Protokoll der Sitzung vom 05.09.2013

Selbstverständlich.

Danke.

Lieber Kollege Müller, würden Sie mir zustimmen, dass die Anhörung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht von meiner Fraktion, sondern von Frau Drese beantragt worden ist?

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das weiß er nicht.)

Herr Ritter, ich muss hier zugestehen, dass ich bei der Vereinbarung dieser zusätzlichen Anhörung nicht anwesend war. Ich weiß aber, und so habe ich es gehört, dass es durchaus eine Initiative aus den Reihen der Opposition gewesen sei,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nein, von Frau Drese.)

bei der wir gesagt haben, okay, dann beantragen wir halt noch eine zusätzliche Anhörung. Wenn ich da falsch informiert worden bin, hoffe ich, dass ich zumindest richtig informiert worden bin,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Protokoll lesen!)

dass dieses einvernehmlich im Europa- und Rechtsausschuss beschlossen worden ist.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen wir fest: Dieser Gesetzentwurf ist im zuständigen Ausschuss nicht abschließend beraten worden. Der zuständige Ausschuss hat nicht einmal die Möglichkeit gehabt, diese Anhörungen tatsächlich auszuwerten. Der federführende Ausschuss hat nicht die Möglichkeit, sich mit den Voten der mitberatenden Ausschüsse zu befassen.

Und deswegen, von einem geordneten parlamentarischen Verfahren kann man überhaupt nicht sprechen, wenn wir jetzt hier den Stab über diesen Gesetzentwurf brechen wollten und sagen würden, das taugt alles nichts.

Ich würde gerne, und da bin ich nicht allein, da spreche ich für die Koalition, wir würden gerne hier, lieber Kollege Ritter und liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, ein geordnetes parlamentarisches Verfahren weiterführen und diesen Gesetzentwurf ordnungsgemäß beraten. Und deswegen, das können Sie sich vorstellen, werden wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Wir werden uns dann damit auseinandersetzen, was in der Anhörung gesagt worden ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So wie in den Ausschüssen.)

Und wir werden uns damit auseinandersetzen, was die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorträgt und was in wesentlichen Punkten hier von der Justizministerin noch einmal zusammengefasst worden ist.

Wir werden uns beispielsweise die Frage stellen müssen, ob das Argument, dass wir den Bürgern Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gewährleisten können, weil wir die Zahl der Amtsgerichtsstandorte von 21 auf 16 reduzieren, ob dieses Argument eigentlich trägt. Wir werden uns damit auseinandersetzen müssen, wie wir das eigentlich mit den Arbeitsgerichten halten. Gerade bei der Fraktion der LINKEN finde ich es sehr interessant, bemerkenswert, dass das Thema Arbeitsgerichte hier offenkundig überhaupt keine Rolle gespielt hat. Und wir haben eine Situation, wo wir im Land mit vier Arbeitsgerichten operieren werden. Wie ist es denn dort mit der Gewährleistung des Rechtsstaates und mit der Gewährleistung der Interessen der Bürger? Wie ist es denn dort mit den Fahrbeziehungen zum Arbeitsgericht? Und dort ist die Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten sehr häufig erforderlich. Wir wissen alle, dass Arbeitsgerichte sehr häufig versuchen, Konflikte im Wege eines Vergleiches aus der Welt zu schaffen. Darüber haben Sie nicht ein einziges Wort verloren. Und da redet kein Mensch – bei vier Standorten im Land! – über Entfernungen. Und bei 16 Amtsgerichten soll das plötzlich das Ende des Rechtsstaates sein?

Meine Damen und Herren, mit solchen Argumentationslinien werden wir uns auseinandersetzen. Ich denke, wir werden das im Europa- und Rechtsausschuss tun und wir werden es dann, wenn die Empfehlung des federführenden Ausschusses vorliegt, auch hier im Plenum tun.

Zum Thema Mehrkosten, angebliche Mehrkosten, kann ich nur auf das verweisen, was die Justizministerin hier schon ausgeführt hat. Es geht nicht zentral darum, Kosten zu reduzieren, sondern es geht zentral darum, Justiz zukunftsfähig zu machen. Und dabei muss man dann allerdings auch gucken, was hat denn das für Kostenfolgen, sind das möglicherweise negative? Nein, es sind positive.

