Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Zunächst einmal die Feststellung, dass der Klimawandel nicht nur der Zigeunerhaut etwas mehr Kälte beschert, sondern auch den vielen, vielen Zehntausend Deutschen hier in Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Ölrechnung nicht mehr bezahlen können.
Wir sagen, dass diese Leute auf der Grundlage geltenden Rechts Gott sei Dank dahin abgeschoben werden müssen, wo sie hingehören, nämlich dahin, wo sie hergekommen sind.
Dieser Antrag ist auch nicht dringlich, weil sich die Richter und die Gerichte mit diesen Fällen beschäf- tigt haben und deswegen überhaupt kein Handlungs- bedarf besteht, hier gegen geltendes Recht zu ver- stoßen. Ich beantrage daher, diesen überflüssigen Antrag abzuweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was anderes haben wir von Ihnen auch nicht erwartet.)
Ich frage: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gegenprobe. – Die Erweiterung der Tagesordnung ist mit der Zustimmung der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen worden.
Ich kann also davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der 7. Sitzung behandeln können. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staats- vertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 6/30, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksa- che 6/185.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/30 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 6/30.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/185 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der SPD, der CDU und DIE LINKE angenommen, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entschuldigung.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/30 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/30 mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/165.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz – LNOG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/165 –
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigen wir, das Landkreisneuordnungsgesetz zu ändern. Die Regelungen zur Erhebung einer Altfehlbetragsumlage sollen aufgehoben werden. Was kann eine Streichung der Altfehlbetragsumlage aus dem Landkreisneuordnungsgesetz bedeuten? Ich will Folgendes nennen:
Erstens. Größere Planungssicherheit für die betroffenen Gemeinden und nicht noch weitere finanzielle Belastungen.
Zweitens. Verhinderung beziehungsweise Verringerung von Animositäten im Prozess auch eines mentalen Zusammenwachsens der neuen Landkreise, denn auch hier dürfte gelten: Gleich und Gleich gesellt sich gern.
Drittens könnten Landesregierung und Landtag unangenehme Rechtsstreitigkeiten in Greifswald erspart bleiben,
Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister, Sie sind auf dem besten Wege, Ihr Konto finanzpolitischer Niederlagen in Greifswald deutlich zu überziehen.
Viertens. Schließlich ist diese Gesetzesänderung geeignet, einen tatsächlichen Dialog zwischen Land und kommunaler Ebene über die Altschuldenproblematik zu eröffnen.
Meine Damen und Herren, ich meine, dies sind einige gute und praktische Gründe, den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Innenausschuss und im Finanzausschuss zu beraten. Wir beantragen deshalb die Überweisung.
Meine Damen und Herren, dass meine Fraktion die Altfehlbetragsumlage im Gesetzgebungsprozess abgelehnt hat, ist den Gesetzesmaterialien ebenso zu entnehmen wie die dafür vorgetragenen Gründe.