Der entscheidende Faktor für diese Vielfalt an Arten und Landschaftstypen ist der jahreszeitliche Wechsel von Hoch- und Niedrigwasser. Und so finden wir in der Flussaue bis heute Hartholzauenwälder, flussbegleitende Weidengebüsche, Binnendünen, Sandbänke, extensiv genutzte Wiesen, Altwässer und Moore. So entstand diese enorme Vielfalt verschiedener Lebensräume, die von zahlreichen andernorts schon längst verschwundenen Arten besiedelt wird.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister Backhaus, dies ist ein Schatz, den es zu erhalten gilt!
Nur wenige Flüsse in Mitteleuropa haben noch so wie die Elbe diese freie Gewässerdynamik. Die Elbe ist weder vollständig ausgebaut oder begradigt und, Zitat von Herrn Ernst Paul Dörfler, „sie ist der letzte große und (bis auf Geesthacht) staustufenfreie Fluss in Deutschland“, Zitatende. Auf 400 Kilometer Flusslänge erstreckt sich dieses Schutzgebiet – wir haben es schon gehört – von SachsenAnhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen bis nach Schleswig-Holstein mit einer Gesamtfläche von circa 343.000 Hektar.
Der rechtliche Schutzstatus, den dieses heute uns vorliegende Gesetz gewähren wird, ist wichtig und unverzichtbar und wird von der UNESCO als Grundlage für ein wirksames Biosphärenreservat verlangt. MecklenburgVorpommern ist nun leider das letzte der fünf Länder, wo dieser Schutzstatus noch nicht vorliegt. Etliche Jahre war es nicht leicht, die notwendigen Flächen für die Kernzone zusammenzubekommen. Erst mit der inzwischen in Aussicht stehenden Übernahme des einstigen Truppenübungsplatzes Lübtheen durch das Land konnten nun die Flächen gefunden werden, die als Kernzone fungieren können. Deshalb ist es gut, und unsere Fraktion begrüßt das ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun endlich die Vernetzung der fünf Teile des Biosphärenreservates in formaler Hinsicht kurz vor der Vollendung steht.
Doch schauen wir auch einmal kurz auf die Schattenseite vom Elbemanagement, auf die Seite, die in Bundeshoheit liegt. Seit Jahren finden massive Eingriffe in die Gewässerdynamik statt. Mit über 6.000 Buhnen wird die Fließgeschwindigkeit beschleunigt, sodass die Sedimentablagerung gebremst wird in der Absicht, die Flussschifffahrt weiter zu ermöglichen. Das führt jedoch unter anderem dazu, dass sich die Elbe stärker in den Untergrund gräbt. Dadurch wird wiederum der Grundwasserstand abgesenkt und dies führt zu einer allmählichen Austrocknung
von Teilen der Auenlandschaft. Hier ist die Landesregierung gefragt, sich auf der Bundesebene für eine Reduzierung der Unterhaltungsintensität einzusetzen.
In UNESCO-Biosphärenreservaten stehen nun weniger der Schutz und die Entwicklung von ungenutzten Wildnisflächen im Vordergrund, sondern die Bewahrung und Entwicklung einer umweltgerechten Landnutzung. Biosphärenreservate schützen dabei international herausragende Kultur- und Naturlandschaften, wo dann ein umweltgerechtes Wirtschaften, aber auch Bildungs- und Forschungsaktivitäten im Vordergrund stehen sollen.
Wir sind uns bewusst als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Festsetzung des Biosphärenreservates in der späteren Umsetzung kein Selbstläufer ist. Im Fall des vorliegenden Gesetzentwurfes kamen in der betroffenen Region – nicht unerwartet – Diskussionen über Vorteile und Nachteile eines solchen Schutzgebietes auf. Dieser Diskussionsprozess ist gut und er ist wichtig. Daher sind wir GRÜNE überzeugt, meine Damen und Herren, ein erfolgreiches Schutzgebietskonzept muss sich auf die Zustimmung der Mehrheit der dort lebenden Menschen stützen können. Hier gilt es, die Menschen weiterhin zu begeistern, ihnen die positiven Wirkungen eines solchen Schutzgebietsstatus zu zeigen und auch Ideen für eine umweltgerechte Landwirtschaft, für eine umweltgerechte Landbewirtschaftung aus der Bevölkerung aufzunehmen.
Die Vorteile, die ein Biosphärenreservat bietet, liegen vor allem im Tourismus. Minister Backhaus hat schon darauf hingewiesen. Hier noch ein Beispiel: So sorgen aktuell Besucher im Biosphärenreservat Schaalsee für einen jährlichen Umsatz von mehr als 7 Millionen Euro in der Region. Ein erheblicher Teil der Besucher, nämlich 26 Prozent der 490.000 Besucher, kam explizit wegen dieses Schutzgebietes dorthin. Das sind also Einnahmen, die sich direkt auf die Schönheit der Natur zurückführen lassen.
Doch Tourismus ist nicht alles und für einige Landnutzer wird das Biosphärenreservatgesetz bedeuten, dass sie neue Regeln beachten müssen und vielleicht auch das eine oder andere Vorhaben nicht verwirklichen können. Es entstehen Zweifel, Sorgen und Ängste, Kollegin Dr. Schwenke hat darauf hingewiesen. Diese müssen ernst genommen und auch beraten werden. Für diesen Beratungsprozess sollten wir uns auch hier im Landtag noch einmal Zeit nehmen. Unsere Fraktion spricht sich daher klar für eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Fachausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz aus und – da ist mir die Fraktion DIE LINKE zuvorgekommen – auch wir sprechen uns darüber hinaus für eine öffentliche Anhörung aus, um die Meinungen der Kommunen, des Landkreises, der Nutzerverbände und der Schützerverbände sowie der dort wirtschaftenden Menschen zu hören und auch zu diskutieren.
