Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Der Antrag will, wenn man ihn im Guten auslegt, verhindern, dass Mitglieder der Landesregierung Insiderwissen zum eigenen Wohl in ihre berufliche Position nach dem Amt mitnehmen würden. Wo – das habe ich in Ihren Ausführungen nicht verstanden – ist aber der Unterschied zwischen einem Minister oder beispielsweise einem Fraktionsvorsitzenden der Opposition oder den Fraktionsvorsitzenden oder den Abgeordneten generell? Wieso kann ein Minister, der vorher im Amt war, ohne Karenzzeit Fraktionsvorsitzender in einer Opposition werden? Nimmt er kein Wissen mit? Hat er nichts gelernt in seiner Amtstätigkeit als Minister? Wieso kann ein Minister aus einem Bundesland in ein anderes Bundesland wechseln, ohne dass er eine Karenzzeit hat?

(allgemeine Unruhe)

Wieso kann eine Ministerin in den Bundestag wechseln, ohne dass sie eine Karenzzeit hat? Wieso kann ein Abgeordneter hinterher an und für sich gleich wieder Arbeit annehmen? Frau Oldenburg – wieso kann sie hinterher wieder Lehrerin werden?

(Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)

Wo ist der Unterschied? Das erklären Sie bitte den Abgeordneten.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Was Sie hier machen, ist, den Regierungsmitgliedern von vornherein zu unterstellen, dass sie Unfrieden schaffen, dass sie korrupt sind und dass sie nur darüber nachdenken, wie sie sich persönliche Vorteile schaffen.

Und Sie unterstellen mit Ihrem Antrag, dass Sie an der Meinungsbildung und an der Steuerung der Prozesse innerhalb einer Regierung gar nicht beteiligt sind. Das ist ja für eine Opposition ein Armutszeugnis, wenn sie die Arbeit im Parlament nicht mitsteuert, denn das Parlament dient als Kontrollorgan der Regierung. Das nehmen Sie offensichtlich nicht wahr, denn ansonsten könnten Sie solche Unterstellungen nicht machen. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, der Antrag geht am Ziel vorbei, er geht am Inhalt vorbei und er ist insofern nicht hilfreich.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Wieso das denn?)

Sie sinnieren darüber, dass man so etwas einführen muss, um eine Transparenz für die Regierung zu gewährleisten und zu gewährleisten, dass man sich keinen Vorteil verschafft. Eine rein zeitliche Befristung stellt eine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit dar – immerhin ein Grundrecht, was die Berufsfreiheit betrifft, auf das sich meiner Meinung nach auch Minister berufen dürfen. Sie sind doch die Ersten, die immer ganz laut nach Berufsfreiheit rufen. Insofern sagen Sie mir mal, auf welcher Grundlage Sie die Berufsfreiheit des jeweiligen Ministers oder der Staatssekretäre einschränken wollen?

Die sachliche Komponente, wer mit welchem Wissen wohin wechseln darf, kann man im Übrigen gar nicht so schwammig regeln, wie sie sein müsste, um im Einzelfall der jeweiligen Sache gerecht zu werden. Die Gerichtsprozesse wären umfangreich, da hätten die Damen und Herren bei Gericht unglaublich viel zu tun.

Noch mal zur Regelung für Beamte und Minister, aber auch für Abgeordnete, weil ich sie erwähnt habe: Es gibt schon einen Unterschied. Das politische Mandat von Ministern und Staatssekretären und natürlich von Abgeordneten, damit auch von Fraktionsvorsitzenden, egal, ob Oppositionsführer oder Sonstige, ist von vornherein als ein Amt auf Zeit angelegt und nicht als ein Amt für das gesamte Leben. Deswegen ist es ein riesiger Unterschied, ob wir über Beamte oder ob wir über Abgeordnete reden oder über Minister, die eine Funktion auf Zeit haben.

Meine Damen und Herren, jeder Ausscheidende ist selbst dafür verantwortlich, sein Berufsleben nach Beendigung des Mandats so zu gestalten, dass er seine weitere Berufslaufbahn – in welcher Form auch immer – vornimmt.

Und wenn Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, sagen, wir brauchen eine Vielfalt im Parlament, dann erklären Sie mir mal bitte, warum jemand, der ein Unternehmen hat und möglicherweise als Wirtschaftsminister in die Regierung geht,

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Kann er nicht.)

anschließend zwei Jahre nicht in sein Unternehmen darf, weil er Wissen aus der Regierung mitnehmen würde, oder andere Funktionen nicht mehr ausüben kann. Das ist doch absurd, wenn wir zum Schluss ein Parlament haben, in dem nur noch gilt: Kreissaal, Hörsaal, Plenarsaal. Dann beschweren Sie sich nicht, dass es solche Entwicklungen in Zukunft gibt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Deswegen brauchen wir die Breite, die Vielfalt, und deswegen ist Ihr Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Drese von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Laut EUKorruptionsbericht vom Februar 2014 gehört Deutschland bei der Korruptionsbekämpfung zu den erfolgreichsten Ländern der EU.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hört, hört!)

