Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Daher unser Appell: Engagieren Sie sich für eine EUBodenrahmenrichtlinie! Helfen Sie mit, die Blockadehaltung der Bundesrepublik zu beenden! Zeigen Sie, dass es Ihnen ernst ist mit der Erhaltung gesunder Böden, sauberer Gewässer und gesunder Nahrung! – Danke sehr.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

(Tilo Gundlack, SPD: Till, nun aber los!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jawohl, Boden ist ein wichtiges Gut, Boden ist nicht vermehrbar und Boden insgesamt wird immer knapper weltweit. Deswegen ist Bodenschutz wirklich ein wichtiges, ja, mitentscheidendes Zukunftsthema. Ich denke, da sind wir uns in diesem Hohen Hause alle einig. Nicht umsonst hat der Landtag sich im Übrigen immer wieder mit diesem Thema auseinandergesetzt, nämlich mit der ganz entscheidenden Fragestellung, wie sich die natürliche Ressource Boden langfristig sichern lässt. Insofern kann man sicherlich diesen Antrag auch begrüßen. Und wir sind uns von der Grundsubstanz her wahrscheinlich einig.

Aber, Frau Karlowski, ich bin sicherlich im Zusammenhang mit dem Hochwasser noch einigermaßen angespannt, aber jetzt wieder diesen schrecklichen Unfall zu nehmen, das Leid von Menschen hier heranzuziehen, wo Sie sehr genau wissen, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Landwirtschaftsbetrieb abgeschlossen sind, aber die staatsanwaltlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit diesem schrecklichen, sehr schrecklichen Unfall nicht abgeschlossen sind, nämlich wer denn der Verursacher des Unfalls war, ist bis heute nicht zu Ende aufgeklärt.

Und ich sage Ihnen, Herr Schlotmann war an dem Abend des Unfalls vor Ort, ich glaube, der Innenminister auch, und ich auch, aber ich war in dem Landwirtschaftsbetrieb. Und wenn Sie diesen Landwirtschaftsbetrieb kennen würden, im Übrigen eine eingetragene Genossenschaft mit einer sechsgliedrigen Fruchtfolge – ich hoffe, Sie wissen, was das ist –, dann kann ich Ihnen nur eins sagen, diesen Landwirtschaftsbetrieb, wo gestandene Männer geweint haben, heute wieder hier zu zitieren, dass die ihre Schularbeiten nicht gemacht haben, …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Habe ich nicht gesagt.)

Das klingt aber so.

(Vincent Kokert, CDU: Na, na, na, na!)

Sie haben es so vielleicht nicht gesagt, aber es klingt wieder so.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.)

… ist für mich wirklich nicht gut. Ich will das mal vorsichtig formulieren. Das ist einfach nicht gut.

Und auf der anderen Seite ist es ja auch so, dass der Landtag bereits im Juni 2011 den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Landesbodenschutzgesetz verabschiedet hat. Das ist doch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen. Im Dezem- ber 2012 folgte dann das Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Das heißt, zwei ganz elementare Gesetzesvorhaben, die die Landesregierung hier eingebracht hat zum Schutz des Bodens, zum Schutz der natürlichen Ressourcen, sind umgesetzt worden.

Im Dezember 2012 wurde der Antrag der Regierungsfraktionen zum Thema „Hecken- und Feldgehölze“ angenommen – genau das, was Sie hier andeuten. Damit wurde der Landesregierung ja auch ganz klar der Auftrag erteilt zu prüfen, wie die Anlage, der Erhalt und die Pflege von Hecken- und Feldgehölzen weiter forciert werden kann, weil diese einen erheblichen Beitrag zum Schutz vor Bodenerosion natürlich leisten kann.

Und ich will auch ausdrücklich betonen, ich wünsche mir gerade an den Hauptverbindungsstraßen, an den Bundes- und an den Landesstraßen, wo wir auch Mehrfachnutzen erreichen, nämlich die Biodiversitätsbrücken, wenn man es so will, oder natürlich auch nicht nur die Bodenerosion, sondern auch die Wassererosion weiter zu forcieren, also das Thema im Blick zu behalten.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Natürlich wünsche ich mir, dass wir da schneller vorankommen. Und auf der anderen Seite wissen Sie auch sehr genau, dass wir hier immer in Eigentum eingreifen und wir trotzdem auch in den letzten Jahren doch einiges auf den Weg gebracht haben.

