Der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages standen und stehen, was gerade den Bereich NSU betrifft, sämtliche Informationen zur Verfügung. Im Gegenteil, ich habe in der PKK auch den Chef des LKA zu den jeweiligen Sitzungen mit hinzugebeten. Nachfragen wurden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Aber an dieser Stelle müssen wir aufpassen, dass bei allem notwendigen Reformbedarf der Rechtsstaat nicht mit dem Bade ausgekippt wird. Das Gewaltenteilungsprinzip hat in Deutschland Verfassungsrang und zum Ziel, die Staatsgewalten im Gleichgewicht zu halten. Dabei kommt keiner Gewalt, keiner Gewalt ein grundsätzlicher Vorrang zu. Der Exekutive wird ein eigenständiger Handlungsbereich zugewiesen, der durch die andere Gewaltenteilung nicht unzulässig eingeengt werden darf.
Im Übrigen traue ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den anderen Sicherheitsbehörden in MecklenburgVorpommern, in Deutschland aufgrund ihrer nachgewiesenen Fachkompetenz durchaus zu, dass sie aus den aktuellen Entwicklungen die notwendigen Schlüsse und Folgerungen ziehen. Sie können der Parlamentarischen Kontrollkommission jederzeit Rede und Antwort stehen und sind sicher auch offen für sachorientierte Verbesserungsvorschläge. Voraussetzung dafür ist aber auch, trotz gemachter Fehler, gegenseitiges Vertrauen.
Der Antrag, in dem durchaus unterschwellig noch die eine oder andere Skepsis gegenüber den Sicherheitsarchitekturen zu entnehmen ist, ist aus meiner festen Überzeugung ein richtiger, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bei aller berechtigten Kritik im Zusammenhang mit dem NSU-Geschehen ist es meinen Verfassungsschützern in den vergangenen Jahren in Erfüllung ihres vom Landtag übertragenen gesetzlichen Auftrages stets gelungen, die Lage auf dem Gebiet des politischen Extremismus zutreffend zu schildern. Nicht ohne Grund sind deren Einschätzungen zum Rechtsextremismus unwidersprochen zum Beispiel als Grundlage
Insoweit möchte ich an dieser Stelle nochmals dafür werben, den Reformprozess, der ohne Wenn und Aber notwendig ist, sachorientiert voranzutreiben. Der vorliegende fraktionsübergreifende Antrag eröffnet dazu geradezu vielfältige Chancen. Lassen Sie uns diese gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern nutzen. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2346. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2346 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Zeit für Konsequenzen. Entschließung der Konferenz der Datenschutzbe- auftragten des Bundes und der Länder vom 5. September 2013 ernst nehmen. –, auf Drucksache 6/2334.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Zeit für Konsequenzen. Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 5. September 2013 ernst nehmen. – Drucksache 6/2334 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die jährlichen Datenschutz- oder Verfassungsschutzberichte und unsere Aussprachen dazu hier im Landtag lesen sich vor dem Hintergrund des NSA-Skandals wie Micky-Maus-Hefte. Ich stelle mir vor, wie sich NSA, der britische Geheimdienst, BND und andere Dienste beim Lesen dieser Berichte vor Lachen geschüttelt haben müssen. Und wenn ich mir die Querverbindungen vor Augen halte, von unserer Landesbehörde über den bundesweiten Verfassungsschutzverbund und von dort aus über das gemeinsame Terrorabwehrzentrum zum BND und damit zur NSA, dann schüttelt es mich auch, aber nicht mehr vor Lachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund, und nicht vor dem Hintergrund des abgehörten Kanzlerinnenhandys, sondern vor dem eben beschriebenen Hintergrund appellieren die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in ihrer Entschließung vom 5. September dieses Jahres an die staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte. Sie fordern, sich nicht mit der
gegenwärtigen Situation abzufinden. Vielmehr seien die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder, also auch wir, aufgerufen, ich zitiere, „das ihnen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Mögliche zu tun, um die Einhaltung des deutschen und des europäischen Rechts zu gewährleisten“, Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf Datenschutz und Datensicherheit zielt der vorliegende Antrag. Um notwendige Konsequenzen zügig ziehen zu können, bedarf es einer umfassenden und zeitnahen Information des Landtages durch die Landesregierung. Und hier ist der aktuelle Sachstand besorgniserregend und alarmierend. NSA und Snowden, Spionage und Spionageabwehr, Verfassungsschutz und Datensicherheit – alles Themen, die um Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere seine Regierung offenbar einen großen Bogen machen.