Es könne jedoch noch mehr tun, es geht immer noch mehr. So empfiehlt die EU-Kommission Deutschland, klare Regeln bei Interessenkonflikten nach Ausscheiden aus dem Amt festzulegen. Dies wird Deutschland auch umsetzen.

Lange Zeit vor dem EU-Korruptionsbericht wurde auf Bundesebene eine Diskussion über beabsichtigte beziehungsweise vollzogene Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Privatwirtschaft geführt. Die Bewerbung des ehemaligen Chefs des Bundeskanzleramts für einen Vorstandsposten der Deutschen Bahn war, gelinde gesagt, ziemlich verunglückt. Viele Menschen fragen sich zu Recht, warum sich ein Politiker, der mit Rücksicht auf seine Familie kürzer treten will,

(Marc Reinhardt, CDU: Wie war das denn mit dem Gazprom-Kanzler?)

gleichzeitig für eine solch aufreibende Aufgabe bewirbt. Grundsätzlich sollte es aber mehrere Wechsel von der Politik in die Wirtschaft und umgekehrt geben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Dabei müssen Interessenkollisionen vermieden werden. Die Karenzzeit verfolgt das Ziel, Erfahrungen, vor allem aber auch Kontakte, die im Regierungsamt erworben wurden, nicht unmittelbar gewinnbringend in die private Wirtschaft einzubringen. Karenzzeit bedeutet keineswegs ein Sprech- oder Handlungsverbot.

Bereits 2012 hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer Karenzzeit

für ehemalige Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre in Anlehnung an das EU-Recht von 18 Monaten vorsah. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene wurde dann vereinbart, eine Karenzzeitregelung zu schaffen. Die Große Koalition im Bund hat sich mittlerweile auf eine Karenzzeit von einem Jahr für Exregierungsmitglieder verständigt.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ha, ha!)

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem vorliegenden Antrag sollen in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach dem Ausscheiden aus dem Amt für einen bestimmten Zeitraum keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen, die mit dem ausgeübten Amt in Zusammenhang stehen. Ausnahmen sollen nur dann denkbar sein, wenn kein Zusammenhang zwischen der angestrebten und der bislang ausgeübten dienstlichen Tätigkeit besteht sowie eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auszuschließen ist. Über diese Ausnahmen soll dann auch noch der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen. Das halte ich für einen sehr zweifelhaften Vorschlag.

Die Dauer der Karenzzeit soll nach dem Antrag grundsätzlich zwei Jahre nicht unterschreiten. Das wäre für ein Bundesland eine strengere Regelung, als es sie auf EUEbene gibt. Ein verstärkter Austausch zwischen Wirtschaft, aber auch anderen Bereichen, und der Politik ist zu begrüßen. Seiteneinsteiger stellen mit dem Fachwissen auf ihrem Gebiet und ihren jenseits des politischen Betriebs gesammelten Erfahrungen eine Bereicherung dar, bringen sie doch oft eine andere Sicht auf die Dinge mit.

Man muss aufpassen, dass man mit einer Karenzzeit- regelung zum Beispiel den vorübergehenden Wechsel in die Politik, etwa wegen einer verbauten Rückkehr- möglichkeit, nicht verhindert. Überhaupt scheint mir die LINKE, die Thematik sehr verengt zu betrachten. Was ist, wenn ein aus dem Amt scheidender Familienpolitiker beispielsweise eine Beschäftigung bei einer Kinderschutzorganisation aufnehmen will?

Was die Landesebene betrifft, wäre es auch ratsam abzuwarten, welche konkreten Regelungen auf Bundesebene beschlossen werden. Auf dieser Grundlage könn- te dann Mecklenburg-Vorpommern immer noch entscheiden, ob Änderungen oder Anpassungen für uns sinnvoll wären – so wie in dem Antrag auf jeden Fall nicht. Wir lehnen ihn ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

Das Wort hat jetzt Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte meinen Redebeitrag eigentlich damit beginnen, dass ich sage, bei dieser Frage sollte sich auch angesichts der aktuellen Diskussion auf Bundesebene niemand wegducken.

Das tut die Regierung nicht, sondern sie hat sich – anders, als ich das bis zu dem heutigen Datum wusste und

kannte, und vonseiten der LINKEN ist es ja auch angesprochen worden – nicht weggeduckt, sondern Sie, Herr Caffier, haben sich klar positioniert. Das finde ich richtig. Ich werde aber an dieser Stelle, obwohl ich eine andere Position als Sie habe, nicht emotional einsteigen, weil ich glaube, dass dieses Thema durchaus dazu tauglich ist, sich einmal nachdenklich zu äußern und damit auseinanderzusetzen.