Wir sehen darüber hinaus noch einen Klärungsbedarf zu der Frage, wie der Kreis Ludwigslust-Parchim personell und logistisch in die Umsetzung des Biosphärenreservates eingebunden sein wird. Auch die Verteilung von Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen und die Querverbindungen zum Naturschutzausführungsgesetz des Landes können dann beleuchtet werden. Ebenfalls mit auf die Agenda gehören Fragen zur künftigen Landbewirtschaftung und Fragen zum Ausgleich für Nut
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens, die NPD-Fraktion ist, wie alle anderen Fraktionen auch, in diesem Punkt der Meinung, dass dieses Gesetz beschlossen werden muss. Wir bedauern außerordentlich, dass das so lange gedauert hat, bis wir da einen diskussionsfähigen Stand erreicht haben, und ich möchte, bevor ich mich zu einigen kritischen Punkten äußere, auf ein Problem hinweisen, das hier in der Form bisher von keinem angesprochen worden ist, und zwar das Recht auf Eigentum, im Grundgesetz garantiert, und damit verbunden die Frage nach der Gerechtigkeit.
Es gibt innerhalb des geplanten Schutzgebietes Eigentum von Landwirten, von Bauern, von Privatleuten, und es gibt außerhalb dieses Gebietes selbstverständlich auch Eigentumsstrukturen. Objektiv werden die Leute, die Bauern, die nun einmal innerhalb dieses Gebietes ansässig sind, durch dieses Gesetz schlechtergestellt. Auch wenn der Herr Minister Backhaus hier versucht hat, das eine oder andere zu schlichten und Irritationen richtigzustellen, bleibt im Kern eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Eigentümer innerhalb des Gebietes zu denjenigen außerhalb. Ich möchte deswegen hier mal ganz kurz nur auf den Paragrafen 7 – Verbote – rekurrieren und am Beispiel von drei Punkten darstellen, wo es vielleicht im Kern Ärger geben könnte.
„Im Biosphärenreservat sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck nach § 3 zuwiderlaufen; insbesondere ist es verboten:
Verkehrsanlagen zu errichten, zu erweitern oder zu ändern, auch wenn sie nach der Landesbauordnung genehmigungs- oder verfahrensfrei sind“.
Das ist ein konkretes Problem für alle Leute, die innerhalb dieses Gebietes vom Baurecht mehr oder weniger nicht mehr profitieren können, wie es nach der Landesbauordnung außerhalb möglich ist.
Das heißt also, wir haben auch da, und das sind nur Beispiele, Punkte genannt, oder ich habe sie genannt, die äußerst bedenklich sind, wenn hier nicht eine vernünftige Regelung erreicht wird, dass diese Ungleichbehandlung oder dieses Schicksal für den einen oder anderen Bauern, gerade mal in dem Gebiet seine Flächen zu haben, nicht auch finanziell gewürdigt wird.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass in der Pflegezone, wenn ich es recht im Kopf habe, ungefähr 2.500, 2.600 Hektar Grünland im Moment in Bewirtschaftung sind und ungefähr 160 Hektar Ackerland. Für diese Zone gilt eine sehr stark eingeschränkte Bewirtschaftungsmöglichkeit, weil man dort halt nicht mehr mit den gleichen chemischen Methoden arbeiten kann, wie das außerhalb des Gebietes der Fall ist. Dass es so geregelt ist, ist richtig, Herr Minister, aber wir müssen uns natürlich darüber unterhalten, wie wir die Eigentümer, die Bauern in diesen Gebieten hinsichtlich der Ertragsperspektive gleichstellen im Verhältnis zu denjenigen, die außerhalb die Vorteile für sich in Anspruch nehmen können.
Wir haben eine Regelung im Naturschutzgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz, ich weiß nicht genau, welcher Paragraf das ist, 35 oder so, wo geregelt ist, dass solche Nachteile ausgeglichen werden müssen. Mich würde interessieren und bestimmt auch die Eigentümer in diesem geografisch umrissenen Raum würde konkret interessieren, wann, nach welchen Kriterien, in welcher Höhe dauerhaft – denn diese Gebiete werden ja dauerhaft unter Schutz gestellt – die Bauern für diese Ackerflächen, Wiesenflächen und anderen Erwerbszweige entschädigt werden.
Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen aller anderen Vorredner an. Wir werden selbstverständlich der Überweisung dieses wichtigen Gesetzes, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Agrarausschuss zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind nun viele Worte von meinen Kolleginnen und Kollegen zum Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 6/2330, ge- sagt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Faktenlage ist klar: Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ist nun endlich eine rechtliche Sicherung des mecklenburgischen Teils des gegenüber der UNESCO gemeldeten und anerkannten länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ als Biosphärenreservat vollzogen worden. Die Beteiligten …
In diesem Zusammenhang muss gesagt werden, dass die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dies bereits getan haben.
Bislang ist das mecklenburgische Gebiet nur als Naturpark landesrechtlich festgelegt. Im Falle der Nichtfestlegung als Biosphärenreservat droht ein Verfahren zur Aberkennung des …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe nichts gesagt. Das war hier der Kollege. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
… UNESCO-Status. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine der in unserem Parlament vertretenen Fraktionen, demokratischen Fraktionen daran ein Interesse haben könnte,