Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2135 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von CDU, SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD.
Fürs Protokoll möchte ich dann noch verlesen, dass der Gesetzentwurf entsprechend Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Drucksache 6/2146.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls – Drucksache 6/2146 –
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2146 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/2146 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Ablehnung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages – 9. Tätigkeitsbericht des Integrationsförderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Juli 2012 und Stellungnahme der Landesregierung, Drucksache 6/1736.
Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT 9. Tätigkeitsbericht des Integrations- förderrates bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeit- raum 1. Januar 2009 bis 31. Juli 2012 und Stellungnahme der Landesregierung (Drucksache 6/1736)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales belief sich die Zahl der Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Stichtag 1. Juni 2012 auf 314.366. Ein Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr wurde bei über 200.000 Personen festgestellt. Am Ende des Berichtszeitraumes des Integrationsförderrats waren von der Gesamtzahl der anerkannten schwerbehinderten Menschen 165.499 Personen im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises.
Gemessen an der Gesamtbevölkerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich die Zahl der Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, also 50 Prozent und mehr, zum Stichtag 1. Juni 2012 auf 10,8 Prozent. Legt man die Gesamtzahl zugrunde – also auch die Menschen, die über 50 Prozent Behinderung haben, aber keinen Schwerbehindertenausweis –, so sind wir schon bei einem Bevölkerungsanteil von 12,52 Prozent. Dann ist also jeder achte Mensch in Mecklenburg-Vorpommern schwerbehindert.
Das ist mehr als Legitimation für unseren Integrationsförderrat, der im Jahr 2000 bei der Landesregierung eingerichtet wurde. Er ist einzigartig in Deutschland. Er berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung. Er darf der Landesregierung Vorschriften vorschlagen, ist bei Gesetzentwürfen und anderen Rechtsvorschriften anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.
Die Zusammensetzung des Integrationsförderrates wurde seit Abschluss des Berichts erweitert, aus gutem Grund, darauf komme ich nachher noch mal zurück. Und so weiche ich jetzt ein bisschen von den Inhalten ab, wenn ich sage, die Zusammensetzung ist wie folgt: sieben Vertreter und Vertreterinnen der Behindertenverbände, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatskanzlei und aller Ministerien der Landesregierung. Das war in dem Berichtszeitraum noch nicht so.
Ein Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin des Landkreistages, ein Vertreter oder eine Vertreterin des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Sozialverbandes Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vopom- mern, des Sozialverbandes VdK Mecklenburg-Vorpom- mern, auch der ist erst seit 2012 mit drin, der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern und des Landesfrauenrates sind 2012 mit der Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes dazugekommen.
Und dieses Gesetz ist auch Grundlage der Arbeit des Integrationsförderrates. Aus den Aufzeichnungen des Rates geht hervor, dass er finanziell gut ausgestattet ist und seine Mittel regelmäßig nicht aufbraucht. Allerdings wird die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle et
was kritisch angemerkt. Der Integrationsförderrat hat viermal jährlich im Berichtszeitraum getagt. Das waren für den Zeitraum 14 Sitzungen. Die Arbeit des Integrationsförderrates wird wesentlich durch die über ihn ständig eingerichteten und nach seinen Vorgaben tätigen Arbeitsgruppen AG Barrierefreiheit, AG Medienkompetenz und AG UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt. Diese sollen auch ihre gute Arbeit im weiteren Verlauf natürlich fortsetzen.
Diese Arbeitsgruppen wurden bedarfsweise einberufen und traten insgesamt neunmal im Berichtszeitraum zusammen. Der Integrationsförderrat arbeitet im Beirat „Tourismus für alle“, in der Expertenkommission „Inklusive Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ sowie im Beirat für Kur- und Erholungsorte mit. Er ist an 170 Vorhaben der Landesregierung beteiligt worden und hat insgesamt 57 Stellungnahmen abgegeben.
