Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Das ist so, wie wir uns das vorstellen, wenn die Regierung eben auch handelt.

Ich muss deutlich sagen, zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Antrages war uns, zumindest in der Fraktion, im Detail noch nicht bekannt, dass es wirklich ein Landesenergieforschungsprogramm gibt. Warum? Weil solch ein Programm mit Geld untersetzt sein muss. Das ist natürlich dann auch Sache des Landtages, des Haushaltes, dieses Landesenergieforschungsprogramm konkret mit ausreichenden Mitteln zu untersetzen, die Schwerpunkte zu benennen und dieses entsprechend umzusetzen. Insofern, glaube ich, sind der heutige Antrag und der zu erwartende Beschluss ein ganz wichtiger Schritt hin zu einer deutlich besseren Umsetzung des Bereiches Energieforschung im Bereich der erneuerbaren Energien. So weit zur Landesregierung.

Aber die zweite Adresse: die Hochschulen. Der Hin- weis auf die Hochschulautonomie ist ja gut und richtig. Insofern können wir, so verstehe ich unseren Beschluss heute, nur an die Hochschulen appellieren. Aber dieser Appell ist doch wichtig, meine Damen und Herren! Ich hoffe sehr, dass die Hochschulen, die Verantwortlichen, die demnächst auch über Zielvereinbarungen zu beraten haben, dass die den heutigen Beschluss nicht nur zur Kenntnis nehmen, dass sie begriffen haben sowieso, aber dass sie drittens natürlich auch danach handeln. Denn bisher, in der Vergangenheit, wenn man sich die aktuellen Zielvereinbarungen anguckt, ist es eben nicht so, dass der Bereich Forschung, Entwicklung und Lehre von erneuerbaren Energien wirklich ein Schwerpunkt ist. Wir können nur appellieren, aber ich glaube schon, dass man das sehr ernst nehmen wird.

Es kann doch wirklich nicht sein, dass wir in der heutigen Zeit hier im Landtag, im Mai 2014, darüber diskutieren, dass es noch nicht endgültig geklärt ist, ob der Lehrstuhl für Elektrische Energietechnik 2017 wegfällt oder nicht. Das ist ja schön, wenn der Bildungsminister uns heute informiert, dass das wohl hoffentlich so nicht passieren wird, aber die Tatsache an sich, dass wir das diskutieren müssen, heute noch, glaube ich, das spricht nicht unbedingt in dem Falle für die Universität Rostock. Diese Kritik muss im Rahmen von Hochschulautonomie auch mal gestattet sein.

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

Ich möchte dann natürlich auch noch mal meinen Appell an die Universitäten des Landes und die außeruniversitären Einrichtungen, an alle Forschungseinrichtungen wenden, sich sehr aktiv und hoffentlich erfolgreich zu beteiligen am Norddeutschen Forschungspreis. Es gibt einen Norddeutschen Wissenschaftspreis, so heißt er genau, seit 2012 zu verschiedenen Forschungsprojekten und Forschungsschwerpunkten in Form von länderübergreifenden Kooperationsprojekten in Norddeutschland, an dem sich immer jeweils zwei Länder zu bestimmten Forschungsschwerpunkten beteiligen.

Für 2014 wird Niedersachsen die Federführung haben. Es ist festgelegt, dass das Thema Energieforschung, in dem Falle dezidiert die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien, hier Wettbewerbsschwerpunkt sein wird. Bis 30. Juni können die Wettbewerbsbeiträge noch eingereicht werden. Es geht auch um ein Preisgeld von 50.000 Euro, sicherlich nicht zu verachten, aber es geht vor allem natürlich um Image, es geht um Anerkennung,

es geht um Wettbewerb in Konkurrenz mit anderen Forschungseinrichtungen. Ich hoffe sehr, dass sich möglichst viele Wettbewerber aus unserem Land hieran beteiligen, und hoffentlich dann auch erfolgreich, weil das ein Gradmesser sein wird, wie weit sind wir wirklich in dem Bereich Energieforschung von erneuerbaren Energien.

