In Mecklenburg-Vorpommern kommen wir langsam runter von den Verbräuchen. Wir lagen in der Spitzenzeit bei 7,4 Hektar pro Tag. Unser Ziel ist es, möglichst auf unter 3 Hektar pro Tag zu kommen, wo wir langsam auch in den nächsten Jahren hinkommen werden. Insofern ist für mich klar, wir haben in Deutschland 700.000 Hektar und damit 4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche verloren von 1995 bis zum Jahr 2012, und das darf so nicht mehr weitergehen.
Insofern, glaube ich, habe ich Ihnen deutlich machen können, was wir in den letzten Jahren für den Bodenschutz getan haben, und ich glaube, das Land Mecklenburg-Vor- pommern mit diesem Hohen Haus muss sich in dieser Frage überhaupt nicht verstecken. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Boden ist eine knappe Ressource, die nicht vermehrbar ist. Wir haben es hier bereits gehört, aber ich denke, das muss man sich immer wieder vor Augen führen, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt. Er hat sich über Jahrhunderte entwickelt und ist Lebensraum und Lebensgrundlage zahlreicher Organismen. Neben der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung fungiert er als Klimasenke, Wasserfilter, Nährstoffspeicher, kurzum, er ist Bestandteil von Stoffkreisläufen, dient als Filter-, Puffer- und Stoffwandlungsmedium.
Gerade aus diesen Gründen gibt es immer wieder Diskussionen hinsichtlich der Nutzung und erforderlicher Maßnahmen zum Schutz des Bodens. ln Deutschland wurden die Probleme des Bodenschutzes erstmals 1985 in der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung aufgearbeitet. Bereits 1998 wurde seitens der Bundesregierung das erste Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten verabschiedet. Schon damals hat sich auch die CDU dafür eingesetzt, dass der Boden umfassend geschützt wird.
Mit dem nunmehr vor circa genau zwei Jahren verabschiedeten Landesbodenschutzgesetz haben wir einen effektiven Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes sichergestellt. Mit dem Gesetz wurden unter anderem eine Vorsorgeregelung an Steilhängen und Steilufern zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen durch Hangabrutschungen sowie die nachhaltige Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Landesplanung und im Raumentwicklungsprogramm durch das Bodenschutzprogramm festgeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren, Schutz des Bodens, das heißt für meine Fraktion auch, insbesondere den Verbrauch von Boden durch Infrastrukturmaßnahmen, aber auch durch Ausgleiche für Eingriffe in den Naturhaushalt zu reduzieren. Hier hat unter anderem mit der Verabschiedung der Bundeskompensationsverordnung die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt zum besseren Schutz des Bodens gemacht.
ln der Vergangenheit hat sich gerade meine Fraktion vehement dafür eingesetzt, dass die Sanierung devastierter Flächen als Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt berücksichtigt werden kann.
Des Weiteren haben wir mit der Ökokontierung eine Regelung gefunden, die den Verbrauch von Boden mindert.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade in dieser Legislaturperiode haben die Regierungsfraktionen auf Initiative der CDU-Fraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht, der sich mit der Stärkung der Artenvielfalt und dem Erhalt von Feldgehölzen und Hecken befasste und der auch angenommen wurde. Vor diesem Hintergrund bedarf es nicht der Aufforderung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und von daher werden wir auch Ihren Antrag insgesamt ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Boden ist die zentrale Produktionsgrundlage der Landwirtschaft oder um es noch etwas klarer zu sagen,
Christoph Künast, Hochschullehrer der Technischen Universität in München, nennt ihn das „Fundament des Lebens“. Er ist nicht vermehrbar. Deswegen gilt dem Schutz des Bodens, der Erhaltung und der Mehrung der Bodenfruchtbarkeit und der Verminderung des immer noch viel zu hohen Bodenverbrauches besondere Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, die Politik auf europäischer, Bundes- und Landesebene hat die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und dazu sind wir natürlich auch aufgerufen. Diesem Anliegen hat sich insbesondere der Landtag in der 5. Legislaturperiode intensiv gewidmet. Ich erinnere hier an die umfangreiche und tiefgründige Anhörung im Jahre 2011, die der Agrarausschuss gemeinsam zum Landesbodenschutzgesetz und einem Antrag zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft durchgeführt hat und über deren Ergebnisse der Landtag informiert wurde.