Entweder ist Ihnen entgangen, dass wir bereits sehr intensiv an diesem Thema arbeiten, oder aber es geht wieder mal darum, die nächste politische und ideologische Diskussion hier vom Zaun zu brechen. Das bringt uns nicht weiter, überhaupt nicht, sondern wir brauchen Lösungen. Doch eigentlich ist es auch egal, denn ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung den Schutz unserer landwirtschaftlich genutzten Böden natürlich sehr, sehr ernst nimmt.

Und ich kann die Zahlen, ich habe sie akustisch leider nicht zu 100 Prozent aufgenommen, aber wenn ich einfach nur mal erkläre, natürlich hat MecklenburgVorpommern – die Zahl war richtig – 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon sind erst mal 300.000 Hektar Dauergrünland. Die haben wir gesichert. Hier darf nicht mehr eingegriffen werden, ein großer Erfolg dieses Landes.

Im Übrigen, Ihre Kollegen aus Schleswig-Holstein, habe ich Ihnen schon mal gesagt, als auch Niedersachsen, schreiben unser Gesetz gerade um, um in Niedersachsen und Schleswig-Holstein dieses Thema aufzugreifen.

(Vincent Kokert, CDU: Was, ein GRÜNER schreibt das um?)

Und dann ist es so, wenn sich die Kulturen …

Ja, es ist ja immer gut, wenn man von Mecklenburg-Vor- pommern lernt, dann kommen wir da auch weiter.

(Vincent Kokert, CDU: Dann ist der Antrag ja fast überflüssig.)

Und auf der anderen Seite sind wir dann bei einer Million, es sind nicht mal runde Zahlen, einer Million Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, in Klammern Ackerland, wobei ein Großteil davon im Übrigen ja auch in der Fruchtfolge selbstverständlich mit Fruchtarten wie dem Ackerfutterbau belegt sind, aber die ganz große Masse im Übrigen wird selbstverständlich im Winter, im Herbst bestellt. Das ist insbesondere der Raps, sagen wir mal runde Zahlen, 230.000 Hektar, und dann kommt das Wintergetreide mit gut oder knapp 400.000 Hektar. Und dann sind wir bei den Sommerkulturen oder den Frühjahrskulturen. Da ist natürlich die Kartoffel dabei, da sind aber auch Hülsenfrüchte dabei und es gehört insbesondere der Mais dazu, der uns allen ein Stückchen das Leben schwermacht.

Aber – auch das will ich hier ausdrücklich sagen – was die Bodenfruchtbarkeit anbetrifft, sind gerade aktuelle neue Gutachten vorgelegt worden, dass der Maisanbau in Mecklenburg-Vorpommern, was die Bodenfruchtbarkeit anbetrifft, der Maisanbau tatsächlich nicht schadet. Bitte nehmen Sie das endlich auch zur Kenntnis! Und ich hoffe, dass Ihre Reise nach Irland auch gezeigt hat, dass wir, glaube ich, sehr fortschrittliche Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Regionen Europas hier haben.

Und für uns gilt – auch das ist mir wichtig, Frau Dr. Karlowski –, für uns gilt ausdrücklich schon lange der Grundsatz, den wir selber geprägt haben, nämlich öffentliches Geld für öffentliche Leistungen bereitzustellen. Dieser Grundsatz wird bei der Ausrichtung unserer umweltbezogenen investiven und nicht investiven Maßnahmen für die neue Förderperiode ab 2014 noch ein größeres Gewicht bekommen. Wir werden im Herbst den Masterplan haben. Wir haben heute Nacht die Ergebnisse zur Kenntnis genommen, dass wir etwa bei 1 Billion landen werden, und das heißt, dass der EU-Haushalt damit hoffentlich in diesen nächsten Tagen dann auch zu einem Kompromiss geführt wird und wir damit Planungssicherheit bekommen.

Die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 liegen seit Oktober 2011 vor. Im Rahmen der derzeit laufenden Trilog-Verhandlungen bemüht man sich auf EU-Ebene seit März dieses Jahres um eine Einigung über die Ausrichtung der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Auch da sind wir jetzt auf der Zielgeraden und es werden dann Sonderministerkonferenzen stattfinden, die ich auch angestrebt habe mit dem Ziel, wie wir zur Umsetzung in Deutschland kommen. Die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss.

