Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Danke.

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Abgeordnete Herr Schulte von der SPD-Fraktion.

(Egbert Liskow, CDU: Herr Holter, der Haushaltsgesetzgeber sind wir.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will Sie auch nicht übermäßig beanspruchen, ich möchte nur einmal...

(Egbert Liskow, CDU: Aber erst mal das Bonbon runter.)

Das kann ich nicht runterschlucken, das geht jetzt nicht.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich hab das von den Kolleginnen und Kollegen gelernt, das ist Multitasking.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das glaube ich jetzt nicht. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hört sich nicht gut an.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst einmal einen Satz zitieren aus der Rede des Kollegen Holter im Zusammenhang mit der Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

(Regine Lück, DIE LINKE: Mit Bonbon die Rede halten, das ist nicht gestattet.)

Neben vielem anderen erklärte der Kollege Holter damals, ich zitiere, dass aus dem Untersuchungsausschuss Schlussfolgerungen zu ziehen seien, und dann kommt das Zitat, um korrekt zu sein, „um künftig vergleichbare Situationen zu verhindern, um das Controlling und Monitoring des Landes zu verbessern“, Zitatende.

(Heike Polzin, SPD: Genau das tun wir.)

Und genau das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird mit diesem Haushaltsbegleitgesetz jetzt in Angriff genommen. Ich wiederhole das noch mal, was ich eben gesagt habe, Herr Kollege Holter: Darüber kann man ja politisch streiten, ob man das so oder so bewertet, aber man kann sich doch nicht hinstellen und sagen, ich habe das damals gefordert und ich fordere das im Grunde immer noch, aber wenn es heute angeboten wird und wenn es mir nicht reicht, dann lehne ich das jetzt ab, weil ich lieber 150 Prozent haben will als vielleicht – aus Ihrer Sicht – 75 Prozent. Das zu dem einen Punkt.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann lassen Sie mich noch einen zweiten Punkt aus der Anhörung zitieren. Das hängt damit zusammen, dass der Kollege Holter eben noch mal deutlich gemacht hat, dass man, wenn man dieses Verfahren so wolle, dann auch die entsprechenden finanziellen Mittel dem Finanzausschuss oder dem Landtag in Gänze zur Verfügung stellen müsste, um eigene Gutachten einzuholen oder um eigene Sachverständige zu beauftragen. In der Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz, die am 26.09. durch den Finanzausschuss stattgefunden hat, wurde eben auch diese Frage angesprochen und der dort als Sachverständiger angehörte Professor Dr. Kischel von der Uni

versität Greifswald hat dazu ausgeführt, ich zitiere: „Der Kollege“, das bezieht sich auf Herrn Binder, „hat angedeutet, dass der Ausschuss sich bei seiner Entscheidung völlig frei machen müsse von allem, was dort bisher vorgelegt würde. Das würde ich nicht unterschreiben. Der Ausschuss hat absolut das Recht, dem zu vertrauen, was ihm von Seiten der Regierung und der Verwaltung vorgelegt wird. Und wenn er daran keine Zweifel hat, wäre es geradezu eine Verschwendung von Steuergeldern, hier teure Gutachten einzuholen.“ Zitatende.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daran wird deutlich, dass auch die Frage einer entsprechenden Finanzausstattung hier letztendlich nicht relevant ist. Was hier relevant ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist letztendlich nur die Bereitschaft, in der Situation, in der man eine Entscheidung treffen muss, diese auch zu treffen. Wer die nicht treffen möchte, der soll es bleiben lassen, der kann im Zweifelsfall auch im Finanzausschuss aus der Sitzung gehen. Die Koalitionsfraktionen werden es tun. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Ums Wort hat noch mal die Finanzministerin Frau Polzin gebeten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich hier heute den Laden ein bisschen aufhalte, aber ich glaube, das ist ein so grundsätzliches Problem,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist schon okay.)

das bedarf auch noch mal einer Erwiderung durch die Landesregierung. Ich tue das hier stellvertretend für den abwesenden Wirtschaftsminister und sage noch einmal ganz deutlich, das Bild, Herr Holter, das Sie in Ihrem Kopf haben und das offensichtlich ein richtiges Schreckensszenario für Sie beinhaltet, ist einfach falsch. Stellen Sie sich doch mal vor, wie die Landesregierung die ganze Zeit – und auch in Zukunft – gehandelt hat. Wir haben auf der Grundlage von Sachverständigengutachten, unter anderem auch durch die wirtschaftliche Plausibilisierung durch PwC, eine Entscheidungsgrundlage gehabt. Und glauben Sie mir bitte, diese Entscheidungsgrundlage sah nie so aus, dass das zu 100 Prozent hopp oder top stand, sondern es war immer ein Abwägungsprozess, der nämlich sehr umfassend und objektiv die Chancen und die Risiken bewertet.