Auf meine Kleine Anfrage antwortet die Landesregierung Anfang Oktober, dass dieses Thema, das die Öffentlichkeit bewegt, noch nicht Gegenstand von Beratungen des Kabinetts gewesen sei. In den Berliner Koalitionsverhandlungen will man vor dem NSA-Hintergrund den Datenschutz hervorheben, ausbauen und stärken. Der Bundestag berät fraktionsübergreifend über einen Untersuchungsausschuss auch in dieser Frage, aber unsere Landesregierung sitzt scheinbar im Funkloch der Ahnungslosen und verfügt nur über Zeitungswissen. Das ist ein Zustand, der länger nicht mehr haltbar ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Von politisch Verantwortlichen unseres Landes gibt es wohl nur eine aufschlussreiche Äußerung. Ich zitiere den CDU-Landeschef und Innenminister auf dem letzten CDU-Landesparteitag, als er sagte: „Die Bundeskanzlerin Deutschlands wird in Europa und in der Welt nicht nur geschätzt, sondern es wird auf ihr Wort gehört. Die NSA hat es offensichtlich sogar ganz wörtlich genommen.“ Was für ein Spaß, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sehr witzig, muss ich sagen, wenn es nicht so traurig wäre. Wenn das die einzige Positionierung des Innenministers zum Abhörskandal ist, dann weiß ich nicht, wo wir leben. Geht es um eine erweiterte Nutzung von Mautdaten, dann steht unser Innenminister in erster Reihe. Geht es hingegen um die Verteidigung der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger, auch hier in unserem Bundesland, dann scheint er vom Erdboden verschwunden oder reißt Witze auf dem Landesparteitag seiner Partei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Saalfeld stellt die Landesregierung fest, dass die geheimdienstlichen Aktivitäten keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Systeme der Landesverwaltung hätten und das Kabinett hierzu noch in diesem Jahr einen Beschluss fassen werde. Das wird dann allerdings Gegenstand des nächsten Tagesordnungspunktes sein.
Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister und meine Damen und Herren Minister, ich möchte Sie an dieser Stelle auf die Artikel 6 und 44 der Landesverfassung hinweisen und in unser aller Gedächtnis rufen: Artikel 6 beinhaltet einen Verfassungsauftrag zum Datenschutz und Artikel 44, Amtseid, spricht davon, dass die Amtsinhaber die Landesverfassung zu verteidigen haben. Ich meine, dass im Zusammenhang mit dem NSA
Abhörskandal, der eben um unser Bundesland keinen Bogen macht, Sie hier einiges zu berichten haben, und zwar bis zum Jahresende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es um NSA und Spionage- und Rechtsverletzungen und Grundrechtsangriffe, also um zentrale Fragen des Schutzes unserer Landesverfassung, dann hält sich eine Landesbehörde auch auffallend bedeckt, nämlich unser Verfassungsschutz. Und so ist der letzte Verfassungsschutzbericht eigentlich schon wieder Makulatur. Da ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Seite 80 vom gesetzlichen Auftrag der Spionageabwehr die Rede und davon, dass nachrichtendienstliche Akteure auch vor Landesgrenzen nicht Halt machen. Na hoi! Ich denke, bei uns gibt es keine Probleme, aber der Leser erfährt schließlich im Verfassungsschutzbericht, dass Hauptträger von Spionageaktivitäten in Deutschland derzeit die Russische Föderation und die Volksrepublik China seien. Mir ist gar nicht bewusst, dass die NSA eine Behörde der Volksrepublik China ist. Also Aufklärung ist an der Tagesordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Innenminister, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hierüber, also über die Feststellung des Verfassungsschutzberichtes, was China und Russland betrifft, wird die NSA herzhaft gelacht haben. Wir sollten künftig die Druckkosten und das Papier für derartig Erhellendes einsparen oder eben die wahren Bedingungen benennen. Es ist auch hier höchste Zeit für Konsequenzen. Holen Sie sich den Landesdatenschutzbeauftragten ins Boot! Und ich finde es eben äußerst bedauerlich, dass die Regierung bis heute keine Gespräche mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zur gemeinsamen Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geführt hat. Also holen Sie sich Herrn Dankert ins Boot! Nehmen Sie eine Bestandsaufnahme vor! Beginnen Sie, Schlussfolgerungen zu ziehen, und berichten Sie vor dem Landtag! Dann kann der Landtag politisch diskutieren, was gegebenenfalls gesetzgeberisch geboten ist. Aber zunächst einmal muss man sich diesem Diskussionsprozess stellen wollen. Es geht hierbei, um noch einmal die Entschließung der Datenschutzbeauftragten zu zitieren, „um nichts weniger als das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“, Zitatende. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Lieber Kollege Ritter, ich weiß ja nicht, wo Sie die Informationen herhaben. Mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes sind die Landesregierung und die jeweiligen Ministerien regelmäßig im Gespräch.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben die Antwort auf meine Kleine Anfrage nicht unterschrieben, oder was?)
Und auch da gilt, nicht die Länder allein machen hier Sinn, sondern der Verbund der Bundesrepublik Deutschland und die Länder. Und da Sie ja nun mal nicht in den Koalitionsverhandlungen dabei sind, was ja auch nicht schlecht ist, will ich Ihnen auch hier eine kleine Nachhilfe geben. Es wird in der Koa-Verhandlung heißen unter anderem, die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiterverhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren. Und dieses gilt natürlich auch für Mecklenburg-Vorpommern, daraus mache ich überhaupt keinen Hehl, aber ich glaube nicht, dass das Niveau von Mecklenburg-Vorpommern für Europa gilt. Und deswegen müssen wir erst mal den umgedrehten Weg gehen, dass wir das Dach, was über uns ist – das Dach ist ja Europa, die Grundlage, über die der Bund verhandeln wird –, als weiteren Punkt brauchen, um hier ein geschlossenes System zu entwickeln und kein Stückwerk, Stückwerk, was Sie ja zum Teil zu Recht uns in der anderen Frage NSU gerade um die Ohren geworfen haben.
Die Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich ja letztendlich aus dem Landesdatenschutzgesetz. Es sind im Wesentlichen die Kontrolle von Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen, die Beratung der obersten Landesbehörden in Fragen des Datenschutzes und die Information der Öffentlichkeit, auch hier, wie bei Fragen des Verfassungsschutzes, in angemessener Form zu Fragen des Datenschutzes.
Die Landesregierung hat die Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder als Öffentlichkeitsarbeit und im weitesten Sinne als Beratung der obersten Landesbehörden zur Kenntnis genommen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist gerade für Deutschland und damit auch für Mecklenburg-Vorpommern von hoher Bedeutung. Diese Auffassung, die die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in der Entschließung vom 5. September aufgegriffen hat, teilt auch die Landesregierung, und das im Übrigen nicht erst seit der Durchsicht der Papiere, über die Sie hier gerade gesprochen haben.
Informationssicherheit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine funktionierende Verwaltung. Fast alle Geschäftsprozesse sind heute von der Informationstechnik durchdrungen. Die Verantwortung für die Informationssicherheit wird von der Landesregierung ernstgenommen. Sie hat dazu bereits notwendige Maßnahmen eingeleitet.
Die im IT-Planungsrat beschlossene gemeinsame ITSicherheitsrichtlinie der Länder und des Bundes soll noch in diesem Jahr dem Kabinett in der Tat zur Beschlussfassung zugeleitet werden. Eine der wichtigsten Maßnahmen darin ist der Aufbau eines Verbundes zur frühzeitigen Erkennung und Abwehr von IT-Angriffen, kurz CERT genannt. Zu dieser Forderung, die Schaffung geeigneter landesinterner Strukturen, gehören eben auch ein IT-Sicherheitsmanagement, ein zentraler IT-Sicher- heitsbeauftragter und ein länderübergreifender Austausch im Cyber-Sicherheitsrat auf Staatssekretärs- ebene.
