Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1948 in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1948 eine namentliche Abstimmung beantragt.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jawohl, Frau Präsidentin.)

Ich bitte nunmehr den Schriftführer beziehungsweise die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?

(Die Abgeordneten Sylvia Bretschneider, Dietmar Eifler, Henning Foerster, Maika Friemann-Jennert und Udo Pastörs werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung.

Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 11.41 Uhr

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Wiederbeginn: 11.43 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 21 Abgeordnete, mit Nein stimmten 37 Abgeordnete, kein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1948 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 6/2023 ein Antrag zum Thema „Landkreis Vorpommern-Greifswald von den Kosten für illegal eingereiste Ausländer entlasten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtags die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird mit unserem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, die Kosten der Unterbringung und Verpflegung der illegalen Einwanderer in Vorpommern-Greifswald zu übernehmen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der enormen Zunahme von illegalen Einwanderern in diesem Landkreis. Seit

2013 kam schon ein knappes Dutzend Familien. Mehr als 30 Personen mussten untergebracht werden, und das, ohne dafür überhaupt Kapazitäten zu haben. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald bedeutet dies einen Anstieg von 16 Prozent. Allein der Landkreis muss für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Transport der Illegalen aufkommen. Im ersten Quartal dieses Jahres waren das 30.000 Euro. Die Kosten belaufen sich auf 50 Euro pro Person, und das jeden Tag.

Dringlichkeit besteht, weil dieser Zustand die finanziellen, personellen und logistischen Möglichkeiten des Landkreises bei Weitem übersteigt. Wir wissen langsam nicht mehr, wie wir das bewerkstelligen sollen, so Kreissozialamtsleiter Gerd Hamm, CDU. Und auch die Zukunft sieht nicht rosig aus, denn die Behörden gehen davon aus, dass etliche weitere Familien aufgegriffen werden.

Des Weiteren ist Vorpommern-Greifswald der einzige Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Außengrenze zu Polen. Die Landesregierung hätte sich im Bundesrat für die Einführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen einsetzen können.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das hat sie versäumt, deshalb soll sie auch für die Folgen ihres Versagens aufkommen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bescheuert.)

Stimmen Sie der Dringlichkeit zu, damit der Landkreis nicht auf den hohen Kosten sitzenbleibt! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bodenschutz in der Landwirtschaft verbessern, Drucksache 6/1960.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bodenschutz in der Landwirtschaft verbessern – Drucksache 6/1960 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Bodenschutz in der Landwirtschaft verbessern“, mit diesem Antrag rufen wir die Landesregierung auf, ihre Bemühungen zum Schutz dieser essenziellen natürlichen Ressource noch ernster zu nehmen.

Uns allen ist noch immer der Schock gegenwärtig, als am 8. April 2011 ein enormer Sandsturm zu der größten

Massenkarambolage der letzten 20 Jahre führte. Es war der bislang schlimmste Unfall in Mecklenburg-Vorpom- mern. Es wurden 8 Menschen getötet, 131 Menschen wurden teils schwer verletzt. Es waren damals 80 Fahrzeuge beteiligt, ungefähr 30 Autos und LKWs brannten dann aus.

In der St.-Marien-Kirche zu Rostock fand damals der Trauergottesdienst statt. Auch Ministerpräsident Sellering sprach dort. Ich erinnere mich gut, als Mitglied der Rostocker Bürgerschaft nahm ich wirklich sehr betroffen an dem Gottesdienst teil, wo besonders das Auftreten der Hinterbliebenen und der Rettungskräfte uns alle sehr erschütterte.

Ja, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern vielerorts leichte Böden, wo schon niedrige Windstärken in einer Trockenperiode ausreichen, um eine Mobilisierung der oberen Bodenschichten auslösen zu können, besonders dann, wenn zu diesem Zeitpunkt keine schützende Vegetationsdecke vorhanden ist. Es werden bei uns ungefähr 18 Prozent der Felder im Frühling bestellt, haben also im Winter und im zeitigen Frühjahr in der Regel keine schützende Vegetationsdecke.

Und, meine Damen und Herren, auf Äckern geborene Sandstürme in Mecklenburg-Vorpommern, was heißt das denn für die Bodenfruchtbarkeit der Felder? Wenn wir diese Verwehungen, diese Windhosen in trockenen Frühjahren beobachten, dann beobachten wir, wie Teile der fruchtbaren Krume fortgetragen werden. Teilweise landet der verwehte Boden nicht einfach auf einem anderen Feld, nein, er landet dort, wo er ziemlich stört: auf Straßen, in den Gärten oder in unseren Gewässern.

Schon jetzt muss der Verlust an Bodenfruchtbarkeit durch Erosionsschäden durch zusätzlichen Dünger auf der anderen Seite ausgeglichen werden. Das treibt nicht nur die Ausgaben unnötig hoch, nein, ein Teil der Düngegaben landet dann auch wieder in Form der berühmtberüchtigten diffusen Nährstoffeinträge in unseren Gewässern, bis hin in die Ostsee. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, zuletzt im Zusammenhang mit den ausbleibenden Berichten zur Gewässergüte.

