Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/2839. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der NPD auf Drucksache 6/2839 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen, Drucksache 6/2823.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen – Drucksache 6/2823 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, zeitnah gesetzliche Regelungen in Bezug auf Karenzzeiten für Regierungsmitglieder einzuführen. Um besser nachvollziehen zu können, warum wir dies für erforderlich und sinnvoll halten, lohnt sich zunächst ein Blick in das Beamtenrecht des Bundes und der Länder.
Wenn Ruhestandsbeamte oder frühere Beamte mit Versorgungsbezügen innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Beendigung ihres Beamtenverhältnisses in die Privatwirtschaft wechseln wollen, müssen sie dies ihrem Dienstherrn rechtzeitig anzeigen. Denn der Dienstherr muss die Absichten seines Beamten genau prüfen und kann am Ende den Jobwechsel sogar untersagen, wenn durch die neue Tätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Für Ruhestandsbeamte, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder zu einem späteren Zeitpunkt in den Ruhestand treten, beträgt die Karenzzeit drei anstatt fünf Jahre.
Meine Damen und Herren, Karenzzeiten sind seit vielen Jahren Gesetzeslage für Beamtinnen und Beamte. Da
hinter steckt der Gedanke des sogenannten Konkurrenzverbotes für ehemalige Beamte. So soll verhindert werden, dass ehemalige Beamte bei Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes ihr Amtswissen für private Zwecke zum Schaden des Dienstherrn nutzen.
Karenzzeiten verhindern darüber hinaus, dass durch die private Verwertung von Amtswissen nach dem Ausscheiden aus dem Amt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt wird. Hält sich ein Beamter nicht an die Anzeigepflicht, stellt dies ein Dienstvergehen dar und kann sogar disziplinarrechtlich geahndet werden.
Meine Damen und Herren, zum Schutz der Integrität des öffentlichen Dienstes hat der Gesetzgeber also den Beamten fest in den Blick und in die Verantwortung genommen. Der Dienstherr lässt ihn erst los und frei gewähren, wenn einige Jahre nach seinem Ausscheiden ins Land gegangen sind.
Ministerinnen und Minister hingegen brauchen nicht so viel Geduld aufzubringen. Sie müssen nichts beantragen, nichts überprüfen lassen. Sie können, nachdem sie ihr Amt niedergelegt haben, von einem Tag auf den anderen in die freie Wirtschaft wechseln, und das ist auch grundsätzlich gut so. Wenn durch den Jobwechsel jedoch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten, hat das mehr als ein Geschmäckle.
Bundesweit gab und gibt es immer wieder Fälle, in denen Regierungsmitglieder beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre an Entscheidungen mitwirkten und sie beeinflussten, die bestimmte private Unternehmen be- trafen,
um wenig später bei eben diesen Unternehmen anzuheuern. Es besteht in solchen Fällen quasi der Verdacht, dass die weitere berufliche Karriere vom Amtssessel aus geplant wurde.
Meine Damen und Herren, wenn also Regierungsmitglieder recht fix bei Unternehmen anheuern, mit denen sie noch im Amt regen dienstlichen Kontakt hatten, dann leidet die Integrität des öffentlichen Dienstes insgesamt. Obendrein sind solche Fälle ungerecht gegenüber allen Beamten, die selbstverständlich Karenzzeiten einhalten müssen.
Auch die EU-Kommission findet das sehr eigenartig. Sie stellt in ihrem aktuellen Korruptionsbekämpfungsbericht unter anderem fest, dass es keine konkreten Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die für Politikerinnen und Politiker sowie hochrangige Beamtinnen und Beamte nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Wartezeit bis zur Aufnahme einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft vorschreiben. Die Kommission sieht Handlungsbedarf im Hinblick auf die vor allem im öffentlichen Sektor fehlenden Regelungen bei Interessenkonflikten nach dem Ausscheiden aus dem Amt.
Meine Damen und Herren, worauf warten wir also – so lange, bis es auch in Mecklenburg-Vorpommern einen „Pofalla“ gibt? Wir meinen, es ist Zeit für Karenzzeiten, und halten daher die Einführung entsprechender Karenz
Bereits der Anschein muss vermieden werden, dass es einen Zusammenhang zwischen im Regierungsamt getroffenen beziehungsweise beeinflussten Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden aufgenommenen Tätigkeit in der privaten Wirtschaft geben kann. Das ist ein Beitrag, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik nicht weiter zu beschädigen. Auf Bundesebene soll sich da ja etwas entwickeln – was genau, bleibt abzuwarten.