Der Integrationsförderrat selbst zweifelt allerdings vor diesem Hintergrund an, im gesetzlich gebotenen Umfang beteiligt worden zu sein. Das mag auch damit zusammenhängen, dass vor der Erweiterung des Kreises der ihm angehörenden Mitglieder, vor der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht alle Häuser beteiligt waren. Der Integrationsförderrat mahnt an, dass die Beteiligungsrechte teilweise zum Beispiel durch sehr kurze Fristen ausgehebelt wurden. Und er sieht das ungleiche Maß der Beteiligung zwischen den einzelnen Ministerien kritisch. Das alles belegt er auch mit seinen beigefügten Aufzeichnungen.
Mir persönlich ist auch aufgefallen, dass er mitunter sehr lange auf eine Reaktion auf seine Vorschläge warten muss. Aber insgesamt konstatiert der Integrationsförderrat, dass eine gute Zusammenarbeit mit der Landesregierung besteht. Insbesondere hervorgehoben werden dabei das Sozialministerium und das Bildungsministerium.
Bis zum Abschluss des Berichts hat in der 6. Wahlperiode nur die SPD-Landtagsfraktion den Integrationsförderrat zu einem Arbeitsgespräch eingeladen.
Positiv wird die Zusammenarbeit bei der Erstellung des Maßnahmenplans der Landesregierung MecklenburgVorpommerns zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der ja gerade erst im August erschienen ist, gesehen.
Der Integrationsförderrat sieht auch noch Ausbaupotenzial in der Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Das liegt, glaube ich mal, in der Natur der Sache und das ist auch gut so. Das soll so sein, denn der Weg zu gleichwertigen Lebensbedingungen für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist noch lang und der Integrationsförderrat ist ein unverzichtbarer Wegbegleiter.
Die Berichterstatterin wies auf das Nichtausschöpfen der Finanzmittel hin und erwähnte dabei, dass dies auch so sei, weil die ehrenamtlichen Mitglieder des Integrationsrates keine Aufwandsentschädigung geltend machen würden, was sie tun könnten. Das ist mir noch mal ein zusätzlicher Beweis dafür, dass hier nicht nur sachorien
tiert, sondern auch mit viel Herzblut gearbeitet wird. Dafür möchte ich mich persönlich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Integrationsförderrates bedanken und gehe davon aus, dass die Zusammenarbeit mit allen Stellen und der Landesregierung auch in Zukunft gut und vielleicht sogar noch ein bisschen besser wird, was die kritischen Anmerkungen des Integrationsförderrates
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich an dieser Stelle nur erwähnen, dass ich mir gewünscht hätte, zu diesem Thema doch vielleicht einen Gebärdendolmetscher hier heute vorzufinden.
Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion beim Integrationsförderrat bedanken. Er leistet eine sehr gute Arbeit, die bundesdeutsch einzigartig ist.
Aus dem vorgelegten Tätigkeitsbericht und der Stellungnahme der Landesregierung ergeben sich für mich aber einige Fragen:
Erstens. Warum sind die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Integrationsförderrates beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales beschäftigt?
Aus der Zuordnung müssen sich zwangsläufig Zielkonflikte ergeben, wie das in dem Bericht auch für die Mitarbeiter des höheren Dienstes festgestellt wird.
Zweitens. Warum hat der Integrationsförderrat seine Mittel in den Jahren 2009 bis 2011 nicht ausgeschöpft?
Insbesondere bei Sachverständigen und Fachbeiräten wurden nach dem hier vorliegenden Bericht die eingeplanten Haushaltsmittel nicht annähernd genutzt. Frau Tegtmeier hat darauf auch schon hingewiesen.
Diese Fragen können vielleicht aus dem Sozialministerium beantwortet werden. Die Landesregierung und insbesondere das Sozialministerium frage ich, ob den 9. Tätigkeitsbericht alle Vereine und Verbände erhalten und vor allem, ob sie diesen Bericht auch diskutiert haben? Nach meiner Kenntnis ist das nicht erfolgt.