanten also nach spätestens zwölf Monaten dezentral in Wohnungen untergebracht werden.
Für mich hat dieses Ansinnen durchaus symbolischen Charakter, handelt es sich doch oftmals um Wohnungen, in denen früher vielfach junge Landsleute und Familien wohnten, die vor der katastrophalen Wirtschafts- und Sozialpolitik,
auch der LINKEN, förmlich Reißaus genommen haben und die jetzt in anderen Bundesländern oder sogar im Ausland leben.
ein eiskalt geplanter Bevölkerungsaustausch. Aber mit Völkern haben gerade Sie von den SED-Nachfolgern ja ohnehin nichts am Hut.
Insgesamt betrachtet geht es uns von der nationalen Opposition jedoch nicht darum, ob ein Asylant im Heim oder in einer Wohnung lebt.
Der sogenannte Asylparagraf, Artikel 16a Grundgesetz, ist daher ersatzlos zu streichen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.