Soziale Medien wie Facebook und Twitter rücken auch in der Verwaltung immer mehr in den Mittelpunkt der
elektronischen Kommunikation. In Mecklenburg-Vorpom- mern haben gegenwärtig die Landespolizei und die Fachhochschule Güstrow eigene Facebook-Auftritte. Ich halte das im Übrigen auch für richtig und wichtig. Wir können uns in dem Zeitalter solchen Entwicklungen nicht verschließen, auch wenn es durchaus das eine oder andere rechtliche Problem gibt, was wir ja mit dem Datenschutzbeauftragten gemeinsam diskutieren. Wir können aber nicht zulassen, dass es Welten gibt, in denen sich möglicherweise Kriminelle allein bewegen dürfen und die Ermittlungsbehörden et cetera nicht. Das dürfen wir nicht zulassen. Deswegen wird es dazu tragfähige Lösungen geben, die auch den Datenschutz berücksichtigen.
Wir brauchen auch das notwendige IT-Personal in Bund und Ländern. Wir müssen uns auch darüber unterhalten, ob die Besoldungsgruppen, die es in Deutschland für solche Aufgaben gibt, dafür ausreichen. Das ist ein Problem, auch das gehört zur Thematik in Gänze dazu, bevor ich solche plakativen Überschriften mache.
Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung im Mai 2013 die Nutzung sozialer Medien, zum Beispiel in den Bereichen Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsbereich, empfohlen. Das Ministerium hat einen Leitfaden zur Nutzung von sozialen Medien im Umfeld der Verwaltung erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortanhörung befindet. Damit soll eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfinden, die diese Medien beruflich, aber auch privat nutzen, denn zuallererst sind ja häufig die Risiken im privaten Bereich. Dann stellt mein Ministerium eine Infrastruktur bereit, mit der dienstlich mobile Geräte sicher im Cyberraum eingesetzt werden können.
Ich stelle fest, dass die erhobene Forderung der Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eher allgemein politischer Natur sind. Ein allgemeines Unwohlsein über Praktiken eines Bündnispartners muss deshalb dort behandelt werden, wo man die Praktiken beeinflussen kann. Und das ist zunächst, ich komme auf den Eingangssatz zurück, einmal die Bundespolitik und die europäische sowohl die internationale Politik. Schließlich heißt das Netz, wie Sie wissen, www.de und nicht telekom.de. Also insofern wissen Sie, wir reden über das World Wide Netz und dementsprechend müssen wir uns auch darauf einstellen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Also Sie kennen die Entschließung der Datenschutzbeauftragten in keiner Weise.)
Die Landesregierung hat deshalb in ihrer Antwort an den Abgeordneten Herrn Kollegen Ritter auch betont, dass die Landesregierung die Bundesregierung bei den Initiativen und Bemühungen auf europäischer und internationaler Ebene im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Auf dieser Ebene tut sich ja schließlich auch vieles.
Die Bundeskanzlerin hat Ende Juli 2013 einen 8-PunktePlan vorgestellt. Dort werden Handlungsoptionen für die Zukunft bearbeitet, die gern im Einzelnen nachzulesen sind. Dazu gehören eben auch Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes in Drittstaaten und auf internationaler Ebene. Die vorgeschlagene Festlegung und Feststellung, die der Landtag aufgrund des Antrages der
Fraktion DIE LINKE treffen soll, helfen in der Sache nicht weiter. Ob diese Feststellungen auch vorgeschlagen worden wären, wenn es um Spionagemaßnahmen Russlands oder Chinas ginge, stelle ich zumindest mal mit einem Fragezeichen in den Raum.
Die Landesregierung braucht keine Aufforderung der Fraktion DIE LINKE, um das Thema Datenschutz ernst zu nehmen.