Als Ergebnis der Anhörung wurde in einer Beschlussempfehlung eine Reihe von Festlegungen getroffen, auf die ich im Einzelnen hier nicht eingehen will, jeder kann sie noch einmal nachlesen. Ich bin stolz, dass viele Vor
schläge meiner Fraktion auch dort Eingang in die Beschlussempfehlung gefunden haben. Erwähnen will ich hier nur, dass unter anderem empfohlen wurde, dass sich der Landtag der 6. Legislatur weiter mit dem Thema des Bodenschutzes und der Umsetzung der guten fachlichen Praxis befassen solle. So haben wir beispielsweise mit unserem Antrag „Eiweißstrategie für nachhaltige Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln“ schon einen qualifizierten Beitrag dazu geleistet. Und ich bin sehr erfreut darüber, dass es zu einer gemeinsamen Empfehlung des Agrarausschusses auf der Grundlage von Änderungsanträgen und auch dem Antrag der Koalition gekommen ist. Sie erinnern sich an die kürzlich im Landtag behandelte diesbezügliche Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.
Viele weitere Fragen, meine Damen und Herren, müssen im Laufe dieser Legislaturperiode ganz sicher noch bearbeitet werden. Die vom Agrarausschuss vorbereitete Anhörung zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik wird dazu ebenfalls ein gewichtiger Beitrag sein. Die Fragen und die Anzuhörenden, ein umfangreicher Fragenkatalog, der Ihnen vor wenigen Minuten auf den Tisch gelegt worden ist, wurden bereits zusammengestellt.
Meine Damen und Herren, es fällt mir allerdings etwas schwer, den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN ebenso als einen weiterführenden Beitrag mit Entwicklungspotenzial zu sehen. Allein die Aufforderung, dass die Landesregierung ihre Bemühungen weiter vorantreiben solle, erinnert an manche Anträge der Koalition. Der Antrag selbst lässt nicht erkennen, worin denn der Neuwert oder die qualifizierte Weiterentwicklung zu dem bisherigen Arbeitsstand zu sehen ist.
Schon die Beschlussempfehlung und die Debatte zu den genannten Landtagsbeschlüssen hatten die Ausrichtung der EU-Agrarpolitik und ihre Umsetzung im Lande hinsichtlich der Verbesserung des Bodenschutzes im Fokus. Nun wissen wir heute noch nicht genau, wie die Ergebnisse der Trilog-Verhandlungen – insbesondere hinsichtlich des Greenings – aussehen werden, aber es wird in jedem Falle auch ein Beitrag zu mehr Bodenschutz in der Landwirtschaft sein. Die Hinweise von Minister Backhaus – heute Morgen auch in der Fragestunde und jetzt eben – veranlassen mich zu denken, dass wir hier doch mit einigem Optimismus in die Zukunft schauen können.
Zu dem im Antrag angeführten Beispiel der Feldhecken kann ich wie meine Vorredner auf einen entsprechenden Antrag der Koalition hier im Landtag verweisen, den wir im letzten Jahr intensiv diskutiert haben. Dieser Antrag „Artenvielfalt durch Hecken- und Feldgehölze sichern“ berührte wesentlich den Bodenschutz, vor allem bezüglich der Verringerung der Wind- und der Wassererosion.
Ein wesentliches Ergebnis der Diskussion war unter anderem die Erkenntnis, dass nicht allein das Vorhandensein eines Förderprogramms, meine Damen und Herren, hilft, sondern auch eine akzeptable Anreizkomponente enthalten sein muss. Darüber waren wir uns seinerzeit einig. Bodenschutz ist ein dynamischer Prozess, der einer ständigen Weiterentwicklung unterliegt. Es muss deshalb auch eine ständige umwelt- und agrarpolitische Aufgabe bleiben, die von der Wissenschaft begleitet werden muss.