Wenn wir uns bei den positiven Kostenfolgen vielleicht über zwei oder drei Millionen mehr oder weniger noch nicht ganz einigen können, es verschiedene Schätzungen gibt, dann mag dies so sein. Am Ende bleibt, dass das, was justizpolitisch sinnvoll ist, auch finanzpolitisch positive Effekte mit sich bringt. Und dann plötzlich, wie es Ihr Antrag tut, von Mehrbelastungen zu sprechen, das entspricht überhaupt nicht den Realitäten. Darüber würde ich gerne mal reden.

Und ich würde dann gerne auch mal darüber reden, liebe Kollegin Borchardt, warum Sie denn, wenn Sie sagen, der Landesrechnungshof müsste doch mal begründen, warum er hier keine eigenen Untersuchungen macht, warum Sie denn keine Frage an den Landesrechnungshof gestellt haben,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Habe ich. Protokoll lesen, Herr Müller!)

warum Sie im Finanzausschuss nicht darauf bestanden haben, dass er dazu Stellung nimmt.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns den Gesetzentwurf vernünftig zu Ende diskutieren. Ich bin ganz sicher, viele der vorgetragenen Dinge, auch aus Ihrer Rede, Frau Borchardt, lösen sich dann in Luft auf und wir werden hier zu einer vernünftigen abschließenden Beratung kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend feststellen, der Antrag, wie er uns hier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN vorliegt, ist eine klare Missachtung dessen, was eigentlich noch im Europa- und Rechtsausschuss stattfinden soll, denn die Beratungen dort stehen erst noch an. Sie missachten die Arbeit dieses Ausschusses, indem Sie jetzt schon das Ergebnis vorwegnehmen. Dieser Antrag straft und dieses Verhalten straft Ihre eigenen moralischen Vorhaltungen gegenüber der Koalition Lügen und ist eigentlich nur ein plumper Versuch, hier zu einem für Sie, wie Sie vielleicht meinen, politisch günstigen Zeitpunkt ein Thema in die Öffentlichkeit zu ziehen

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Da ist es lange, Herr Müller.)

und zu diskutieren in diesem Plenum,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Seit anderthalb Jahren reden wir darüber.)

ja, in die Öffentlichkeit dieses Hauses, dieses Plenums zu ziehen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Lieber Herr Ritter, lieber Herr Ritter, das ist doch ein recht einfach durchschaubarer Versuch, hier noch einmal Öffentlichkeit für Ihre Argumentation zu schaffen und für Ihren Versuch, dieses Gesetz zu stoppen. Lassen Sie uns …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das liegt doch nicht an uns, dass der Antrag heute auf der Tagesordnung ist.)

Lieber, lieber Kollege Ritter, ich möchte den...

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schon wieder gegen die Wand gefahren.)

Einen Moment, Herr Müller.

Herr Ritter, ich würde Sie doch bitten, die Zwischenrufe so zu beschränken, dass der Redner zwischendurch auch zu Wort kommt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das kann er schon. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Lieber Kollege Ritter, ich stelle mir vor, wie das dann weitergeht. Wenn wir Ihnen jetzt folgen, dann werden wir jeden Gesetzentwurf der Landesregierung, bei dem die Beratungen in den Ausschüssen, in den Fachausschüssen vielleicht einige Monate in Anspruch nehmen, manchmal ist das so und dann ist das ja auch vernünftig, da machen Sie dann in jeder Plenarsitzung einen Antrag, dass dieser Gesetzentwurf nichts taugt und zurückzuziehen ist?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und Dringlichkeitsanträge.)

Sie wollen doch und machen das über Dringlichkeitsanträge. Ja, was ist denn das für ein parlamentarisches Verfahren?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen wir nicht.)

Lieber Kollege Ritter, ich möchte gerne …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir überweisen zumindest Gesetzentwürfe, nicht so wie Sie, einfach wegknallen!)

Sie überweisen sie, weil das eine Show ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, das ist eine Show, die Überweisung?)

Sie machen …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja interessant.)

Ihre Überweisung, Herr Ritter, wenn Sie selber,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hoffentlich hören die Richter genau zu.)

wenn Sie selber die Beratungen in den Ausschüssen so missachten, wie Sie das mit diesem Antrag tun, weil Sie gar nicht abwarten, dass ein federführender Ausschuss sich eine Meinung bildet, dann muss ich allerdings Überweisungswünsche in die Ausschüsse schon mal kritisch hinterfragen dürfen, denn ich möchte gerne, dass, wenn wir etwas in die Ausschüsse überweisen, wir den Ausschüssen auch Gelegenheit geben, es zu Ende zu diskutieren

(Peter Ritter, DIE LINKE: So wie im Innenausschuss.)

und uns dann eine Empfehlung,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Einen Tag nach der Anhörung.)