Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Herr Abgeordneter, das Land hat in den Gesprächen mit den kommunalen Gesellschaftern sehr deutlich sein Bekenntnis für den Flughafen bekundet, nicht zuletzt durch die Verdopplung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse und die bis einschließlich 2017 reichende Perspektive.

Im Gegenzug hat das Land unter anderem deutlich gemacht, dass es mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat und einem ständigen Gaststatus in der Gesellschafterversammlung eingebunden sein möchte. Auf diesem Wege wird das Land die für seine Erfordernisse notwendigen Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten. Zudem wird der Zuwendungsbescheid die erforderlichen Informations- und Kontrollrechte des Landes zusätzlich absichern. Angesichts des klaren Bekenntnisses des Landes zum Flughafen durch das vorgenannte Angebot bedarf es keiner Gesellschafterstellung zur Abgabe eben dieses Bekenntnisses.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Zudem lässt sich das Risiko, dass die Gesellschafterrolle des Landes erhebliche negative förderrechtliche Auswirkungen haben könnte, nicht ausschließen. Es bestünde bei einer Gesellschafterstellung des Landes die Gefahr, dass künftige Förderungen nicht in bisheriger Höhe möglich wären. Gegebenenfalls drohten Rückzahlungsrisiken für die bisher ausgereichten Investitionsförderungen. Zugunsten der kommunalen Gesellschafter scheint es daher günstiger, wenn das Land den Flughafen durch die angebotene Zuwendung mit einer längeren zeitlichen Perspektive unterstützt.

Zusatzfrage: Das Risiko der eventuellen Rückzahlung von Fördermitteln, an wen würde das denn – wenn Sie es beantworten können, Sie sind ja in Vertretung hier – in concreto geschehen müssen?

Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, dass diese Frage das Energieministerium schriftlich beantworten kann.

Danke schön. Machen wir so.

Frage 2:

18. Welche Rechte erhält das Land Mecklenburg

Vorpommern im Gegenzug für die jährlichen Zuwendungen in Höhe von 1.000.000 Euro bis 2017 für den Flughafen Rostock-Laage?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich nehme zur Beantwortung auf meine Ausführungen zur vorherigen Frage Bezug, wo das alles geschildert wurde.

Zusatzfrage: Ich präzisiere: Welche Sicherheiten sind hier vorhanden in Bezug auf die geleisteten Zahlungen von 1 Million pro anno?

Herr Abgeordneter, ich würde auch hier bitten, dass die Zusatzfrage schriftlich beantwortet wird.

Gern. – Danke schön.

Danke, Frau Kuder.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – „Kunst am Bau“ als Ausdrucksmerkmal der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken, die Drucksache 6/2618.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Kunst am Bau“ als Ausdrucksmerkmal der Baukultur in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Drucksache 6/2618 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Donig von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Staatliche Förderung der Kunst am Bau in Deutschland hat eine weit zurückreichende Geschichte. Schon die Weimarer Republik setzte sich in ihrer Verfassung 1919 zum Ziel, Kunst am Bau zu fördern. Am 25. Januar 1950 beschloss der Deutsche Bundestag, bei allen Bauaufträgen ein Prozent der Bauauftragssumme für Werke der bildenden Kunst vorzusehen.

Die Kunst am Bau der letzten 64 Jahre ist nicht nur in den Regierungs- und Parlamentsgebäuden, sondern ebenso in Forschungsinstituten, Ämtern, Kasernen und Autobahnraststätten zu finden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bemerkte unter anderem zum Thema: „Als künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug ist sie ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Bauherrenaufgabe. Kunst am Bau setzt sich mit Ort und Raum, Inhalt und Funktion der Bauaufgabe auseinander. Sie kann einen Bau unterstreichen oder auf ihn reagieren, Akzeptanz und Identifikation fördern, Öffentlichkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen.“

Geregelt ist die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler in der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes sowie dem Leitfaden Kunst am Bau. Ebendieser verdeutlicht den baukulturellen Anspruch des Bundes. Mit Kunst am Bau soll ein kultureller Mehrwert geschaffen werden. Zugleich dient Kunst am Bau der finanziellen Unterstützung der Kunst und Kultur respektive der Künstler.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur der Bund fördert Kunst am Bau, sondern auch die Bundesländer und Kommunen, die Städte und Gemeinden fördern sie. Zudem gibt es ein privates Engagement von Unternehmen. Seit 1991 wird die Förderung in den Richtlinien für den Landesbau sowie in den Städtebauförderrichtlinien Mecklenburg-Vorpommerns geregelt. Anders als der Bund fördert das Land mit der Städtebauförder

richtlinie bis zu fünf Prozent, maximal 50.000 Euro der anrechenbaren zuwendungsfähigen Kosten.

