Um das Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift – so ist es eben auch angeklungen – aus der Vielzahl der aktuell diskutierten Punkte einen aus der bevorstehenden umfassenden EEG-Novelle heraus. Selbstverständlich – das klingt in Ihrer Begründung an – basiert die EEGNovelle auf der breit getragenen Überzeugung, dass das
Erneuerbare-Energien-Gesetz wichtiger Geburtshelfer der erneuerbaren Energien im deutschen Strommarkt war, aber, und da ist vielleicht der Dissens begründet, diese Phase haben wir zwischenzeitlich deutlich verlassen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Die Frage ist eher, wie gehen wir mit den Folgen um.
Jetzt geht es nach meiner Einschätzung um ein Ver- stärken der Marktfähigkeit der erneuerbaren Energien. Und da trennen sich in der Tat die Überlegungen hinsichtlich des Weges. Genau hier knüpft nämlich die Direktvermarktung als Instrument an. Sie scheint im Übrigen – das ist eben angeklungen, ich will es trotzdem gern noch mal betonen – deutlich breiter akzeptiert zu sein, als es der Antrag im ersten Moment erahnen lässt. Über 80 Prozent des Windstromes sind im vergangen Jahr, also aktuell, direkt vermarktet worden,
übrigens mit einem jederzeitigen monatlichen Rückkehrrecht der Akteure in die Abnahmeverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber. Ich führe das bloß auf, weil Sie ja sowohl die freiwillige als auch die verpflichtende Direktvermarktung abzulehnen bitten mit Ihrem Antrag. Also Sie haben in dem jetzigen Modell dieser freiwilligen Direktvermarktung eine monatliche Möglichkeit, der Direktvermarktung den Rücken zu kehren. Auch das ist von Ihnen schon dargestellt worden.
Ein Teil dieser Beliebtheit – da bin ich gar nicht so weit von Ihnen weg – mag bei der Direktvermarktung den besonderen Vergütungsboni, die im Gesetz stehen, zuzuschreiben sein. Es gibt also extra Geld obendrauf. Damit mögen sich dann auch die in Ihrer Ziffer 2 genannten Beträge von circa 600 Millionen in größeren Teilen begründen lassen. Aber nach unserer Einschätzung ist die Direktvermarktung wichtig für die Marktintegration und die Heranführung der erneuerbaren Energien an den Markt. Die Festvergütung je Kilowattstunde Strom lädt zu Höchstleistungen ein, egal, zu welchem Preis der Strom an der Börse dann tatsächlich verkauft werden kann. Mit der Direktvermarktung wird genau diesem entgegen- zuwirken versucht, indem eine Verantwortung für wirtschaftliche Prozesse auch beim einzelnen Anlagenbetreiber mit befördert wird.
Die Betreiber der EEG-Anlagen sollen also animiert werden, sich bei der Stromerzeugung stärker am Marktpreis zu orientieren, der jeweils zur Erzeugungsstunde tatsächlich erreicht werden kann. Als Anreiz wird, ein bisschen salopp formuliert, eine Art Nachteilsausgleich für die Differenz zwischen der festen Einspeisevergütung und dem tatsächlich erzielten Strompreis gezahlt. Auf diese Weise sollen die EEG-Anlagen-Betreiber animiert werden, verstärkt zu Tageszeiten zu produzieren, zu denen üblicherweise nur geringere Mengen Strom aus den erneuerbaren Energien an den Strombörsen gehandelt werden, also genau zu den Zeiten, in denen die Strompreise entsprechend steigen, weil weniger Angebot zur Verfügung steht.
Der Mechanismus, der der Direktvermarktung zugrunde liegt, erhöht die zu erzielenden Erlöse an der Strombör
se. Natürlich geht es darum, dass wir Schwachstromanlagen ein Stück weit befördern. Natürlich geht es darum, dass wir ein System erreichen, in dem nicht alle Solaranlagen 11 bis 13 Uhr abfassen. Wir wollen, dass sich für den Anlagenbetreiber die Teilnahme am Markt lohnt, weil das Prinzip von Angebot und Nachfrage auch bei geringeren verkauften Strommengen zu auskömmlichen Erlösen führt. Beim Modell der festen Einspeisevergütung steigt der Erlös analog zur verkauften Menge. Das ist die Einladung für Solarstrom von 11 bis 13 Uhr. Das führt einerseits zu Produktionsspitzen, die die Netzstabilität strapazieren, und andererseits belasten wir damit die Differenzkosten. Wir erzeugen hohe Differenzkosten, die die EEG-Umlage belasten.
