Deshalb unterstützen wir auch den Vorschlag, den Netzbetreiber vor Ort über Zu- und Abschaltungen von EEGAnlagen entscheiden zu lassen, wobei für uns immer wichtiger ist – und da stimme ich Ihnen vollkommen zu, Herr Seidel –, Nutzung des erzeugten Stroms muss vor Abschaltung gehen, und alle Maßnahmen, die dafür ergriffen werden können, die müssen auch ergriffen werden. Wenn jetzt der Zwang zur Direktvermarktung ein- geführt wird, erst recht, wenn es nach dem Stufenplan, wie er in den Eckpunkten festgeschrieben ist, gehen soll, also bis auf 100 kW runter, bedeutet das für mich auch zwangsläufig, dass kleine Erzeuger immer weniger Chancen haben werden, ihren produzierten Strom abzusetzen.
Die Vorteile der Energiewende, so, wie wir sie sehen, die dezentrale Energieerzeugung und die damit einhergehende und sehr wichtige Demokratisierung dieses Wirtschaftsbereiches, gehen weiter verloren. Mehr Kommunal- und Bürgerbeteiligung wird faktisch ausgehebelt.
Dieser Weg ist für uns fatal. Das sind gleich mehrere Gründe, dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen. Genau wie die GRÜNEN halten wir einen zukünftigen Zwang zur Direktvermarktung für einen falschen Weg. Er ist teuer und steht in keinem Verhältnis zu den angestrebten positiven Wirkungen. Der als Hauptgrund für eine Direktvermarktung postulierten verbesserten Prognosegenauigkeit stehen erhebliche Risiken bei der Versorgungssicherheit gegenüber und die Chancen auf eine Teilhabe von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern werden maßgeblich verschlechtert oder ganz und gar unmöglich gemacht. Ich sagte es schon.
Die Erzeugung von erneuerbaren Energien richtet sich nicht nach dem Börsenpreis für Strom. Sie richtet sich ganz einfach nach Wind und Sonne. Insofern ist jede Steuerung immer mit Risiken verbunden. Ganz klar, wir erwarten Widerstand aus Mecklenburg-Vorpommern zu zahlreichen Punkten aus dem Gabriel-Papier, auch gegen den Zwang zur Direktvermarktung.
Die Alternative, die Sie anbieten, Kollege Jaeger, die volle Vergütung nur auf Anlagen zu reduzieren, die an Land mindestens 4.000 und auf See mindestens 5.000 Volllaststunden bringen, ist für mich nicht schlüssig, vielleicht auch nicht völlig nachvollziehbar. Würde das nicht bedeuten, die Aufstellung von Windkraftanlagen weitab von der Küste zu behindern oder letztlich sogar auszuschließen? Wir meinen nicht, dass es sachgerecht ist, On- und Offshorewindkraft nur auf den Norden zu konzentrieren. Also Offshore natürlich, okay.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich auch nicht. Das erkläre ich nachher, was ich damit meine.)
Wir wollen so viel Dezentralität wie möglich und so viel Zentralität wie nötig. Wir haben es hier mit diesem Antrag, also wenn es um die Direktvermarktung geht, nur mit einem Teilaspekt der Energiewende zu tun. Diesen Teilaspekt abzuschaffen, wird nicht die Probleme lösen. Nach unserer Auffassung ist die Direktvermarktung aber politisch betrachtet ein weiterer Baustein, der in die falsche Richtung weist. Damit soll – das hat auch Minister Pegel hier bestätigt – ein weiterer Schritt gegangen werden, der die sogenannte Marktintegration der erneuerbaren Energien befördert. Ich habe es heute Morgen schon gesagt und wiederhole es gerne noch einmal. Wir wollen nicht die erneuerbaren Energien in das Korsett des alten starren, fossil geprägten, beherrschten Energiemarktes zwängen. Wir wollen, dass sich der Markt an die erneuerbaren Energien anpasst, also eine wirkliche System- änderung. Hier haben wir einen deutlichen Dissens zu allen, die bisher aufgetreten sind.
