pommern GmbH zur Sanierung der Altablagerung beziehungsweise Deponie Rostock Groß Klein gezahlt worden und an welche Bedingungen wurden diese geknüpft?
Sehr geehrte Frau Kollegin, es sind im klassischen Sinne keine Fördermittel an die LGE gezahlt worden, allerdings muss festgestellt werden, dass die LGE Eigentümer der Deponie seit dem 18.04.2002 ist. Die LGE verpflichtete sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Rostock und dem Umweltministerium, die restlichen Sanierungsmaßnahmen gegen Zahlung einer Pauschale von 750.000 Euro durchzuführen.
Die Sanierungen sind weitestgehend abgeschlossen. Allerdings ist ja noch die Frage zum Beispiel einer Böschung oder anderer Dinge wie der Abdeckung offen. Das alles wird im Rahmen der Begleitung durch die jeweiligen staatlichen Stellen geprüft und dann auch beauflagt.
für Wirtschaft, Bau und Tourismus für das Maritime Gewerbegebiet Rostock Groß Klein in Aussicht gestellt worden, für die ein Kauf der Altablagerung beziehungsweise Deponie Groß Klein erforderlich wäre?
Die Hansestadt Rostock ist für die Entwicklung des maritimen Gewerbestandortes Groß Klein mit einer Förderung von circa 15 Millionen Euro bedacht worden. Darin ist nicht der Kauf von Grundstücken enthalten.
Sind weitere Fördermittel in Aussicht gestellt worden, die an den Besitz der Deponie gekoppelt sind, an den Besitz in der Hand von Rostock?
Sie meinen, dass Grundstücke durch das Land gefördert werden? Das stellen wir grundsätzlich nicht in Aussicht.
Für den Bereich des Seeparkes Waren verfügt die Stadt Waren/Müritz über einen wirksamen Flächennutzungsplan mit der entsprechenden Ausweisung Sondergebiet Fremdenverkehr und über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Ende letzten Jahres Rechtskraft erlangt hat.
Zusatzfrage: Sind – und wenn, in welcher Höhe – Fördergelder des Landes für dieses Projekt geflossen oder beantragt?
Zusatzfrage: Haben Sie Kenntnis davon, dass die Behauptungen des Projektleiters Herrn Harm richtig sind, dass schon viele Wohnungen verkauft seien, acht an der Zahl, und auch die ganz teuren sogenannten Penthouse-Wohnungen im Preis von 450.000 Euro pro Wohnung auch schon rechtsverbindlich verkauft sind?
Der Landesregierung sind keine näheren Informationen zu den Querverbindungen der Planer oder Investoren zum Projekt Port Oppenitz bekannt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er hat doch eben gesagt, dass keine Verbindung besteht. Was soll er denn jetzt noch sagen?)
wonach Sie kein Recht dazu haben, die Antworten der Landesregierung hier in irgendeiner Form zu kommentieren, also beachten Sie bitte die Geschäftsordnung!