Der Anlass für unseren heutigen Antrag sind nicht nur deutlich sichtbare Zeichen von Wind- und Wassererosionsereignissen auf zahlreichen Feldern auch in diesem und im vergangenen Frühjahr, sondern besonders die Feststellung, dass unserer Meinung nach immer noch zu wenig für den Schutz des Bodens getan wird. Wo sind die zusätzlichen Windschutzhecken? Wo sind die Erosionsschutzstreifen? Wie steht es um die biologische Vielfalt im Bodenkörper?

Natürlich finden wir in den Richtlinien der Cross Compliance eine Vielzahl an Hinweisen zu bodenschonenden Verfahren und dennoch sehen wir die Ackerkrume als Staubfahne am Himmel. Wir vermuten hier einmal, dass die Beratung, die Kontrolldichte und die Angebote für Agrarumweltmaßnahmen heutzutage offensichtlich immer noch nicht ausreichen, um der hohen Bedeutung des Erosionsschutzes gerecht zu werden.

Natürlich, es gibt Erosionsschutzprogramme in Mecklenburg-Vorpommern, den Ackerfutterbau, die Winterbegrünung oder Mulch-/Direktsaatverfahren. Allerdings finden diese Erosionsschutzagrarumweltmaßnahmen nur auf ungefähr 40.000 Hektar statt bei einer gesamtlandwirt

schaftlichen Nutzfläche von 1,3 Millionen Hektar. So wurde zumindest Minister Backhaus in der „OstseeZeitung“ zitiert am 26.04.2013.

Wenn man das jetzt umrechnet auf die landwirtschaftliche Nutzfläche, dann sind das ungefähr etwas mehr als 3 Prozent. Dabei gelten allerdings 65 Prozent der Böden als potenziell winderosionsgefährdet, dabei 25 Prozent stark und 35 mittelmäßig winderosionsgefährdet.

Unsere Forderung für die neue EU-Förderperiode, die jetzt ansteht – ich bin gespannt auf die neuen Ergebnisse, die Herr Backhaus gerade schon angedeutet hat, die heute Nacht wohl rausgekommen sind –: Wir brauchen eine deutlich stärkere Ausrichtung sowohl der Agrarumweltmaßnahmen als auch der Bedingungen für die Auszahlungen der Direktzahlungen auf den Bodenschutz.

Im zweiten Punkt unseres Antrages regen wir eine Stärkung der Landesbehörde an, die sich mit dem Thema Bodenschutz befasst, des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Neben einer personellen Verstärkung ist in unseren Augen eine Wiedereinrichtung der Abteilung Boden und Wasser sinnvoll, eine Struktur, wie sie sich im Ministeriumsbereich bereits heute abbildet. Vielleicht liegt es an der in der Vergangenheit erfolgten Umstrukturierung im LUNG, im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, dass wir uns seit dem Start des Landesbodenschutzprogramms vor über zehn Jahren nun noch immer in der Vollendung der zweiten Phase eines dreiphasigen Ablaufplanes befinden und dass wir hier seit dem Jahr 2003 keine weiteren Publikationen zum Zustand unserer Böden mehr gesehen haben. Da bin ich gespannt auf Ihre Erläuterungen, Herr Backhaus.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Die Agrarpolitik ist eng mit der EU-Ebene verknüpft und hier finden wir große Unterschiede zwischen den nationalen Bodenschutzregelungen. Das heißt, derzeit haben wir es mit ganz unterschiedlich hohen Verpflichtungen der Wirtschaftsteilnehmer zu tun. Eigentlich sollte die Bundesregierung doch ein hohes Interesse daran haben, dass auch die anderen Mitgliedsstaaten sich beim Bodenschutz verpflichten. Mit einer EU-Bodenrahmenrichtlinie hätten wir das erreicht.

Es ist unserer Auffassung nach neben den Zielen der EU-Umweltpolitik, die sich aus dem Vertrag der EG ableiten, zu denen explizit der Erhalt und Schutz der Umwelt und Verbesserung ihrer Qualität gehören sowie auch der Schutz der natürlichen Ressourcen und Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler und globaler Umweltprobleme, die das Erfordernis dieser EU-Bodenrahmenrichtlinie begründen, auch und gerade das Streben nach gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, die für einen Bodenschutz sprechen, der über den eigenen Tellerrand hinausreicht, meine Damen und Herren.

Bodenschutz ist auch immer Gewässerschutz, denn die Qualität des Bodens bestimmt die Art der Grundwasserneubildung. So zeigen uns die Phänomene der grenzüberschreitenden Verfrachtung von Bodenbestandteilen über den Luftweg und die ebenfalls grenzüberschreitenden Flüsse und Ströme, die je nach Qualität der Bodennutzung im Ober- und Mittellauf dann im Unterlauf ihre Fracht weiter zu uns und in die Meere transportieren, dass es nicht ausreicht, allein auf der Ebene eines Bun

deslandes oder eines Staates verbindliche Vorgaben zur Art des Umgangs mit dem Boden zu erlassen.

Daher unser Appell: Engagieren Sie sich für eine EUBodenrahmenrichtlinie! Helfen Sie mit, die Blockadehaltung der Bundesrepublik zu beenden! Zeigen Sie, dass es Ihnen ernst ist mit der Erhaltung gesunder Böden, sauberer Gewässer und gesunder Nahrung! – Danke sehr.