Zum Schluss eine Bemerkung zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. So wie die CDU auch wird die SPD-Fraktion diesem Änderungsantrag zustimmen. Ich möchte noch mal an einem Beispiel deutlich machen, warum dieser Änderungsantrag aus meiner Sicht durchaus eine substanzielle Erweiterung, um nicht zu sagen, eine Verbesserung unseres Antrages darstellt: Weil er noch mal dezidiert abhebt auf die Bedeutung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass wir im Bereich von konventioneller Energieforschung natürlich auch sehr, sehr viele Aktivitäten haben.

Mir ist in den letzten Tagen noch mal eine Zahl zur Kenntnis gegeben worden, die deutlich macht, worüber wir hier eigentlich reden. Wenn für unser Land erfreu- licherweise festzustellen ist, dass im Bereich Grundlagenforschung Wendelstein 7-X am Max-Planck-Institut 500 Beschäftigte tätig sind, dann eine andere Zahl, die, hoffe ich, deutlich macht, in welchen Dimensionen woanders geforscht wird, in dem Falle leider nicht im Bereich der erneuerbaren Energien, sondern im Bereich konventioneller Kraftwerkstechnik. In Karlsruhe am Forschungsinstitut arbeiten über 5.000 Wissenschaftler an der Forschung zu konventioneller Kraftwerkstechnik, und das zum Zeitpunkt der Energiewende. Das sind Dimensionen, die man auch mal, ich sage jetzt, zumindest zur Kenntnis nehmen sollte und an denen man sich orientieren könnte.

Meine Damen und Herren, insofern, wie gesagt, Zustimmung zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bedanke mich insgesamt noch mal bei den werten Kolleginnen und Kollegen für die Aufmerksamkeit bei dem Thema und würde hier einen einstimmigen Beschluss aller Demokraten im Interesse der Sache sehr begrüßen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2975 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2975 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2927 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2927 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 12.40 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 12.09 Uhr

__________

Wiederbeginn: 12.43 Uhr

So, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Wir treten ein in den nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Tagesordnungspunkt 17, und den rufe ich auf: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Verkehrsinfrastrukturentwicklung in MecklenburgVorpommern, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/2934.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Verkehrsinfrastrukturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/2934 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Schwenke.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren – zumindest die, die anwesend sind! Herr Seidel hat zwar gesagt, alles spricht über Infrastruktur, aber die Mehrheit des Hauses scheint es nicht so richtig zu interessieren, aber sei es drum.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die schaffen es nicht, in einer halben Stunde Mittag zu essen. Deswegen müssen wir nächstes Mal wieder eine Stunde Mittag machen.)

Okay. Ja, gut.

Dann fange ich trotzdem mit der Begründung unseres Antrages an. Nicht erst seit den Tagen der DaehreKommission, also der von den Länderverkehrsministern eingesetzten Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“, und deren Nachfolger, der BodewigKommission, ist die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur deutschlandweit eines der am meisten diskutierten Themen. Seit Dezember 2012 liegt der Abschlussbericht der Daehre-Kommission vor.

(Stefan Köster, NPD: Wir haben doch gerade gestern gehört, das ist alles in Ordnung.)

Dreh- und Angelpunkt ist, wie nicht anders zu erwarten, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Vorher schon musste das Lieblingsthema der CSU, die Pkw-Maut für alle, oder in der abgespeckten Dobrindt-Variante als Ausländer-Pkw-Maut, immer mal wieder als mögliche Finanzierungsquelle herhalten.

Die Sanierung und der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur sind seit vielen Jahren unterfinanziert. Damit sind nicht nur Straßen und Brücken gemeint, zumal wir ja in einer Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums lesen konnten, dass die Brücken im Land sicher sind, zumin

dest 91 Prozent. Und dass wegen verzögerter Sanierungen Lastbeschränkungen beziehungsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgesprochen werden müssen, zumindest zeitweilig, halte ich persönlich für nicht dramatisch.

