und das wäre zu untersuchen. Und jetzt ist die Frage, jetzt ist die Frage, gelingt das. Das wird das Bundesprojekt zeigen müssen, denn das ist eine hoch komplizierte Materie, das zu untersuchen. Die Krankenhäuser alleine können das nicht. Es ist da vorhin gesagt worden, die Patientenakten sind für 10 bis 30 Jahre aufzubewahren. Die Patientenakten werden aber geführt nach Geburtsdatum und Namen, nicht nach angewandten Arzneimitteln. Und die Arzneimitteltests wiederum sind gesondert geführt worden.
Und hier, Herr Kokert, kommt die Pharmaindustrie ins Spiel. Die Pharmaindustrie hat die Aufbewahrungspflicht für diese Arzneimittelstudienläufe. Interessanterweise hält die Pharmaindustrie sich sehr, sehr zurück. Der „Spiegel“ hat das bemerkt, wenn ich nur darauf verweisen darf, und zu Recht fordern wir mit unserem Änderungsantrag, und die Anträge zuvor haben das auch schon, Aufklärungsarbeit der Pharma, die Pharma muss bringen.
Also ich fasse zusammen, sehr geehrte Damen und Herren: Wir wollen keine Vorverurteilung, wir wollen eine prinzipielle Verurteilung missbräuchlicher Arzneitests, wenn es sie gegeben hat, keine Frage, Herr Butzki. Aber
das, muss betont werden, ist nicht nur ein historisches Phänomen. Herr Kokert hat es gesagt, dass diese Arzneimitteltests auch in der Gegenwart laufen. Insofern ist es gut und richtig, dass wir in unserem Änderungsantrag die gültige EG-Richtlinie 2001 und so weiter, Sie können das nachlesen, aufgenommen haben.
(Torsten Renz, CDU: Ich weiß jetzt gar nicht mehr so richtig, was Sie wollen, wenn Sie fertig sind.)
Wir betonen mit unserem Antrag auch die besondere Verantwortung der Pharma, ich denke, das ist gut, das ist vertretbar, und ich bin auch froh, dass es diesen gemeinsamen Änderungsantrag gibt und wir in dieser Hinsicht dann letztendlich einmütig agieren können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, die Debatte im Interesse der Opfer dieser Tests mal ein bisschen wieder auf eine sachliche Ebene zu holen. Ich glaube, damit ist keinem gedient, dass wir uns hier gegenseitig schlechte Absichten unterstellen.
Meine Damen und Herren, die Botschaft unseres gemeinsamen Antrages ist unmissverständlich und völlig klar: Unrecht oder mutmaßliches Unrecht bei der Durchführung klinischer Studien, also die Verletzung im Grunde ethischer und moralischer Standards bei Medikamententests in der ehemaligen DDR, dieses Unrecht wollen wir lückenlos und vor allen Dingen auch flächendeckend aufklären. Und ich freue mich tatsächlich überaus, dass die bisherige Debatte und auch der Erarbeitungsprozess des gemeinsamen Änderungsantrages hierzu dieses Anliegen noch mal unterstreichen.
