Spätestens, allerspätestens nach Auslaufen der sogenannten Soforthilfen muss eine Regelung gefunden sein, die eine auskömmliche und das heißt aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen sicherstellt. Das leistet der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung nicht. Lassen Sie uns darüber in den Ausschüssen konstruktiv beraten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich lenken wir als Parlament immer unsere Aufmerksamkeit auf das, was in den Gesetzentwürfen der Landesregierung drinsteht, und das verdient unsere Aufmerksamkeit.
Wir lenken unsere Aufmerksamkeit immer darauf, Herr Kollege Ritter, aber ich will Ihnen insoweit entgegenkommen, als auch ich finde, manchmal ist es ganz besonders spannend – neben dem, was im Gesetzentwurf drinsteht –, was im Gesetzentwurf nicht drinsteht. Aber ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst mal systematisch beginnen. Der Innenminister hat es in seiner Einbringung ausgeführt, im Wesentlichen besteht dieser Gesetzentwurf aus Veränderungen, die notwendig werden, weil wir uns selbst die Aufgabe gestellt haben, bestimmte Festlegungen im FAG in regelmäßigen Abständen – alle zwei Jahre, alle vier Jahre – zu überprüfen. Diese Überprüfung hat stattgefunden und das Ergebnis finden wir hier als in Gesetz gegossene Änderungsbedarfe.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann und will dieser Gesetzentwurf von seinem eigenen Selbstverständnis her und auch von der Einschätzung aller an diesem Prozess Beteiligter, auch der kommunalen Verbände, natürlich nicht die hohen Erwartungen erfüllen, die von verschiedenen Seiten an eine grundsätzliche Novelle des FAG gestellt werden.
Die grundsätzliche Novelle des FAG ist nicht Aufgabe des hier vorliegenden Gesetzes. Und deswegen, wenn der Kollege Saalfeld in einer Presseerklärung oder Frau
Rösler gerade in ihren Ausführungen angemahnt haben, dass wir diese große, diese grundsätzliche Novelle brauchen, dann ist dies richtig und wird auch von mir so gesehen,
nur dürfen Sie diese Erwartung jetzt bitte nicht an diesen Gesetzentwurf richten. Dazu ist er von der gesamten Aufgabensystematik her nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine kleine Novelle und die große Novelle, sie steht aus. Wir wollen Sie alle haben, also bitte …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber wann sie kommt, wissen wir noch nicht. – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wir hätten die Gelegenheit nutzen können, oder?)
Nein. Nein, Herr Saalfeld, wir hätten die Gelegenheit nicht nutzen können, weil diese große Novelle, über die alle einschließlich der kommunalen Verbände reden, braucht eine erhebliche Vorarbeit und eine wissenschaftliche Unterfütterung. Und da diese wissenschaftliche Unterfütterung nicht vorliegt, noch nicht vorliegt,
ist es kein Versäumnis der Landesregierung, es hier einfach nicht gemacht zu haben, sondern wir müssen diesen Prozess der wissenschaftlichen Unterfütterung vorantreiben und dann auf dieser Basis einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, der diese Ansprüche erfüllt und eine solche grundsätzliche Novelle enthält.
Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Rösler, habe ich die bisherigen Kommentierungen etwa durch den Städte- und Gemeindetag auch gar nicht so enttäuscht empfunden. Ich habe hier vor mir liegen eine E-Mail von Thomas Deiters vom 7. Oktober, also von vorgestern, die auch an Sie gegangen ist, und da wird keineswegs die große Enttäuschung über diesen Gesetzentwurf insgesamt zum Ausdruck gebracht, sondern, und damit bin ich eigentlich beim wichtigsten Punkt, es wird die Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass wir nicht zu einer Veränderung der Beteiligungsquote in diesem Gesetzentwurf kommen.
