Protokoll der Sitzung vom 13.12.2013

den jetzigen Koalitionsvertrag hinausreichen kann, und ich hoffe sehr, dass es da noch eine Korrektur gibt. Wenn das nicht korrigiert wird, das muss man ganz ehrlich sagen, wird es eine hundertprozentige Stromversorgung aus regenerativen Energien in Deutschland nicht geben können, so hart ist ihr Ausdruck.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Das sind die Abstände, und zwar lese ich den Satz vor, da steht drin: …

(Jochen Schulte, SPD: Ich habe es gelesen.)

… „Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.“ Warum ist dieser eine Nebensatz so dramatisch?

(Jochen Schulte, SPD: Weil Herr Seehofer den wollte.)

Bayern wollte ursprünglich die Energiewende gleich im eigenen Land selber machen und hat nicht eingesehen, dass die Windmühlen jetzt irgendwo im Norden stehen sollen. Die Diskussion ist weitergegangen in Bayern, es ging hier um 1.500 Standorte – viel zu wenig, Bayern muss viel mehr leisten für die Energiewende. Dann fiel dem Ministerpräsidenten ein, man könne doch auch an den Abständen was drehen. Warum nicht die zehnfache Höhe des Bauwerkes, dann seien doch auch 2.000 Meter kein Problem. Das ist eine Forderung, da kriegt man ganz schnell großen öffentlichen Beifall. Wenn man sich aber die Realität anguckt, dann sind in Bayern aus 5 Prozent der Landesfläche, die geeig- net waren für die Aufstellung von Windkraftanlagen mit den 2.000 Metern Abstand, ganze 0,2 Prozent geworden.

Damit ist es ausgeschlossen, dass Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten kann. Fotovoltaik und Wasserkraft aus Bayern werden nicht ausreichend sein. Sachsen geht in die gleiche Richtung, auch das ist CDU-regiert, und möchte größere Mindestabstände. Das hört sich sehr bevölkerungsfreundlich an und viele werden das beklatschen, praktisch führt es aber dazu, dass es schlicht keine Standorte für Windkraftanlagen gibt. Das ist tatsächlich die Achillesferse der regenerativen Energien, sie sind halt dezentral und sind auf diese Standorte angewiesen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das Problem ist, alle anderen Sachen, die im Koalitionsvertrag stehen, kann eine neue Bundesregierung auch gut wieder in eine andere Richtung gestalten. Diesen Punkt zurückzudrehen, wenn er einmal umgesetzt wird, das traue ich selbst einer zu 60 Prozent grünen Bundesregierung nicht zu, dass sie dazu in der Lage ist. Deswegen bitte ich, genau auf diesen Punkt zu achten, weil er das Grundthema infrage stellt. Es ist die Achillesferse der Energiewende. Wenn das so kommt, wird sich ein Bundesland nach dem anderen aus dem Thema Energiewende verabschieden, scheinbar mit guten Gründen, und wir haben keine Chance, das Ganze umzusetzen.

Das macht übrigens auch auf ein ganz grundsätzliches Problem bei der Energiewende aufmerksam, dass es in der Bundesregierung nach wie vor überhaupt keine Vorstellung gibt von dem Ziel, das man erreichen will.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)

Das zeigt sich auch im Koalitionsvertrag. Da stehen zum Thema Energiewende sehr richtige einführende Sätze, dann geht es zum Thema Kernenergie und da wird plötzlich der Eindruck vermittelt, als habe man verstanden, dass die Energiewende der Ausstieg aus der Kernenergie ist, und darüber hinaus sei ja nun gar nicht mehr sehr viel möglich und nötig. Ausdrücklich werden konventionelle Kraftwerke als unverzichtbar bezeichnet, und wir sind uns einig, dass wir Gaskraftwerke für eine längere Übergangszeit brauchen, dass wir auf Kohlekraft natürlich nicht sofort verzichten können, aber dass der Neubau von Kohlekraftwerken absolut nicht erforderlich ist. Das ist aus meiner Sicht das schwerwiegendste Problem, an dem wir jetzt auch gemeinsam arbeiten sollten: eine realistische Vorstellung davon zu entwickeln, was brauchen wir für die Energiewende in Deutschland und wie erreichen wir die Ziele.

Leider ist auch der Bundesumweltminister immer durch das Land gezogen und hat gesagt, was die Bundesländer hier alles planen, das ist dramatisch viel zu viel, das braucht kein Mensch, das müssen wir dringend in geordnete Bahnen bringen. Richtig ist, dass alle bekannten Anmeldungen der Bundesländer nicht ausreichen würden, um zum Beispiel den Anteil an Windkraft onshore für die Energiewende wirklich aufbringen zu können, und deswegen ist es erforderlich, endlich einen Masterplan zu haben, eine Zielrichtung zu haben – vielleicht kommt das ja jetzt durch diesen Koalitionsvertrag und die nachfolgenden Verhandlungen zustande –, um dann weitermachen zu können.

