Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Diese „bestimmten Kreise“ sind dann näher beschrieben als Finanzministerium und Landesrechnungshof, und da frage ich mich schon, wer hier die Prämissen in der Sicherheitspolitik in diesem Land setzt.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen und lieber Herr Innenminister, ich frage mich, warum haben Sie denn Ihrem Ärger nicht gestern hier während der Debatte im Landtag Luft gemacht. Nur den Weg über die Zeitung zu nutzen, wird die „bestimmten Kreise“ nicht sonderlich beeindrucken, und wir werden uns früher oder später mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Ich befürchte, dass genau diese genannten „bestimmten Kreise“ vor den Personalstellen des Justizministeriums nicht haltmachen werden, denn auch das ist Bestandteil des Personalkonzeptes. Deswegen habe ich das hier an dieser Stelle eingefügt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes – abgesehen von den Liegenschaftskosten ist diese im Kapitel 0901 in der Maßnahmegruppe 04 zusammengefasst, und das gerade mal in drei Titeln. Wenn man sich die Erklärung zur Maßnahmegruppe 04 anschaut, dann ist diese mehr als dürftig einzuschätzen. Ich zitiere: „Veranschlagt sind die zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung der Gerichtsstrukturreform auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Entwurf des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes.“ Zitatende.

Man höre und staune, man ist also von einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgegangen, die sich bereits während des Verfahrens zum Gesetzentwurf als fraglich erwiesen hat und die, nachdem die Kritiken nicht ausgeräumt werden konnten, eigentlich in Zweifel gezogen werden muss. Nun höre ich Sie schon sagen, auch die Justizministerin, dass man erst mit der Umsetzung der Reform beginnt, und wenn man sich den Zeitplan ansieht, dann wird sowieso alles anders. Aber wenn ich mir die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Gerichts

standort Demmin anschaue, wird es noch deutlicher, mit welchen ungedeckten Schecks hier an dieser Stelle das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz finanziell untersetzt ist.

In Demmin hat die Justizministerin den Vertreterinnen und Vertretern des Aktionsbündnisses versprochen, das alte Gerichtsgebäude wird saniert. Die Menschen in Demmin waren sehr froh, weil das ein historisches Gebäude ist, das das Stadtzentrum prägt. Ich habe mir dann erlaubt, eine Kleine Anfrage zu stellen, wie dieses Versprechen finanziell untersetzt ist und wo man die entsprechenden Stellen im Haushaltsplan des Justizministeriums findet, weil man ja nicht alle Zahlen sieht, vielleicht hätte ich auch etwas überlesen können. Nein, die Antwort lautete, man muss erst planen und demzufolge sind auch noch keine Gelder eingestellt.

In dieser Art und Weise wird die gesamte Gerichtsstrukturreform finanziell untersetzt und das hat mit Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit nicht sehr viel zu tun. Gleichzeitig werden neben diesen Unwägbarkeiten im Titel 453.99 für Trennungsgeldentschädigungen und Umzugskostenvergütungen finanzielle Mittel eingestellt, obwohl noch nicht einmal bekannt ist, welche der Bediensteten ihre Arbeitsplätze wechseln. Zum Zeitpunkt, als die Wirtschaftlichkeitsberechnung, diese sogenannte, durchgeführt wurde, gab es für die neuen Standorte noch nicht einmal Raumbedarfspläne – also alles ungedeckte Schecks. Man wusste noch nicht einmal, wie viele Bedienstete die Arbeitsplätze wechseln. Insofern hat dieser Titel überhaupt keine solide Basis. Ähnliches gilt für die Mehrkosten im Hinblick auf die gerichtlichen Verfahren. Die Mehrkosten durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der Zweigstellenverwaltung tauchen erst gar nicht im Landeshaushalt auf. Ähnliches trifft auch auf die Kosten für die Gerichtsgebäude zu – ich habe auf den Standort Demmin verwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine solide Haushaltsplanung und deswegen kann man von meiner Fraktion nicht erwarten, dass wir dem Einzelplan 09 an dieser Stelle unsere Zustimmung geben.

(Egbert Liskow, CDU: Welchem stimmt ihr denn zu?)

Keinem, Herr Kollege, das dürfte Sie ja nicht überraschen. Insofern muss es aber explizit bei jedem Haushalt erwähnt werden, warum wir nicht zustimmen, und es muss vor allem auch inhaltlich begründet werden, warum wir dies tun.

(Egbert Liskow, CDU: Ich frage ja nur mal nach.)

Ich habe es Ihnen noch mal erläutert und dann sind wir, glaube ich, beide gut bedient.

(Egbert Liskow, CDU: Danke.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Punkt: Personalkonzept. Bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2010/2011 haben wir im Zusammenhang mit dem Personalkonzept auf die Situation in der Justiz aufmerksam gemacht. Damals haben wir gefordert, das Personalkonzept nach dem Grundsatz „Personal folgt Aufgaben“ zu überarbeiten, und nicht nach dem Rasenmäherprinzip.