Um das zu erreichen, braucht es ganz andere Stellschrauben, zum Beispiel, die Kopplung der EEG-Anlage an den Börsenpreis zu beenden, die sich ja tatsächlich als deutlicher Nachteil und Preistreiber erwiesen hat. Die Meseberger Beschlüsse setzen die Politik von SchwarzGelb auf eine Weise fort, wie ich sie nicht befürworten kann. Ich bin sehr gespannt darauf, wie sich Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Gegenwind positionieren wird und was erreichbar sein wird, vor allem dann, wenn es dabei bleiben soll, dass die Energiewende eine unübersehbare Chance für unser Land ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat gegen eine freiwillige und verpflichtende Direktvermarktung für die Stromproduktion aus Sonne und Wind einzusetzen. Bisher gibt es bereits alternativ –
das haben wir gehört – zur festen Einspeisungsvergütung des EEG die freiwillige Direktvermarktung, und zwar auch mit der Rückkehroption ins EEG. Neu im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur EEG-Novelle ist also die verpflichtende Direktvermarktung.
Was ist konkret festgelegt im Eckpunktepapier? Die Einführung soll stufenweise erfolgen, damit sich, wie es so schön heißt, alle Marktakteure darauf einstellen können:
Erste Stufe – August 2014, das ist nicht mehr so lange hin, für alle Neuanlagen ab 500 kW die verpflichtende Direktvermarktung.
Die Vermarktungskosten sollen von 0,2 bis 0,4 Cent eingespeist werden und die Managementprämie soll dann entsprechend wegfallen.
Wir haben in der Debatte schon vernommen, dass es sowohl Argumente dafür und dagegen geben kann, und insofern möchte ich versuchen, hier ein Stück weit zusammenzufassen, was es an Pro- und Kontraargumenten gibt:
Proargument für die verpflichtende Direktvermarktung, und darum geht es mir jetzt ganz konkret, ist zum einen – das wurde schon vom Minister gesagt –, die bessere Marktintegration erneuerbarer Energien möglich zu machen. Das lasse ich jetzt mal so stehen. Das ist ja immer das große Proargument.
Zweitens. Es ist als Steuerinstrument für eine bedarfsgerechte Einspeisung notwendig, damit die Marktakteure nach Möglichkeit, ich sage jetzt mal, der Sonnenstromerzeuger und der Windstromerzeuger, versuchen sollten, bedarfsgerecht Strom zu erzeugen beziehungsweise einzuspeisen.
Und drittens. Im Gegensatz zur Einspeisevergütung werden die Risiken eines ungeplanten starken Ausbaus nicht wie bisher durch das EEG praktisch dem Stromverbraucher angelastet, sondern diese Risiken sollen zukünftig stärker dem Anlagenbetreiber angelastet werden und verschoben werden. Das ist das dritte Proargument.
Eins hatte Herr Jaeger genannt, das ist das Thema „Netzstabilität und Risiken für die Versorgungssicherheit“. Da möchte ich nichts hinzufügen, da kann ich nur zustimmen.
Ich habe auch Zweifel, ob die Direktvermarktung wirklich zu einer Kostendämpfung führt. Der Nachweis durch Studien, konkret mit Fakten, ist bisher zumindest nicht erbracht. Das hält sich wohl die Waage in einer volkswirtschaftlichen Betrachtung, ob es unterm Strich finanziell für die Gesamtheit günstiger oder weniger günstig ist.
Entscheidend sind für mich aber zwei Kontraargumente, die ich hier noch mal deutlich machen möchte. Das ist auch völlig klar, für die meisten Anlagenbetreiber und vor allen Dingen für neue Investoren, gerade von kleineren
und mittleren Anlagen, ist die verpflichtende Direkt- vermarktung – und deswegen hat der Bundesverband WindEnergie da eine klare ablehnende Position – einfach ungünstiger, um nicht zu sagen, unwirtschaftlicher. Sie führt zu einer indirekten Kürzung der Vergütungssätze, weil zusätzliche Vermarktungskosten natürlich auch kompensiert werden müssen. Zum anderen – und das betrifft insbesondere die Finanzierbarkeit von neuen Anlagen – ist doch völlig klar, dass bei den Summen, um die es hier geht, bei der Investition in Windparks eine Risikobewertung durch die Banken erfolgt. Welche Bank bewertet denn dieses Risiko so wie bisher gleichwertig, wenn man nicht die Garantie über 20 Jahre Einspeisungsvergütung hat, sondern das Risiko bei der Direktvermarktung, am Markt die Preise langfristig wirklich so zu erzielen, wie sie notwendig sind?