Für die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern sind wir zuständig. Die Landesregierung hat mir in diesem Zusammenhang auf meine Kleine Anfrage geantwortet, dass ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist. Diese Standardformulierung verwendet sie zuweilen auch dann, wenn sie mit der Meinungsbildung noch gar nicht angefangen hat.
Ob das bei den Karenzzeiten auch so war, wird uns vielleicht noch jemand von der Koalition verraten.
Meine Damen und Herren, einige Worte zur Dauer der Karenzzeiten: Für ehemalige Beamte gelten, wie bereits aufgeführt, fünf beziehungsweise drei Jahre. Bei Regierungsmitgliedern sollten wir uns an der Dauer des Regierungsamts orientieren, um nicht mit Artikel 12 des Grundgesetzes in Konflikt zu geraten.
(Torsten Renz, CDU: Das ist schon mal das Beispiel für Minister Backhaus dann. – Marc Reinhardt, CDU: Der darf dann nie wieder arbeiten.)
auch Herr Glawe oder Herr Backhaus das Recht, nach dem Ministeramt den Beruf, den Arbeitsplatz oder auch die Ausbildungsstätte
Wir schlagen vor, dass die Karenzzeit grundsätzlich zwei Jahre nicht unterschreiten sollte. Ausnahmen sind daher nur dann geboten, wenn ein Minister oder eine Ministerin nur einige Monate im Amt war. Hier wird die Landesregierung sicher verfassungskonforme Formulierungen finden, die gegebenenfalls auch den Zeitraum berücksichtigen, in dem Übergangsgeld an ehemalige Mitglieder der Landesregierung gezahlt wird.
Meine Damen und Herren, nach alledem sehe ich keine überzeugenden Gründe, die gegen den Antrag meiner Fraktion sprechen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung, und für weiteren Beratungsbedarf hätten wir durchaus auch in den Fachausschüssen die Gelegenheit. Insofern stehen wir auch einer Überweisung aufgeschlossen gegenüber. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Pastörs, kurz zu Ihnen noch ein Wort in Betrachtung auf die unglaublichen Ausführungen im vorhergehenden Antrag und auch auf die Personen der Asylbewerber und auf meine Person bezogen. Ich habe eine nette SMS gekriegt, die möchte ich Ihnen gern vortragen: „Hallo Chef, wir haben die Schnauze von Ihnen noch nicht voll, aber von den Hasstiraden des Herrn Pastörs, der nur ein Ziel hat, Unfrieden zu schaffen, und somit die Arbeit erschwert.“
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Udo Pastörs, NPD: Da haben Sie wohl schnell eine Abstimmung gemacht. Ich habe längst die Schnauze voll von Ihnen.)
Meine Damen und meine Herren Abgeordnete, ich komme zu der Frage der Karenzzeiten, die hier vorgetragen wurde. Die Meinungsbildung ist abgeschlossen, es wird eine solche Gesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern nicht geben. Die CDU wird das nicht mittragen und wir haben das auch gemeinsam besprochen, dass eine Karenzzeit nicht stattfindet. Was haben Sie denn im Hinterkopf? Sie möchten Unfrieden schaffen, Sie möchten unterstellen, dass Politik auf Regierungsebene grundsätzlich kriminell ist, dass Politiker grundsätzlich korrupt sind, denn nichts anderes trägt der Antrag als Ziel.
Der Antrag will, wenn man ihn im Guten auslegt, verhindern, dass Mitglieder der Landesregierung Insiderwissen zum eigenen Wohl in ihre berufliche Position nach dem Amt mitnehmen würden. Wo – das habe ich in Ihren Ausführungen nicht verstanden – ist aber der Unterschied zwischen einem Minister oder beispielsweise einem Fraktionsvorsitzenden der Opposition oder den Fraktionsvorsitzenden oder den Abgeordneten generell? Wieso kann ein Minister, der vorher im Amt war, ohne Karenzzeit Fraktionsvorsitzender in einer Opposition werden? Nimmt er kein Wissen mit? Hat er nichts gelernt in seiner Amtstätigkeit als Minister? Wieso kann ein Minister aus einem Bundesland in ein anderes Bundesland wechseln, ohne dass er eine Karenzzeit hat?