Da wird immer noch behauptet, es gäbe keine NSUBezüge nach Mecklenburg-Vorpommern, obwohl wir alle Tatsachen wissen, dass das nicht so ist.
Und bei den hier vorliegenden Untersuchungen ist die gleiche Herangehensweise dieser Koalition zu merken wie bei den NSU-Verbrechen. Deswegen steht in der Begründung – und ich zitiere es noch einmal –: „Mehrere Bundesländer“, also auch CDU-geführte Innenministerien, „mehrere Bundesländer haben zwischenzeitlich reagiert und Untersuchungen eingeleitet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der NSU-Verbrechen sind eine kritische Überprüfung der offiziellen Statistiken und eine öffentliche Unterrichtung des Landtages dringend geboten.“
Das, was in anderen Ländern Anerkennung findet, wird bei uns vom Tisch gewischt unter der Maßgabe: Erkennt endlich mal das Rechtssystem an, wir haben das alles schon tausendmal untersucht, und im Übrigen, stört unsere Kreise nicht! So etwas lassen wir nicht mehr durchgehen. – Danke schön.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
rung, die jetzt gerade in Teilen der SPD-Fraktion ausgebrochen ist. Aber nehmen Sie einfach zur Kenntnis, es sind noch ungefähr fünf Minuten, ich werde sie nicht ganz brauchen, aber ich werde auf ein paar Aspekte eingehen, die mir hier an dieser Stelle wichtig sind.
Das Erste ist, Herr Caffier hat hier in seinem Vortrag zum Ausdruck gebracht und Herr Silkeit hat auch schon den Versuch gemacht, der ist aber völlig untauglich, von unserer Seite oder von meiner Seite würde damit ein Misstrauen gegenüber den Behörden, ein generelles Misstrauen zum Ausdruck gebracht. Das ist mitnichten der Fall.
Ich sage nur an dieser Stelle, allerspätestens seit der Aufdeckung der Terroraktivitäten des NSU und seit der Aufdeckung des eklatanten Fehlverhaltens der Behörden in ganz Deutschland gibt es ein öffentliches Misstrauen gegenüber den Behörden und wir wären, glaube ich, alle gut beraten, mit diesem öffentlichen – und das ist nicht irgendwie erfunden, das können Sie überall nachlesen –,
mit diesem öffentlichen Misstrauen so umzugehen, dass wir mit den Vorgängen, die wir hier zu verantworten haben, auch öffentlich umgehen, und zwar ohne Wenn und Aber bis an die Grenze dessen, was möglich ist. Und da haben wir offensichtlich eine unterschiedliche Herangehensweise.
Der zweite Punkt ist: Sie haben gerade darauf aufmerksam gemacht, dass die Fälle in ausreichendem Maße untersucht worden seien. Da will ich auf zwei Punkte eingehen und, vielleicht ist das vorhin nicht gehört worden, noch mal darauf aufmerksam machen, dass es einfach eine Tatsache ist, dass in Sachsen im vergangenen Jahr rückwirkend zwei Todesfälle aus den Jahren 1996 und 1999 anerkannt worden sind und in die Statistik aufgenommen worden sind, dass dies in Sachsen-Anhalt für drei Gewalttaten galt und dass im Augenblick eine öffentliche Aufarbeitung in Brandenburg stattfindet.
Und wenn ich jetzt höre, na ja, es sei schon alles untersucht worden, und da wird zitiert die Große Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, es ist, glaube ich, die Drucksache, ich habe sie hier vor mir liegen, 17/7161, will ich einmal eine Passage zitieren auf die Frage: Wie ist denn untersucht worden? Ich zitiere die Antwort der Bundesregierung: „Auch hat die Bundesregierung davon
abgesehen, die zuständigen Länder um eine entsprechende Stellungnahme zu den“ damals waren es 92, „92 Sachverhalten zu bitten, da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts … sich der parlamentarische Informationsanspruch der Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht auf Gegenstände erstreckt, die sich außerhalb der Zuständigkeit … befinden...“ Und dann geht es so weiter. Also es gibt eine Länderzuständigkeit, dieses an der Stelle zu untersuchen,
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja.)
