Bevor Sie die Frage beantworten, mache ich darauf aufmerksam, dass in Ihrer Frage formuliert war „islamischen“. Ich denke, dass es doch ein inhaltlicher Unterschied ist, ob man von „islamischen“ oder „islamistischen“ Personen oder Kulturkreisen spricht.
Das ist schon wieder eine Art und Weise, die sich nicht gehört. Ich mache Sie darauf aufmerksam. Reißen Sie sich da ein bisschen zusammen! Die Frage wird so beantwortet, wie sie hier schriftlich vorliegt. Also es geht um den islamischen Kulturkreis.
Herr Abgeordneter Pastörs, ein namentlich bekannter syrischer Staatsangehöriger soll am 31. Juli 2012 bei Kämpfen aufseiten der Freien Syrischen Armee in Aleppo (Syrien) getötet worden sein. Im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2012 wurde über diesen Fall ebenso berichtet wie zuvor in verschiedenen Medien. Der Mann hatte in Greifswald studiert.
Des Weiteren gehen wir als Landesregierung einzelnen Hinweisen auf Personen aus Mecklenburg-Vorpommern nach, die eine Reise nach Syrien und ein mögliches militärisches Engagement für die Oppositionstruppen planen sollen. Es liegt aber bisher keine Bestätigung für derartige Aktivitäten vor, sodass ich keine weiteren Zahlen derzeit geben kann, weil das reine Spekulation wäre.
Zusatzfrage: Die als islamistisch eingestuften Salafisten sind auch hier in MecklenburgVorpommern aktiv. Können Sie uns konkret eine Zahl nennen, um wie viele Personen es sich bei der Personengruppe hier im Moment in Mecklenburg-Vorpommern handelt?
Nein, das kann ich nicht und außerdem ist das eine Information, die wir ausschließlich in der PKK ausführen.
Zusatzfrage: Sind Ihnen aus diesem Kreis Aktivitäten bekannt, die befürchten lassen, dass diese Gruppierung auch hier in Mecklenburg-Vorpom- mern Anschläge planen könnte?
rung über Gewaltausbrüche, die sich in jüngster Vergangenheit im Neubrandenburger Asylantenheim im Markscheider Weg ereignet haben sollen, bei denen Asylanten aufeinander losgegangen und mindestens ein Asylant verletzt worden sein soll?
Am 12. August 2013 kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen iranischen und tschetschenischen Asylbewerbern. Tschetschenische Asylbewerber beschuldigten eine Gruppe männlicher iranischer Asylbewerber, ihre Ehefrauen beleidigt zu haben, und stellten die iranischen Asylbewerber daraufhin zur Rede. Als diese dann gegen 23.30 Uhr ihre Zimmer aufsuchten, folgten ihnen die tschetschenischen Asylbewerber und es kam zunächst zu wechselseitig begangenen einfachen körperlichen Auseinandersetzungen. In der Folge umklammerte ein Iraner einen der Tschetschenen von hinten. Der Tschetschene stach daraufhin mit einem unbekannten spitzen Gegenstand, den er bei sich trug,
in Richtung des ihn umklammernden Iraners. Dieser konnte dem Angriff ausweichen, der tschetschenische Tatverdächtige traf daraufhin einen im Umfeld stehenden Landsmann mit dem Stichwerkzeug im oberen Rückenbereich. Der Geschädigte musste stationär im Klinikum Neubrandenburg aufgenommen werden.
Der Sachverhalt wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gemäß Paragraf 224 Strafgesetzbuch zum Nachteil des tschetschenischen Geschädigten verfolgt. Die Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, sodass ich zu dem Vorfall auch keine weiteren Auskünfte derzeit bieten kann.
Da hätte ich eine Nachfrage: Gibt es aufgrund solcher Ereignisse Überlegungen, die Asylanten zu trennen nach Herkunftsländern in den Unterkünften, also die Unterkünfte explizit nur nach der Herkunft festzulegen?
Also bevor Sie antworten, Herr Minister, mache ich den Fragesteller nochmals darauf aufmerksam, dass es hier um Asylbewerber geht und nicht um den von Ihnen gewählten diskriminierenden Begriff. Also beachten Sie das bitte!
Herr Abgeordneter Petereit, die Frage, wenn sie sich auf einen Asylbewerberstandort allein bezieht, meinetwegen auf Neubrandenburg oder Ähnliches, muss ich verneinen. Es geht nicht, in einem nur eine Gruppierung aus Ländern unterzubringen, aber die Unterbringung innerhalb der Anlagen in gewissen Gruppierungen ist durchaus derzeit üblich.
Welche konkreten Kosten, zum Beispiel Schäden durch Sachbeschädigungen, Polizei- und Krankenwageneinsatz und so weiter, sind infolge dieser Auseinandersetzung für das Jahr 2013 in dem Asylantenheim entstanden?
Herr Abgeordneter Petereit, dem Land sind bei Einsätzen in der Gemeinschaftsunterkunft Markscheider Weg keine Schäden entstanden, also der bewusste Standort. Ferner ist der Landesregierung nicht bekannt, welche Kosten beim Einsatz eines Krankenwagens im Zusammenhang mit der eben beschriebenen Auseinandersetzung am 12. August entstanden sind.
Für die Ersatzbeschaffung von Ausstattungsgegenständen in der Gemeinschaftsunterkunft Markscheider Weg in Neubrandenburg ist der Betreiber im Rahmen des Betreibervertrages zuständig. Er hat für die dabei entstehenden Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten Obergrenze selbst aufzukommen. Sind die Schäden durch Vandalismus entstanden, steht es dem Betreiber der Unterkunft selbstverständlich frei, Schadensersatz vom Verursacher zu fordern.
Insofern liegen der Landesregierung keine Informationen über die Höhe der Kosten für die Beseitigung eventueller Vandalismusschäden vor, zumal offensichtlich die vereinbarte Obergrenze nicht überschritten ist im Zusammenhang mit der benannten Schädigung von Mobiliar oder anderen Dingen.
Ich mache den Antragsteller noch mal darauf aufmerksam, dass die Begrifflichkeit in der gestellten Frage diskriminierend ist. Ich weise das auf das Entschiedenste im Namen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zurück und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie in Zukunft solche diskriminierenden Formulierungen bitte unterlassen mögen.
Ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, wenn Sie das dritte Mal hier zur Ordnung gerufen werden müssen, dass wir Ihnen dann leider das Wort entziehen müssen, gemäß Geschäftsordnung.