Im Bereich Justiz stellt sich die angespannte Situation dann eben nicht nur bei den Richterinnen und Richtern dar, nein, auch bei den Rechtspflegern in dem Bereich der Justizvollzugsanstalten.

Bei den Richterinnen und Richtern mache ich es an einem Bereich fest, der uns allen bekannt sein sollte, den Sozialgerichten. Laut Stellenplan ist eine Aufstockung um drei Richterplanstellen geplant. Das ist anzuerkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber wir wissen alle, dass diese Aufstockung bei Weitem nicht ausreichen wird. Die Bestände an den Sozialgerichten des Landes, die auch etwas mit Ihrer Sozialpolitik unter dem Stichwort „Hartz IV“ zu tun haben, diese Bestände an den Sozialgerichten einschließlich des Landessozialgerichtes sind bekannt, und die zusätzlichen Richterstellen werden nicht dazu beitragen, diese Überbestände spürbar abzubauen.

Noch prekärer ist aus unserer Sicht die Situation in den Justizvollzugsanstalten. Zwar hat sich die Situation in Bezug auf die Belegungszahlen in den JVAs deutlich entspannt, aber wir haben durch unser Justizvollzugsgesetz den Bediensteten in den JVAs neue Aufgaben übertragen. Sieht man sich den Krankenstand an und den daraus resultierenden Aufbau von Überstunden, dann sollte bei allen Politikern hier in diesem Hohen Hause die Alarmglocke angehen.

Meine Fraktion hat in den letzten Monaten alle Justizvollzugsanstalten unseres Landes besucht. Anschaulich haben uns die Leiterinnen und Leiter dieser Anstalten dargestellt, welche konkreten Auswirkungen die derzeitige Situation im Einzelnen hat. Der Einzelplan 09 gibt auf alle diese Fragen keine Antworten, deshalb können wir diesem Einzelplan nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Texter von der Fraktion der CDU.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ist nicht da.)

Wird Auszeit beantragt?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nö, dann machen wir weiter in der Tagesordnung.)

Dann bitte ich den Abgeordneten Herrn Suhr um seinen Redebeitrag.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer nicht will, der hat schon.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das verwundert ja jetzt nicht, dass dazu kein Beitrag kommt, weil ich glaube – also auf der einen Seite habe ich viel Verständnis –,

(Torsten Renz, CDU: Ach was?)

weil ich glaube, wir haben ja das Thema Gerichtsstrukturreform intensiv hier …

(Egbert Liskow, CDU: Nein, der Herr Texter ist krank.)

Ach so, Entschuldigung, Herr Texter ist krank. Ich dachte, er würde dann vertreten werden. Wir haben das gleiche Problem ja mit Herrn Saalfeld.

Aber ich will an dieser Stelle zumindest noch mal drei Punkte benennen, weil sie gestern im Rahmen der Generaldebatte auch zur Sprache gekommen sind.

Der erste Punkt ist – und da gebe ich dem Kollegen Ritter absolut recht –, in der Tat ist im Haushalt das Großvorhaben Gerichtsstrukturreform nicht hinreichend untersetzt, es ist nicht klar und es ist nicht transparent. Und allein aus diesem Grunde wird auch meine Fraktion dem Einzelplan 09 nicht zustimmen. Aber – und das ist der eigentlich, Herr Ritter, viel gewichtigere Grund – der Einzelplan 09 ist allein schon deshalb nicht zustimmungsfähig, weil ja aus den Debatten, die wir hier, glaube ich, im Landtag siebenmal geführt haben, deutlich wird, dass dort die Wurzeln dafür angelegt sind, dass diese Gerichtsstrukturreform umgesetzt werden soll. Und da gibt es ein klares Votum der Opposition, sowohl von GRÜNEN wie auch von LINKEN, dass wir das nicht mitmachen werden. Ich bin ziemlich sicher, dass wir in absehbarer Zeit hier auch mit einem Volksbegehren konfrontiert werden, wo wir uns dann erneut positionieren werden.

Aber am gestrigen Tage sind zwei Aspekte angesprochen worden, auf die ich noch mal ganz kurz eingehen möchte:

Der erste Aspekt ist, der CDU-Fraktionsvorsitzende hat sich gerade den Einzelplan 09 herausgepickt und gesagt: Na ja, da hat man viele Änderungsanträge gestellt, aber genau da fehlen die Änderungsanträge der Bündnisgrünen. Wir haben im Ausschuss erklärt, dass wir explizit nach diesen vielfachen Diskussionen diese Änderungsanträge nicht noch mal einzeln einbringen, weil die Grundsatzposition klar ist: Diese Gerichtsstrukturreform geht an den Bedarfen der Kommunen vorbei, sie geht an den Bedarfen der Justiz vorbei, sie ist bürgerunfreundlich und sie manifestiert den Rückzug der öffentlichen Hand aus der Fläche am Beispiel Justiz. Und deshalb werden wir das nicht mitmachen. Dazu braucht es keine Einzelanträge zu irgendwelchen Einzelpositionen, die noch nicht einmal konkret untersetzt sind.

