Also es gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Wir haben keine Dialoge geregelt in unserer Geschäftsordnung. Ich bitte doch, die Geschäftsordnung zu beachten.
Und, Herr Schubert, keine Gegenfragen. Bitte beantworten Sie die Frage. Dann hat Frau Schwenke gegebenenfalls noch die Möglichkeit, eine weitere Frage zu stellen.
Meiner Ansicht nach haben wir in den bisherigen Kreistagen die Thematik Ferienwohnungen nicht behandelt. Punkt.
Die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist meiner Ansicht nach von der Partei DIE LINKE.
(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Ja, wenn Sie die Einladungen kriegen, dann wissen Sie ja Bescheid, was da besprochen wird.)
… auf der Tagesordnung stand nicht ein Mal die Thematik „Ferienwohnungen im Landkreis Vorpommern-Greifs- wald“. Hier sind noch andere Kreistagsabgeordnete. Also da müsste ich mich schon irren,
Also ich möchte meine Rede zu Ende bringen und insofern bin ich hier nicht in der aktuellen Fragestunde.
(allgemeine Heiterkeit – Helmut Holter, DIE LINKE: Der Minister sind Sie schon gleich gar nicht. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Dies hängt zum Beispiel davon ab, ob die beanstandete Ferienwohnung formell legal genehmigt ist, eine Genehmigung zulässig oder illegal ist und ob von der Ferienwohnung unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen und so weiter.
In den eben genannten Fällen 1 und 2 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten. Im Rahmen ihres Ermessens muss die untere Bauaufsichtsbehörde darüber entscheiden, ob sie eine erforderliche Nutzungsuntersagung mit der sofortigen Vollziehung verbindet. Das ist nämlich auch entscheidend, ob man das wirklich sofort miteinander verbinden muss. Eine allgemeine Aussetzung von Nutzungsuntersagungen, also Ihr gefordertes Moratorium, ist nicht zulässig. In den Fällen 1 und 2 dürfte die sofortige Vollziehung in der Regel schon deshalb geboten sein, um den Gebietserhaltungsanspruch zu wahren.
Im Übrigen dürfte auch aufgrund der Vorbildwirkung das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug das des Bauherrn an einer Aussetzung trotz der meist vorgetragenen Argumente grundsätzlich überwiegen. Von der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann abgesehen beziehungsweise die Wirksamkeit der Nutzungsuntersagung zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden, wenn die materielle Zulässigkeit der Ferienwohnung hergestellt werden kann. Dies ist zum Beispiel anzunehmen, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Ferienwohnung schaffen will, hierzu das erforderliche Verfahren eingeleitet hat. In der Regel wird dies der Beschluss zur planungsrechtskonformen Änderung des Bebauungsplanes und gegebenenfalls der Erlass einer Veränderungssperre sein und dass das Verfahren zeitnah fortgeführt wird. Das ist das, was die Gemeinden vor Ort machen können und wo auch die untere Bauaufsichtsbehörde mitgehen kann.
Die bisherige Vorgehensweise der unteren Bauaufsichtsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern ist in mehreren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Schwerin sowie Greifswald für rechtmäßig erachtet worden. Das sagte Ministerin Kuder in Vertretung des Wirtschaftsministers bereits. Es kann in diesem Zusammenhang den Kommunen nur empfohlen werden, sich zur Rechtmäßigkeit etwaiger neuer Bebauungspläne mit den Bauplanungsbehörden zu verständigen. Ihr Antrag aber fordert das genaue Gegenteil.