(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Jaja, jaja.)
Bei einem solchen Thema muss differenziert werden, gibt es doch Menschen, die unsere Solidarität und unseren Schutz ausdrücklich brauchen, und diese Solidarität und diesen Schutz gewähren wir ihnen auch gerne.
Wir müssen uns in Deutschland und in Mecklenburg-Vor- pommern an dieser Stelle nichts vorwerfen lassen.
Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Menschen aus Krisengebieten aufgenommen und ihnen humanitär geholfen. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern. Diese Aufnahme bedeutet aber auch fast immer eine Aufnahme auf Zeit.
Wir erwarten, dass die Menschen, die als Asylbewerber zu uns kommen, sich integrieren und sich auch an unsere Gesetze halten. Die große Mehrheit der Asylbewerber und humanitär Hilfsbedürftigen tut dies, sie halten sich an Recht und Gesetz und sind an einer Integration und Teilhabe in unserem Land interessiert.
Aber es gibt auch einige wenige Menschen, die unsere Hilfsbereitschaft ausnutzen und deshalb ist ein generalisierter, pauschalisierter Abschiebestopp für mich schon aus diesen Gründen nicht akzeptabel.
Im Übrigen leben wir hier in Deutschland in einem Rechtsstaat. Deshalb stellt das deutsche Aufenthalts
recht den von Abschiebung Betroffenen eine Vielzahl von Schutzrechten zur Verfügung. Im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen Ländern sind Abschiebungen in Deutschland eben keine Willkür, sondern unterliegen strengen Maßstäben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich gilt in unserem Land das Prinzip, dass die freiwillige Rückkehr der zwangsweisen Zurückführung vorzuziehen ist. Die zwangsweisen Rückführungen erfolgen nicht aufgrund von Willkür und Beliebigkeit, wie ich schon sagte, sondern aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Deutschland und die Republik Kosovo haben am 21. April 2010 ein Rücknahmeabkommen geschlossen. Sowohl die Voraussetzungen als auch der Vollzug der Rückführungen sind darin geregelt.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich hervorheben: Alte, Kranke sowie alleinerziehende Mütter sind ohnehin von einer Rückführung ausgeschlossen.
Damit entspricht das Rückführungsabkommen internationalen Standards, wie sie auch in den von der Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen Abkommen festgelegt werden. Ausländer, denen im Herkunftsland eine politische Verfolgung oder Folter droht, erhalten in Deutschland per Gesetz Asyl oder Flüchtlingsschutz. Die anderen sind nun einmal ausreisepflichtig.
Ein Wort an Frau Gajek: In Ihrem Vortrag fiel das Wort „Verfolgung“. Sowohl im Europäischen Fortschrittsbe- richt 2010 ist dieses Wort nicht zu finden, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Roma, und auch in der UNICEFStudie „Abgeschoben und vergessen“ vom August 2011 findet sich dieses Wort nicht – im Gegenteil. Dort wird festgestellt: „Die Regierung des Kosovo hat deutliche Anstrengungen unternommen, um die Rahmenbedingungen für rückgeführte Kinder zu verbessern.“ – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Antrag dokumentieren die GRÜNEN eindrucksvoll ihr Rechtsstaatsverständnis. Die Personen, um die es hier geht, sind nicht, wie von Ihnen gerne dargestellt, von der Abschiebung bedroht. Nach Überprüfung eines jeden Einzelfalls erfolgt bei diesem Personenkreis nunmehr der Vollzug der Ausreisepflicht.
Unabhängig davon, wie sich die Unterbringungssituation in Serbien und im Kosovo tatsächlich darstellt, liegen diese Begleitumstände nicht in unserer Hand.
Allein die Vermutung oder auch die Tatsache, die Unterbringung in den Heimatländern würde nicht mitteleuropäischen Standards entsprechen, kann kein ernsthaftes Argument sein. Im Umkehrschluss würde dies ja bedeuten, man müsste Millionen von Menschen aus Osteuropa hier mit Wohnraum versorgen, von weiten Teilen Afrikas, Asiens, Südamerikas ganz zu schweigen.
Was die von Ihnen aufgeworfene Klimafrage angeht, so ist es nach Ihrem Verständnis im Winter zu kalt, im Sommer zu heiß, im Frühling zu regnerisch und im Herbst zu windig,
Ihr Antrag hier im Parlament geht ja auf eine Forderung des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern zurück. Dessen Forderung nach einem Abschiebestopp wurde auch sofort durch die Linkspartei aufgegriffen. Es stellt sich mir immer wieder die Frage, ob die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, der GRÜNEN und des Flüchtlingsrates wohl bereit wären, den Zigeunern über den Winter im eigenen Heim ein Zuhause anzubieten.
Allerdings müssten sie hierfür auf andere Zigeuner zurückgreifen, da die Personen, die jetzt der Ausreisepflicht unterliegen, auch abzuschieben sind.
(Udo Pastörs, NPD: Das wollen die selber. Lesen Sie mal die Publikationen! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)