Ich glaube, dass es deshalb sinnvoll ist, weil viele Din- ge – ich werde gleich auf konkrete Beispiele kommen –, die in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, uns dazu anregen sollten – übrigens hat das auch die CDU, zumindest auf Bundesebene, mal eine ganze Zeit getrieben, tut es nach meiner Kenntnis aktuell noch –, beispielsweise über so etwas wie Selbstverpflichtung, gesetzliche Regelungen oder ähnliche Dinge nachzudenken. Ich glaube, dass dahinter stehen sollte – so viel Sympathie ich für emotionale und ehrliche Beiträge, das hab ich so empfunden, habe –, dass wir darüber nachdenken sollten, wie bestimmte Abläufe, bestimmte Entscheidungen und damit der Umgang der Politik auf Bürgerinnen und Bürger wirken. Da hat es nun mal in der Vergangenheit in der Tat Vorgänge gegeben, die zumindest aus meiner Sicht nachvollziehbar machen, dass eine große Mehrheit dem Verhalten von Politikern in einer bestimmten Situation skeptisch gegenübersteht, es ablehnt, kritisiert et cetera.

Das aktuelle Beispiel, was es gibt, ist natürlich der Fall „Deutsche Bahn AG – Pofalla“. Ich will an dieser Stelle aus einer Sitzung aus 2005 zitieren, in der sich Herr Pofalla – Marc Reinhardt hat Gerhard Schröder vorhin angesprochen – zum Vorgang „Schröder“ geäußert hat, und ich zitiere – er hat das im Deutschen Bundestag angesichts des Wechsels von Gerhard Schröder getan –, er sagte: „Jetzt kommen wir an einer rechtlichen Regelung wohl nicht vorbei: Es ist offensichtlich eine Illusion zu glauben, dass der Appell an politischen Anstand alleine ausreicht, um solche Fälle zu verhindern.“ Zitatende. Das ist die Aussage von Herrn Pofalla.

(Marc Reinhardt, CDU: Na, der wird auch klüger von Tag zu Tag.)

Ja. Ich habe, Herr Reinhardt, ganz bewusst an die Nachdenklichkeit appelliert. Ich betreibe hier keine Parteienschelte. Ich will das an der Stelle nicht machen,

(Torsten Renz, CDU: Aber Sie nennen Namen.)

weil ich auch über die Vorgänge unseres ehemaligen Außenministers irritiert war.

(Torsten Renz, CDU: Aber zum Beispiel Herr Caffier hat keine Namen genannt. Sie nennen aber Namen. Das ist der Unterschied.)

Nein, das ist richtig. Ich nenne sie hier an dieser Stelle ausdrücklich, weil ich glaube, dass man sich nicht wegducken sollte, aber man sollte darüber nachdenken, welche Wirkungen bestimmte Entscheidungen in der Öffentlichkeit haben. Und – da bin ich ganz bei dem Antrag der LINKEN, wenn ich ihm auch in Einzelpunkten nicht so folgen möchte – ob wir das Vertrauen dadurch zurückgewinnen, dass wir mit dieser Nachdenklichkeit und mit mehr Sensibilität zu Regelungen kommen, mit denen wir nach außen dokumentieren

wollen, ein solches zentrales, sensibles Amt wie das eines Ministers oder eines Staatssekretärs wollen wir abgrenzen von dem Verdacht, dass jemand beeinflusst haben könnte oder beeinflusst sein könnte, das ist letztlich der Hintergrund.

Der Hintergrund für die Vorsicht, für die Sensibilität, für die kritischen Kommentierungen, die es in der Öffentlichkeit gibt, ist, dass ein Zusammenhang zwischen dem politischen Amt und dem, was dann in der Folge getan wird, hergestellt wird. Ich finde, man muss sich dem differenziert nähern, weil ich finde, dass Lorenz Caffier absolut recht gehabt hat an der Stelle, wo er sagte, na ja, was ist denn mit jemandem, der aus einer Geschäftsführertätigkeit eines Unternehmens kommt und, nachdem sein politisches Mandat beziehungsweise das Ministeramt zu Ende ist, wieder in die gleiche Position zurückgeht. Das muss für meine Begriffe völlig anders beurteilt werden als beispielsweise die Frage, ob jemand zu einem großen Konzern geht, für den er in seiner politischen Verantwortung noch verantwortlich war und wo es möglicherweise eine Interessenkollision gegeben haben könnte. Die Begrifflichkeit „Interessenkollision“ ist dabei von ganz großer Bedeutung.

Mein Appell, sehr geehrte Damen und Herren, ist an dieser Stelle: Lassen Sie uns sich dieser Thematik mit großer Sensibilität nähern! Lassen Sie uns im Hinterkopf haben, dass es hier auch um Glaubwürdigkeit geht, dass es um Sensibilität in der Öffentlichkeit geht, für meine Begriffe um eine berechtigte Sensibilität in der Öffentlichkeit! Lassen Sie uns nicht Diskussionen führen, wer in irgendeiner Form der Schlimmere ist oder Verfehlungen gemacht hat, sondern lassen Sie uns die Auseinandersetzung sachlich führen!