Bisher beteiligte er sich nur mit fünf Prozent der Gesamtkosten in unserem Land. Und deshalb freue ich mich, dass alle Familienminister aller 16 Länder,
egal ob SPD, GRÜNE oder CDU, auf der letzten JSMK vor einigen Tagen einen gemeinsamen Beschluss gefasst haben, dass wir die Bundesregierung auffordern, uns weiter mit zusätzlichen Geldern bei den Betriebskosten zu unterstützen. Es kann nur ein gemeinsamer Kraftakt sein von Kommunen, Land und Bund.
Ich komme zur zweiten wesentlichen Verbesserung: Das Fachkraft-Kind-Verhältnis wird weiter verbessert. Wir halten das Versprechen ein, das wir bei der Novellierung 2010 gegeben haben, dass die Absenkung von 1 : 18 auf 1 : 17 im Kindergarten nur ein erster Schritt sein kann. Dass weitere Schritte folgen, das lösen wir ein. Wir wollen die Fachkraft-Kind-Relation verbessern auf 1 : 16 zu diesem Schuljahresbeginn und auf 1 : 15 zwei Jahre später. Ich sage ganz klar: Die Verbesserungen der Fachkraft-Kind-Relation muss in den Einrichtungen zu tatsächlich kleineren Gruppen führen. Wir brauchen Zeit für die Kinder und wir müssen vor allem die Erzieherinnen und Erzieher entlasten. Wir sind gerne behilflich, die Kommunen dabei zu unterstützen.
Drittens. Wir schreiben den Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr fest. Für Eltern, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren müssen, gibt es einen Umfang von 50 Stunden, für alle anderen von 30 Stunden.
Und viertens. Ein von Praktikern immer wieder vorgebrachter Wunsch ist der Bürokratieabbau. Dem sind wir gerne nachgekommen. Die vielen einzelnen Fördermaßnahmen fassen wir zusammen in drei Fördersäulen. Und das wird in Zukunft zur Verbesserung führen.
Ich möchte außerdem daran erinnern, dass das Bildungsministerium erheblich viel Geld ausgibt für die Umsetzung der Bildungskonzeption und auch für die Fachkräfte, die Fachberater.
Fünftens, der letzte und wichtige Punkt: Wir setzen uns für eine bessere Vergütung aller Beschäftigten ein. Es ist wichtig, dass pädagogische Fachkräfte in unseren Kitas gut ausgebildet sind, aber auch gut bezahlt werden. Und deshalb ist es wichtig, dass die Fachkräfte möglichst nach Tarif bezahlt werden. Deshalb schreiben wir eine Tarifbindung fest und wir sagen, dass insbesondere für alle anderen gelten muss, dass niemand unter den Mindestlohn von 8,50 Euro fallen darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen werden. Ich bin hier insbesondere den Regierungsfraktionen von SPD und CDU dankbar, dass wir alle Beratungen genutzt haben, noch Anregungen aufzunehmen und das Gesetz weiter zu verbessern.
So haben die Regierungsfraktionen meinen Wunsch auf- genommen, dass die Bundesmittel von 1,5 Millionen Euro, die wir zusätzlich bekommen, vor allem der Tagespflege in unserem Land zukommen. Die Tagespflege wird in unserem Land nicht gut genug bezahlt und mit diesen 1,5 Millionen Euro können die Kommunen zukünftig die Tagespflegepersonen besser bezahlen. Und gerade im ländlichen Raum kommt der Tagespflege eine besondere Bedeutung zu.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir unser Angebot nur durch einen Mix von Kitas und Tagespflege aufrecht
erhalten können und dass es darum geht, hier zur guten Bezahlung zu kommen, aber auch zur guten Qualität. Und deshalb finde ich es auch sehr gut, dass die Regierungsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag ermöglicht haben, dass das Bildungsministerium zukünftig mit meinem Haus auch eine entsprechende Qualifizierung für die Tagespflege entwickeln kann. Es geht um Bestandsschutz für die jetzige Tagespflege, aber auch darum, dass zukünftige Tagespflegepersonen eine noch bessere Qualifizierung bekommen können.
