Protokoll der Sitzung vom 06.09.2013

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also die Ministerin hat ja mal dargelegt, wie die Dinge hier laufen, und wir haben auch selbst hier im Landtag schon Initiativen ergriffen, das Ganze in die richtige Richtung zu bewegen. Ich will in dem Zusammenhang erin

nern an die Entschließung, die wir im Dezember 2012 gefasst haben, als hier das Landespflegerecht novelliert worden ist.

Ich würde da gerne mal draus zitieren, aus diesem Entschließungstext. Da heißt es: „Neben guten Entgelt- und Arbeitsbedingungen muss zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung auch das Berufsbild der Pflege attraktiver werden. Die Ausbildung und Qualifizierung von Pflegekräften müssen deshalb den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden. Hierzu ist die Altenpflegeausbildung, die Gesundheits-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung in geeigneter Weise in eine generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung zu überführen. Auch sollten innovative akademische Ausbildungsformen umgesetzt werden, die sowohl Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung als auch Pflegefachkräften mit Berufserfahrung offen stehen. Insgesamt muss sich die Durchlässigkeit des Ausbildungssystems für Pflegekräfte ohne Hochschulzugangsberechtigung erhöhen.“

Das ist im Wesentlichen das in etwas reduzierterer Form, was Sie hier vorgetragen haben. Dieser Entschließungstext ist aus dem Dezember 2012. Wir schreiben jetzt September 2013. Und Sie wissen auch, dass es eine ganze Reihe von Aktivitäten gibt, in vielen Bereichen, daran zu arbeiten, das letztendlich zu realisieren und an der Stelle voranzubringen.

Und eines ist natürlich auch klar, man kann nicht schnipsen und dann, zack, ist das morgen alles anders, sondern da sind Strukturen zu verändern, neue Strukturen zu schaffen, bundesweite Koordinationen vorzunehmen und so weiter und so fort. Weil das so ist, wie es ist, nämlich dass hier durchaus der Zug Fahrt aufgenommen hat und alles in die richtige Richtung marschiert, brauchen wir auch diesen Antrag nicht. Und deswegen wird er von uns abgelehnt und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Diskussion wundert mich jetzt nicht wirklich, es ist ja jedes Mal so, wenn von der Opposition ein Antrag kommt: Das haben wir schon, das machen wir schon, ist überflüssig. Wenn die Koalitionsfraktionen dann Anträge hier verabschieden, wo die Landesregierung noch mal kleine Erfolge feiern kann, ist das völlig legitim und jegliche Kritik von uns bekommt hier immer einen großen Aufschrei. Ich würde mir wünschen, dass wir hier irgendwann zukünftig mal anders arbeiten und dann auch bei der Sache bleiben.

Aber ich komme zu meinem Antrag: Ich habe nicht davon gesprochen, dass wir hier nur akademisieren wollen, sondern dass die Akademisierung in einem ressortübergreifenden und deshalb in einem ganzheitlichen Konzept zukünftig mehr Bedeutung haben wird. Und wir haben, das habe ich vorhin auch gesagt in meiner Eingangsrede, derzeitig 37 Studiengänge in Deutschland, davon 0 in Mecklenburg-Vorpommern, und ein grundständiges Studium heißt nicht ein duales Studium.

Wenn Sie sich die Kleinen Anfragen von mir anschauen, Frau Ministerin, dann werden Sie sehen, dass dort die Zahlen wirklich sehr übersichtlich sind. Und dessen können Sie gewiss sein, wir haben natürlich mit der Hochschule Neubrandenburg gesprochen. Ich denke, da kann und sollte nachgelegt werden und vielleicht auch in der Zusammenarbeit der beiden Ministerien, nämlich Soziales und Bildung, denn wenn ich die Kleine Anfrage 6/2073 sehe, insbesondere zu der Frage der Erstausbildung, komme ich auf andere Zahlen. Das sind nämlich die Ausschnitte, die wir nachgefragt haben. Und da ist es sehr wohl so, dass die Plätze an diesen Ersatzschulen höher sind als an den staatlichen Schulen. Ich denke, hier brauchen wir ein Umdenken und ich finde, das ist auch unsere Aufgabe als Opposition, hier immer den Finger in die Wunde zu legen.

Und natürlich, Herr Heydorn, …

Wo ist Herr Heydorn?

(Jörg Heydorn, SPD: Hier, hier, hier!)

… Herr Heydorn, sind wir auf dem Weg, aber das ist alles so ein bisschen im Schneckentempo und wenn wir immer wieder den Fachkräftemangel bemängeln, dass er da ist, dann müssen wir natürlich die Ausbildung attraktiv gestalten und auch die Bezahlung.

Und dass die Debatte sich dann auch bei Herrn Schubert nachher so umgekippt hat, dass es nur um diese Dinge ging, finde ich ein bisschen bedauerlich, weil ich denke, eine gute Ausbildung und eine gute Pflege müssen im Verbund gesehen werden. Eine Ausbildung mit zukünftig einem anderen Teambegriff in der Pflege braucht Akademisierung, denn den großen Herausforderungen zu begegnen, die wir zukünftig in der Pflege haben, ob in der Stadt oder auf dem Land, kann nur passieren, wenn wir die Akademisierung unterstützen.

