Protokoll der Sitzung vom 05.09.2013

3. Sind die von der Expertenkommission zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern dringend empfohlenen Arbeitsgruppen zur frühkindlichen Bildung und die ebenfalls empfohlenen Arbeitsgruppen zur inklusiven Weiterentwicklung des Hortes und der beruflichen Bildung sowie zur Vernetzung der regionalen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen bereits eingerichtet worden?

Frau Abgeordnete Berger, im Namen des Bildungsministers teile ich mit, die dritte Empfehlung der Expertenkommission lautet: „Die

Schnittstelle zwischen Kita und Grundschule ist wesentlich verbindlicher und effektiver zu gestalten. Die Expertenkommission empfiehlt dazu die zeitnahe Einrichtung einer Arbeitsgruppe aller beteiligten Akteure, die unter Nutzung bereits vorhandener Instrumente … Optionen erarbeitet, wie die jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zusammenzuarbeiten haben.“ Das ist der Vorspann.

Grundsätzlich muss zunächst angemerkt werden, dass hierzu bereits die grundsätzlichen Regelungen geschaffen sind. Die Zusammenarbeit zwischen Kinderta- geseinrichtungen und Grundschule ist geregelt in Paragraf 13 Absatz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpom- mern, Ziffer 2.1 Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Grundschule“ und in der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 3 KiföG M-V.

Auch die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule ist gesetzlich geregelt, siehe KiföG Paragraf 5 Absatz 4. Richtig ist, dass die individuelle Förderung des Kindes auch im Hort fortgesetzt werden muss. Die Expertenkommission empfiehlt eine örtliche und inhaltliche Anbindung des Hortes an die Schule. Schon jetzt sind zwischen den Trägern der Horte sowie den Schulen Vereinbarungen abzuschließen, die mit dem Ziel der

individuellen Förderung eine enge Kooperation zwischen Schule und Hort verbindlich regeln.

Arbeitsgruppen, die die Umsetzung dieser Regelung besser realisieren, sind noch nicht gegründet worden. Hier bedarf es auch eher regionaler Zusammenschlüsse vor Ort. Arbeitsgruppen auf Landesebene sollten dann berufen werden, wenn die Umsetzungsstrategien zur Inklusion des Landes beschlossen sind, um den Arbeitsgruppen auch entsprechende Arbeitsziele setzen zu können.

Danke.

Dann die zweite Frage:

4. Zu welchem Zeitpunkt und mit Wirkung zu welchem Schuljahr soll die überarbeitete und im Bildungsausschuss am 5. Juni thematisierte Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ in Kraft treten?

Frau Abgeordnete Berger, die Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ wird derzeit noch in einem Punkt abgestimmt und danach veröffentlicht. Unabhängig davon werden die Schulen über die 2014 zur Verfügung stehenden Schulbudgets informiert, sodass die Planungen in den Schulen erfolgen können.

Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

(Der Abgeordnete Stefan Köster spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

Moment!

Herr Minister!

5. In welcher Art und Weise wurden die Eltern- und Lehrervertretungen im Land über die „Neuigkeiten im Schuljahr 2013/2014“, insbesondere in Bezug auf den Entfall der Pflicht zur Archivierung von Klassenarbeiten (inklusive der damit verbundenen Auswirkungen für Eltern und Leh- rer) informiert?

Herr Abgeordneter Köster, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat zu Beginn des Schuljahrs 2013/14 ein Faltblatt herausgegeben und darin über Neuigkeiten und Verbesserungen in diesem Schuljahr informiert. Das Faltblatt ist in gedruckter Form allen Lehrkräften sowie allen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern zur Kenntnis gegeben worden. Es enthält unter anderem Hinweise zur Archivierung von Klassenarbeiten, welche den Schulleiterinnen und Schulleitern im Rahmen eines Ministerbriefes ausführlich erläutert worden sind. Die Eltern- und Lehrervertretungen haben, soweit sie die betreffenden Informationen nicht bereits auf den vorgenannten Wegen erhalten haben, darüber hinaus die Gelegenheit, das Faltblatt und die darin enthaltenen Informationen auf der Seite des Bildungsservers Mecklenburg-Vorpommern abzurufen.

Ich habe zwei Zusatzfragen. Ich vermute mal, die werden wahrscheinlich dann schriftlich beantwortet werden müssen.

