weil Sie Ihre linken Positionen gar nicht mehr richtig transportieren können. Sie sind als Opposition in dem Fall schwach aufgestellt. Aber Sie haben geschickterweise gewartet bis nach der Landtagswahl und jetzt kommen Sie und sagen, jetzt müssen wir plötzlich das Ministergesetz ändern, nachdem Sie festgestellt haben, Sie sind auf den harten Bänken der Opposition gelandet, zu Recht. Jetzt haben Sie es plötzlich festgestellt. Ich will Ihnen einfach nur sagen: Ich bin fest davon überzeugt, wenn Sie in der Regierung gelandet wären, hätten Sie diesen Antrag gar nicht gestellt.
Der Kollege Gundlack hatte es angekündigt schon einmal mit einer Pressemitteilung und hat es hier heute noch einmal wiederholt. Ich denke, das sind klare Worte, wenn er hier sozusagen das Versprechen der Regierungsbank benennt, gleichzeitig das auch verbindet mit dem Votum der SPD-Landtagsfraktion, so habe ich das verstanden, dass wir konkret an einem Gesetzentwurf in naher Zukunft – ich glaube, Sie haben gesagt, im ersten Quartal – arbeiten werden.
Ich bin da ganz entspannt und ich denke, wir sollten so viel Vertrauen haben, auch zu unserer Landesregierung. Was den Part Gerechtigkeit, Gerechtigkeitsempfinden betrifft, habe ich da keine Zweifel, keine Zweifel aus Sicht der CDU-Fraktion, dass wir dieses Thema hier gemeinsam anpacken werden und dann behandeln, wenn es darauf ankommt. Jetzt geht es um den verdienten Lohn der Beamten in diesem Land. Insofern stehen wir dafür zur Verfügung und die CDU stimmt diesem Gesetzentwurf zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern sowie, und das ist interessant, zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vor.
Hauptanliegen der Beschlussvorlage ist die Übernahme der Einigung der Tarifparteien vom 10. März 2011 auf den Beamtenbereich. Diese zeit- und wirkungsgleiche Übernahme ist richtig. Die Beamtinnen und Beamten haben sich diese Übernahme verdient. Deswegen stimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieser Übernahme in der vorliegenden, vom Finanzausschuss empfohlenen Form zu.
Die Beschlussvorlage enthält zudem in geringem Umfang Korrekturen und Klarstellungen im Landesbesoldungsgesetz und im Beamtenversorgungsgesetz. Diese seien, so steht es in der Drucksache 6/70 nachzulesen, wegen der Sach- und Regelungsnähe notwendig. Zweckmäßigerweise ist das gleich mitbehandelt worden. Dagegen ist auch überhaupt nichts einzuwenden. Zweckmäßigerweise hätte aber ebenso wegen Sach- und Regelungsnähe auch das Landesministergesetz bezüglich der Regelung zum Eintrittsalter für das Ruhegehalt sowie zur Höhe des Versorgungsniveaus mitbehandelt werden können.
Hier steht insbesondere eine inhaltsgleiche Übertragung der Reform der Beamtenversorgung auf die Landesminister hinsichtlich der Absenkung des Versorgungshöchstsatzes von 75 auf 71,75 Prozent an, so, wie es die Fraktion DIE LINKE im Finanzausschuss beantragt hatte und – nun natürlich in kürzerer Form – in dem eingereichten Änderungsantrag 6/194 nochmals hier im Plenum beantragt hat.
Als junge Fraktion war uns dieser, ich nenne es mal, Übertragungsmissstand zuvor nicht bekannt, wir greifen diese Initiative der LINKEN aber gerne auf. Aber auch DIE LINKE scheint diesen Missstand, das entlastet uns vielleicht auch als junge Fraktion, erst kürzlich erkannt zu haben,
(Torsten Renz, CDU: Sie wussten das schon immer, sie haben nur nicht gehandelt, das passte nicht ins Konzept.)
Nachdem die Regierungskoalition die Novellierung des Landesministergesetzes für das Frühjahr 2012 ange- kündigt hat, begrüßen wir nun ausdrücklich das Bekennt
nis aller großen Fraktionen, diesem Missstand nach zehn Jahren baldmöglichst abzuhelfen. Sicherheitshalber stimmen wir dem Änderungsantrag der LINKEN zu.
Eine kleine Bemerkung sei mir am Rande noch zu den vielen Berichtigungsanträgen der Regierungskoalition im Finanzausschuss gestattet. Mit welcher Larmoyanz die Regierungskoalition Anträge der Opposition wegen Kleinigkeiten in der Ausführung wegstimmt, wird dem permanenten Umstand nicht gerecht, dass in den Ausschüssen fehlerhafte Gesetzesvorlagen der Landesregierung ausgebessert werden.
Das kann man machen. Das Parlament und seine Ausschüsse sind unbenommen der ultimative Stresstest für jede Gesetzesvorlage und jeden Antrag. Dieses Sicherheitsnetz rate ich aber, nicht über die Maßen zu strapazieren. In diesem Sinne könnte ich mir vorstellen, dass beim Qualitätsmanagement innerhalb der Ministerien Verbesserungen angezeigt sind, insbesondere mit dem Wissen, dass der Landtag und die Landesregierung zum Beispiel von den Hochschulen und anderen untergeordneten Behörden eine mit hohem Aufwand betriebene Qualitätssicherung gesetzlich abverlangen. Dieses sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vor- pommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften auf der Drucksache 6/70.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/186 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift einschließlich der Anlagen entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 7 sowie die Überschrift einschließlich der Anlagen entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Drucksache 6/186 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Be- schlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 6/186 mit den Stimmen der SPD, der CDU, der
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/194 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/194 mit den Stimmen der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung der Fraktion der NPD und bei Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und SPD ablehnt.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN liegt Ihnen auf Drucksache 6/187 ein Antrag zum Thema „Winterabschiebestopp für Angehörige der Roma-Minderheit nach Serbien und in das Kosovo“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Ge- schäftsordnung): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte es doch kurz begründen, denn der Winter steht vor der Tür und von daher ist die Dringlichkeit geboten. Ich bitte um die Zustimmung …
Na, die Wahrscheinlichkeit – wir wissen nicht, wie der Klimawandel sich noch auswirkt, aber wir haben den meteorologischen Winter und von daher sollten wir doch hier der Dringlichkeit gebieten und …