Nicht nur der Klimawandel mit seinen Extremwetterlagen, wie wir sie gerade zur Kenntnis nehmen mussten, die in
immer kürzeren zeitlichen Zyklen auf uns einwirken, auch die Art und Weise der Bewirtschaftung des Bodens sind Faktoren der ständigen Veränderung. Ich möchte hier nur ein Ergebnis der Landwirtschaftszählung 2010 hervorheben, die im letzten Jahr veröffentlicht wurde. Hier wurde erstmalig erfasst, wie – ich unterstreiche noch einmal: wie – die Bodenbearbeitung durch Pflügen oder bodenschonende Verfahren in der Landwirtschaft erfolgt.
Meine Damen und Herren, so verzichten 34 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe zumindest auf den wendenden Pflugeinsatz und setzen auf eine konservierende Bodenbearbeitung, zum Beispiel mit oberflächlichen Grubbern oder Eggen. Auf die Fläche bezogen entspricht das 40 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. 12 Prozent aller Betriebe mit Ackerland verzichten ganz auf den Pflugeinsatz. Das Direktsaatverfahren ohne jegliche Bodenbearbeitung ist wenig verbreitet und wird nur auf einem Prozent der Flächen genutzt.
Interessant ist auch die Aussage in der Statistik, dass Bodenbearbeitung auch eine Frage – auch eine Frage! – der Betriebsgröße ist. Mit zunehmender Größe der Betriebe geht die intensive Bodenbearbeitung zurück, so die Aussage in diesem von mir zitierten Material. Wer- den beispielsweise in Betrieben bis zu einer Größe von 30 Hektar Ackerland noch 85 Prozent der Flächen mit konventioneller Bodenbearbeitung, das heißt durch Pflugeinsatz bewirtschaftet, so setzen Betriebe mit einer Größe ab 200 Hektar Ackerland schon auf 54 Prozent ihrer Flächen konservierende und somit zeit- und auch kostensparende und vor allem bodenschonende Bearbeitungsverfahren ein.
Es wird sich lohnen, diese Statistik weiterzuverfolgen, denn es entwickeln sich auch hier neue Fragen, die die Wissenschaft beantworten muss. Ich meine zum Beispiel den Widerspruch, der sich aus der Anwendung der bodenschonenden Verfahren und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, in erster Linie Herbiziden, ergibt. Nach meiner Wahrnehmung erfordert der Verzicht auf den Pflug häufig – nicht immer, aber häufig – einen erhöhten Einsatz von solchen Pflanzenschutzmitteln. Verlässliche Zahlen liegen dazu leider nicht vor, jedoch besteht aus meiner Sicht dieser Zusammenhang.
Es müssen also neue Verfahren entwickelt und zur Anwendung gebracht werden, die eine Verringerung des chemischen Pflanzenschutzes mit der bodenschonenden Bearbeitung ermöglichen. Ich erinnere hier an die Seiten 65 und 66 des Situationsberichtes der Landwirtschaft 2012, den Sie alle kennen. Dieses Beispiel habe ich wie gesagt erwähnt, um die Dynamik und den qualifizierten politischen Handlungsbedarf, der wissenschaftlich zu untermauern ist, deutlich zu machen.
Ich will schließlich noch kurz auf den Entwurf der Bodenschutzrichtlinie der Europäischen Union eingehen, der seit 2006 – der seit 2006! – ein kümmerliches Dasein führt. Natürlich ist uns eine vernünftige europäische Richtlinie lieber als ein nationaler Alleingang. Insofern wäre der Punkt 3 Ihres Antrages ein zustimmungswürdiger Ansatz. Die Chancen, jetzt eine Lösung zu finden, halte ich allerdings für denkbar ungünstig, denn Prioritäten – das wissen Sie auch alle – wie die Gemeinsame Agrarpolitik, haben im Augenblick absoluten Vorrang.