Ohne die Ergebnisse im Einzelnen vorhersagen zu können und auch zu wollen, wird es mit Sicherheit zu einer verstärkten Ausrichtung auf umwelt- und klimaschutzpolitische Ziele kommen, was ich im Übrigen uneingeschränkt von Anfang an unterstützt habe. Den Fokus dabei wie in Ihrem Antrag in erster Linie auf Agrarumweltmaßnahmen zu legen, reicht aus meiner Sicht nicht

aus, sondern wir wollen auch eine gleichmäßige Entwicklung der ländlichen Räume im Blick behalten, denn wir wollen Arbeit und Wertschöpfung im ländlichen Raum auch weiter unterstützen, denn Agrarumweltmaßnahmen werden nur für besondere Umweltleistungen gewährt, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen.

Unser Ansatz ist es, den Bodenschutz auf ein breites Fundament von umwelt- und klimabedeutsamen Förderinstrumenten zu stellen. Ich will an dieser Stelle jetzt auch nur einige Beispiele nennen.

Wir setzen uns im Übrigen für einen erfolgreichen Förderprozess extensiver Verfahren in der Grünlandwirtschaft ein. Das heißt, die naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung wird auf besonders sensiblen Flächen weiter fortgesetzt. Erstmals – das ist jedenfalls meine Vorstellung – werden wir auch Landwirte fördern, die für eine vielfältige Anbaukultur sorgen werden. Das heißt, wenn sie mehr als fünf verschiedene Hauptfrüchte in Kombination mit Leguminosen auf mindestens zehn Prozent des Ackerlandes anbauen, dann werden sie dafür einen Zuschuss bekommen.

Auch für die dauerhafte Umwandlung von Ackerland, Frau Karlowski, in Grünland sehen wir einen neuen Förderansatz vor, nämlich bis zu 1.000 Euro je Hektar, wenn es geht, sogar bis zu 1.400 Euro, damit wir mehr Grünland wieder bekommen und letzten Endes damit einen wichtigen Beitrag zur umweltfreundlichen und standortgerechten Landwirtschaft umsetzen. Außerdem ist die Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen mit mindestens 9 bis maximal 30 Metern vorgesehen, geplant und selbstverständlich ist auch die Förderung von Hecken in einer separaten Förderrichtlinie vorgesehen. Hier geht es um Windschutzpflanzung und Feldgehölze als investive Maßnahmen.

Weiter geht es beim Einsatz modernster Technik. Und ich glaube, wir können stolz sein, Thomas Krüger und meine Fraktion haben sich das ja mehrfach jetzt angesehen. Ich glaube im Übrigen, dass es Sinn macht, modernste Technik zu fördern, um damit das Umweltklima, aber auch die bodenschonende Ackernutzung weiterhin finanziell zu unterstützen. Außerdem werden wir zukünftig auch die Beratung von land- und forstwirtschaftlichen – ich betone: auch forstwirtschaftlichen – Betrieben zum Thema Bodenschutz fördern. Nicht unerwähnt lassen möchte ich natürlich auch den ökologischen Landbau und ihn hier mit ins Feld führen, auch die Waldumweltmaßnahmen zur ökologischen Stabilität der Wälder wie auch die Maßnahmen des laufenden Managementplanes und Sensibilisierung in den Natura-2000-Gebieten.

Ich denke, mit diesem breit gefächerten Maßnahmenprogramm müssen wir uns und brauchen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht zu verstecken, überhaupt nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Bei der Diskussion um den Bodenschutz darf man aber einen Aspekt nicht vernachlässigen. Um einen flächenhaften Erosionsschutz im Land zu gewährleisten, reichen Feldheckenprogramme und Co. allein nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine konsequente Winter- und Frühjahrsbegrünung. Hier sehe ich die Verantwortung für den Bodenschutz ganz klar bei der Landwirtschaft hier im

Lande. Da sind wir in sehr guten Gesprächen und ich glaube, man kann auch aus dem, was ich hier eben angedeutet habe, die Rahmenbedingungen erkennen, dass die Landwirte jetzt Instrumente in die Hand bekommen. Und ich nehme zur Kenntnis, dass sie sehr wohlwollend auch aufgenommen werden.