Um das noch einmal kurz beispielhaft ein Stück weit anschließend an Ihre Hinweise darzustellen: Das praktischste aller Beispiele ist die Solaranlage. Wenn der Inhaber einer Solaranlage diese nicht auf die Mittagssonne als den Zeitpunkt, wo man am meisten Strom im Jahr erzeugen kann mit Solarenergie, ausrichtet, wenn er also die Strombörsenpreise nicht an der Stelle bedient, wo sie dramatisch abstürzen, wird er in der Regel im Gesamtjahr natürlich weniger Strommengen erzeugen, als er es könnte, wenn er die Anlage nur auf die Mittagssonne richten würde.
Die Direktvermarktung setzt den Anreiz, von den großen Strommengen mit der analogen Preisentwicklung zur Mittagszeit hin zu den höheren Strompreisen zu anderen Tageszeiten zu wechseln und damit zu profitieren. Man muss sicherlich die mit der Direktvermarktung verbundenen Boni und Sondervergütungen im Rahmen der EEGNovelle zur Disposition stellen. Da wird man rangehen. Man wird auch die Zeiträume diskutieren können, die zurzeit – von Ihnen kritisiert – in den Eckpunkten eine Rolle spielen, zumal ich noch mal gerne morgen eine Nachfrage stellen werde, ob es kW oder MW sind. Ich bin nicht ganz sicher, ob sich da irgendein Fehler eingeschlichen hat.
Man wird auch die Zeiträume diskutieren können, in denen künftig genau dieses Übergangsszenario stattfindet, um bei der Direktvermarktung Poolbildungen zu ermöglichen, um kleinen Anbietern die Chance zu geben, nicht auf wenige Monopolisten bei der Direktvermarktung angewiesen zu sein. Das Gesamtsystem jetzt infrage zu stellen, also die freiwillige Direktvermarktung gleichermaßen wie die verpflichtende, das alles infrage zu stellen, scheint mir ein Stück weit, wie das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich finde auch Ihr Modell momentan nicht so, dass es sich mir aufdrängt als das, was die Anlagenbetreiber eher in diese marktwirtschaftliche Verantwortung zwingt.
Soweit Sie Zweifel an den monatlichen Wechselmöglichkeiten der freiwilligen Direktvermarktung äußern, mag es ja ein kluger Weg sein, dass man die verpflichtende Direktvermarktung in den Blick nimmt oder Ihr Modell einer Nichtrückkehrmöglichkeit wählt. Das mag man sich im Detail anschauen. Sie wollen ja mit Ihrem Antrag zurzeit darauf abzielen, zu sagen, wir wollen das System in Gänze nicht. Ich glaube, wenn man Probleme im Detail
hat, sollte man lieber die Probleme im Detail lösen. Das gilt auch, wenn – wie in Ihrer Begründung anklingt – das Verhältnis der Übertragungsnetzbetreiber zu den Direktvermarktern bei der Frage, wer schaltet zu und ab, geklärt werden muss. Ich wäre auch bei solchen „Detailproblemen“ ein Freund davon, zu schauen, ob man das im Detail löst und nicht das ganze Kind mit dem Bade ausschüttet.
Dass die Direktvermarktung für die Marktintegration der erneuerbaren Energien einen Riesenvorteil leistet, auch das ist bei Ihnen angeklungen, wird ja durchaus bei den Bundes-Bündnisgrünen, zumindest in Papieren, die noch aus dem Januar 2014 zu finden sind, offenbar angenommen. Das EEG-Konzept der Bundes-Grünen aus dem Januar 2014 fordert, dass die Direktvermarktung am Spotmarkt der Strombörse künftig durch die verstärkte Vermarktung erneuerbarer Energien auch im Termin- und Regelenergiemarkt ergänzt werden soll – deutliche Signale, dass dort gerade die Direktvermarktung auch im Blick ist.
Es klang bei Ihnen ganz vorsichtig an, dass es innerhalb der GRÜNEN noch einen Klärungsbedarf im Prozess geben mag.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir diskutieren gerne.)
Ich bin nicht sicher, ob ein hiesiger Landtagsbeschluss tatsächlich der zielführendste Weg ist, um bei den GRÜNEN einen internen Klärungsprozess herbeizuführen. Das liegt natürlich in Ihrer Hand. Ich selbst fände es richtig, die Direktvermarktung nicht aus der Hand zu geben. Sie scheint mir ein richtiger Weg zu sein, um mehr marktwirtschaftliche Systemverantwortung mitzunehmen. – Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ich jetzt alles richtig mache und mir nachher nicht wieder Defizite vorwerfen lasse, will ich noch mal sagen, dass die Energiewende für mich ein außerordentlich wichtiger und richtiger Schritt ist, allein deshalb, weil wir wissen, dass alternativ fossile Rohstoffe nicht mehr in dem Maße zur Verfügung stehen werden. Und jeder Ingenieur wird dann versuchen, nach Alternativen zu suchen, das ist ganz klar. Also da können wir uns einig werden. Aber es muss immer das berühmte Dreieck obendrüber stehen. Dabei bleibe ich – ja, er lächelt schon – und inzwischen hat das der Bundesminister auch treffend übernommen.