Angesichts der Eurokrise stehen in den meisten EULändern auch andere Fragen auf der Tagesordnung. Das
konnte der Agrarausschuss auch auf seiner Irlandreise in der vergangenen Woche an vielen konkreten Beispielen erkennen. Wir unterstützen, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, grundsätzlich Ihr Anliegen, insgesamt halten wir aber den Antrag für nicht zielführend und für wenig konkret. Ich empfehle meiner Fraktion die Enthaltung. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt von mehreren Rednern und Rednerinnen betont worden, wie wichtig der Schutz des Bodens ist. Ich spare mir jetzt diesen Passus aus meiner Rede, kürze das um diesen Teil ein. Dass uns der Bodenschutz wichtig ist, ich glaube, da sind wir uns einig. Das muss ich hier jetzt nicht noch mal alles ausführen.
Einen Punkt will ich aber da noch mal herausziehen. Das ist die Tatsache, dass der Boden nicht vermehrbar ist und dass der Boden immer mehr auch kostet. Heute Morgen habe ich eine Pressemitteilung gefunden, dass in Niedersachsen inzwischen für einen Hektar – für einen Hektar! – 100.000 Euro bezahlt wurden. Das ist eine Entwicklung, die einen wirklich besorgt sein lässt.
Meine Damen und Herren, aber wenn wir wissen, wie wichtig der Boden ist und wie wichtig der Boden als Grundlage für unsere Nahrung und für unser Leben ist, dann ist uns auch klar, wie ernsthaft wir uns mit diesem Thema befassen müssen. Und wenn uns klar ist, dass wir uns mit diesem Thema ernsthaft befassen müssen, dann ist man doch recht enttäuscht, wenn man den Antrag der GRÜNEN liest, so, wie er hier vorgelegt worden ist.
Meine Damen und Herren, wenn die GRÜNEN gewollt hätten, dass wir als Regierungskoalition diesem Antrag zustimmen, dann hätten sie diesen Antrag anders formuliert.
Lassen Sie uns mal in Ihren Antrag gucken! Sie arbeiten von vornherein in Ihrem Antrag mit Vorhaltungen. Da sind nämlich zwei Stück.
Im ersten Satz werfen Sie uns vor, dass wir, dass die Landesregierung den Schutz der Böden nicht vorantreibt. Das weise ich zurück, machen wir, ist von mehreren Rednern hier auch deutlich gesagt worden, dass da eine ganze Menge passiert in Mecklenburg-Vorpommern.
Im zweiten Punkt Ihres Antrages sprechen Sie davon, dass die strukturellen Voraussetzungen und die personellen Voraussetzungen im Land Mecklenburg-Vorpom- mern nicht gegeben sind. Was erwarten Sie denn? Dass wir dem Antrag zustimmen und sagen, dass der Minister die strukturellen Voraussetzungen nicht geschaffen hat? Das können Sie von uns nicht erwarten. Beides ist nämlich nicht zutreffend.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns mal zum Inhalt Ihres Antrages kommen! Ja, Sie wollen... Nein, anders herum, machen wir das mal anders herum. Der Landtag hat sich in seiner Legislaturperiode ausführlich mit dem Thema Bodenschutz befasst. Und ich gehe davon aus, bevor Sie so einen Antrag stellen, haben Sie sich mit den Dingen, die hier vorher passiert sind, auch befasst. Seinerzeit hat es eine umfängliche Beratung gegeben mit Anhörung und allem Drum und Dran, übrigens, bei der Anhörung, auch ohne dass GRÜNE anwesend waren, haben vier Naturschutzverbände teilgenommen, sie sind geladen gewesen, darunter der BUND. Es hat Anträge gegeben, sowohl von der Regierung als auch von Oppositionsfraktionen, die am Ende eingeflossen sind.