Protokoll der Sitzung vom 26.04.2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der LINKEN stellt Forderungen auf, die nun einmal gar nicht in unsere Mecklenburger und vorpommersche Landschaft passen. Einige Dinge hatte ja schon die Ministerin genannt. Ich beziehe mich mal auf die Forderung in Richtung Bundesebene.

Die Forderung an die Bundesebene nach einer neuen Behörde, die fachlich so ausgestattet sein soll, dass sie Prüfungen zu den Inhaltsstoffen vornehmen kann, denn das wäre eine Voraussetzung dafür, dass zu Wirksamkeit und Risiken Auskunft gegeben werden kann, ist überflüssig. Es gibt bereits Arzneimittelprüfstellen, es gibt ein intensives Zulassungsverfahren in Deutschland, wir haben für spezielle Fragen toxikologische Beratungsstellen – wozu soll eine weitere Stelle geschaffen werden?

Die Arzneimittelprüfstelle sichert die gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen für die im jeweiligen Bundesland hergestellten Arzneimittel und ist Ansprechpartner für pharmazeutische Unternehmen, Apotheken, Zollorgane, Polizei, Gesundheitsämter.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einen kleinen, leistungsfähigen Bereich der Pharmazeutischen Industrie, für deren Überwachung das Landesverwaltungsamt zuständig ist. Die bei Inspektionen gemäß Paragraf 65 Arzneimittelgesetz gezogenen Plan- oder Verdachts- proben werden eingesandt und hinsichtlich Identität, Reinheit und Gehalt sowie sonstiger für eine sichere Anwendung wichtiger Qualitätsparameter untersucht. Dies können Tabletten verschiedenster Arzneiformen sein, Kapseln, Pulver und so weiter.

Die Analytik basiert auf den zugelassenen Prüfvorschriften der Hersteller beziehungsweise auf den Methoden des Europäischen Arzneibuchs. Ebenso wird die Kennzeichnung der Arzneimittel beurteilt. Auch bei Apothekeninspektionen gezogene Proben werden analysiert. Des Weiteren werden Abgrenzungsproben beurteilt und

für andere Behörden Gutachten erstellt. Bei diesem Leistungsspektrum sehe ich das Plus nicht, dass eine neue Behörde mir bieten soll.

Es handelt sich, wenn ich Ihren Antrag weiter betrach- te, um einen locker unterstellenden Sachverhalt, weil hinter dem Antrag die Behauptung steht, dass Krankenkassen oder Apotheken nicht produktneutral oder unabhängig beraten. Unterstellungen oder mögliche Einzelfälle sind immer eine schlechte Basis für fachlich begründete Anträge. Das darf ich Ihnen allerdings auch deutlich sagen.

Die eingebrachte Beratungspflicht in Ihrem Antrag ist nur ein Minus zu Ihrer eigentlich gewollten Positivliste, die Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, ja nicht erst seit gestern fordern und uns einmal mehr unterjubeln möchten. Eine solche Liste ist Ihnen nicht nur politisch überall dort, wo Sie damit vorstellig wurden, um die Ohren geflogen, sondern sie lässt zugleich eine ergebnisoffene Beratung im Sinne der tatsächlichen Unabhängigkeit in der Wahl des Mittels nicht naheliegend erscheinen.

Eigentlich wollen Sie ja die Abschaffung aller Zuzahlungen. Zugleich sollen alle sinnvollen Medikamente in eine Liste aufgenommen werden, in die Positivliste. Das soll zu einer Begrenzung der Arzneimittelpreise führen, denn sinnvoll sind doch wohl Generika, nicht wahr? Diese ausschließlich in ihrem Kern an Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Forderung überrascht aus Ihrer Richtung, steht doch sonst betontermaßen der Mensch im Mittelpunkt Ihrer Politik.