„Kunst am Bau und Architektur sind öffentliche Künste: sie sind allgemein“ öffentlich „zugänglich und dauerhaft präsent, sie sind Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses und Spiegel der Schöpfungsgabe eines Landes und damit“ seine „Visitenkarten“, so das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.

Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landeskulturrat, der durch seine Empfehlungen unseren heutigen Antrag initiierte. Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, die Fördermöglichkeiten fortzusetzen, zu prüfen, ob auch andere öffentlich geförderte Hochbauten berücksichtigt werden können, und die Richtlinie auf Maßnahmen des Landesbaus anzuwenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, damit ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Vertretung für die Finanzministerin. Herr Backhaus, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich darf heute für die Finanzministerin dieses Thema ein Stückchen mit beleuchten. Im Übrigen gibt es auf Bundesebene einen interessanten neuen Zuschnitt, nämlich Bauen und Umwelt. Insofern gibt es für uns da auch in dem Ressort eine Parallele. Herr Donig ist ja dankenswerterweise schon auf das Nichtalleinstellungsmerkmal eingegangen. Kunst am Bau ist in der Bundesrepublik Deutschland gang und gäbe, glaube ich, und hat eine gute Tradition.

Wenn man noch mal ein Stückchen zurückschaut, also ich komme ja aus einem Landwirtschaftsbetrieb, einer Genossenschaft, auch dort hat es zu DDR-Zeiten sehr viele Aktivitäten in Richtung Kunst und Kultur gegeben.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!)

Insofern ist es, glaube ich, auch ein gutes Thema, dieses hier einmal zu beleuchten.

Die Finanzministerin hat es mir ausdrücklich vorweg mit auf den Weg gegeben: Kunst am Bau ist eben kein Alleinstellungsmerkmal von Mecklenburg-Vorpommern. Aber dazu aktuelle Zahlen, für Sie vielleicht auch ganz interessant: In den letzten drei Jahren sind immerhin fast 230.000 Euro in den Kulturbereich am Bau hineingegeben worden. Und wenn man sich das, auch das hat Herr Donig schon angedeutet, gerade für die Gebäude anschauen möchte, die öffentlich zugänglich sind, ob das die Universität Rostock ist mit einer Skulptur oder ob das in der Fachschule für Landwirtschaft ist, das ist im Übrigen auch sehr schön gemacht worden. Auch das Universitätshauptgebäude ist ja unter anderem immerhin mit 50.000 Euro für ein Projekt gefördert worden.

Insofern ist Kultur am Bau seit Inkrafttreten der Richtlinie für den Landesbau 1991 ein fester Bestandteil dieser Vorschrift und diese Vorschrift lässt sich das Land einiges kosten. Ich habe das schon angedeutet. So ist für Leistungen im Rahmen von Kunst am Bau ein prozentualer Anteil an Baukosten vorgesehen, der bis zu 50.000 Euro oder diese fünf Prozent betragen kann. Mit Fug und Recht ließe sich also sagen, dass wir damit einer der größten Förderer in unserem Land sind.

Wir tun das aber nicht allein aus Liebhaberei, sondern um damit natürlich auch die Künstler innerhalb Deutschlands, aber ganz besonders in Mecklenburg-Vorpom- mern zu unterstützen. Ich glaube, das ist hervorragend angelegtes Geld. Mit der Förderung von Kunst am Bau kommen wir in erster Linie unserer baukulturellen Verantwortung nach, denn nicht zuletzt ist diese Kunst ein kaum verzichtbares Element der Baukultur, das Qualität und Ausdruck der Bauwerke natürlich auch entscheidend prägen und beeinflussen kann. Im Idealfall sind sogar Bauaufgabe und künstlerische Idee in einer gewissen Harmonie zusammen.