Meine Damen und Herren, ich habe mir den Antrag wirklich sehr intensiv angesehen. Ich muss zugeben, da muss man schon „Windmann“ sein – Herr Jaeger, das
spürt man bei Ihnen natürlich –, dass man die Dinge einigermaßen versteht. Ich glaube auch nicht, dass es sehr sinnvoll ist, jetzt die ganze Fachmannschaft sozusagen aufzubieten, um das hier auszudiskutieren. Aber ich entnehme Ihrem Antrag unter Punkt 1 – Sie schreiben da, das EEG besitzt das Potenzial für berechenbare, preisgünstige Finanzierungen –, dass Sie nach wie vor das EEG toll finden, alles ist wunderbar und das Potenzial ist da, da muss man eigentlich gar nichts groß ändern. Da sage ich, nein, das wird wohl nicht so sein.
Ich nutze jetzt nur Zitate vom Bundesminister. Der sagt nämlich, wir brauchen eine „schnelle und grundlegende Reform des EEG“. Da sage ich ausdrücklich Ja. Und er sagt auch – das ist nicht mein Sprachgebrauch –, die „bisherige Kostendynamik des EEG muss durchbrochen werden“. Das sind nicht meine Worte. Das hat der Bundesminister Gabriel gesagt. Ich kann dem zustimmen, was er da sagt.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das EEG ist teurer geworden durch die Direktvermarktung.)
Und ich will noch mal Beispiele anbringen. Die haben wir aber auch schon diskutiert, insofern müssen wir uns nicht lange damit aufhalten. Solche Dinge wie das Abregeln bei fast vollständiger Vergütung, das kann man keinem Menschen mehr beibringen, dass so was vernünftig ist. Oder auch die Frage mit den 20 Jahren, die vorhin jemand angesprochen hat.
Ja, Frau Dr. Schwenke, ich sage Ihnen voraus – ich habe ja schon mal was vorausgesagt, ich habe leider recht behalten –, wir, ich nicht mehr, aber Sie dann, werden uns spätestens in vier bis fünf Jahren über dieses Thema mit den 20 Jahren noch unterhalten müssen. Da gibt es Leute, die auch in 10 Jahren noch immer 50 Cent pro Kilowattstunde für Fotovoltaikanlagen kriegen. Das wird eine Diskussion bringen, die kriegen Sie gar nicht gehalten. Ich finde es richtig, dass darüber diskutiert wird. Das hat mit Marktwirtschaft aber auch null zu tun. Das war wirklich richtig am Anfang, um zu zeigen, wie es funktioniert, aber dann ist es total kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren, solche Folgen wie Strom- export mit negativem Preis – das ist ja heute die Situation. Das heißt nichts anderes als, wir verschenken Strom und geben noch Geld hinterher. Das ist doch unmöglich! Wir kaufen ihn dann zurück, wenn wir ihn wieder brauchen, zum Höchstpreis! Völlig irre! Völlig irre!
(Beifall Burkhard Lenz, CDU – Zurufe von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Udo Pastörs, NPD)
Meine Damen und Herren, zu den Punkten 2 und 3 will ich noch mal sagen, Herr Jaeger, Sie haben Ihre persönliche Meinung dargestellt. Das finde ich auch gut so. Ich glaube, dass Sie da auch differenzierter herangehen als die Verbände. Aber ich habe mir durchgelesen, was der Bundesverband WindEnergie da sagt. Der lehnt ja alles ab. Ich glaube, der tut sich auch keinen Gefallen mit dieser grundlegend ablehnenden Haltung, denn der lehnt die verpflichtende Direktvermarktung völlig ab.
Ja, wenn man das tut, dann muss man mir mal erklären, wie man denn mehr Markt haben will. Sie haben gesagt, die suchen sich die Anlagen aus. Na ja, gut, das ist das Normalste der Welt, dass ich nicht die teuerste Anlage nehme, dass ich mir die effektivste raussuche, um Geld zu verdienen. Dagegen habe ich auch nichts. Aber das hat mit Marktwirtschaft relativ wenig zu tun.
So, ich bleibe dabei und ich gebe jetzt ehrlich zu, ich habe bis heute diesen Mechanismus noch nicht bis in die letzte Verästelung verstanden, was diese verpflichtende Direktvermarktung mit dieser Marktprämie da am Ende wirklich bedeutet. Aber sie nimmt natürlich mit auf, was kann ich für den Strom bekommen, wenn ich ihn jetzt produziere. Und ich übersetze das mal für mich: Es wird zur Folge haben, dass stärker als heute versucht wird, Strom dann zu produzieren, wenn er auch gebraucht und abgeleitet werden kann. Das halte ich für vernünftig. Alles andere ist in meinen Augen nicht vernünftig.