Ich betone, wir haben tatsächlich jetzt schon mit der Bienenweide, die haben Sie ausgelassen, ein sehr erfolgreiches Programm, oder eben die Winterbegrünung im Rahmen von Direkt- und Mulchsaatverfahren haben Sie angedeutet. Das sind Programme, die hervorragend angenommen waren, und die werden wir in einer bestimmten Form auch weiter umsetzen.

Mit Auslaufen der aktuellen Förderperiode wird die überwiegende Mehrheit unserer Landwirte in die Lage versetzt, die Anforderungen an einen standortbezogenen Boden mit Winter- und Frühjahrsbegrünung ohne Förderung zu realisieren. Die Programme sind ausgelaufen. Ich gehe davon aus, dass man der Verantwortung nachkommt.

Ich komme zur Ziffer 2 Ihres Antrages. Aus meiner Sicht sind die Strukturen für einen wirksamen Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern wirklich geschaffen worden. Es ist das Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzministerium als oberste Bodenschutzbehörde, ganz klar natürlich in den Gesetzen dokumentiert, das LUNG als obere Bodenschutzbehörde, auch das ist im Bodenschutzgesetz klar geregelt, und dann kommen die StÄLU, wenn man es so will, die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, in Zusammenarbeit natürlich mit den Landräten und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Unsere Bodenschutzbehörden und die Beratungsstellen arbeiten gut und effizient zusammen – ich habe mich da auch gerade bei meiner Bereisung durch die Landkreise zu dem Thema erkundigt –, auch mit Stellen, die auf unsere fachliche Zuarbeit zum Thema des Bodenschutzes angewiesen sind, das funktioniert.

Lassen Sie mich abschließend zum Thema EU-Boden- rahmenrichtlinie kommen. Wie Sie sicher wissen, wird eine EU-Bodenrahmenrichtlinie von Deutschland aus Gründen der Subsidiarität abgelehnt. Aus meiner Sicht sind die Anforderungen zum Bodenschutz in Deutschland bereits sehr hoch. Ich glaube, das müssen Sie auch anerkennen, sodass man von einer europaweiten Bodenschutzrichtlinie nichts fürchten muss. Wir brauchen uns davor nicht zu fürchten, da sind eher andere dran. Wir werden diesen Prozess selbstverständlich aktiv weiter begleiten.

Aus rein bodenschutzfachlicher Sicht ist die Idee der Europäischen Kommission für einen europaweiten Schutz des Bodens mithilfe einer Rahmenrichtlinie sicher zu begrüßen, denn die Probleme im Bereich Bodenschutz enden im Regelfall nicht an Landesgrenzen. Das haben Sie auch angedeutet, dazu stehe ich auch. Boden ist eines der wertvollsten Güter und vielerorts ein gefährdetes Gut. Der Bedarf an landwirtschaftlichen Produkten wird weiter massiv ansteigen. Wir nehmen auch die Preisentwicklung zurzeit, ich glaube, auch Sie, zur Kenntnis.

Auf der anderen Seite ist das verfügbare Ackerland in den letzten Jahrhunderten weltweit drastisch ge

schrumpft. Ursachen sind in erster Linie verschlechterte

Umweltbedingungen, industrielle Bebauung und Verstädterung, aber auch das zunehmende Problem der Bodenspekulation. Auch an dem Thema arbeiten wir intensiv, wie Sie sicherlich in den Zeitungen gelesen haben.

Auch in Deutschland ist die landwirtschaftliche Nutzfläche rückläufig. Im Jahr 2012 umfasste die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland rund 16,7 Millionen Hektar. 1995, meine Damen und Herren, waren es noch 17,3 Mil- lionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Jawohl, wir verbrauchen jeden Tag immer noch um die 100 Hektar in Deutschland an Fläche.

In Mecklenburg-Vorpommern kommen wir langsam runter von den Verbräuchen. Wir lagen in der Spitzenzeit bei 7,4 Hektar pro Tag. Unser Ziel ist es, möglichst auf unter 3 Hektar pro Tag zu kommen, wo wir langsam auch in den nächsten Jahren hinkommen werden. Insofern ist für mich klar, wir haben in Deutschland 700.000 Hektar und damit 4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche verloren von 1995 bis zum Jahr 2012, und das darf so nicht mehr weitergehen.