Lassen Sie mich für die CDU feststellen: Kein Patient gleicht dem anderen, jeder Mensch braucht eine andere medizinische Versorgung. Auf dem Wege wurde die personalisierte Medizin in den Fokus gerückt, bei der der Patientennutzen im Vordergrund stehen soll. Eigentlich also soll der Arzt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Patienten doch bei ganzheitlicher Betrachtung festsetzen, was für welche Patienten ein sinnvolles Präparat ist, und dabei nicht an der ausschließlich wirtschaftlichen Leine geführt werden.

Der Mensch mit seinen speziellen Problemen und seiner besonderen Lebenssituation steht – jedenfalls, wenn man Ihre Vorstellungen umsetzt – nicht mehr im Vordergrund. Rechnerisch betrachtet kann zudem nicht festgestellt werden, dass das Verschreiben zu einer Begrenzung der Arzneimittelpreise führen wird oder dass eine Erstattung aller sinnvollen Medikamente bei Wegfall der Zuzahlung nicht eine gleichbleibende Belastung bedeuten würde.

Ein Bonussystem zur Belobigung von Ärzten, die artig die Listenmedizin verschreiben, entspricht weder der Patientenversorgung, die wir uns wünschen sollten, noch entspricht es meinem Bild von ärztlicher Unabhängigkeit und verantwortungsvollem Selbstverständnis. Überzeugender ist da der Ansatz, der hierzulande längst Raum greift. Die intensive Beratung und die zeitlich intensive Behandlung von Patienten hat im Rahmen einer Studie einer Krankenkasse mit der Unimedizin in Rostock zu einer deutlichen Abnahme der Verschreibung von Medikamenten insgesamt, also auch ganz gleich welcher geführt und zugleich bei den Patienten nicht das Gefühl verursacht, nicht ausreichend behandelt worden zu sein. Im Gegenteil, alle Beteiligten waren sehr zufrieden.

Diese Studie unter Regie des Sozialministeriums ist ein Erfolgsmodell, das Schule machen sollte, denn die Medikamentenverordnungen nahmen in Anzahl und Umfang ab und wurden vor allem besser koordiniert. Hier wird also bereits der Weg der individuellen und sozialeren Versorgung gegangen und damit eine wirtschaftliche Verordnungsweise erzielt. Für mich kommt diese Umsetzung Ihrer Idee einer Selbstverpflichtung nicht nur nahe, sondern wird bereits hier mit Erfolg gelebt. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Eine Bemerkung noch mal: Wenn Sie so einen Antrag ausarbeiten, dann dürfen Sie auch nicht die Zahnärzte vergessen, denn auch die KZV müsste dann ja diesem Vertrag mit beitreten, auch die Zahnärzte verschreiben Medikamente. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir Bündnisgrünen unterstützen den Antrag der LINKEN zum Aufbau einer produktneutralen Arzneimittelberatung. Ziel einer solchen Arzneimittelberatung ist es zum einen, den Ärzten eine unabhängige Übersicht über die auf dem Markt befindlichen Arzneimittel zu verschaffen, insbesondere in Bezug auf neue Präparate. Herr Koplin hat das auch schon erwähnt. Zum anderen sollen die Ausgaben für Arzneimittel gesenkt werden.

Bislang werden ja die Dossiers, auf deren Grundlage sowohl der ganz relevante Zusatznutzen des neuen Arzneimittels definiert wird als auch die Preiskalkulation erfolgt, von den Pharmakonzernen selbst erstellt. Das heißt, die Pharmaunternehmen können in Deutschland die Preise für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen selbst festsetzen und die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen diese dann erstatten.

Wir fordern dagegen, das Preismonopol der Pharmaindustrie sollte schnellstmöglich beendet werden.

Wir brauchen eine bessere Unterscheidung zwischen tatsächlichen und nur scheinbaren Arzneimittelinnovationen.

Wir brauchen eine Zusatzaufgabe für das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, nämlich eine Kosten-Nutzen-Abschätzung, die bisher nicht in dem Aufgabenspektrum erwähnt wird.