Zum einen: Welchen Stellenwert, vor allem auch aus rechtlichen Gesichtspunkten, ordnet das Ministerium der künftigen Regelung zu, wonach die Schüler künftig den Empfang der Arbeiten, der Klassenarbeiten, schriftlich zu bestätigen haben, vor dem Hintergrund, dass sie minderjährig sind?

Und die zweite Frage ist: In welcher Art und Weise haben sich bislang Eltern und/oder auch Lehrer über diese

Neuregelung beim Ministerium oder bei untergeordneten Behörden beschwert?

Herr Abgeordneter Köster, ich bitte um Verständnis, dass ich die Fragen weitergebe, da es nicht meine Ressortzuständigkeit ist, und Sie schriftlich eine Antwort bekommen.

Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die an den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gestellten Fragen 6 und 7 müssen aufgrund der Abwesenheit der Sozialministerin schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport und bitte den Abgeordneten Herrn Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Herr Minister, Frage:

8. Wie vielen Asylbewerbern und illegalen Einwanderern aus der Russischen Föderation konnte mittlerweile nachgewiesen werden, dass sie über Polen auf dem Landweg nach Mecklenburg-Vorpommern gelangten?

Herr Abgeordneter Andrejewski, sowohl für das Asylverfahren als auch für die Rückführung im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Das Bundesamt hat mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.07.2013 insgesamt 5.853 Übernahmeersuchen bezüglich Staatsangehöriger der Russischen Föderation an die Republik Polen gestellt hat. Dabei handelt es sich um Personen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben oder sich illegal in Deutschland aufhalten und bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Polen gemäß der Dublin-Verordnung für die Prüfung des Asylantrages zuständig ist.

Dem Bundesamt liegen keine Ergebnisse darüber vor, ob in allen Fällen die Einreise von Polen nach Deutschland auf dem Landweg erfolgte. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern ist nicht möglich, aber Sie können durchaus davon ausgehen, dass der überwiegende Teil, nämlich fast alle, auf dem Landweg eingereist sind.

Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, ob die betreffenden Personen routinemäßig befragt werden, auf welchem Weg sie nach Deutschland gelangt sind?

Das kann ich Ihnen nicht beantworten, werde ich aber nachreichen.

Eine weitere Zusatzfrage: Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Person in dieser Hinsicht ihre Mitarbeit oder Auskünfte verweigert?

Die Anträge werden ja gemäß der Ausführung durch das Bundesamt bearbeitet und die

Auswirkungen sind derzeit in Rückführungsersuchen gegenüber der Volksrepublik Polen zu sehen. Aber das gestaltet sich nicht ganz einfach.

Dann gleich zur nächsten Frage:

9. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Republik Polen hinsichtlich der Klärung der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens bei Bürgern der Russischen Föderation, die über Polen nach Mecklenburg-Vorpommern gelangten?

Auch hier gilt, dass das Bundesamt zuständig ist, wie schon bei Frage 1. Das Bundesamt hat erklärt, uns gegenüber, aber auch hinsichtlich dieser Anfrage noch mal, dass sich die Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden bei der Rückführung in die Republik Polen als sehr gut gestaltet. Die Wahrnehmung vor Ort ist allerdings etwas anders.

Zusatzfrage: Was meinen Sie mit „Wahrnehmung vor Ort“, die „anders“ ist?

Wir hatten ja gestern hier eine ausführliche Diskussion über Asylbewerber oder Mitbürger, die sich im Raum Vorpommern-Greifswald aufhalten und wo die Rückführung relativ klar geregelt ist und trotzdem ein langer Zeitraum ist, bis sie ihrem Antrag nachkommen können.

Bis sie ihrem Antrag...

Bis sie den asylbearbeitenden Ländern zugeführt werden können.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 10 zu stellen.

Herr Caffier!

10. Wie viele Fälle sind der Landesregierung be

kannt geworden, in denen in Mecklenburg-Vor- pommern aufhältige Personen aus dem islamistischen Kulturkreis sich nach Syrien begaben, um dort aufseiten der Rebellen gegen die Regierungstruppen zu kämpfen?

Herr Abgeordneter!

Bevor Sie die Frage beantworten, mache ich darauf aufmerksam, dass in Ihrer Frage formuliert war „islamischen“. Ich denke, dass es doch ein inhaltlicher Unterschied ist, ob man von „islamischen“ oder „islamistischen“ Personen oder Kulturkreisen spricht.