Meine Damen und Herren, insbesondere die damals direkt an diesen Tests Beteiligten, die haben eine Verpflichtung, heute aktiv und bitte auch auf eigene Initiative die Aufarbeitung voranzubringen. Das sind zum einen natürlich die forschenden Pharmaunternehmen, also zum Beispiel Bayer, Schering, Hoechst, Boehringer, Pfizer, Roche, und natürlich auch die ausführenden Wissenschaftler beziehungsweise die Beschäftigten der Kliniken und der medizinischen Einrichtungen in der DDR sowie nicht zuletzt die Verantwortlichen staatlicher Institutionen, also DDR-Gesundheitsministerium, Staatssicherheit,
Nämlich, und das ist der entscheidende Unterschied, den ich auch gerne noch einmal herausarbeiten möchte: Was wir aktuell diskutieren, sind nicht die normalen klinischen Studien westdeutscher Pharmaunternehmen in der DDR mit freiwilligen Probanden
beziehungsweise solchen Patientinnen und Patienten, die so schwer krank waren, dass die damals vorhandenen Medikamente keine Heilung gebracht haben
und daher ihre letzte Rettung sozusagen bewusst in der Teilnahme an der Erprobung neuer Medikamente gesehen haben, dagegen ist nichts zu sagen, denn medizinischer Fortschritt, auch im Bereich der Pharmazie, ist ohne eben solche klinischen Studien überhaupt nicht denkbar. Und todkranke Menschen, darauf ist kurz eingegangen worden, wünschen sich ja bei erfolgloser Therapie oftmals ausdrücklich, im Zuge einer Medikamentenstudie zumindest eine klitzekleine Chance auf Besserung zu bekommen. Hier müssen wir also in dieser Debatte bitte unbedingt differenzieren.
Meine Damen und Herren, bei der aktuellen Diskussion geht es nicht um diese normalen klinischen Studien, sondern darum, dass Patienten ohne ihren erklärten Willen und ohne ihr Wissen durch staatliche Institutionen und durch medizinische Einrichtungen der DDR sowie natürlich durch die auftraggebenden Pharmaunternehmen für medizinische Versuchsreihen benutzt wurden. Und ob das Ganze ganz bewusst und aktiv oder ob das durch billigende Inkaufnahme und in welchem Umfang das sozusagen stattgefunden hat, das ist jetzt zu klären.
Klar ist, wenn es solche Tests ohne Wissen und ohne Zustimmung gab, dann dienten die auch ganz unterschiedlichen Zwecken, möglicherweise der Devisenbeschaffung, möglicherweise der Einfuhr tatsächlich überaus begehrter moderner westdeutscher Medikamente in die DDR, und auf der anderen Seite bei den Pharmaunternehmen natürlich auch der kostengünstigen, schnellen, vergleichsweise unproblematischen Durchführung der ansonsten sehr teuren und aufwendigen Medikamentenstudien. Das galt auch schon für die damalige Zeit.
Und dieses Handeln, das wir hier besprechen, also ohne Aufklärung und Zustimmung, das ist das unethische und menschenverachtende und zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen akzeptable Verhalten, was wir hier heute gemeinsam kritisieren. Daher sprechen wir uns für eine umfassende Aufarbeitung aus, die nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in allen neuen Bundesländern stattfinden muss und auch in den alten Bundesländern, denn dort saßen und sitzen die in Rede stehenden Pharmaunternehmen.
Eine Aufarbeitung findet statt im Interesse der von diesen Versuchen betroffenen Menschen, den Patientinnen und Patienten, das natürlich zuallererst, aber auch im Interesse der forschenden Pharmaunternehmen und im Interesse des Ansehens der Ärzteschaft, im Interesse einer weiteren Aufarbeitung von DDR-Unrecht und auch im Interesse einer Aussöhnung zwischen Opfern und Tätern. Und da ist in meinen Augen der Aussage des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen nicht viel hinzuzufügen: „Die deutsch-deutschen Pharma-Tests zeigen, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur ein gesamtdeutsches Anliegen ist.“
Meine Damen und Herren, das Bundesministerium für Gesundheit hat nun im Lichte der Erkenntnisse in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium unter Einbeziehung der damals Beteiligten eine konsequente und vollständige Aufklärung sicherzustellen, und das gelingt
unseres Erachtens am besten im Rahmen eines flächendeckenden und vor allen Dingen auch unabhängigen Forschungsprojektes.