Lieber Kollege Suhr, ich habe doch gerade ausgeführt, dass die Fälle in Mecklenburg-Vorpommern 2009 noch mal untersucht worden sind im Gegensatz zu anderen Ländern. Ich kann nur Verantwortung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, was die Freiheit und Sicherheit betrifft, übernehmen und überprüfen. Wir haben mit Justiz, mit Polizei, mit den entsprechenden Personen 2009 alle Fälle noch mal untersucht. Insofern kann ich das nicht bestätigen, was da drinsteht. Das bezieht sich auf den Bund in Gänze. Wir haben es getan, ich habe es ausgeführt.
Und, lieber Kollege Ritter, eins ist mir besonders wichtig – weil das gerade in einem Halbsatz hier so klang und dann gleich wieder zu irgendwelchen Diskussionen führt –: In allen Unterlagen, die Sie haben und die ich auch in der Vergangenheit immer wieder aufgeführt habe im Zusammenhang mit dem NSU, wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass seit dem Untertauchen des NSU im Jahr 1998 bis zum heutigen Zeitpunkt derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, dass es Verbindungen des NSU nach Mecklenburg-Vorpommern, zu einzelnen Einrichtungen, Personen oder Sonstiges gegeben hat.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Schon die Formulierung: „derzeit keine Erkenntnisse“! – Beifall Udo Pastörs, NPD)
Das hat uns der Generalbundesanwalt im Februar 2013 noch mal schriftlich bestätigt. Und nun kann man sagen, das will ich nicht hören,
wenn denn die Straftaten hier begangen worden sind von den infrage stehenden Personen, kann man durchaus davon ausgehen, dass sie nicht einfach ins Land hineingekommen sind, dass es da Bezüge gab. Das haben wir schon 2011 gesagt. Auch da gilt, wir können nur über das reden, was belegbar ist, und nicht über das, was derzeit nicht belegbar ist. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir können nur über das reden, was ihr zulasst. Das ist das Problem.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/1903. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/1903 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Aufnahme von Zoll- vollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz, Drucksache 6/1900.
Antrag der Fraktion der NPD Aufnahme von Zollvollzugsbeamten in das Bundespolizeibeamtengesetz – Drucksache 6/1900 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es steht wohl außer Frage, dass es sich bei den Pflichten des Zolls um klassische spezialpolizeiliche Vollzugsaufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen handelt.
Das wird auch kein Politiker bestreiten, der halbwegs ernst genommen werden will. An wohlgedrechselten Worten hat es in dieser Hinsicht in der jüngeren Vergangenheit in keiner Weise gefehlt.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 antwortete die Bundestagsfraktion der CDU/CSU auf die Frage, ob die Belastungen in den Vollzugsbereichen des Zolls künftig dienstrechtlich besser zu berücksichtigen seien, ich zitiere: „Ziel muss sein, dass es Perspektive der Zollbediensteten mit Vollzugsaufgaben ist, auf Augenhöhe mit den weiteren Polizeien des Bundes zu stehen.“ Zitatende.
2011 erinnerte die Gewerkschaft der Polizei den für Fragen des Dienstrechts zuständigen damaligen Bundesinnenminister an die 2009 gemachte Zusage. Sie forderte erneut, die Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungseinhei
ten des Zolls in das Bundespolizeibeamtengesetz aufzunehmen. Getan hat sich seitdem allerdings nichts. Im Juli des vergangenen Jahres unternahm die Gewerkschaft der Polizei einen neuerlichen Vorstoß in der Angelegenheit. Sie bat die Innenminister und Innensenatoren der Länder sowie die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen in den Landesparlamenten um Unterstützung. Ziel natürlich auch hier ist eine bundesweit einheitliche Regelung in der Frage der Eilzuständigkeit zur Abwehr unmittelbarer Gefahren, wobei alles dem Anspruch geschuldet sein muss, dass sich Zoll und Polizei wechselseitig unterstützen. Eine Reaktion des Bundes erfolgte bislang nicht, zumindest wurde uns keine bekannt.