Wir verfolgen aber ein weiteres Ziel mit dieser Kunst- förderung. Wir wollen ein Beispiel dafür geben, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern auch Vorbild sind. Auch wenn Kunst am Bau bei der Förderung von kommunalen Baumaßnahmen bislang keine oder eher eine untergeordnete Rolle spielt, so ist die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum zumindest möglich. In der Städtebauförderrichtlinie ist klar ausgeführt, dass für diese Aufgabe bis zu fünf Prozent der auf den Quadratmeterpreis anrechenbaren zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können. Mit Zustimmung des Landesförderinstitutes ist im Einzelfall sogar die Förderung im Rahmen von Privatbauten möglich. Ich glaube, das ist eine wichtige Aussage. Ob es darüber hinaus möglich ist, bildende Kunst bei Bauten in unserem Land zu fördern, werden wir gerne prüfen. Das ist ja auch Anliegen dieses Antrages.

Natürlich hoffen wir auf Nachahmer. Unsere Landesbaurichtlinie ist in ähnlicher Form sicher auch für die Kommunen interessant und sie werden im Rahmen ihrer Baumaßnahmen der Kunstförderung mehr Gewicht geben wollen. Hier wird der Innenminister sicherlich gerne mit der Finanzministerin auf Werbetour gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich an dieser Stelle auch stellvertretend für die Finanzministerin beim Kulturrat in MecklenburgVorpommern sehr, sehr herzlich bedanken. Es sind nicht zuletzt seine Empfehlungen, die über den Antrag der Regierungsfraktionen den Weg ins Parlament gefunden haben. Ich sichere Ihnen auch zu, dass wir diese Empfehlungen bei der anstehenden Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften zum Zuwendungsrecht berücksichtigen werden. Unser Kabinettskollege Wirtschaftsminister Glawe, der für dieses Thema federführend verantwortlich ist, kann sich dabei auf die Unterstützung des Finanzministeriums verlassen.

(Zuruf aus dem Plenum: Sehr gut.)

Das ist, glaube ich, eine gute und wichtige Aussage. Gerne werden wir die Erfahrungen weitergeben, die wir in den vergangenen Jahren mit unseren Projekten „Kunst am Bau“ beim Landesbau gesammelt haben. Ich denke, ich spreche im Namen beider, wenn ich schon jetzt versi

chere, dass die Landesverwaltung ihre Handlungsspielräume nutzen wird, um das wichtige Thema „Kunst am Bau“ weiter zu fördern. Insofern danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche diesem Antrag großen Erfolg. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Antrag hat eine eigene Entstehungsgeschichte. Für mich beginnt die Entstehungsgeschichte dieses Antrages am Rande einer Podiumsdiskussion zum Thema Kulturpolitik. Herr Dr. Körner gab mir einen Brief, bat mich, Bote zu sein, und wie er mir an dem Abend oder etwas später sagte, war das der Beginn einer Initiative für diesen Antrag für „Kunst am Bau“. Und ich möchte, gerade weil ich mit Herrn Dr. Körner so manchen Strauß ausgefochten habe, hier betonen, dass ich selbst, aber auch unsere Fraktion es sehr wertschätzen, wie er sich hier gemeinsam mit den Mitgliedern des Landeskulturrates engagiert hat. Es ist aller Ehren wert, dass wir diesen Antrag auf den Tisch bekommen haben.

Gleichwohl gehört zu dieser Geschichte auch, dass Dr. Körner dann, als der Antrag soweit vorbereitet war, zu uns in den Arbeitskreis kam und vorgeschlagen hat, diesen als eine Initiative der demokratischen Fraktionen ins Parlament zu bringen.

(Beifall Helmut Holter, DIE LINKE: Genau.)

Das haben wir begrüßt, so auch unterstützt, und es gab eine ganze Reihe von Kontakten mit Abgeordneten der SPD und der CDU und de facto dann auch die Verabredung: Wir machen das.

Und, Herr Ringguth, Sie können sich gut daran erinnern, meine ich, dass wir uns noch am Vortag der Abgabefrist für diesen Antrag verständigt hatten, Sie zwar auf einiges hingewiesen hatten, auf Interna, aber zu verstehen gegeben haben, dass wir den Antrag gemeinsam einbringen können. Wir waren schon bass erstaunt, dass das nicht zustande gekommen ist als eine Initiative der SPD, der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Ich frage mich, warum Sie diesen Weg gehen. Sie hätten sich doch keinen Zacken aus der Krone gebrochen.