Forschung braucht Daten, das ist gesagt worden, und daher trägt gleichzeitig – Ministerin Schwesig ist darauf eingegangen – die Landesregierung Sorge dafür, dass, soweit noch möglich, solche Patientenakten und Dokumentationen in Mecklenburg-Vorpommern gesichert
werden, die Hinweise darauf enthalten, dass an Menschen gegen deren Willen eben solche Versuche durchgeführt wurden. Und in Auswertung der Ergebnisse der Aufklärung, also nicht schon vorher, ist gemeinsam zu bewerten, inwieweit Entschädigungsansprüche bestehen und wer hierfür die Verantwortung trägt.
Meine Damen und Herren, wirklich entscheidend für den Erfolg eines solchen Forschungsprojektes ist, und darauf möchte ich noch einmal hinweisen, dass die mutmaßlich mitwirkenden Mediziner aus unserem Bundesland im Interesse der Opfer nun den Mut haben, Farbe zu bekennen und ihrer Verantwortung für ihr Tun gerecht zu werden. Ein entsprechender Bericht der „Ostsee-Zeitung“ hat kürzlich dieses Thema sehr prominent aufgemacht und in diesem Zusammenhang unter anderem Professor Klinkmann und Professor Tanneberger ins Spiel gebracht. Und gleichen Mut und das gleiche Verantwortungsbewusstsein fordern wir natürlich auch von den Auftraggebern. Das ist eingangs gesagt worden, das möchte ich an der Stelle noch mal unterstreichen.
Und dieser Aufruf an die damaligen Verantwortlichen, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen die wesentliche Botschaft unserer heutigen Debatte. Die Beteiligten an den Studien wissen nämlich am allerbesten, welche Untersuchungen wann, wo, vor allen Dingen unter welchen Bedingungen durchgeführt wurden. Wir als Landtag fordern heute in diesem Sinne offene Karten und rufen allen Verantwortlichen zu, das Abtauchen und Verschweigen, das wird sich am Ende nicht auszahlen, denn wenn es dieses gemeinsame Forschungsprojekt gibt, dann werden irgendwann die Dokumente auftauchen und dann wird es umso peinlicher für die, denen Verfehlungen nachgewiesen werden können und die vorher geschwiegen haben. Also raus mit der Sprache!
Meine Damen und Herren, einen weiteren Aspekt möchte ich nochmals ansprechen, der in der tatsächlichen Dramatik in meinen Augen noch nicht ausreichend zur Sprache gekommen ist. Kollege Kokert ist also ganz kurz darauf eingegangen und Ministerin Schwesig ist völlig zutreffend auf die universelle Gültigkeit der menschlichen Grundrechte eingegangen. Und daher fordern wir heute auch in unserem Antrag, dass bei der gegenwärtigen und zukünftigen Durchführung klinischer Studien deutscher Unternehmen jederzeit die geltenden ethischen Forschungsstandards eingehalten werden müssen, jederzeit und unabhängig davon, ob die Studien im In- oder Ausland stattfinden. Wir alle profitieren nämlich sehr gerne von modernen, von zuverlässigen, wirksamen und vor allem in Anbetracht der immensen Forschungskosten auch einigermaßen erschwinglichen Medikamenten.
Und einen Fakt müssen wir uns dabei aber vor Augen halten. Alle diese Wirkstoffe wurden getestet und schon heute werden mehr als die Hälfte dieser Tests für Medizinen, die letztlich in allererster Linie den Bevölkerungen
der Industriestaaten helfen, weil die können sich diese Medikamente leisten, diese Tests werden zu mehr als der Hälfte nicht in den USA und auch nicht in Westeuropa durchgeführt, sondern in Afrika, in Asien, in Südamerika, in Osteuropa, und das hauptsächlich aus einem einzigen Grund: In Schwellenländern sind die Studien, Herr Koplin ist darauf eingegangen, die in Deutschland eins zu eins anerkannt werden, im Schnitt 40 Prozent günstiger durchzuführen, 40 Prozent günstiger, und das bei dem enormen Wettbewerbsdruck in der Pharmabranche, und sie sind wissenschaftlich sogar zuverlässiger. Und das hat den Grund, und das empfinde ich tatsächlich einigermaßen als Hohn und Spott, das hat den Grund, dass
die Testpersonen in den Schwellenländern und in der so- genannten Dritten Welt, zum Beispiel aus Indien, sogenannte „treatment naives“ sind, das heißt, das sind Menschen, die in ihrem Leben bisher noch keinen Zugang zu Medikamenten hatten und die aus diesem Grund auch keine verfälschenden Testergebnisse durch etwaige Wechselwirkungen aufweisen können.