Zum Zweiten hat der Kollege Kokert – und da, finde ich, ist dieser Einzelplan auch ein sehr schönes Beispiel, und zwar bezogen auf die Gerichtsstrukturreform – hier ausgeführt, in seiner Fraktion, er hat das bezogen auf einen anderen Punkt gemacht, wurde intensiv und strittig diskutiert und da wurde niemand gezwungen, etwas zuzustimmen. Ich glaube, die Entscheidung, die wir hier erlebt haben, die Entscheidung des Landtages zu diesem Gesetzesvorhaben hat eines deutlich gemacht, es ist auch möglich, seine abweichende Position, zumindest innerhalb der CDU-Fraktion, durch Fernbleiben von der entscheidenden Abstimmung zu dokumentieren. Ich halte das nicht für einen angemessenen Weg,

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

aber ich will das an dieser Stelle noch einmal sagen, dass das für mich sehr deutlich geworden ist in dem Zusammenhang. Wir werden selbstverständlich den Einzelplan 09 ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Suhr.

Ich habe jetzt eine Frage an die CDU-Fraktion. Herr Texter ist ja krank. Gibt es Ihrerseits Redebedarf?

(Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU)

Das ist nicht der Fall. Dann schließen wir jetzt die Aussprache zum Einzelplan 09 und kommen zum Einzel- plan 10.

Ich eröffne die Aussprache zum Einzelplan 10 sowie zu dem zum Einzelplan 10 zugehörigen Teil des Stellenplanes. Hierzu ist im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Barlen von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzel- plan 10, also der Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, ist die, wie man so schön sagt, in Zahlen gegossene Politik in diesem Bereich für die nächsten zwei Jahre. Mit dem vorliegenden Einzelplan verfolgen wir das Ziel, unser schönes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so zu gestalten, dass alle Generationen Berücksichtigung finden durch eine umfassende und ausgewogene Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, durch eine gute medizinische und pflegerische Versorgung für Jung und Alt, durch die Ermöglichung der sozialen Teilhabe für alle Menschen im Land, insbesondere der Teilhabe natürlich am Arbeitsleben, und nicht zuletzt auch durch die Förderung des gleichberechtigten Miteinanders von Männern und von Frauen in unserer Gesellschaft.

Meine Damen und Herren, das alles muss, darüber haben wir uns in diesem Hause sehr intensiv ausgetauscht, vor dem Hintergrund knapper Ressourcen geschehen und in Anbetracht eines begrenzten Finanzrahmens. Wie in der gestrigen Debatte und wie auch schon heute mehrfach herausgearbeitet, tragen wir alle als Abgeordnete dieses Hauses die gemeinsame Verantwortung, den kommenden Generationen ein Bundesland zu bereiten, das finanziell auf eigenen Füßen stehen kann. Insofern bedeutet verantwortliches Handeln von uns, also von dem Haushaltsgesetzgeber, nicht einfach nur nach mehr Geld für alle Bereiche zu rufen, sondern das bedeutet zunächst einmal, die finanziellen Rahmenbedingungen zu akzeptieren, dann aber gezielte Schwerpunkte und Prioritäten für unser Handeln zu definieren, also gemeinsam solche klugen Konzepte zu erarbeiten, die trotz des knappen Geldes eine möglichst hohe, ich nenne es mal, Nachhaltigkeitsrendite erwarten lassen, also solche Konzepte, die einerseits einen Mehrwert für die Menschen in unserem Lande bringen und die gleichzeitig sozialpolitisch und natürlich auch finanzpolitisch Entlastung in der Zukunft versprechen.

Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Einzelplan 10, also der Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, erhebt den Anspruch, genau diesem Anliegen, das ich gerade beschrieben habe,

gerecht zu werden. Erlauben Sie mir im Folgenden, dies exemplarisch zu belegen.

Zunächst einmal sei festgestellt, der Einzelplan 10 ist einer der größten der Einzelhaushalte des Landes und hat ein Ausgabenvolumen von insgesamt rund 1,07 Milliarden Euro in 2014 und 1,09 Milliarden Euro in 2015. Und aus dem Bereich Frauen und Gleichstellung, also einem der Bereiche, die ich eingangs beschrieben habe als Aufgabe für den Gesamthaushalt im Einzelplan 10, für den wir etwas auf den Weg bringen wollen, möchte ich einen sehr wesentlichen Punkt ansprechen. Das sind die Opferambulanzen in Greifswald und in Rostock.

Die Sicherstellung und Durchführung der freiwilligen gerichtsfesten Befunddokumentationen in beiden Ambulanzen wird zukünftig mit jährlich 60.000 Euro finanziert. Und mit der Herrichtung der Ambulanzen nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterstellung im Opferschutz ein. Opfer von Gewaltverbrechen können in diesen Ambulanzen gerichtssicher Verletzungen und Schäden dokumentieren lassen und das ist sehr wichtig für eine spätere strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung und Ahndung der Täter. Deshalb die Berücksichtigung im Landeshaushalt im Einzelplan 10.