Konkret auch zum Thema Offshore: Die Reduzierung beim Thema Offshore wird unser Bundesland selbst- verständlich treffen. Wenn Sie vor einem Jahr mit dabei waren beim Parlamentarischen Abend in Berlin, da ist zum ersten Mal deutlich geworden, dass die Bundesregierung plant, den Offshoreausbau von 25.000 Megawatt – übrigens lag der mal bei 45.000 Megawatt – runterzunehmen auf 15.000. Im Hintergrund war sofort das Tauziehen, wie viel kriegt die Ostsee, wie viel kriegt die Nordsee. Da war schon klar, bei 15.000 Megawatt gehen 1.100 Megawatt in die Ostsee. Das sind drei Projekte: Das Projekt Baltic 2, daran bauen wir gerade, die anderen beiden sind dann nachfolgend.

Das Problem für die Entwicklung der Häfen ist allerdings, dass diese zwei Folgeprojekte nicht ausreichend sind, um zu dokumentieren, dass man auch noch eine längere Phase hat, in der man bauen will. Also der jetzt festgeschriebene Endausbau, 15.000 Megawatt, ist ein Signal, sich eher auf die Nordseehäfen zu beschränken und die Ostsee von den Nordseehäfen aus zu beliefern. Wir brauchen dringend eine größere Anzahl Anlagen in der Ostsee, die dort auch preisgünstiger zu errichten sind als in der Nordsee. Die Befürchtung ist natürlich jetzt, wenn das auf 15.000 runtergeht, dann steht auch die andere Zahl plötzlich im Raum, 1.100 MW offshore in Mecklenburg-Vorpommern. Ich kann nur anderen Experten zustimmen, die sagen, es ist auch eine große verpasste Chance, hier wirklich Geld einzusparen bei der Energiewende.

Ich will nur noch mal zum Thema Stauchungsmodell kommen, das ist auch vom Ministerpräsidenten angesprochen worden. Was heißt „Stauchungsmodell“? Ich zahle über 20 Jahre eine gleichbleibende Summe oder ich stauche das auf einen kürzeren Zeitpunkt und zahle in diesem kürzeren Zeitpunkt einfach mehr.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Das ideale Stauchungsmodell ist null, das heißt, ich zahle dem, der die Anlage aufstellen will, im ersten Jahr alles, was er braucht.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Das wäre eine Förderung, das würde man als eine Investitionsförderung nehmen.

Die Offshorebranche hat ausgehandelt, dass sie für acht Jahre 19 Cent bekommt und danach dramatisch abfällt. Im Hintergrund wussten die immer, dann finan- zieren sie sich an der Börse und kriegen mehr als dieses dramatisch Abgefallene. Inzwischen hat auch die Off- shorebranche offensichtlich verstanden, dass das ein großes Problem für die EEG-Umlage darstellt. Ich habe mit Erstaunen zur Kenntnis genommen bei unserem Energieausschuss in Groß Schwiesow, als wir dort getagt haben, dass der Vertreter der Offshorebranche gesagt hat, wir hatten sogar angeboten, auf 17 Cent – vielleicht waren es auch 17,5 Cent – runterzugehen, dafür nicht für acht Jahre, sondern für zwölf Jahre. Auch diese Chance ist bisher nicht genutzt worden. Wenn Sie sagen, was macht denn das, 19 Cent oder 17 Cent, wo liegt denn da der Unterschied – es geht dabei um eine halbe Milliarde Euro, die pro Jahr die EEG-Umlage belastet!

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Und wenn man auf das Modell runtergehen würde, wir lassen das mit dem Stauchungsmodell, ersetzen den Betreibern sogar die Zinsverluste, die sie sonst hätten und zahlen ihnen 13,5 Cent,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja.)

bedeutet das bei 6.000 Megawatt, 1,4 Milliarden Euro eingespart bei der EEG-Umlage.

Das sind wirklich Hausnummern, und deswegen ist es ein Pyrrhussieg, wenn man jetzt die 19 Cent durchgesetzt hätte und natürlich die jetzigen Projektbetreiber sich darüber freuen, dass sie an der Finanzierung nichts mehr ändern müssen. Am Ende wird der Druck auf Offshore politisch immer größer werden, je erfolgreicher diese Branche wird. Wir alle hoffen auf die 40 Prozent, die sie einsenken wollen beim Preis. Das haben wir angekündigt, aber wann das kommen soll, ist bisher völlig offen. Es gibt auch keine Angebote, ab wann man mit dem Preis nach unten gehen kann. Also auch das ist ein relativ schwieriges Problem.