Ein dritter wichtiger Punkt, den wir aufgenommen haben, ist die Anregung von Elternvertretern, den Kinderschutz im Gesetz weiter zu verbessern. Und deswegen haben wir folgende Anregungen aufgenommen, ich zitiere, „die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“, also die Jugendämter, Kommunen, „die Träger der Kindertageseinrichtungen, die pädagogischen Fachkräfte, die Tagespflegepersonen und die Personensorgeberechtigten“, also Eltern, „(arbeiten) in Angelegenheiten des Kinderschutzes partnerschaftlich zusammen unter Einbeziehung bestehender Netzwerkstrukturen“. Diese Anregung haben wir gerne aufgegriffen, weil sie auch dem entspricht, was wir als Kinderschutz in diesem Land verstärkt haben, dass alle, die mit Kindern zu tun haben, partnerschaftlich in einem gemeinsamen Netz zum Schutz unserer Kinder zusammenarbeiten müssen.
Viertens, ein wichtiger Punkt, und auch hier danke ich den Regierungsfraktionen, dass wir das noch mal miteinander hinbekommen haben: Wir werden zukünftig eine Regelung haben, wie wir damit umgehen, wenn es nicht zu einem Landesrahmenvertrag kommt. Warum ist das wichtig? Wir haben in unserem Gesetz wichtige Standards, die wir immer weiter verbessern, für die wir diese vielen Millionen Euro ausgeben, und es ist wichtig, dass diese Standards in allen Kommunen gleichmäßig umgesetzt werden, weil die Standards in Kitas, erst recht, wenn es Bildungseinrichtungen sind, nicht unterschiedlich sein können. Und um diese Standards miteinander zu berechnen, auszuverhandeln, soll es einen Landesrahmenvertrag geben zwischen kommunaler Ebene und Trägern.
Ich weiß, dass derzeit beide Seiten im guten Gespräch sind. Dennoch: Seit zehn Jahren gibt es diese Regelungen, aber nicht diesen Rahmenvertrag. Und deswegen finde ich es klug und richtig, dass wir sagen, wenn es wieder zu keiner Einigung kommt, dann kann künftig ein Schlichter eingesetzt werden. Ich hoffe sehr, dass wir diesen Schlichter oder diese Schlichterin nicht brauchen, aber es ist richtig, dass Landespolitik sagt, wenn wir eine solche Regelung wollen, dann sagen wir auch, wie wir damit umgehen, wenn diese Regelung nicht zieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen also, wir haben jede freie Minute gemeinsam genutzt, um ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Heute ist deshalb ein guter Tag für die Kinder und Eltern, aber auch Tagespflegepersonen und Erzieher in unserem Land. Die Landesregierung steht zu ihrem Wort, frühkindliche Bildung zu stärken. Wir alle wollen für unsere Kleinsten das Beste. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir schnell in die Umsetzung gehen können und damit diese Maßnahmen bei den Kindern direkt ankommen für ein gutes Kinderland Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.
(Torsten Renz, CDU: Zustimmung zum Gesetz, es spricht nichts dagegen, Frau Bernhardt, dass Sie zustimmen. Noch können Sie dabei sein.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute beschließen wir eine weitere KiföG-Novelle, mit der wieder einige Verbesserungen bei der Betreuung und in der frühkindlichen Bildung und Erziehung unserer Kleinsten erreicht werden können.
Zu nennen sind hier insbesondere die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro für alle im Bereich der Kinderbetreuung Tätigen, vom Hausmeister bis hin zur Küchenfrau und den Tagespflegepersonen. Dass dieser Stundenlohn auch für Erzieherinnen und Erzieher gelten muss, versteht sich für meine Fraktion und die meisten Menschen im Land von selbst. Leider sieht die Realität anders aus. Um also auch in diesem Punkt sicherzugehen, liegt Ihnen ein Änderungsantrag meiner Fraktion dazu vor, der Teile aus Ihrer Begründung ins Gesetz schreibt, um die tarifliche Bindung verbindlicher zu regeln. Allerdings wurde nach unserer Kenntnis gerade auch im technischen Bereich die Auslagerung von Dienstleistungen angekündigt, sollte diese Regelung kommen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion und ich und, ich denke, auch die meisten Eltern haben für solche Drohungen und für solch ein Handeln kein Verständnis. Ich kann nur hoffen, dass die Appelle von Frau Ministerin an die Träger von Kindertageseinrichtungen, mit dem technischen Personal fair umzugehen und keine Auslagerungen vorzunehmen, fruchten werden.
Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass die Vollverpflegung ab dem 1. Januar 2015 in die Regelleistung der Kindertagesbetreuung mit aufgenommen werden soll.
Jedes Kind muss in der Kinderbetreuung eine vollwertige Verpflegung erhalten. Es darf nicht sein, dass es der Sensibilität und dem Ordnungstalent der Erzieherinnen und Erzieher überlassen bleibt, dass ein Kind von der Essenversorgung ausgeschlossen wird, weil die Eltern kein Essen mitgeben oder bestellt haben. In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich auch, dass eine Übergangsfrist eingeführt wurde, um den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit zu geben, dies auch in angemessener Zeit mit den Trägern der Kitas zu verhandeln.
Wir begrüßen ausdrücklich auch die Stärkung der Elternarbeit. Meiner Fraktion gehen die geplanten Regelungen jedoch nicht weit genug. Eltern sollten nicht nur für Orga
nisation und Durchführung von Festen oder bei der Renovierung von Räumlichkeiten herangezogen werden, sie sind auch aktiv über die Betreuungsangebote ihrer Kinder zu informieren und ihnen ist ein Mitspracherecht und Mitgestaltungsrecht, ähnlich dem Schulbereich, einzuräumen.
Über die Bedingungen in den Kindertageseinrichtungen wird in den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise und der kreisfreien Städte entschieden beziehungsweise auf Landesebene im Landesjugendhilfeausschuss. Deshalb liegt Ihnen ein Änderungsantrag seitens meiner Fraktion vor, der vorsieht, Elternvertreterinnen und -vertreter als beratende Mitglieder aktiv in die Jugendhilfeausschüsse auf Kreis- und Landesebene einzubeziehen.
Ebenfalls unsere Unterstützung findet ausdrücklich die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Bereich des Kindergartens von 1 : 17 auf stufenweise 1 : 15. Jedoch bleibt die Kritik, die ich bereits bei der Einbringung des Gesetzes vorgebracht habe, bestehen: Es fehlt die strategische Ausrichtung der KiföG-Novelle.
Die Betreuungsschlüssel 1 : 6 im Krippenbereich, 1 : 15 im Kindergartenbereich und 1 : 22 im Hortbereich sind noch weit entfernt von den wissenschaftlichen Empfehlungen.
Gerade wenn ich mir den Hortbereich anschaue, wo im schlimmsten Fall ein körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigtes Kind tagsüber in einer Schule inklusiv und nachmittags zusammen mit 21 weiteren Kindern betreut wird, so ist das nicht aufeinander abgestimmt.
Das nenne ich konzeptionslos. Das hat nichts mit dem Motto der Landesregierung zu tun: „Für die Kinder nur das Beste.“
Wir haben Ihnen deshalb einen Entschließungsantrag vorgelegt, der die Landesregierung auffordert, weitere Schlüsselabsenkungen zu prüfen. Und an dieser Stelle kann ich es mir nicht verkneifen: Hätten wir an dieser Stelle Schlüsselsenkungen vorgeschlagen, hätten Sie uns das wegen fehlender Finanzierung um die Ohren gehauen. Sie selbst aber haben zum Beispiel bei der Elternbeitragsentlastung für die Unter-3-Jährigen, als Sie merkten, 4 Millionen Euro fehlen, kurzfristig den vollen Topf der Sozialhilfe gefunden und ihm diese fehlenden 4 Millionen Euro entnommen. Das zeigt doch deutlich, wenn die Regierung will, dann ist auch das Geld da. Dass die Deckung aus der Sozialhilfe genommen wird und somit eine pflichtige Leistung betrifft, das hat eigentlich schon ein Geschmäckle, wie man im Süden zu sagen pflegt.