Ja, meine Damen und Herren, das ist in der Tat das, was in diesem Gesetz nicht drinsteht, eine Veränderung der Beteiligungsquote. Eine solche Veränderung der Beteiligungsquote hätte natürlich insgesamt die Finanzverhältnisse zwischen Land und Kommunen deutlich verändert, aber dieses findet genau nicht statt. Deswegen habe ich vorhin gesagt, es ist so spannend, was in diesem Gesetz nicht drinsteht. Es steht keine Veränderung der Beteiligungsquote drin.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, und ich würde Ihre Aufmerksamkeit und vor allem auch die Aufmerksamkeit der geschätzten Kollegin Rösler gerne auf den Gesetzentwurf lenken, auf die Seite 16, wo nämlich sehr klar und deutlich beschrieben wird, dass es im Finanzausgleichsgesetzbeirat eine Abstimmung gegeben hat, ob denn eine solche Veränderung der Beteiligungsquote für angezeigt gehalten wird. Und es hat in diesem Finanzausgleichsgesetzbeirat eine Mehrheitsentscheidung dafür gegeben, dass eine solche Veränderung
eben nicht für notwendig gehalten wird. Es hat diese Mehrheitsentscheidung dadurch gegeben, dass der Landkreistag, und das ist einer der beiden kommunalen Verbände in diesem Land, sich bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten hat. Der Städte- und Gemeindetag hat eine Veränderung für notwendig gehalten, der Landkreistag hat sich der Stimme enthalten.
Wenn wir hier immer wieder vollmundig von der Opposition hören, dass alle auf der kommunalen Ebene ganz, ganz vehement die Finanzsituation beklagen, und wenn wir mal so die öffentliche Darstellung wahrnehmen, dann ist das ja zumindest teilweise auch auf einer solchen Linie, und wenn wir dann feststellen, dass in der entscheidenden Abstimmung im FAG-Beirat einer der beiden kommunalen Verbände sich der Stimme enthält, also nicht dafür votiert, den Kommunen insgesamt mehr Geld zur Verfügung zu stellen, …
… dann halte ich das doch für eine ausgesprochen bemerkenswerte Situation. Wir sollten hier vielleicht auch in der Diskussion ein bisschen darauf reflektieren, wie hier zumindest einer der beiden kommunalen Verbände sich selbst verhält. Ich sage es noch mal: Lesen Sie es nach, Seite 16 der Gesetzesbegründung!
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, kümmern wir uns um das, was im Gesetz drinsteht. Der Minister hat die wesentlichen Punkte genannt, deswegen von mir nur eine kleine Tour d’Horizon:
Die Veränderung im Bereich der Theater halte ich für sinnvoll und ich halte es mittelfristig auch für sinnvoll, dass wir dieses insgesamt aus dem FAG hinausschieben und in das zuständige Ministerium geben. Ich glaube, das trägt zur Wahrheit und zur Klarheit unseres Landeshaushaltes durchaus bei.
Die Veränderung der Teilschlüsselmassen, die hier vorgenommen wird, ist aufgrund der Veränderung von Bevölkerungszahl und von Steuerkraft nachvollziehbar. Ich glaube, das wird kein allzu großer Streitpunkt werden.
Die Zuschüsse, die an die Landkreise gezahlt werden können – und wohlgemerkt, es sind Zuschüsse aus dem kommunalen Aufbaufonds – für die Kosten, die diese Kreise in der Auseinandersetzung mit eingekreisten Städten haben, halte ich für einen sehr sinnvollen Weg, hier einen Konflikt, den es innerhalb der kommunalen Ebene um das liebe Geld gibt, zu entschärfen. Das Land hilft hier, und es hilft ganz sicher mit Geld, aber es hilft damit mittelbar auch, dass das Zusammenwachsen in diesen Kreisen, weil eben ein großer Streitpunkt entschärft wird, erleichtert wird. Ich halte das für gut und ich halte das für wichtig.
Interessant im Zusammenhang mit der Frage „Große kreisangehörige Städte und Kreisfinanzen“ ist auch die Problematik, in welchem Prozentsatz die Steuerkraft der Großen kreisangehörigen Städte für die Berechnung der Kreisumlagen in Ansatz gebracht wird. Wir haben hier ja die Festlegung, dass wir diese vier Städte nicht über Gebühr belasten wollen. In der bisherigen Gesetzesre- gelung ist eine Berücksichtigung ihrer Steuerkraft zu
85 Prozent vorgesehen. Diese soll jetzt auf 86 Prozent angehoben werden. Ich kenne aus den Kreisen Positionierungen, dass diese 86 Prozent zu niedrig seien. Ich kann mir vorstellen – das hat etwas mit interessegeleiteter Argumentation zu tun, Herr Suhr –, dass das die betroffenen vier Städte anders sehen werden.