Und wenn diese Menschen, die sich also selber in ihrem Heimatland keine Medizin leisten können, die neue Medizin für die westliche Welt testen, dann haben diese Menschen mindestens den Anspruch darauf, dass die in Deutschland geltenden ethischen Forschungsstandards eingehalten werden, also eine umfassende Unterrichtung, explizite Einwilligung und so weiter. Und hier ist das Vertrauen in die Durchführung vor Ort gut und die eine Seite, aber eine ständige und vor allen Dingen auch sehr wirksame Kontrolle auf der anderen Seite unseres Erachtens deutlich besser und dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mit vorliegendem Antrag fordern wir also die Aufarbeitung von historischem Unrecht und gleichzeitig die Sicherstellung, dass dieses Unrecht sich heute nicht wiederholt. Und in diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Änderungsantrag und am Ende auch zu unserem Antrag und danke sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Anfang des Jahres berichteten also einige Medien wiederholt darüber, dass in den 80er-Jahren westdeutsche und vermutlich auch internationale Pharmahersteller in der DDR sogenannte Arzneimittelstudien durchführen ließen, bei denen allerdings die betroffenen Patienten darüber im Unklaren gelassen wurden, dass sie als menschliche Versuchsobjekte missbraucht wurden. Anfang Mai 2013 informierte das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ darüber, dass in mehr als 600 sogenannten Testreihen mit mehr als 50.000 Erkrankten jene Versuche erfolgten.
Die Berichterstattung des „Spiegels“ hatte zur Folge, dass nun in beinahe allen Zeitungen, im Rundfunk und im Fernsehen über die geheimen Medikamentenversuche berichtet worden ist. Und auch Vertreter der politischen Klasse meldeten sich zu Wort und forderten rasch Aufklärung dieser Schweinerei. Es wird sich herausstellen, das ist zumindest meine Meinung, dass auch vor 30 Jahren Kapitalismus und internationaler Sozialismus Hand in Hand arbeiteten sowie Brüder im Geiste waren und sind.
Aber auch die Fraktionen der CDU und SPD wollten Aktionismus beweisen und verfassten, allerdings offenbar mit sehr heißer Nadel gestrickt, einen Antrag, der uns nun hier vorliegt. So soll der Landtag unter anderem beschließen, Zitat – und das ist jetzt der Änderungsantrag, den Sie hier vorgelegt haben –: „Auftraggeber klinischer Studien, ausführende Institutionen sowie verantwortliche staatliche Stellen, die ermöglichen, dass Teile ihrer Bevölkerung gegen ihren Willen oder in Ausnutzung ihrer Unkenntnis für medizinische Versuchsreihen benutzt werden, handeln unethisch und menschenverachtend.“ So lautet der erste Absatz des Antrages.
Halten wir also fest: Die Herrschenden in der DDR, handelten – dieses entnehme ich Ihrem Antrag – unethisch und menschenverachtend. Und diese Haltung sowie Kenn- zeichnung trifft aus meiner Sicht auch auf deren Nach- folger zu meiner linken Seite, also DIE LINKE zu. Aber glauben Sie ernsthaft, dass die politische Klasse in der West-BRD keine Kenntnis von dem Treiben der Pharmaunternehmen hatte? Leben Sie eigentlich auf dem Mond?
Dieses ekelhafte und kriminelle Treiben kann der politischen Klasse im Westen nicht verborgen geblieben sein. Nicht zu Unrecht verlangt der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Herr Roland John,