Andere Sachen, wie zum Beispiel das Thema Fotovol- taik, da ist bestätigt worden, dass wir eigentlich eine relativ gute Regelung haben. Die Obergrenze ist im Moment nicht unser zentrales Problem, weil die erst in zehn oder zwölf Jahren greift. Das müssen wir also jetzt hier nicht diskutieren. Ich beende das erst mal und komme dann hinterher noch mal dazu. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat die Justizministerin Frau Kuder in Vertretung für den Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der ursprünglich als Dringlichkeitsantrag vorgelegte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.11.2013 zur Nachverhandlung der Beschlüsse der Arbeitsgruppe Energie im Rahmen der Koalitionsgespräche hat sich erledigt, das haben Sie im Wesentlichen auch schon gesagt. Es liegt ja mittlerweile der unterzeichnete Vertrag vor. Ob er so in Kraft treten wird, entscheidet sich noch an diesem Wochenende.

Schon jetzt kann ich feststellen, der Koalitionsvertrag stellt einen Kompromiss dar, der es uns ermöglichen wird, die Energiewende weiter erfolgreich zu gestalten. Insoweit verweise ich auf die Ausführungen des Ministerpräsidenten in der Aktuellen Stunde. Trotz der inhaltlichen Erledigung Ihres Antragsziels gehe ich aus Sicht des Energieministeriums kurz auf die Beschlussvorschläge ein.

Sie beklagen, dass die Ziele zum Offshoreausbau drastisch reduziert wurden, bis 2020 von 10.000 auf 6.500 Megawatt und bis 2030 von 25.000 auf 15.000 Me- gawatt. Das hat vor allem damit zu tun, dass die ursprünglich gestellten Ziele einfach nicht mehr realistisch sind. In den letzten Jahren hat es immer wieder Verunsicherungen der Projektträger gegeben, die Investitionsentscheidungen hinausgezögert haben. Hierzu zählten unter anderem die nicht ausreichend geklärten Netzanschlussbedingungen, die mit dem sogenannten Systemwechsel behoben wurden, oder auch die infrage gestellte Finanzierung der erforderlichen Netzanbindungen. Seit längerer Zeit bestanden Unsicherheiten darüber, wie es mit der Einspeisevergütung weitergehen sollte, wenn das Stauchungsmodell ausläuft. Hierzu wurde nunmehr im Koalitionsvertrag eine Verlängerung bis 2019 vereinbart. Das schafft Vertrauen bei derartig langfristigen Investitionen.

Die Küstenländer haben übrigens in ihrem Cuxhafener Appell an die Bundesregierung Ende August dieses Jahres eingeschätzt, dass in der deutschen Nord- und Ostsee 6 bis 7 Gigawatt installierte Offshoreleistungen erforderlich sind, um die bestehende Industrie zu erhalten, Folgeprojekte zu realisieren und Kostensenkungspotenziale zu generieren. Den Zeithorizont bis 2035 muss man selbstverständlich als Fernziel im Fokus behalten, aber ob eine Regierung nach 2017 diese Orientierung des Koalitionsvertrages als verbindlich betrachten wird, ist eine ganz andere Frage.

Wie der Offshoreausbau über 2017 hinaus fortgesetzt werden kann, wird wesentlich davon abhängen, wie die Kostensenkungspotenziale umgesetzt werden. Eine

nochmalige Verlängerung des Stauchungsmodells wird es nach Einschätzung des Energieministeriums aufgrund

der sehr unterschiedlichen Interessenlagen beim Thema Offshore in anderen Bundesländern nicht geben. So, wie es gelingt, den effektiven Offshoreausbau in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen, so bereitwillig wird man in folgenden Regierungszeiten sein, diese für Mecklenburg-Vorpommern so wichtige Aufgabe fortzusetzen. Unrealistische Zielstellungen helfen uns da nicht weiter.

Um bereits genehmigte beziehungsweise kurz vor der Genehmigung stehende Vorhaben noch bis 2020 realisieren zu können, benötigen wir für die Ostsee einen Anteil von circa 1,5 Gigawatt. Dafür müssen wir uns einsetzen. Darüber hinaus wurden mehrere Genehmigungsanträge für die ausschließliche Wirtschaftszone beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie gestellt. Wann es für diese Projekte zur Genehmigung kommt, ist derzeit unklar. Anschließend sind erfahrungsgemäß mehrere Jahre für Projektierung, Koordinierung der Netzanbindungen, Ausschreibungen, Bestellung und so weiter erforderlich, sodass mit einem Baubeginn der über 1,5 Gigawatt hinausgehenden Kapazitäten vor 2020 nicht zu rechnen ist.