Ich kann keine Schiffe bauen, genauso wenig wie viele andere auch. Ich kann auch nicht reingucken in so ein Teil.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich bin angewiesen – genau wie Sie im Finanzausschuss und wo auch immer – auf ein Sachverständigengut- achten. Und nun halte ich es für völlig daneben, wenn Sie dieses Bild malen. Die Landesregierung kommt mit einem Entscheidungsvorschlag, das heißt, sie hat keine Verantwortung abgegeben, sondern sie trägt mit ihrer Verantwortung vor, was sie zu tun beabsichtigt. Dann hat sie für sich offensichtlich auch schon eine Entscheidung

getroffen. Und nun kommen Sie auf den Gedanken zu sagen, wir hätten getürkte Gutachter und wir brauchen jetzt eigene.

Ich will Ihnen mal eins sagen: Uns kann es auch in Zukunft passieren, dass wir nach sorgfältiger Abwägung eines Gutachtens zwei Jahre später feststellen, weil Bedingungen, die wir noch gar nicht im Blick haben konnten, sich anders entwickeln, dass diese Entscheidung von vorgestern falsch war. Dafür sind wir Menschen, dafür ist der Prozess so. Was ich schlimm finde an der Geschichte, ist, dass die von morgen schon immer mit wunderbaren Haltungsnoten beurteilen können, was vorgestern angeblich schon alles zu sehen war. Sie werden merken, dieser Prozess kann so nicht laufen. Wir können nur die tagesaktuellen Informationen mit aller Sorgfalt und mit aller Verantwortung abwägen und sagen, wenn die Chancen überwiegen, dann Ja, denn wir bekennen uns zum Werftenstandort Mecklenburg

Vorpommern. Überwiegen die Risiken, dann müssen wir auch den Mut haben – wir genauso wie Sie – zu sagen, das können wir nicht verantworten.

Im Übrigen haben wir uns deshalb selbst auch klare Kriterien vorgegeben, damit das hier keine Goodwillgeschichte wird, sondern ein klar vorgegebener Rahmen, nach dem wir sagen können, ja, hier können wir eine Bürgschaft geben oder eben nicht, weil das Land das nicht verantworten kann. Und das ist ein Prozess, den wir hier seit Jahren machen. Ich unterschreibe eine solche Bürgschaft mit meiner grünen Tinte. Ich konnte auch die ersten Nächte nicht schlafen, ich kann mich so ein bisschen reinversetzen: Was bedeutet das alles? Aber wir haben diese Entscheidung immer zugunsten des Landes getroffen, der Werften, wenn es denn verantwortbar war, und nichts anderes soll in Zukunft passieren.

Wenn wir heute so tun, als ob der Finanzausschuss plötzlich als Souverän eine Verantwortung kriegt, die er auf gar keinen Fall schultern kann, weil er a) keine eigenen Gutachter hat und b) kein Vierteljahr Zeit, sage ich Ihnen, die Entscheidungen, die bei uns vorbereitet werden, die werden teilweise in der Eile verkürzt, weil die Dinge es einfach erfordern. Man muss handeln. Wenn man jedes Mal eine neue Landtagssitzung abwarten würde, dann sind sie zum Schluss alle pleite. Man muss also auch Rücksicht nehmen auf das, was da draußen von uns gefordert wird.

Dennoch haben wir uns verpflichtet, Ihnen als Abgeordnete in einem angemessen frühen Zeitraum die Materialien zur Verfügung zu stellen. Wir haben gesagt, wenn es darüber hinaus weitere Fragen gibt, dann kommen auch die Gutachter, die Ansprechpartner für Sie. Sie haben da also die gleiche Augenhöhe wie wir, die wir die Urkunden unterschreiben. Ich weiß nicht, was da eine Schlechterbehandlung ist. Glauben Sie doch nicht, dass wir uns die Augen zuhalten und einfach blindlings unterschreiben. Das ist doch unsere Verantwortung, die wir hier wahrnehmen und es immer noch tun, obwohl wir auch schon sehr viele Schlappen erlebt haben.