Insgesamt haben aber unzureichende Finanzen zu erheblichen negativen Auswirkungen auf den Zustand der Verkehrsinfrastruktur im Lande geführt. Ich will nur an die aktuelle Diskussion rund um die Südbahn erinnern, deren Zerschlagung ja unter anderem mit dem schlechten Zustand der Infrastruktur und dem sich daraus ergebenden hohen Finanzierungsbedarf begründet wird. Die Schieneninfrastruktur, die Bahnhöfe, die Bushaltestellen im ländlichen Raum und auch wichtige andere Teile der Verkehrsinfrastruktur wie die Häfen, die Hafenhinterlandanbindungen und deren Zufahrten benötigen dringend mehr Geld.

In der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ sind die Werte für Bedarfe der laufenden baulichen Erhaltung und des Betriebs sowie des Nachholbedarfs genau beziffert worden. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Im Ergebnis beläuft sich die Unterfinanzierung p. a. auf mindestens 7,2 Mrd. €. Unterfinanzierung über alle Ebenen und für alle Verkehrsträger (ausgenommen Luftverkehr). Diese Summe ergibt sich aus den Summen der Unterfinanzierung der laufenden Erhaltung und des Betriebs zuzüglich des Nachholbedarfs und seines Abbaus über 15 Jahre …“.

Und weiter heißt es: „Aufgeschlüsselt besteht eine jährliche Unterfinanzierung der laufenden Erhaltung und des Betriebs aller Verkehrsträger bei allen Baulastträgern in Höhe von 4,5 Mrd. € p. a. Der Nachholbedarf … beträgt in Summe 40,8 Mrd. €. Wird dieser über 15 Jahre abgearbeitet, ergibt dies einen durchschnittlichen Beitrag von 2,7 Mrd. € p. a. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Unwägbarkeiten mit Blick auf den Zustand der Verkehrswege, insbesondere wenn große Ingenieurbauwerke betroffen sind.... Hier zeichnet sich ein erheblicher Sanierungsbedarf ab, der sich noch nicht genau quantifizieren lässt. Es ist jedoch zu befürchten, dass die oben erwähnten Beispiele hier lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen.“ So weit der Abschlussbericht der Daehre-Kommission.

Seither sind auf Bundesebene Entscheidungen gefallen. So werden Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz infolge der Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zwar vom Bund von 2014 bis 2019 auf bisherigem Niveau zur Verfügung gestellt. Wie es nach 2019 weitergeht, ist aber noch und die dazugehörigen zukünftigen Verteilungsmechanismen sind noch unklar.

Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Berliner Regierungskoalition heißt es: „Für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes schaffen wir eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Wir werden in den nächsten vier Jahren die Bundesmittel für Verkehrsinfrastruktur substanziell erhöhen.“ Gemeint sind damit zusätzliche 5 Milliarden Euro, verteilt auf die nächsten vier Jahre. Außerdem soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Und dann schwebt ja noch die besagte Pkw-Maut nur für Ausländer durch den Raum, die allerdings sicherlich kaum zusätzliche Mittel in nennenswerter Größenordnung erwirtschaften wird, falls sie denn überhaupt kommt.

Zusätzlich wurde erstmals ein nach unserer Meinung richtiges Prinzip festgelegt: Erhalt und Sanierung vor Aus- und Neubau. Allerdings zweifelt nicht nur die Opposition in Bund und Ländern an, ob das auch so umgesetzt wird. Hinter vorgehaltener Hand ist aus den Bundestagsfraktionen – und hier meine ich nicht die Opposition – zu hören, dass die zusätzlichen 5 Milliarden wohl schon für verschiedene, bisher nicht ausfinanzierte Verkehrsinfrastrukturprojekte verplant sind. Ich teile die Befürchtung. Meine Fraktion steht nicht allein da, wenn wir sagen, dass all diese Maßnahmen auf Bundesebene nicht ausreichen werden, um die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland dauerhaft zu sichern.