Wir fordern, dass die Pharmakonzerne verpflichtet werden, alle Arzneimittelstudien registrieren zu lassen und deren Resultate zu veröffentlichen.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist sowohl für alle neuen als auch für alle bereits auf dem Markt befindlichen Medikamente, die von erheblicher Bedeutung bei der Patientenversorgung sind oder erhebliche Ausgaben verursachen, durchzuführen.

Als sechsten Punkt fordern wir: Auf der Grundlage der Bewertung des Zusatznutzens und einer Kosten-Nutzen

Bewertung wird über die Aufnahme des Medikaments in eine Positivliste verordnungsfähiger Arzneimittel entschieden. Medikamente ohne Zusatznutzen können dort auch aufgenommen werden, wenn sie kostengünstiger als bisherige Alternativen sind. Das ist eine Abwägung, die wir so als notwendig betrachten.

Da nun aber, wie die LINKEN ganz richtig sagen, die Positivliste ein Ziel ist, das auf Bundesebene zwar angestrebt wird, aber noch nicht mehrheitsfähig ist, müssen wir andere Wege finden, um in dieser Frage weiterzukommen. Da sieht der Antrag der LINKEN die Übernahme des Modells eines Arzneimittelprogramms vor, das in Bayern die Kassenärztliche Vereinigung seit dem Jahr 2002 durchführt, als eine Möglichkeit, Ähnliches für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. In dem Modell in Bayern erfolgt die Arzneimittelberatung durch die Kassenärztliche Vereinigung, und zwar unabhängig von den Interessen der Pharmakonzerne. Die Kernpunkte des Programms in Bayern sind – Herr Koplin hat es ja schon skizziert – eine umfassende Information an alle Vertragsärzte zu aktuellen pharmakologischen und pharmazeutischen Themen, eine detaillierte Pharma- kotherapieberatung durch speziell geschulte Beratungsärzte und die Apotheker der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern und nähere Informationen zum Arzt, Verordnungskosten und der erwähnte Regressschutz.

Nach uns vorliegenden Informationen ist allerdings der eine Effekt, den wir auch anstreben, nämlich die Kostensenkung, in Bayern noch nicht vollständig erreicht worden. Da gilt es also für Mecklenburg-Vorpommern, noch feiner zu justieren und das Modell noch besser auf unser Land anzupassen.

Natürlich gibt es, wie Ministerin Schwesig schon erwähnt hat, auch Arzneimittelberatungen in Mecklenburg-Vor- pommern, zum Beispiel durch die AOK NordWest, die den niedergelassenen Ärzten das Programm pharmPRO anbietet. Dennoch denken wir, dass ein Landesprogramm, wie es von den LINKEN hier gefordert wird, für Mecklenburg-Vorpommern auch sinnvoll ist. Von daher unterstützen wir den Antrag und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Karlowski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Julian Barlen für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine solidarische Gesundheitspolitik für alle Menschen in unserem Land, aber auch in ganz Deutschland ist bekanntermaßen ein wesentliches Ziel der Sozialdemokratie und logischerweise auch der sozialdemokratischen Fraktionen auf Bun- desebene und in den Bundesländern. Denken Sie dabei bitte auch – und der Kollege Koplin hat es eben angesprochen – an den kürzlich hier im Landtag beschlossenen Antrag zur Verringerung eben dieser Übermedikation, der auf unsere Initiative hier beraten wurde.

Zu unseren gesundheitspolitischen Zielen gehört also eine effiziente Versorgung der Menschen mit wirksamen

und aber auch wirtschaftlichen Medikamenten. Und im Umkehrschluss gilt es, Patientinnen und Patienten vor überteuerten Arzneimitteln mit eingeschränktem oder sogar fraglichem Nutzen zu bewahren.

Gleichzeitig ist nicht hinzunehmen, meine Damen und Herren, dass das mittlere Preisniveau für Medikamente in Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor 20 Prozent höher ist. Schon lange und auch schon lange vor dem im Bundestag von Schwarz-Gelb ein- gebrachten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, kurz AMNOG, engagieren wir uns als SPD sehr intensiv für eine Kosten-Nutzen-Bewertung der Wirkstoffe bei einer gleichzeitigen Abfederung der natürlich vorhanden finanziellen Risiken für innovative, das heißt also sehr wirksame, aber überdurchschnittlich teure Behandlungen von Krankheiten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gerade in der Krebstherapie.)