Das heißt, die mahnenden Stimmen, die da sagen, eine verpflichtende Direktvermarktung hat mit höheren Risiken letztendlich auch das Problem mit sich gebracht, dass dort gegebenenfalls Investitionen in neue Anlagen zumindest behindert und erschwert werden, ich glaube, dieses Argument muss man sehr, sehr ernst nehmen.
Nun gibt es ja die Notfallvariante. Wenn es denn nicht klappt mit der Direktvermarktung, gibt es die Auswahlvermarktung. Was heißt das? 80 Prozent können dann in Anspruch genommen werden von der normalen Einspeisevergütung. Da sagt natürlich jede Bank – Herr Jaeger, das Argument kann ich absolut nachvollziehen –, was soll das. Diese 20 Prozent weniger, das reicht allemal, um die Risikobewertung so nach unten zu schieben, dass der eben keine Investitionszusage bekommt. Das ist doch vollkommen klar. Und dann trifft es die kleinen und mittleren potenziellen Investoren.
Damit bin ich wieder bei dem Thema von heute Vormittag: Die EEG-Novelle, wie sie jetzt angelegt wird, auch die verpflichtende Direktvermarktung in dem jetzigen Stufenmodell, wird uns erhebliche Schwierigkeiten bereiten bei der Schaffung und beim Bau von Bürgerwindparks und Kommunalwindparks. Die sind nämlich gerade auch von diesen möglichen Negativwirkungen betroffen. Das muss man einfach nur wissen, wenn man diesen Weg geht. Insofern sehe ich das, was im Moment mit dem Stufenmodell vorgesehen ist, äußerst kritisch. Und deswegen die Position der SPD-Landtagsfraktion: Ja, grundsätzlich auch zur Direktvermarktung, aber langfristig, behutsam und schrittweise einführen. Das heißt für mich allerdings auch, dass das Stufenmodell, was jetzt vorliegt, von 2014 bis 2017 in dieser Zuspitzung, vor allen Dingen im kleinen und mittleren Bereich, so eigentlich nicht funktionieren kann.
Deswegen noch mal meine Bitte, auch an den Energieminister, diese kritischen Argumente bei dieser komplizierten Materie nochmals in den Blick zu nehmen. Man muss immer Risiko und Nebenwirkungen sehen, und da haben wir eine hohe Verantwortung. Gerade bei diesem speziellen Thema, glaube ich, ist es unbedingt not- wendig.
Zum Antrag selbst: Die SPD-Landtagsfraktion sowie die Kollegen der Koalitionsfraktion werden den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, und zwar aus zwei Gründen:
Zum einen sehen wir nicht, dass es notwendig ist, sich von der freiwilligen Direktvermarktung zu verabschieden. Dafür sehen wir im Moment keine Gründe. Das sieht allerdings der Antrag dezidiert so vor.
Und zweitens, das ist für mich noch viel entscheidender – wir haben es heute Vormittag erlebt, wir erleben es heute Nachmittag –, die EEG-Novelle ist ein komplexes Gesamtwerk mit vielen, vielen komplizierten Einzelfragen. Wir halten es einfach für kontraproduktiv, zum heutigen Zeitpunkt zu einer zugegebenermaßen wichtigen, aber zu einer Detailfrage hier im Landtag irgendwelche Festlegungen zu treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir werden den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN ablehnen, weil wir glauben, dass die Direktvermarktung ein wesentliches Element sein kann oder sich zumindest dahin entwickeln kann, dass die Strompreise für den Endverbraucher gesenkt werden können. Ich versuche, das kurz anzu- reißen.