Dieses Gesetz wird von uns im Grunde gefordert. Auch der Landesrechnungshof hat von uns erwartet, dass wir unser Monitoring verbessern, die Kontrolle und die Einbeziehung. Jetzt tun wir das und plötzlich ist das für einige Teufelszeug. Ich sage Ihnen, im Finanzausschuss wird endentschieden über Summen im Millionenbereich, wenn irgendein Bauvorhaben teurer wird,

(Egbert Liskow, CDU: Milliarden.)

wenn irgendwelche überplanmäßigen Ausgaben kommen. Das sind auch keine kleineren Summen. Da habe ich noch nie vom Finanzausschuss gehört: Nee, das können wir jetzt nicht, jetzt müssen wir uns noch einen Gutachter holen. Nein, da haben Sie auch die Unterlagen bekommen, die den Sachverhalt darstellen. Was ist denn nun anders? Ich verstehe wirklich nicht dieses hochgezogene Problem, weil ich meine, wenn man da mal genau reinguckt, ist das auch für Sie ein faires Verfahren. Sie haben an bestimmten Punkten viel, viel mehr Informationen, als Sie bisher bekommen haben, und Sie haben eine Art Vetorecht. Ich finde, das ist eines Parlamentes würdig.

Und glauben Sie mir bitte eins, die Landesregierung gibt null an Verantwortung ab. Wir wollen sie mit Ihnen gemeinsam tragen und das ist auch die Intention dieses Gesetzes. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ums Wort gebeten hat der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte schon vor gut anderthalb Stunden klar ausgeführt, dass meine Fraktion dieses Vorhaben nicht als verfassungsgemäß ansieht. Insofern unterstützen wir die Position der LINKEN in diesem Fall.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich möchte darüber hinaus noch ein oder zwei Aspekte ausführen, die hier leider noch nicht behandelt worden sind. Und zwar hören wir ständig, auch von der Seite der Regierung, dass es dringend erforderlich sei, eine Verschlankung in der Verwaltung dahin gehend umzusetzen, dass die Wirtschaft möglichst kurz und präzise eine Entscheidungsbasis findet – Entbürokratisierung.

Es wäre mal ganz interessant, hier etwas zu hören, wie denn dieser Maßstab der Entbürokratisierung jenseits einer juristischen Bewertung, die hier ja strittig ist, gehandhabt werden soll, in welchem Zeitraum dann hier die zusätzliche Verwaltungsarbeit, die zusätzlich anfallende Beratung überhaupt noch für die Wirtschaft einen attraktiven Partner darstellt, uns zu bitten, mit Bürgschaften kurzfristig dafür zu sorgen, dass hier in diesem Land weiterhin in nennenswertem Umfang Schiffe gebaut werden können.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Abgesehen davon kommt noch hinzu die Halbierung der Möglichkeiten, hier zu helfen, also auf 500 Millionen herunterzufahren. Wenn man das ins Verhältnis setzt zu dem, was heute die Finanzierungsgrundlagen allein bei ein, zwei Schiffen sind, reicht das nicht aus, selbst wenn wir die 500 Millionen direkt verbraten würden, sodass wir hier auch nicht entscheidend mit dieser Summe vorankommen und vor allen Dingen auch mit der Ausgestaltung der Verwaltungsvorgänge und des operativen Vorgehens seitens der Landesregierung, wenn jetzt der Finanzausschuss noch damit beauftragt wird, irgendwelche Gutachten zu bewerten.

Und da bin ich, muss ich sagen, auf der Seite der LINKEN, von Herrn Holter. Wir haben überhaupt gar nicht diese Fachkapazität und die Qualifikation, wie sie die Landesregierung besitzt, und wir sollen dann mehr oder weniger – und nichts anderes ist das, was Sie wollen –, mehr oder weniger ins Boot geholt werden mit einem Votum sozusagen als Alibiabnicker. Dafür steht meine Fraktion selbstverständlich nicht zur Verfügung und deswegen werden wir natürlich dagegenstimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Bevor ich die Beratung der Einzelpläne aufrufe, frage ich, ob noch weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache vorliegen. – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir nun zur Beratung über die Einzelpläne.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat ist zu den Einzelplänen 04, 06, 07, 08, 09, 10 sowie 15 jeweils eine gesonderte Aussprache vereinbart worden. Ich werde die Aussprachen zu den Einzelplänen in der genannten Reihenfolge aufrufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 04 sowie zu dem zum Einzelplan 04 zugehörigen Teil des Stellenplanes. Hierzu ist im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Müller von der SPD-Fraktion.