Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Dieses Mal geht es um die Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern in den kreisfreien Städten gegenüber den Schülerinnen und Schülern auf dem

Land. Normalerweise ist es eher umgekehrt, dass wir schauen müssen,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

wie wir die Bevölkerung in den ländlichen Regionen gleichbehandeln können.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Zu der Frage von Herrn Butzki, ob wir unseren Antrag abgestimmt haben: Ich kann Ihnen sagen, dass die Oberbürgermeisterin der Stadt Schwerin, Frau Gramkow, im Übrigen Mitglied der Partei DIE LINKE, genau unseren Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt und sich ausdrücklich dafür bedankt hat. Sie sprach auch von der Unterstützung der Fraktion DIE LINKE – die konnte ich heute hier nicht so wahrnehmen.

(Jochen Schulte, SPD: Vielleicht in der Stadtfraktion. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Herr Oberbürgermeister Methling aus Rostock spricht sich auch ausdrücklich dafür aus, ich darf vielleicht zitieren: „Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich dies im Sinne der betroffenen Anspruchsberechtigten außerordentlich begrüße.“ Also auch der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock spricht sich für eine grundlegende Regelung aus, für eine grundlegende Gleichbehandlung. Er kritisiert unseren Entwurf, allerdings weiß ich nicht, was er genau daran kritisiert. Das lässt er vermissen.

(Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Marc Reinhardt, CDU)

Aber es geht einzig und allein darum, die Ungleichbehandlung abzuschaffen. Bitte handeln Sie jetzt! Wir haben einen Aufschlag gemacht, Sie haben diese Chance nicht genutzt, gehen Sie den nächsten Schritt!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Berger.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 6/2233.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2233 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, NPD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2233 mit dieser Abstimmung abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/2350.

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2350 –

In der 53. Sitzung des Landtages am 13. November 2013 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Suhr. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich, weil es sich hier um einen Gesetzentwurf handelt, der Ihnen ebenso wie der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt behandelte von unserer Seite vorgelegt worden ist und wo Sie sich der Beratung in den Ausschüssen verweigert haben, eine grundsätzliche Anmerkung machen. Wenn schon insbesondere die Mehr- heit aus CDU und SPD der Auffassung ist, sie müsste sich mit Gesetzentwürfen der Opposition nicht befassen,

(Udo Pastörs, NPD: Tja, das ist so.)

finde ich es in der Tat ein bisschen verwunderlich und warte jetzt schon auf Argumente, die gleich zu diesem Gesetzentwurf kommen, wenn Sie hergehen und sagen, dann macht doch auch noch Änderungsanträge zur eurem eigenen Gesetzentwurf, nachdem Sie vorher artikuliert haben, wir wollen überhaupt nicht reden in den Ausschüssen, obwohl sich die Ausschüsse genau damit befassen sollten. Das, finde ich, ist kein guter parlamentarischer Stil.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund bitte ich, einmal Ihre Haltung zu überdenken.

Aber was mich dann insbesondere wundert, Frau Oldenburg, ist, dass eine derartige Kritik auch von der Fraktion DIE LINKE kommt, wo doch Ihre Gesetzentwürfe mit- unter ähnliche Schicksale erfahren wie die unseren. Also vor dem Hintergrund finde ich das wirklich unangebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es noch eines Beleges bedurft hätte, um die Sinnhaftigkeit des Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfes zu untermauern, der ja darauf abzielt, die Ausschussberatungen zukünftig grund- sätzlich in öffentlicher Form abzuhalten, wenn es dazu

noch eines Beleges gebraucht hätte, dann haben wir den Beleg allerspätestens in der letzten Sitzung oder in der gemeinsamen Sitzung des Energie- und des Wirtschaftsausschusses in Saal/Barth bekommen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Da waren Bürgerinnen und Bürger und, ich glaube, es war unstrittig – egal wie man zu denen steht –, dass sie deutlich sowohl im Vorfeld wie auch in der Situation vor Ort artikuliert haben: Wir haben Interesse an diesem Thema, nämlich an der geplanten Erdölförderung an dem Standort oder in der Region. Wir wollen gerne wissen, was passiert hier, was wird im Ausschuss befasst, welche Fragen werden gestellt, wie setzt sich der Ausschuss des Landtages oder wie setzen sich die Ausschüsse des Landtages mit diesem Thema auseinander.

Die gemeinsame Ausschusssitzung war in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil hatte mit einer Ortsbesichtigung zu tun. Da haben Sie zugelassen, die Mehrheit aus CDU und SPD hat zugelassen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich den Vortrag der Förderfirma noch mal kurz anhören dürfen. Anschließend gingen wir an einen anderen Standort und dort wurde die Öffentlichkeit nicht zu- gelassen. Es entstand sogar eine Situation vor Ort, wo quasi eine Unterschriftenliste von Bürgerinnen und Bürgern, mit der begehrt wurde, macht die Sitzung bitte öffentlich, gar nicht erst angenommen wurde. Was glauben Sie, welchen Eindruck diese Menschen vor Ort denn von einer derartigen Situation mitgenommen haben? Mitnichten haben sie mitgenommen, die Parlamentarier sind offen, sie respektieren, dass wir an einem Thema interessiert sind, dass wir daran teilhaben wollen, dass sie unsere Belange ernst nehmen. Ich finde, das ist kein guter Dienst an der Demokratie oder an demokratischen Grundsätzen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist keine Demokratie.)