Ausdrücklich unterstützen wir die beabsichtigte Stärkung der Tagespflegepersonen. Die Tagesmütter und Tages
väter, die wöchentlich oftmals 50 Stunden und mehr arbeiten, wurden in der bisherigen Änderung des KiföGs viel zu wenig berücksichtigt.
Meine Fraktion ist schon seit Jahren mit den Kindertagespflegekräften im Gespräch. Ich begrüße es sehr, dass Sie, Frau Ministerin, und auch die Koalitionsfraktionen im Laufe dieses Jahres, insbesondere durch die Fachkonferenz in Rostock, auf die Probleme in der Tagespflege aufmerksam geworden sind und dieses sich entsprechend hier niedergeschlagen hat. Und ich frage mich, ob Sie außer ein paar Internetlinks auf der Ministeriumsseite die von uns in Rostock vorgeschlagene Beratungsstelle für Tagesmütter und Tagesväter eingerichtet haben.
Und ich frage Sie, wie wir es bereits in der letzten Woche getan haben, wie das erklärte Ziel in Paragraf 18, wonach das Land zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren ergänzende finanzielle Mittel in Höhe von 750.000 Euro im Jahr 2014 und sogar 1,5 Millionen Euro ab dem Jahr 2015 vorrangig für die Kindertagespflege bereitstellt, die Tagespflege auch tatsächlich erreichen soll, wenn Sie den örtlichen Trägern keine Vorgaben für die Verwendung der Mittel machen wollen. So, wie Sie die Formulierung heute beschließen, bleibt sie eine reine Absichtserklärung, die Bedingungen für Tagesmütter und -väter verbessern zu wollen.
Darüber hinaus soll, das ist ebenfalls eine bemerkenswerte Neuerung, das fachlich zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für die Ausbildung der Fachkräfte zuständigen Ministerium und mit Zustimmung des Sozialausschusses über eine Rechtsverordnung über die fachliche Qualifizierung der Tagespflegepersonen entscheiden. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen Bildungsauftrag zu erfüllen, der nur durch fachlich qualifiziertes Personal ausgeübt werden kann. Das begrüßen wir. Wir fragen uns allerdings, wo der für die Ausbildung zuständige Fachausschuss dabei bleibt und warum künftig nicht alle notwendigen Verordnungen so zustande kommen.
Die genannten Änderungen finden ausdrücklich die Zustimmung meiner Fraktion, denn nicht nur Ihnen liegen die Kinder am Herzen – völlig zu Recht, Frau Ministerin.
Und an dieser Stelle, in fairer Art und Weise, verweisen Sie immer wieder auf die Grundlagen, die wir mit dem ersten KiföG in M-V, dem ersten überhaupt im Bund, gelegt haben. Auf eine weitere Grundlage will ich an dieser Stelle nicht nur aus Gründen der Vollständigkeit und der geschichtlichen Betrachtung hinweisen: Die hohen Betreuungsquoten in unserem Land und den anderen ostdeutschen Bundesländern sind einem positiven Erbe der ehemaligen DDR geschuldet. Im Rahmen einer vorausschauenden Familienpolitik müssen wir diese Infrastruktur, die Eltern und Kinder brauchen, weiterhin auf einem hohen quantitativen und qualitativen Niveau halten. Da ist jeder Euro gut investiert.
Und gerade in Bezug auf die Betreuungsangebote sind wir in Mecklenburg-Vorpommern noch sehr gut aufgestellt. Dass wir aber mit unseren Angeboten bundesweit an der Spitze stehen, so, wie Frau Schwesig das vorhin sagte und auch die Koalitionsfraktionen das gerne verkünden, kann ich leider nicht bestätigen. Mir kommt es nicht auf die Millionen oder auf die Steigerungsquoten
dieser Beträge an, die in dem Bereich investiert werden, sondern auf die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und das, was notwendig wäre. Es gäbe also schon heute, trotz der vielen Millionen Euro, die bereits investiert werden, zahlreichen Nachbesserungsbedarf.