Also in Mecklenburg-Vor- pommern ist das Moorschutzkonzept, das sich zurzeit ja in der Diskussion befindet, insgesamt eine Erfolgs- geschichte. Wenn man sich überlegt, wir haben über 30.000 Hektar, und das sind nur zehn Prozent, nur zehn Prozent der Niedermoorflächen, seit Anfang der 90er-Jahre – ich betone das, seit Anfang der 90erJahre – renaturiert, dann muss man heute noch mal feststellen, dass wir damit einen der wertvollsten Beiträge zum Natur- und Umweltschutz, zum Klimaschutz, aber auch für eine nachhaltige Wirtschaftsweise geleistet haben.
Es gibt an der einen oder anderen Stelle in Mecklenburg-Vorpommern eine Diskussion. Wir haben jetzt auch ein Gerichtsurteil, das schriftlich noch nicht vorliegt. Wahrscheinlich berufen Sie sich ein Stückchen darauf. Da geht es um zwei Einzelfälle, an denen wird gearbeitet. Ich betone noch mal, das ganze Verfahren, was die Moorrenaturierung anbetrifft, ist generell unter dem Gesichtspunkt der Freiwilligkeit umgesetzt wor- den. Es ist hier niemand gezwungen worden, seine Flächen bereitzustellen, sondern es betrifft natürlich insbesondere landwirtschaftliche Flächen, deren Nutzbarkeit sich auch schon mit der Wende und der Ver- änderung der Rahmenbedingungen verändert hat. Und ich betone auch noch mal, dass die Bevölkerung ins- gesamt in den Moorschutzprogrammflächen intensiv beteiligt war. Darüber hinaus sind Schäden nur in Einzelfällen entstanden, an denen zum Teil auch an einer Lösung jetzt aktuell gemeinsam mit den Vorhabensträgern – und die sind verantwortlich, ob das der Bund oder die Landkreise waren, die sind dafür verantwortlich – gearbeitet wird. Wir werden versuchen, dort zu helfen.
Also ich habe ja schon angedeutet, dass das hier ein ganz breiter Prozess der Genehmigungsverfahren war. Da hat es eine breite Beteiligung der Bevölkerung, der Betroffenen gegeben. Und im Rahmen der Projektdurchführung sind natür- lich auch vielfältige Lösungen angeboten worden. Diese reichen von der Entschädigung über die Modifika- tion der Projekte beispielsweise bis hin zu veränderten Wasserständen und Beweissicherungsmaßnahmen.
Beispielsweise sind zusätzliche Pegel eingesetzt worden, um tatsächlich zum Teil auch die Auswirkungen auf bestimmte Gebiete genauer zu beleuchten. Das ist ein dynamischer Prozess und den werden wir weiter begleiten.
Und ich rufe den nächsten Geschäftsbereich auf, nämlich den des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage 12 zu stellen.
Änderung der Frühkindlichen Bildungsverordnung vom 20. November 2013 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, wonach die Fach- und Praxisberatung nach Vollzeitäquivalenten gewährt werden soll, dem Paragra- fen 14 Absatz 3 des KiföG M-V, wonach die Fach- und Praxisberatung nach belegten Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erfolgen soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Bernhardt! Ich kann zwischen beiden Rechtsnormen keinen Widerspruch erkennen, da der Paragraf 14 Absatz 3 Kindertagesför- derungsgesetz eine Verpflichtung darüber enthält, wie viel Personal zur Verfügung zu stellen ist für den Zweck, und Paragraf 24 Absatz 3 des Kindertagesförderungsgesetzes eine Verordnungsermächtigung beinhaltet zu regeln, wie die dann zur Verfügung gestellten Mittel auf die Träger verteilt werden. Es ist also das eine ein Prinzip zur Berechnung des nötigen Personals und der nötigen Finanzmittel und das andere ist eine Regelung zur Verteilung dieser Beträge. Insofern gibt es zwischen beiden Rechtsnormen keinen Widerspruch.
Ich bitte nun die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Berger! Die Frage ist, glaube ich, nur annäherungsweise zu beantworten, was folgenden Hintergrund hat: Mit dem Stand vom 29. Januar liegen den Staatlichen Schulämtern 792 Anträge auf Verbeamtung vor. Nach unseren Personalda- ten hätten insgesamt 893 Lehrerinnen und Lehrer aufgrund ihres Alters die Möglichkeit gehabt, eine Verbeamtung zu beantragen. Allerdings erfolgt natürlich jetzt im Einzelfall ein Abgleich dahin gehend, ob alle diese 792 eingegangenen Anträge auch wirklich Bestandteil der Menge der 893 Antragsberechtigten sind. Insofern kann man das heute noch nicht abschließend sagen, wie hoch die Prozentzahl sein wird, weil das eben erst beim Abschluss der Überprüfung möglich ist. Legt man aber zugrunde, dass dies die Höchstzahl der Anträge ist, dann erreichen wir eine Quote von 88,7 Prozent.
pädagogischem Förderbedarf werden im laufenden Schuljahr im gemeinsamen Unterricht beschult und wie hoch ist jeweils der Anteil von weiblichen und männlichen Schülerinnen und Schülern?