Und die Wurzel dafür liegt darin, dass wir hier in diesem Parlament alle Ausschusssitzungen in nicht öffentlicher Form abhalten. Ich halte das im besten demokratischen Sinne für einen großen Fehler, den wir hier inzwischen seit Jahren durchschleppen.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Ich habe mich in der Tat – und auch das ist ein gutes Beispiel dafür – dann gefragt, was ist denn das, was in dieser gemeinsamen Sitzung im Anschluss begründet, dass Nichtöffentlichkeit hergestellt wird beziehungsweise vorhanden ist. Da haben wir erfahren dürfen, dass die Sitzung in erster Linie daraus bestand, dass das Erdölförderunternehmen noch mal seine Position, sein Vorhaben in einer, wie ich finde, sehr positiven Form – ich meine das nicht inhaltlich, sondern was die Breite des Vortrages anging – dem Ausschuss vorgestellt hat. Das haben sie übrigens in den öffentlichen Veranstaltungen im Vorfeld auch schon gemacht. Da konnten Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen, das war überhaupt kein Problem. Dann haben einige Abgeordnete Fragen gestellt. Ich finde das auch überhaupt kein Problem, dass Interessierte daran teilhaben können, weil sie neugierig sind auf die Antworten des Unternehmens. Danach war die Veranstaltung beendet.

Die interessierten Medienvertreter, die draußen vor der Tür warteten, führten Interviews und ließen sich über die Ausschusssitzung informieren, und anschließend wurden in der individuell und subjektiv aufbereiteten Art und Weise der jeweiligen Journalisten entsprechende Medienberichterstattungen zelebriert.

(Minister Harry Glawe: Das hat Ihnen doch gefallen, Herr Suhr. Das hat Ihnen doch gefallen!)

Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, warum das in nicht öffentlicher Sitzung abgehandelt werden musste. Ich glaube, wir haben uns da gemeinsam keinen guten Dienst getan, sondern wir haben einen Beitrag zu weiterer Politikverdrossenheit geliefert.

(Zuruf aus dem Plenum: Was heißt „wir“?)

Ja wir, die Mehrheit. Danke schön, für die Anmerkung.

Dabei, sehr geehrte Damen und Herren, und da verstehe ich die Argumentation von SPD und CDU nicht, haben wir doch als demokratische Fraktionen sehr ähnliche, wenn nicht sogar gleiche Ziele. Wir wollen, dass Menschen sich für Politik, für das, was wir tun im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger, interessieren. Wir wollen doch ausdrücklich, dass sich Bürgerinnen und Bürger ein bewusstes Bild machen können über das, wofür Fraktionen stehen und wofür sie möglicherweise nicht stehen. Wir wollen, dass sie sich im besten demokratischen Sinne engagieren,

(Michael Andrejewski, NPD: Fromme Wünsche.)

und wir wollen doch auch, dass Bürgerinnen und Bürger den Streit – im positiven Sinne –, die Auseinandersetzung um die besten Argumente, das Ringen um die richtige Position nicht als Bedrohung, sondern als Chance begreifen und als einen wesentlichen Bestandteil in unserer demokratisch verfassten Gesellschaft.

(Udo Pastörs, NPD: Um Gottes willen!)

Und dann passt dazu definitiv nicht, dass wir zu rele- vanten Punkten in nicht öffentlichen Sitzungen beraten und anschließend im Parlamentarismus, so, wie wir das kennen, hier Debatten halten in der Form, wie wir das derzeit tun.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Auseinandersetzung, die manchmal viel spannendere Auseinandersetzung – das ist meine subjektive Einschätzung – findet in den Ausschüssen statt und die enthalten wir der interessierten Öffentlichkeit und insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern vor.

Da ist zumindest – er ist jetzt leider nicht da – die Position der SPD-Fraktion auch nicht schlüssig oder geradlinig. Wenn hier gerade vor einer Stunde Rudi Borchert, wie ich finde, richtigerweise angekündigt hat, die Landesregierung wird in Bezug auf das EEG ein Gesetz zur Bürgerbeteiligung machen, dann ist das doch der richtige Ansatz, um genau das zu tun. Warum wollen Sie denn auf der anderen Seite bei anderen Themen Bürgerinnen und Bürger ausschließen?

Und die Argumente, man könne nicht offen reden, man müsse möglicherweise auch mal eine vielleicht nicht

ganz schlüssige Frage stellen dürfen, man müsse vielleicht mal in den Ausschüssen über den richtigen Weg verhandeln können – ich erfahre das übrigens nicht in den nicht öffentlichen Ausschusssitzungen, dass das so gehandhabt wird –, ich glaube, die sind allein dadurch zu entkräften, dass offensichtlich inzwischen schon 10 von 16 Bundesländern mit grundsätzlich öffentlichen Sitzungen – das wird überall ein bisschen unterschiedlich gehandhabt, darüber hätten wir gerne in den Ausschüssen geredet – dies anders handhaben. Und sie machen gute Erfahrungen damit, da treten nicht die Befürchtungen ein, die Sie im Rahmen der Einbringung in der Ersten Lesung hier vorgetragen haben, sondern das ist ein wichtiger Beitrag zu gelebter Demokratie.