Meine Damen und Herren, ich will auch der Vollständigkeit halber erwähnen, natürlich haben wir das Problem mit der EU-Konformität. Das muss man schon ernst nehmen. Solche Fragen spielen dann natürlich eine Rolle. Das muss man ernst nehmen. Deswegen, glaube ich, ist da der Bundesminister auf dem richtigen Weg.
Und Rudi, ich will dir noch eines sagen: Wenn man über die Kosten spricht, dann seien wir froh, dass das so ist, weil das hat was mit Akzeptanz zu tun. Wir können den Leuten erzählen, im Himmel ist Jahrmarkt, aber wenn wir nicht sagen können, wie sie es am Ende bezahlen sollen, dann wird es nichts werden, dann kriegen wir keine Akzeptanz und dann bauen sich solche Bürgerinitiativen auf, wie wir sie mehr und mehr haben. Ich will das nicht und deswegen bleibe ich dabei: Es muss am Ende umweltsicher, umweltgerecht, bezahlbar und versorgungssicher zugehen. Das bleibt so.
Herr Seidel, ich bin auch nicht in der Windbranche tätig und muss mir das auch alles ziemlich aufwendig erarbeiten. Ich gebe auch gerne zu, dass ich nicht bis ins Letzte jede Einzelheit verstehe, aber den Antrag habe ich verstanden und die Logik, die dahintersteht, auch.
Dieser Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendet sich einem Teilaspekt zu. Das ist sicherlich in dieser großen Gemengelage, die die Energiewende be- trifft, sowohl ein Nachteil als auch ein Vorteil. Ein Vorteil ist es, wenn man es so betrachtet, wie Sie das gemacht haben, Herr Pegel, und sagt, wenn wir ein konkretes Problem in einer Situation oder bei einem Teilaspekt haben, dann gehen wir das doch pragmatisch an. Ein Nachteil ist es, weil ein solcher Eingriff bei einem Punkt natürlich Folgewirkungen für vieles andere hat. Aber die GRÜNEN haben diesen Antrag eingereicht und
Da ich also wie gesagt nicht aus der Energiewirtschaft komme und das im überwiegenden Maße politisch betrachte, will ich hier noch mal sagen, dass ich auch diesen Teilaspekt und alles, was mit der Energiewende zusammenhängt, politisch betrachte. Alle Maßnahmen, die Minister Gabriel in seinem Eckpunktepapier vorschlägt, sollen ja dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien dienen und auf der anderen Seite die Kosten der Energiewende begrenzen. Aus meiner Sicht, so, wie ich das verstanden habe, ist das Problem bei der Direktvermarktung – sowohl mit der freiwilligen als auch der jetzt zwingend vorgeschriebenen – oder besser gesagt, das Ansinnen, dies zwingend vorzuschreiben. Der Zwang zur Direktvermarktung wird aus meiner Sicht, zumindest so, wie ich das verstanden habe, weder das eine befördern noch das andere begrenzen.
Die Ergebnisse der schon möglichen freiwilligen Direktvermarktung haben gezeigt, dass die EEG-Umlage zusätzlich belastet worden ist. Zusätzlich wird auch, das kann ich sehr gut nachvollziehen, die Versorgungssicherheit gefährdet. Die Begründung zum Antrag zeigt das sehr anschaulich und auch der Auftritt hier von Herrn Jaeger hat das deutlich gemacht. Etliche Fachleute sehen das genauso. Für mich ist es einleuchtend, dass sich Direktvermarkter zu allererst um den Gewinn kümmern, den sie an erneuerbarem Strom erzielen, und nicht um die Anforderung der Netzstabilität. Das ist auch ein Gesetz der Marktwirtschaft. Das stelle ich nicht in Abrede, das ist aber so. Das muss man berücksichtigen bei so einer Systemveränderung.
Deshalb unterstützen wir auch den Vorschlag, den Netzbetreiber vor Ort über Zu- und Abschaltungen von EEGAnlagen entscheiden zu lassen, wobei für uns immer wichtiger ist – und da stimme ich Ihnen vollkommen zu, Herr Seidel –, Nutzung des erzeugten Stroms muss vor Abschaltung gehen, und alle Maßnahmen, die dafür ergriffen werden können, die müssen auch ergriffen werden. Wenn jetzt der Zwang zur Direktvermarktung ein- geführt wird, erst recht, wenn es nach dem Stufenplan, wie er in den Eckpunkten festgeschrieben ist, gehen soll, also bis auf 100 kW runter, bedeutet das für mich auch zwangsläufig, dass kleine Erzeuger immer weniger Chancen haben werden, ihren produzierten Strom abzusetzen.