Mit Datum vom 27. Janu- ar 2014 ergibt das SIP, das bekanntermaßen von den Schulen selbst geführt wird, folgenden Datenbestand: Es befinden sich im gemeinsamen Unterricht 4.057 Schülerinnen und Schüler. Darunter sind 1.118 weiblich und 2.939 männlich. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass sich beim Führen des SIP durch die Schulen bisweilen auch Fehler in die Statistik einschleichen. Das heißt, das sind noch keine plausibilisierten Daten, die allerdings von der Größenordnung her stimmen dürften, aber im Einzelfall kann es natürlich bei statistischen Bereinigungen im Vollzug noch zu Korrekturen kommen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Die Justizministerin wird in Vertretung die Fragen beantworten. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 15 zu stellen.
31.12.2013 angekündigten erneuten Bericht zur Sicherstellung des Schutzes, des Erhaltes und der Mehrung des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern (ver- gleiche Drucksache 5/2126) dem Landtag vor?
Erhalt der Alleen gemäß dem Verfassungsauftrag und der einschlägigen Gesetze hohe Bedeutung bei. Hierbei muss ein Ausgleich im Hinblick auf die Bedarfe der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der Verkehrssicherheit, aber auch mit Blick auf die knapper werdenden Mittel des Landes und Bundes geschaffen werden. Hierzu befinden wir uns in Gesprächen mit den zuständigen Akteuren.
Unabhängig davon gibt es nach wie vor eine Reihe von offenen Punkten, deren Klärung wir zunächst noch abwarten wollten. Dazu gehört zum einen der noch nicht vorliegende Bericht zur Prüfung des Bundesrechnungshofes zu den Pflanz- beziehungsweise Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Bundesstraßen sowie die noch nicht abschließend auf Bundesebene erfolgte Abstimmung zur Bundeskompensationsverordnung. Das Energieministerium hat den Sachstand in der Sitzung des Energieausschusses am 15.05.2013 dargestellt und auf diese offenen Punkte hingewiesen.
Selbstverständlich ist es möglich, im Laufe des ersten Halbjahres 2014 einen Bericht vorzulegen, der dann gegebenenfalls diese Punkte ausklammert. Das Energieministerium ist dazu gern bereit, würde aber empfehlen, noch bis Ende des Jahres zu warten.
damit die Landesregierung die Förderung des Flughafens Heringsdorf auch über 2014 hinaus beibehielte?
Herr Abgeordneter, der Flughafen Heringsdorf hat im Zeitraum von 1995 bis 2013 Zuschüsse zu den Betriebskosten in Höhe von insgesamt 1.614.500 Euro erhalten. Die Zuschüsse wurden jährlich abgeschmolzen, sodass 2014 letztmalig noch ein Zuschuss von 20.000 Euro veranschlagt wurde. Der Flughafen hat sich somit auf die kontinuierliche Reduzierung dieser Zuschüsse eingestellt und dies in seinem Geschäftsmodell berücksichtigt. Die Beteiligten vor Ort konnten zudem dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2011 entnehmen, dass landesseitig künftig allen- falls noch der Flughafen Rostock-Laage mit einer Betriebskostenunterstützung rechnen kann. Dementsprechend sieht der vom Landtag beschlossene Haushaltsplan 2014/2015 für das Jahr 2015 keinen Zuschuss mehr vor.
Das Land zielt auf eine Konzentration seiner Unterstützung ab. Diese wird sich auf den Flughafen RostockLaage richten. Dort sind neben einer regionalwirtschaftlichen Orientierung auch landesweite Impulse erwartbar, die diese Konzentration der Förderung tragen. Von diesen Entscheidungen sind Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen ausgenommen. Diese sind im Bedarfsfall auf Antrag im Rahmen der europarechtlichen Maßgaben insbesondere beihilferechtlicher Natur weiterhin möglich.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Udo Pastörs von der Fraktion der NPD, die Fragen 17 und 18 zu stellen.
Vorpommern darauf, Gesellschafter der Flughafen GmbH des Flughafens Rostock-Laage zu werden, und dadurch auf Mitsprache- und Kontrollrechte eines Gesellschafters?
Herr Abgeordneter, das Land hat in den Gesprächen mit den kommunalen Gesellschaftern sehr deutlich sein Bekenntnis für den Flughafen bekundet, nicht zuletzt durch die Verdopplung der jährlichen Betriebskostenzuschüsse und die bis einschließlich 2017 reichende Perspektive.