Wir werden uns als Landtag und in den Fachausschüssen damit auseinandersetzen müssen und uns hierzu eine Meinung bilden.
Sicherlich, Frau Rösler hat es bereits angesprochen, ein strittiger Punkt ist das Thema der Finanzierung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Hier hat es erhebliche Kostensteigerungen gegeben, dies ist unstrittig, und wir werden uns verständigen müssen, wie wir das sinnvoll im FAG abbilden. Das Gesetz macht hierfür einen Vorschlag, den wir dann beraten werden.
„Beraten“ ist für mich das nächste Stichwort, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben eine sehr kurze Beratungszeit,
denn, ich glaube, wir sind uns einig, ein Finanzausgleichsgesetz tritt sinnvollerweise zum 1. Januar in Kraft. Dieses ist auch unser Ziel. Und die Zwischenfrage, dieses „Warum nur, warum“, lieber Kollege Ritter, wollen wir jetzt hier vielleicht nicht vertiefend erörtern.
Ich möchte nur sehr deutlich sagen, dass es hier an dieser Stelle ganz sicher falsch wäre, eine einseitige Schuldzuweisung an die Landesregierung vorzunehmen. Das wäre hier ganz sicher nicht angemessen. Ich freue mich vielmehr, dass wir gemeinsam, damit meine ich die demokratischen Fraktionen, Wege finden, dennoch ein vernünftiges Verfahren zur Beratung dieses Gesetzes festzulegen. Wir werden heute im Innenausschuss im Anschluss an diese Landtagssitzung damit beginnen.
Ich hoffe auf konstruktive, ich hoffe auf zügige Beratungen und auf ein vernünftiges Gesetz, dass dann – wie gesagt – zum 1. Januar in Kraft treten soll. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte um die Kommunalfinanzen könnte man ja auch etwas spitz mit der Überschrift versehen: „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Fast jede zweite Sitzung beschäftigt sich der Landtag in der einen oder anderen Weise mit den Finanzproblemen der Kommunen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist gut so. – Dr. Margret Seemann, SPD: Da sehen Sie mal, wie wichtig wir die Kommunen nehmen.)
Und, meine Damen und Herren, die Bevölkerung ist das ewige Gezerre in der Politik leid. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Lösungen für die seit langer Zeit bekannten Probleme.
Aber auch im vorliegenden Gesetzentwurf bleibt die Landesregierung wiederholt Antworten und Lösungen schuldig. Stattdessen hält die Landesregierung an der bisherigen Finanzverteilung im Großen und Ganzen fest und betoniert somit für die nächsten zwei Jahre die prekäre Situation vieler Landkreise, Gemeinden und Städte. Ich, meine Damen und Herren, halte das für zwei verlorene Jahre für die Kommunen.
Meine Damen und Herren, uns GRÜNEN geht es nicht darum, einfach immer mehr Geld ins System zu stecken. Das kann bekanntlich nicht die Lösung sein, aber warum setzt die Landesregierung nicht Maßnahmen um, die die angespannte Finanzausstattung der schwächsten Gemeinden und Kreise stärken? Warum setzt sie nicht überfällige Maßnahmen im horizontalen Finanzausgleich um? Warum werden nicht die vom Landesrechnungshof seit Jahren vorgeschlagenen nivellierenden Hebesätze eingeführt, um das Grundsteuerdumping einiger Umlandgemeinden einzudämmen? Warum ersetzt die Landesregierung nicht die weggefallene Stadt-Umland-Umlage, um die Zentren entsprechend ihrer besonderen Ausgaben besser auszustatten?
Der Hansestadt Rostock entstehen durch die Untätig- keit der Landesregierung Mindereinnahmen von jährlich 1,6 Millionen Euro. Warum wurde der Ausgleichssatz von 60 Prozent nicht, wie noch ursprünglich im Referentenentwurf dieses Gesetzes vorgesehen, auf 65 Prozent angehoben,