Wenn wir ohne die Direktvermarktung weitermachen, das heißt also, wo wir Unternehmern das Risiko zu hundert Prozent abnehmen, indem wir sagen, ihr bekommt für die Quantität Strom X einen festen Preis für eine Zeitachse Y, dann haben wir damit null Wettbewerb. Das ist der erste Punkt, und dagegen sind wir. Wir können in diesem Bereich nur zu Preissenkungen kommen, wenn wir bereit sind, den subventionierten Strom sukzessive dem Wettbewerb auszusetzen. Das ist eine grundsätzliche Haltung meiner Fraktion.
Wir sind auch dagegen, mit Verboten zu operieren und Unternehmern damit die Möglichkeit zu nehmen, nach ihrer unternehmerischen Entscheidung eine Risikoabwägung vornehmen zu können: Gehe ich in die Direktvermarktung? Welche Risiken birgt eine Direktvermarktung? Und wenn mir die zu hoch sind, nehme ich ein anderes Modell. Das ist eine Flexibilität, die kann man aus diesem Markt nicht verbannen. Das wäre ein Kardinalfehler aus unserer Sicht.
Was natürlich geschehen muss, ist, dass wir dahin kommen, dass, wenn eine Direktvermarktung vorgenommen wird und daraus resultiert, dass das Risiko minimiert wird, wie wir eben gehört haben, dass man sagt, aha, das funktioniert nicht so, ja, dann gehe ich zurück und ich kriege ja immer noch Geld vom Steuerzahler, das wird kompensiert, dass ich mich hier – in Anführungszeichen – verspekuliert habe. Das muss ganz massiv natürlich als Komponente herausgenommen werden, dass wieder Risiko und Chance und die moralische Berechtigung, große Gewinne einzufahren, wieder auch mit dem Risiko dagegengesetzt wird. Das ist ganz, ganz wichtig.
Ich möchte noch auf einen Punkt abschließend eingehen. Herr Jaeger, in Ihrem Antrag schreiben Sie, dass also
Wir hatten vor acht Tagen im Kreistag eine Diskussion in Bezug auf Akzeptanz der Windräder, was die Kapazität und die Dimension angeht – nicht nur die Leistung, sondern auch die Dimension, das Volumen, die Höhe. 200 Meter sind im Gespräch. Manche sprechen schon von 240/250 Metern Höhe, mit riesigem Leistungspotenzial. Die Bürger sind nicht bereit, das muss man auch sehen, diese gigantischen Anlagen vor ihrer Gemeinde zu dulden. Die wollen das ganz einfach nicht und auch das muss man sehen. Man kann hier nicht ganz einfach nach Wunschvorstellungen agieren, sondern man muss darauf achten, was die Bürger vor Ort wünschen oder nicht wünschen, denn das ist auch Teilhabe zu sagen, wir wollen das nicht.
Letzter Punkt. Man kann auch nicht so tun, dass wir hier in Deutschland den Stein der Weisen gefunden haben und dass wir ohne Konkurrenz hoch subventioniert noch die nächsten zehn, fünfzehn Jahre Strom produzieren könnten. Um uns herum wird ganz massiv auf Kernenergie gesetzt.
Und dann schauen wir mal, wie lange sich ein Industriestandort BRD hält. Erste Anzeichen im gesamteuropäischen Raum zeigen ja, dass da die Industrieproduktion schon schwächelt und die Energiekosten ein Problem sind, ganz speziell in Deutschland durch die sogenannte Energiewende. Und schauen wir mal, inwieweit Sie in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren von einem Erfolg Ihres Modells reden können. Wir, ich bin nicht davon überzeugt, weil man wird den Strom da kaufen, wo er am günstigsten angeboten wird, und erst in zweiter Linie wird man schauen, kommt er aus Wind-, kommt er aus Solar- oder kommt er aus Nukleartechnologien.
Ihren Antrag lehnen wir ab, weil er ganz einfach von oben aufoktroyieren soll, was die Wettbewerbsfähigkeit noch zulässt oder nicht und wie sie gestaltet werden soll. – Vielen Dank.