Bei Ihnen ist egal, wenn ein Strafprozess oder ein NPDVerbotsverfahren aussieht wie die Wahl in Russland oder wie der Chodorkowski-Prozess in Russland oder der Timoschenko-Prozess in der Ukraine. Einfach durchpeitschen, in die SPD-Kantine rein, 5-Minuten-Terrine gemacht und wenn es kling macht in der Mikrowelle, ist das Verbotsverfahren durch und das Strafverfahren auch durch.
Aber der Richterbund, der Richterstand hat noch einen Ruf zu verlieren. Also wird es da wenigstens ein Mindestmaß an rechtsstaatlichen Verfahren geben.
Bisher sind Sie nicht in der Lage, irgendwas zu beweisen. Außer Mediengeklingel in den Strafverfahren und im Parteiverbotsverfahren wird es vielleicht auch nicht so einfach, wie Sie denken. Ironischerweise könnten Sie da über Ihre Europabegeisterung stolpern, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, da hat Herr Suhr mal ausnahmsweise was Vernünftiges erwähnt, hat neue Kriterien aufgestellt, die ich für noch bedeutender halte als die V-Mann-Problematik.
Das Verfassungsgericht hat in seiner 50 Jahre alten Rechtsprechung niemals auf objektive Gefährlichkeit Wert gelegt, hat gesagt, wenn die die Absicht haben, kämpferisch aggressiv zu sein, können das auch Maulhelden sein irgendwo im Hinterzimmer, egal, selbst wenn die noch so ungefährlich sind.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt, das Versammlungsrecht ist ein so hohes Gut, dass man eine Partei nur verbieten kann, oder das Vereinigungsrecht, dass man eine Partei nur verbieten kann, wenn sie, wie es im Urteil heißt, eine Clear and Present Danger, eine offensichtliche und gegenwärtige Gefahr für den Staat ist, für den Bestand des Staates.
Das wurde bei der Refah-Partei in der Türkei bejaht. Die hatte 20 Prozent, war im Aufwind, hatte eine Menge Mitglieder. Da konnte man sagen, die wären vielleicht bald an der Macht gewesen. Aber die NPD ist gerade mal in zwei Landtagen und hat 6.500 Mitglieder. Wo soll denn da für einen 80-Millionen-Staat mit dem ganzen Machtapparat die Clear and Present Danger herkommen? Die NPD ist zu groß, um zu sagen, sie ist eine Klein- und Scheinpartei, und sie wird nach Vereinsrecht verboten, wie man es mit der FAP gemacht hat. Das geht nicht, wenn man in zwei Landtagen sitzt. Aber sie ist zu klein und nicht stark genug, als dass man sagen könnte, sie ist eine Gefahr für den Bestand dieses Staatswesens. Das sind Sie eher selber und der Euro und der ganze Kram, den Sie machen, aber nicht wir.
Und natürlich wird das Verfassungsgericht, wenn es mit den richtigen Richtern besetzt ist, sagen, pfeif drauf, wir
machen das einfach. Aber was ist, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der nicht so in diese ganze Politikseilschaftproblematik verstrickt ist, dann etwas anderes macht?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der wird auch die deutsche Würdigung der Geschichte mit einbeziehen, Herr Andrejewski, das werden Sie schon sehen.)
Es wird jedenfalls kein Spaziergang, weder die Strafverfahren werden ein Spaziergang, noch das Verbotsverfahren wird ein Spaziergang. Und wir werden sehen, wer eher fertig ist, Sie mit Ihrem Euro und Ihrem System oder wir. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/124. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/124 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/166, sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/191, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 6/192, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der NPD, Drucksache 6/193.
Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforst- anstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG)
Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Gemäß Para- graf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes werden als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern entsandt. Da die Amtszeit eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern endet, ist eine Neuwahl erforderlich.
Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92
Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimm- zettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes und bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und erbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes bekannt. Es wurden 60 Stimmen abgegeben, davon waren 58 Stimmen gültig. Für die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, stimmten 12 Mitglieder des Landtages. Für die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stimmten 8 Mitglieder des Landtages. Für die Abgeordnete Beate Schlupp,
Fraktion der CDU, stimmten 33 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, stimmten 5 Mitglieder des Landtages.
Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Schlupp, Fraktion der CDU, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Somit wird die Abgeordnete Schlupp vom Landtag als Mitglied des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt benannt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Keine Rundfunkbeitragspflicht für Besitzer größerer Gartenlauben, Drucksache 6/133.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Keine Rundfunkbeitragspflicht für Besitzer größerer Gartenlauben – Drucksache 6/133 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zustimmung der Landtage in Deutschland zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in die Endrunde gegangen. Sie wissen alle, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits im Juni in der damaligen Zusammensetzung des Landtages mit Mehrheit der Koalition diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat. Wir haben am 17. November dieses Jahres diesen Dringlichkeitsantrag gestellt, weil wir dringenden Handlungsbedarf gesehen haben.
Das hängt damit zusammen, dass aus dem Landtag Thüringen eine Initiative entwickelt wurde, eine Initiative, die genau darauf abzielte, die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, aber auch Besitzerinnen und Besitzer von Bungalows – oder Datschen genannt – von einer solchen Rundfunkgebühr zu befreien. An diesem Tag, an dem 17. November, fand in Berlin eine Besprechung der Chefs der Staatskanzleien mit der ARD statt.
Wir haben damals diesen Antrag gestellt, um unserer Auffassung Nachdruck zu verleihen, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner von einer abzusehenden Rundfunkgebühr befreit werden sollen. Dieser Antrag hätte von jeder anderen demokratischen Fraktion aus diesem Hohen Hause kommen können.