Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähige Arbeitsplätze mit attraktiven Löhnen zur Verfügung stehen. Attraktive Entgelte und Arbeitsbedingungen sind entscheidende Faktoren im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte, und das gilt genauso für Auszubildende. Wir benötigen mehr und höherwertigere Wertschöpfung, um die Einkommenssituation im Land zu verbessern.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Das steht doch in allen möglichen Papieren drin, zum Beispiel im Papier zum Fachkräftebündnis.)
Wir setzen deshalb darauf, die industrielle Wertschöpfung im Land zu erhöhen, die Innovationsfähigkeit zu stärken und wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen sowie Mittelstand und Handwerk zu unterstützen. Darüber hinaus werden wir die Rahmenbedingungen für Arbeit verbessern, um höhere Einkommen zu ermöglichen. Dafür haben wir in der Koalitionsvereinbarung konkrete Maßnahmen festgelegt, die wir auch umsetzen. Die Schaffung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns liegt bekanntermaßen in der Zuständigkeit des Bundes. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vor- pommern hat auf Bundesebene entsprechende Initiativen unterstützt.
Nun liegt das Thema in den Koalitionsverhandlungen, wie wir alle wissen. Deshalb ist es gut, dass sich unser Ministerpräsident in den Koalitionsverhandlungen gemeinsam mit der Sozialministerin für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn
Bis es auf Bundesebene zu einer Einigung kommt, handelt das Land im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung hat das Land bei allen öffentlichen Auftragsvergaben in Landeshoheit die Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro zur Bedingung gemacht.
Sehr geehrter Herr Kollege, wir wollen, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gute Arbeit und attraktive Löhne haben.
Vor diesem Hintergrund ist es auch gut, einen Blick auf die Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern zu richten – da kommt dann die Kurve.
Die Analyse, dass eine Mindestausbildungsvergütung dazu beitragen kann, die Situation der Auszubildenden zu verbessern, ist sicher richtig. Im Antrag sind als Beispiel die niedrigsten tariflichen Ausbildungsvergütungen genannt, und es ist tatsächlich nicht vorstellbar, von circa 160 Euro im Monat die eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten zu können.
Für diesen Fall gibt es allerdings die Berufsausbildungsbeihilfe, die durch die Agentur für Arbeit gezahlt wird. Bei festgestelltem Bedarf besteht ein Rechtsanspruch auf diese Förderung, mit der die Ausbildungsvergütung ergänzt wird, um eine eigene Haushaltsführung auch während der Ausbildung möglich zu machen. Übrigens ein Unterschied zur Situation auf dem Arbeitsmarkt, wo es zum Mindestlohn entsprechende Aufstockungen nicht gibt.
Richtig ist aber, wie in der Begründung des Antrages ausgeführt wird, dass dies als eine Subventionierung für diejenigen Unternehmen gesehen werden kann, die niedrigere Ausbildungsvergütungen zahlen.
Dass unser duales System ein hohes Gut darstellt, sehen wir gegenwärtig, wenn wir die Jugendarbeitslosigkeit bei uns und in anderen Ländern Europas vergleichen.
Die Tarifvertragsparteien sind gefragt, um den Scheinwerfer auf die Vergütungssituation der Auszubildenden zu richten. Hier müssen alle Spielräume ausgenutzt werden, wenn es um höhere Vergütung geht, schließlich konkurrieren die Betriebe um die deutlich weniger gewordenen Bewerberinnen und Bewerber. Die Landesregierung und die Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit des Landes setzen sich im Fachkräftebündnis für Mecklenburg-Vorpommern für eine Erhöhung der Tarifbindung und eine höhere Akzeptanz tariflicher Entlohnung ein. Wir werben mit den Tarifpartnern dafür, die vereinbarte gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern auf weitere Branchen auszudehnen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die Ausbildungsvergütung in M-V in den Blick zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag fordert die Landesregierung weiter auf, die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Ich denke, Sie würden mir zustimmen, dass durch den Beschluss des Bildungsausschusses dieser Arbeitsauftrag durch das Parlament bereits erteilt ist und selbstverständlich abgearbeitet wird.
Darüber hinaus wollen die Länder einen Antrag des Landes Brandenburg zur 90. Arbeits- und Sozialminister- konferenz im November zur Überarbeitung des Paragrafen 65 Nummer 2 SGB II unterstützen.
In diesem Paragrafen wird eine Förderung durch die Berufsausbildungsbeihilfe für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform gegenwärtig ausgeschlossen. Diese Einschränkung ist nicht sachgerecht, sodass der Antrag des Landes Brandenburg Unterstützung und volle Zustimmung verdient hat. Angesichts der demografischen Entwicklung vor allem in den Flächenländern ist die jetzige Regelung nicht zeitgemäß. Sie negiert die Tatsache, dass die Mobilitätsanforderungen an Azubis und die damit verbundenen familiär getragenen Kosten zur Attraktivitätsbremse der beruflichen Bildung in bevölkerungsschwachen Räumen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, es geschieht also einiges, um die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Es gibt Bewegung in der Sache. Lassen Sie mich abschließend sagen, im Arbeitsmarktbericht Oktober 2013 standen rund 300 unversorgten Jugendlichen 1.200 unbesetzte Ausbildungsplätze gegenüber. Das heißt, wir haben eine Situation, in der Unternehmen Auszubildende suchen. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wird sich positiv auf die Ausbildungsvergütungen auswirken. Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen einsetzen.
(Beifall Stefanie Drese, SPD – Henning Foerster, DIE LINKE: Haben Sie jetzt mein Redeskript vorgelesen?)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber das wird doch wieder ein „t pischer Renz“, da könnte ich wetten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Wir haben jetzt seit Jahren im politischen Raum das Thema Mindestlohn hoch und runter diskutiert mit dem Ergebnis, dass die möglicherweise Große Koalition in Berlin demnächst in diesem Bereich sozusagen Lösungen präsentieren wird,
sodass Sie jetzt rechtzeitig das neue Feld aufmachen, nämlich im Prinzip Mindestlohndebatte Teil 2 jetzt im Bereich der Auszubildenden.
Ich meine, wenn Sie jetzt möglicherweise aus Berlin überrascht werden, dass man sich um diesen Bereich gleich zusätzlich auch noch kümmert, weil Sie ja die Logik schon aufgeführt haben,
Also insofern ist es ja auch eine interessante Situation – ich meine jetzt nicht mich persönlich, aber gerade Gegner des gesetzlichen Mindestlohnes, die seit Jahren hoch und runter Argumente gefunden haben, warum es gar nicht geht, und plötzlich das Ganze jetzt eingeführt wird –, dass hier in diesem Bereich vielleicht, in wie vielen Jahren auch immer, eine ähnliche Situation auftreten könnte. Wobei, wenn Sie heute den Pressespiegel gelesen haben, werden Sie festgestellt haben, wenn es um die Umsetzung geht, ums Detail – da waren ja einige interessante Artikel drin, gerade am Beispiel der Taxiunternehmen –, wie schwierig das dann in der Umsetzung in der Praxis ist.