Ich habe auch vorhin gesagt, von den acht Absolventen sind alle ins Management gegangen, die sind nicht in die Pflege gegangen. Das ist ja das große Problem dabei. Auch wenn wir ausbilden, brauchen wir die Menschen in den Pflegeteams, damit diese weiterentwickelt werden. Ich denke, da haben wir viel zu tun, das habe ich auch wie gesagt bei der Rede von dem Abgeordneten Herrn Heydorn herausgehört. Wir werden uns natürlich in der Enquetekommission auch mit dem Fachkräftemangel und mit dessen Beseitigung auseinandersetzen.

Ich hätte mir hier heute ein bisschen mehr Mut der Regierungskoalition gewünscht, bin aber nicht wirklich überrascht. Und ich hoffe, dass wir irgendwann mal dahin kommen, dass wir gemeinsam nach vorne schauen, um hier innovative Wege in der Pflege zu gehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat noch einmal der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss nach dem Beitrag von Herrn Köster noch mal einige Zahlen

nennen, was in den letzten Jahren auf Betreiben der CDU eigentlich im Bereich Pflege gekommen ist.

1995 wurde die Pflegeversicherung durch den damaligen Minister Norbert Blüm eingeführt. Wenn wir von diesem Zeitrahmen ausgehen, das war der Startschuss für über 400 Pflegedienste in unserem Land. Und wenn man sich jetzt jeden einzelnen Pflegedienst ansieht, das weiß man gerade im ambulanten Bereich, dass 5 Beschäftigte in jedem Pflegedienst sind, das heißt 400 mal 5 sind 2.000 Beschäftigte.

Dazu kommen die 200 Pflegeheime. Diese Beschäftigtenzahlen sind unterschiedlich. Es kommt darauf an, wie der Medizinische Dienst die Einstufung der einzelnen Pflegestufen vornimmt. Und dann der Pflegeberuf, die Pflegekraft, es gibt Einrichtungen – stationäre –, die zahlen bis zu 2.700 Euro. Das muss man auch wissen. Das sind nicht alles Geringverdiener. Aber andere gibt es eben auch, die zahlen weitaus weniger.

Und ich muss noch mal sagen in Richtung Frau Gajek: Neubrandenburg und Greifswald bilden ja aus.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe von Akademisierung gesprochen.)

Und das ist ja dort auch.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und jetzt muss man natürlich sehen, die Leute, die gerade in die Führungspositionen gehen wollen, haben dadurch die Aufstiegschancen. Also ganz so, wie Sie das hier dargestellt haben, in massiver Weise eben schlechtgeredet haben, ist es nicht. Gucken Sie sich das erst mal in Ruhe an!

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich getan. Sie können auch gerne nachgucken.)

Reden Sie mit uns und machen nicht immer nur Anträge!

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach, Herr Schubert!)

Und dann müssen Sie das auch in Kauf nehmen, dass diese Anträge abgelehnt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, die würden auch so abgelehnt werden.)

Ich schließe die Aussprache.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2120. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2120 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucksache 6/2123, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 6/2175.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2123 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/2175 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Abgeordnete Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2123 während seiner 47. Sitzung am 4. September beraten und an den Sozialausschuss überwiesen.

Der Sozialausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 4. September den Gesetzentwurf der Landesregierung abschließend beraten und die Beschlussempfehlung einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich möchte trotz alledem noch auf einige Dinge hinweisen.

Den kommunalen Spitzenverbänden wurde gemäß Paragraf 23 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme im Ausschuss gegeben. Beide Verbände haben das Anliegen des Paragrafen 15 Buchstabe b ÖGDG grundsätzlich begrüßt. Durch die Entfristung komme es jedoch zu finanziellen Mehrbelastungen, die im Rahmen des Konnexitätsprinzips vom Land zu erstatten seien.

Die Fraktionen der SPD und CDU haben sich im Rahmen der Ausschussberatung der Auffassung der Landesregierung angeschlossen, dass das Gesetz keine neuen kommunalen Aufgaben schaffe. Es werde lediglich die bereits bestehende Regelung des Paragrafen 15 Buchstabe b ÖGDG entfristet. Der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes erreichte bessere Informationsgrad der kommunalen Gesundheitsämter über versäumte Vorsorgeuntersuchungen führe zu keiner faktischen finanziellen Mehrbelastung durch eine höhere Zahl von Fällen, in denen ein präventives Tätigwerden erforderlich sei. Diese Mehrbelastung sei bereits bei Erlass des Gesetzes im Jahr 2008 nicht konnex gewesen, da der Aufwand weder durch eine neue Aufgabe noch durch Standarderhöhungen verursacht werde. Demzufolge löse auch die nunmehr vorgesehene unbefristete Verlängerung des Gesetzes keine Konnexitätsfolgen aus.

Von der Fraktion DIE LINKE wurde ein Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Den näheren Inhalt bitte ich Sie aus meinem schriftlichen Bericht zu entnehmen.

Damit komme ich noch einmal darauf zurück: Das Abstimmungsergebnis im Sozialausschuss für diese Gesetzesnovelle ist einstimmig erfolgt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzunehmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.