Zudem soll durch die Gesetzesänderung der mecklenburgische Teil des Biosphärenreservats um die Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lübtheen erweitert werden. Ich meine, das ist eine sinnvolle Nachnutzung für eine militärische Liegenschaft.
Meine Damen und Herren, es geht um den Erhalt eines einzigartigen Naturraums und dessen Ausbau im Sinne der Weiterentwicklung dieser Region.
Für manche verbindet sich mit dem Begriff „Biosphärenreservat“ immer noch die Vorstellung des Stillstandes. Dem ist nun wirklich nicht so. Schon die Untergliederung des Biosphärenreservates in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone zeigt, dass mit diesem eine Dynamik für das Gebiet angelegt werden könnte. Angepasste wirtschaftliche und touristische Entwicklung wäre möglich und ist für uns als SPD auch wünschenswert.
Ich finde es bemerkenswert, dass in einem – jetzt kommts, Herr Pastörs – langen Dialogverfahren wesentliche Vorbehalte der Betroffenen ausgeräumt werden konnten und eine Vielzahl von Anregungen und Ergänzungen in diesen Gesetzentwurf, den wir jetzt vorliegen haben, eingeflossen sind.
Das betrifft unter anderem Ausnahmeregelungen zum Bauverbot, eine klärende Regelung zu finanziellen Leistungen bei Nutzungseinschränkungen sowie die Möglichkeit zur Ausweisung von Erholungsgebieten, Stichwort „möglicher Tourismus“.
Ich möchte nochmals bemerken, dass bei der künftigen Festsetzung von Kern- und weiteren Pflegezonen keine Privatflächen – das ist bezogen auf das Privateigentum – betroffen sein werden, nur mit Einverständnis des Eigentümers. Ich bin davon überzeugt, dass das die besten Voraussetzungen für eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf in den Ausschüssen sein könnten.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2330 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ (Dataport-Staatsvertragsgesetz – Data- port M-V), die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2331.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hanse- stadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ (Dataport- Staatsvertragsgesetz – DataportStVG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 6/2331 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann sein, dass meine Rede kürzer ist als die Ankündigung,
aber ich will nicht zu viel versprechen. Ich gebe mir Mühe. Ich merke ja schon daran, dass kein Redebedarf angemeldet ist, dass das kein sehr strittiges Thema sein
Seit 2006 arbeitet die Steuerverwaltung unseres Landes gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen im Bereich der Informationstechnologien eng zusammen. Anfang 2010 trat auch das Land Niedersachsen diesem Verbund bei. Wenn also jemand jetzt ein Déjà-vu hat,
genau da stand ich vor dem Pult und habe darum gebeten, dass wir eigentlich eine Erweiterung vornehmen, denn Niedersachsen war das vorletzte Land, das zu unserem Nordverbund Steuern gekommen ist.
Unter dem Dach von Dataport, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, werden seither viele IT-Aufgaben im Steuerbereich länderübergreifend gelöst. Insgesamt 25.000 Computer- arbeitsplätze der norddeutschen Finanzämter sind an das Netz angeschlossen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist besonders erfreulich, die Rechenzentren stehen in Rostock und Schwerin. Von unserem Bundesland aus werden die gesamten Auftragsdaten der beteiligten Steuerverwaltungen für die Steuerfestsetzung, die -erhebung und den Grundinformationsdienst zentral bearbeitet.
Mit dem angestrebten Beitritt Sachsen-Anhalts zum Länderverbund kämen für dieses Datacenter Steuern weitere Aufgaben hinzu, die vor allem den Standort Rostock als Kompetenzzentrum stärken und dessen Zukunft auch langfristig sichern. Das gemeinsame Steuerrechenzentrum ist aber für alle Länder von Vorteil, denn dadurch, dass die IT-Leistungen gebündelt werden, kann die Effizienz gesteigert werden. Eine höhere Effizienz, wie jeder weiß, führt wiederum zu geringeren Kosten und entlastet die Länderhaushalte.
Das lässt sich für unser Land auch mit Zahlen belegen. Schon im bisherigen Fünfländerverbund konnten wir gegenüber der alleinigen Aufgabenerledigung Verwaltungskosten von mehr als 3 Millionen Euro einsparen. Mit dem Beitritt Sachsen-Anhalts können wir über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt weitere Kosten von über 700.000 Euro einsparen.
Damit das Land Sachsen-Anhalt dem Länderverbund beitreten kann, ist allerdings eine Änderung des bestehenden Staatsvertrages notwendig. Die Ministerpräsidenten und Bürgermeister der betroffenen Länder haben den Änderungsvertrag bereits unterzeichnet. Zu seinem Inkrafttreten bedarf es nun jedoch noch der Ratifizierung durch das Landesparlament.
Das, denke ich, sind genügend Gründe, Sie herzlich darum zu bitten, diese Unterstützung und Zustimmung auch zu geben. Dazu muss das Ganze natürlich in die Ausschüsse und dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Ich bedanke mich.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2331 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, die Drucksache 6/2332.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/2332 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch dieser Gesetzentwurf ist relativ kurz und auch kurz erklärt.
Als Kabinett haben wir im Oktober dieses Jahres entschieden, dass die Kommunalwahl mit dem Tag der Europawahl stattfinden soll, nämlich am 25. Mai 2014. Das Landes- und Kommunalwahlgesetz sieht in seiner derzeitigen Fassung allerdings vor, dass die Stichwahl für die Wahl von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen sowie Landrätinnen und Landräten genau zwei Wochen nach der Wahl zu erfolgen hat.
Nun ist es so in der Natur der Sache, dass im nächsten Jahr 14 Tage nach der Kommunalwahl der 8. Juni ist, und das ist der Pfingstsonntag. Gleichzeitig sind Schul- ferien. Beides sind, glaube ich, nicht besonders günstige Termine, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung einerseits, aber auch die notwendigen freiwilligen Helferinnen und Helfer für die Stichwahl zu gewinnen. Deswegen legen wir einen Gesetzentwurf vor, in dem die jeweiligen Kommunalparlamente entscheiden können, dass die Stichwahl zwei beziehungsweise drei Wochen dahinter stattfinden kann, das heißt also, entweder wie im Gesetz zu Pfingstsonntag oder eine Woche nach Pfingstsonntag oder zwei Wochen nach Pfingstsonntag. Das wird vor Ort festgelegt.
Um wahltaktischen Manövern vorzubeugen, muss die Vertretung die Entscheidung über die Stichwahl vor dem Ende des Einreichungstermins für die Wahlvorschläge bestätigen. Ich glaube, das ist ein relativ einfacher und kurz gehaltener Text, und wir sollten im Interesse der Wahlen, der Kommunalwahlen, diesen Beschluss fassen.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2332 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag wiederum einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen des 11. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Schwerin vom 2. bis 4. Juni 2013.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen des 11. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Schwerin vom 2. bis 4. Juni 2013 – Drucksache 6/2345 –