Nach dieser, das gebe ich gern zu, recht langen Einlaufkurve werden Sie aber hoffentlich die Gründe verstehen, die uns dazu bewogen haben, den vorliegenden Antrag einzureichen. Ehe ich das weiter ausführe, möchte ich Folgendes betonen: Wer mit offenen Augen durch Mecklenburg-Vorpommern und die neuen Bundesländer fährt, sieht, dass in den zurückliegenden Jahren viel Geld in den Neu- und Ausbau von Straßen investiert worden ist.

Das straßenseitige Verkehrsnetz wurde in erheblichem Umfang ausgebaut, das ist anzuerkennen. Ob es in dem Umfang notwendig war, da wage ich schon ein Fragezeichen zu setzen. Für meinen Geschmack war die Infrastrukturpolitik in den vergangenen Jahren seit der Wende zu straßenlastig und viel zu sehr auf Neubau ausgerichtet. Damit hat die Politik aus meiner Sicht falsche Weichen gestellt, die heute schwer wieder umgelenkt werden können. Das hatte Auswirkungen auf die Kreis- und Gemeindeebene. Wir sehen, dass die Kommunen mit der Sanierung ihrer Straßen überfordert sind. Nicht selten kann man heute Winterschäden begutachten, die schon einige Jahre zurückliegen. Von der Schieneninfrastruktur, vor allem abseits der Achsen Rostock–Berlin und teilweise Stralsund–Hamburg einmal abgesehen, möchte ich im Einzelnen gar nicht erst anfangen. Das ist schon traurig, wie diese wertvolle Infrastruktur an Qualität und Substanz verliert und sich die Bahn mithilfe von Bund und Land immer mehr aus der Fläche zurückzieht.

Niemand wird bestreiten wollen, dass wir auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Sanierungsstau bei der Verkehrsinfrastruktur haben. Nach Auffassung meiner Fraktion brauchen wir aber genauere Kenntnis darüber, wie die Situation ist, was notwendig ist, was wir zukünftig wollen, aber auch, was wir finanzieren wollen und wie wir es finanzieren wollen. Diese Zahlen und Fakten brauchen wir nach unserer Auffassung noch vor der endgültigen Beratung des Integrierten Landesverkehrsplanes.

Bisher stochern wir alle ziemlich im Nebel. Auch die Aussage von Exminister Schlotmann, dass unsere Infrastruktur seit einigen Jahren auf Verschleiß gefahren werde, ist an dieser Stelle nicht hilfreich. Dass das Geld hinten und vorn nicht reicht, haben wir zur Genüge gehört. Wir sollten es schon genau wissen wollen, wenn wir eine Diskussion über die Zukunft unseres Verkehrsnetzes mit seinen Knotenpunkten und Ingenieurbauwerken für alle Verkehrsträger führen wollen. Ich halte solch eine Debatte für dringend notwendig.

Wir wollen diesen Bericht der Landesregierung verstetigen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dem Landtag alle zwei Jahre, beginnend ab Oktober 2015, einen Verkehrsinfrastrukturbericht für Mecklenburg-Vor- pommern als Grundlage für die Haushaltsplanungen

und eine nachhaltige Verkehrswegeplanung vorzulegen. Dass dabei die Ergebnisse der Kommission „Nachhal- tige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ zu berücksichtigen sind, das sollte selbstverständlich sein. Damit dieser Bericht aber kein Selbstzweck ist und sich alle hinter dem Motto „Schön, dass wir mal darüber geredet haben“ verstecken könnten, schlagen wir vor, dass er in ein langfristiges Verkehrsinfrastrukturentwicklungsprogramm für

Mecklenburg-Vorpommern mündet.

Die weiteren unter den römischen Ziffern aufgeführten Forderungen sprechen für sich und müssen deshalb nicht weiter erläutert werden.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns in der Zustandsbeschreibung einig sind – und davon gehe ich mal aus –, dann sollten wir uns auch inhaltlich einigen können. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Schwenke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.