Völlige Übereinstimmung hat das Energieministerium mit der im Antrag geäußerten Auffassung, dass neben der Windkraft auf See auch der weitere Ausbau der Windenergie an geeigneten Standorten im Binnenland mit speziell hierfür entwickelten Anlagen nicht ausgebremst werden darf. Doch eine Beschränkung der Windstromvergütung auf die ertragreichsten Küstenstandorte, wie Sie in ihrem Antrag befürchten, ist im Koalitionsvertrag gar nicht vorgesehen. Dort heißt es, ich zitiere wörtlich: „Wir werden die Fördersätze senken (besonders bei windstarken Standorten), um Überförderungen abzubauen und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können.“ Ende des Zitats.

Einigkeit dürfte darüber bestehen, dass die landseitige Windenergienutzung nach gegenwärtigem EEG zum Teil überfördert ist. Die Auswüchse, die sich unter anderem in unverhältnismäßigen Pachtzahlungen für Windenergiestandorte zeigten, sind zwischenzeitlich allgemein bekannt. Darauf muss in dieser Rede nicht näher eingegangen werden.

Zu dem jetzt gültigen Referenzertragsmodell hier nur ein paar kurze Erläuterungen: Dieses sieht eine Anfangsvergütung von zurzeit 8,8 Cent pro Kilowattstunde plus möglicher Boni von knapp 1 Cent pro Kilowattstunde vor. Diese Vergütung wird über mindestens fünf Jahre gezahlt. Je nach Referenzwert der jeweiligen Anlage wird diese erhöhte Anfangsvergütung nach Erreichen des daraus resultierenden Zeitraumes auf zurzeit 4,8 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Die Maximallaufzeit beträgt 20 Jahre. Diese Laufzeit gilt für alle Anlagen mit einer Standortqualität kleiner gleich 82,5 Prozent. Bei einem 100-Prozent-Standort erhält der Betreiber die er- höhte Anfangsvergütung über einen Zeitraum von 16 Jah- ren und einem Monat. Ein Referenzstandort ist bemessen an einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 Metern pro Sekunde in 30 Meter Höhe. Ein solcher Standort entspricht in Mecklenburg-Vorpommern einem Durchschnittswert. Nach vorliegenden gutachterlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass selbst bei 60bis-70-Prozent-Standorten noch ein wirtschaftlicher Betrieb möglich war. Wenn jetzt die Wirtschaftlichkeits

schwelle bei 75 Prozent angesetzt werden soll, dürfte das durchaus vertretbar sein.

Von einer Beschränkung der Windstromvergütung auf die ertragreichsten Küstenstandorte, wie im Antrag dargelegt wurde, kann also wahrlich nicht die Rede sein. Allerdings wird es auf die genaue Ausgestaltung der geplanten gesetzlichen Änderungen ankommen. Sie können sich darauf verlassen, dass sich das Energieministerium in diesen Prozess einbringt. Die Vorarbeiten sind bereits in den vergangenen Wochen erfolgt. Ich glaube, dieser kurze Exkurs in das EEG macht zugleich deutlich, wie kompliziert es ist. Auch das soll sich mit der EEG-Reform ändern.

Lassen Sie mich zum Schluss konstatieren, dass mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag die Energiewende keinesfalls gefährdet ist. Er bildet nach Einschätzung des Energieministeriums eine gute Grundlage dafür, zunächst die entstandenen Disproportionen zu bremsen, um dann in koordinierter Form die Energiewende weiter voranzutreiben.

Aus Sicht der Landesregierung halte ich es für äußerst wichtig, dass wir uns bei der Reform des EEG aktiv einbringen, um die Interessen unseres Landes durchzusetzen. Der mit dem Koalitionsvertrag gesetzte Rahmen bietet genügend Spielraum dafür. Ein Beschluss des Landtages zur Nachverhandlung der Arbeitsgruppe Energie hat sich erübrigt. Deshalb empfehle ich, den Antrag abzulehnen, schon weil sich sein Anliegen erledigt hat. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Johann-Georg, vielleicht vorab eine Bemerkung: Wir hätten natürlich auch ohne Weiteres die Diskussion geführt, wenn in dem Änderungsantrag jetzt nicht die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen gestanden