Genau, gerade in der Krebstherapie.

Und bei dieser frühen Nutzenbewertung und der Nutzenbewertung überhaupt ist selbstverständlich in unseren Augen auch der Bestandsmarkt einzubeziehen. Ebenso ist unseres Erachtens die Erarbeitung einer Positivliste aller in diesem Sinne verordnungsfähigen Medikamente durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erforderlich. Soweit also mit Blick auf den vorliegenden Antrag Übereinstimmung.

Hinsichtlich der Forderung der Fraktion DIE LINKE, in Ermangelung einer, ich nenne das mal, „voll zufriedenstellenden Lösung“ auf Bundesebene im Land Mecklenburg-Vorpommern eigene Initiativen – oder weitere Initiativen ist ja korrekter – zur Qualitätssicherung und zur Kostenreduzierung bei Arzneimitteln zu ergreifen, möchte ich Folgendes anmerken: Zunächst einmal darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, und das möchte ich auch natürlich mit Blick auf die Besucherinnen und Besucher unserer Sitzung hier zu dieser fortgeschrittenen Stunde betonen, dass durch diese hilfsweisen Maßnahmen hier in Mecklenburg-Vorpommern eine bundesweite Regelung, die für alle Bundesländer gilt und die eben genau diese Bewertung des Nutzens sozusagen möglich macht, dass die dadurch nicht ersetzt werden kann. Also wir brauchen nach wie vor eine bundesweite Regelung, auf die wir uns in dem Sinne im Augenblick leider nicht einigen können, weil es eine andere Regierungsmehrheit gibt.

Darüber hinaus möchte ich natürlich den Ausführun- gen unserer Gesundheitsministerin Manuela Schwesig beipflichten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern keine Veranlassung, gegenüber den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung auf den Aufbau einer Arzneimittelberatung zu drängen, denn die Kassenärztliche Vereinigung bietet unter Einbeziehung der Krankenkassen bereits eine individuelle Beratung, unter anderem zur Qualität der aktuellen Medikamente und deren Wirkstoffe, an.

Und zur effizienten Verordnung von Medikamenten in Mecklenburg-Vorpommern trägt darüber hinaus die Vereinbarung zwischen Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung zum Verordnungsvolumen und zur Offenlegung des Verordnungsverhaltens bei, ebenso wie die genannte feste Arbeitsgruppe zur Einordnung neuer Arzneimittel

hinsichtlich des therapeutischen Nutzens für die Arbeit der Ärzte und die Behandlung der Patienten.

Und als besonders hilfreich möchte ich in diesem Zusammenhang darüber hinaus erneut den im Gesundheitsministerium angesiedelten Runden Tisch Arzneimittelversorgung erwähnen. Der Ansatz von Gesundheitsministerin Schwesig, die Akteure der Selbstverwaltung und weitere direkt zusammenzubringen, um die Optimierung einer wirtschaftlichen, sicheren und vor allem aber auch wirksamen Arzneimittelversorgung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes voranzubringen, das ist in unseren Augen der richtige Ansatz. Und Ministerin Schwesig hat es angesprochen: Die herausgekommenen Initiativen und Kooperationen, zum Beispiel zwischen der Apothekerkammer und der Universität

Rostock, die halten wir für sehr vorbildlich und vor allen Dingen auch weiterhin für sehr unterstützenswert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE! Im vorliegenden Antrag fordern Sie für unser Bundesland letztlich eben diese Zusammenarbeit von Kassen, Kassenärztlicher Vereinigung und weiteren, die de facto bereits läuft. Und in der Gesamtschau lehnen wir Ihren Antrag daher ab. – Ich danke sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Barlen.