Damit unterscheidet sie sich eben von einer Armee wie in Nordkorea oder irgendeiner anderen Diktatur heute und in der Vergangenheit.
Wir demokratischen Abgeordneten in den Länderparlamenten müssen unseren Soldatinnen und Soldaten klar zeigen, dass wir ihren Dienst schätzen und nicht nur ihre Leistungen schätzen,
wie sie sie gemeinsam mit den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern in den letzten beiden Wochen bei der Flutkatastrophe gezeigt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für den kräftezehrenden Einsatz in der Flutkatastrophe auch in meinem Heimatlandkreis Ludwigslust-Parchim danke ich noch mal allen Soldatinnen und Soldaten. Wir haben das heute insgesamt ja gebührend getan. Ich finde aber, man kann nicht das Sandschippen und Deicheschützen der Bundeswehr auf der einen Seite gut finden und auf der anderen Seite die Bundeswehr gleichsetzen mit irgendwelchen Rüstungskonzernen.
Trotz intensiver Lektüre des Antrages ist es mir zudem noch nicht klar, welche Forschung die Zivilklausel eigentlich verbieten soll. Ist es die reine Rüstungsforschung, und soll es nur die Friedensforschung geben? Ein sol
ches schwarz-weißes Bild der Forschung gibt es nicht. Es gibt nicht die gute Friedensforschung auf der einen Seite und die böse Rüstungsforschung auf der anderen Seite. Der größte Teil der Forschung wird immer einen sogenannten – Sie haben es schon gesagt, Herr Dr. AlSabty – Dual-Use haben.
Es kommt also auf die konkrete Nutzung und den konkreten Einsatz an. Denn auch Ergebnisse von Forschungen, die nicht für Rüstungsunternehmen durchgeführt werden – da kommt, wenn begonnen wird mit der Forschung, noch gar keiner drauf, dass es mal genutzt werden könnte –, können später mal militärisch interessant sein und genutzt werden.
Herr Dr. Al-Sabty, Sie haben sie selber genannt, die Traumaforschung, oder ich nenne ein anderes Beispiel,
den Plasmastift zur besseren Wundheilung in der Medizin. Diese Ergebnisse werden oder können auch bei der Armee eingesetzt werden.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Gehen Sie erst mal von einem militärischen Einsatz aus! Das ist doch der Denkfehler.)
(Helmut Holter, DIE LINKE: Sie reden über Hochwasser und über die Bundeswehr, da müssen wir ja auch über die militärischen Einsätze reden dürfen. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Man kann sogar so weit gehen, dass auch ein Teil der Friedensforschung, nämlich zum Beispiel die Konfliktforschung, militärisch genutzt werden kann, denn die Konfliktvermeidung kann als militärische Strategie zur Vermeidung von Konflikten mit der Bevölkerung vor Ort eingesetzt werden.
Und wer soll Ihrer Meinung nach die Grenzen ziehen und überwachen? Der Gesetzgeber oder doch die Hochschule?
Diese Frage beantwortet der Antrag ebenfalls nicht. Natürlich könnten Sie jetzt versuchen einzuwenden, dass man die weitere militärische Nutzung ja rechtlich ausschließen kann. Aber was hätten wir dann? Müsste künftig hinter jedem wissenschaftlichen Text oder Ergebnis ein solcher Ausschluss stehen? Wer sollte Verstöße da- gegen ahnden? Wie sähe es dann mit dem freien Zugang zum Wissen aus? Was ist, wenn andere Länder aus irgendwelchen anderen Gründen sich ein Beispiel an uns nehmen und die Wissensweitergabe generell einschränken? Wäre das für uns akzeptabel? Dürften dann wissenschaftliche Ergebnisse zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht mehr genutzt werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der letzten Plenarwoche habe ich für die NPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir der festen Überzeugung sind, dass bei der finanziellen Ausstattung der Hochschulen nicht allein die Länder gefragt sind. Vielmehr muss auch der Bund in der Pflicht stehen. Drittmittel sollen nämlich gerade nicht für die Lehrer an den Hochschulen verbraucht werden, sondern ihrem eigentlichen Zweck, der Forschung, zukommen.
Die Universität Rostock hat in ihrer Grundordnung von 2011 bereits einen Passus, der sich mit ein wenig Großzügigkeit als Zivilklausel auslegen lässt: „Lehre, Forschung und Studium an der Universität Rostock sollen friedlichen Zwecken dienen“ und so weiter. Das haben Sie ja schon zweimal gehört. Das Wörtchen „sollen“ ist natürlich keine entschiedene Ablehnung, wie sie in den Grundordnungen anderer Unis festgeschrieben ist.
Allerdings erweisen sich die bestehenden Zivilklauseln anderer Hochschulen bei näherem Hinsehen aber ohnehin als Papiertiger, denn selbst wenn solche Zivilklauseln existieren, werden immer wieder Forschungsaufträge der Bundeswehr angenommen – so geschehen in Bremen oder in Bonn –, und die Gründe sind einfach und nachvollziehbar. Es gibt eben Forschungsprojekte, die trotz militärischer Nutzung auch zivil von Nutzen sind oder gar der Entmilitarisierung dienen. Und es ist unsinnig, wenn eine Zivilklausel der Technischen Universität München verbieten würde, an Satellitensystemen zu forschen, weil
diese leicht auch in einem Kriegskontext zum Einsatz gelangen könnten. Dual-Use lässt sich auch mit einer Zivilklausel nicht wegdrücken.
Und noch ein Hinweis: Die Bundeswehr würde nicht zusammenbrechen, wenn über Nacht alle bundesdeutschen Unis derartige Klauseln in ihre Grundordnungen aufnehmen würden. 2012 sollten von 918 Millionen Euro, die das Verteidigungsministerium für Forschung und Entwicklung ausgeben wollte, gerade einmal 5,5 Millionen an Hochschulen gehen, die Fachhochschulen nicht eingerechnet. Der größte Teil fließt an Forschungsinstitute der Bundeswehr, das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum oder die Rüstungsindustrie.
Wir können dem vorliegenden Antrag natürlich auch etwas abgewinnen, dienen doch sämtliche technische Neu- und Weiterentwicklungen von Waffen letzten Endes potenziell und direkt dem Einsatz in sogenannten Krisengebieten all over the world, was nichts anderes heißt, als dass in Kriegseinsätzen fremde Macht- und Wirtschaftsinteressen abgesichert oder erbeutet werden.
LINKE, GRÜNE, SPD und große Teile der FDP würden eine Beteiligung der Hochschulen an militärischer Forschung jedoch auch ablehnen, wenn wir, wie im NPDParteiprogramm gefordert, eine Truppe hätten, die der reinen Verteidigung des deutschen Volkes und seines Staatsgebietes diente.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Jaja, den deutschen Generalstab.)
Aus diesem Grund und weil die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Forschung fließend sind, lehnen wir den Antrag der LINKEN ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Minister, Ihr Vortrag war in der Tat bemerkenswert, anhörenswert, so, wie auch der Kollege Saalfeld es empfunden hat. Ich glaube aber, wenn Sie früher auf einem PDS-Landesparteitag einen Vortrag zum Thema Frieden gehalten hätten, wäre der in eine etwas andere Richtung gegangen.