Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass ich das, was an Regeln zum Greening festgesetzt wurde, generell begrüße. Wichtig ist für die Landwirte gewesen, dass sie schnell Klarheit haben über die Bedingungen, die für sie gelten, denn das Wirtschaftsjahr wird bereits vor der Ernte geplant, und die Getreideernte, meine Damen und Herren, die beginnt in diesen Tagen. Die Aussaat bei vielen Zwischenfrüchten muss bis 20.08. abgeschlossen sein, also in sechs bis sieben Wochen.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass die Regeln, mit denen wir es hier zu tun haben, komplex und zum Teil, muss man sagen, auch kompliziert sind. Vor diesem Hintergrund ist eine wissenschaftliche Begleitung durchaus wichtig und auch ein Ziel meiner Fraktion. Meine erste Reaktion auf den Antrag der LINKEN war dann auch, dass ich mit einem Änderungsantrag kommen wollte, mit dem Ziel, in Punkt II.1, …
… mit dem Ziel, in II.1 eine Änderung zu erwirken, nämlich die Herausnahme des Starttermins. Der Starttermin sollte ja noch in diesem Jahr sein. Da wir bis 20.08. die Zwischenfruchtbestellung haben, wird es kaum noch möglich sein, dieses Jahr das Ganze noch so umfassend zu begleiten. Sie sehen hier aber keinen Änderungsan
Der Minister hat gerade gesagt, er hat den Bundesminister angerufen. Ich bin Landtagsabgeordneter, ich habe bei der Bundestagsfraktion angerufen und habe mal nachgefragt: Was ist denn überhaupt geplant? Hier hat man mir gesagt, dass eine wissenschaftliche Begleitung von der Bundesregierung geplant ist, dass das bereits in Auftrag gegeben worden ist und dass das Thünen-Institut diesen Auftrag hat, wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren. Und eins sage ich noch dazu: Wir werden ja eine Halbzeitbewertung machen müssen und eine Halbzeitbewertung wird man nur machen können, indem man hier eine entsprechende Evaluierung hat.
Das zweite Anliegen der LINKEN ist, ein Landesforschungsprogramm zu etablieren, das aus meiner Sicht das gleiche Anliegen hat, wie das, was bundesweit an wissenschaftlicher Begleitung erfolgt. Vor dem Hintergrund der knappen Kapazitäten, die die Landesforschung leider – ich sage ausdrücklich, leider – hat, haben wir es nicht für zielführend empfunden, hier ein eigenes Lan- desprogramm zu etablieren, das dann parallel zum Bundesprogramm und parallel zur begleitenden Forschung der EU arbeitet. Wir wollen sehr genau abwägen, was wir in der Landesforschung machen und was andere für uns machen können. Die Mittel werden mit so einem Beschluss nicht mehr werden, sondern wir würden die Mittel hier in einer Parallelforschung einsetzen. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Besten Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Freude über die Ablehnung hält sich natürlich in Grenzen,
das ist völlig klar. Aber eins ist in den bisherigen Beiträgen klar geworden, dass wir hier vor neuen Herausforderungen stehen – das haben alle auch so begründet – und dass wir dringend eine wissenschaftliche Begleitung brauchen.
Was mich freut, ist die Äußerung, die der Minister hier vorgetragen hat, dass es seitens des Thünen-Institutes eine koordinierte wissenschaftliche Begleitung des Greenings geben wird. Das kann auch gar nicht anders sein, wenn wir 2017 bereits eine Evaluierung vornehmen und Vorschläge dafür unterbreiten müssen, wie es weitergehen soll. Denn es ist ja auch festgelegt worden, so weiß ich das zumindest, dass es möglicherweise nicht bei den fünf Prozent bleiben soll,
sondern dass die sieben Prozent auch weiter im Gespräch sind. Zur Vorbereitung neuer Festlegungen bedarf es also der wissenschaftlichen Begleitung, da unter
Ich habe mit dem eigenen Forschungsprogramm vor allen Dingen darauf abgezielt, dass die spezifischen Dinge, die in anderen Ländern keine Rolle spielen, ganz besonders bei uns bearbeitet werden müssen, dass wir also einen Anteil einbringen können. Gespräche mit unserer Landesforschung haben gezeigt, dass wir eigentlich schon an einigen Dingen dran sind, die wir in diese Sache einbringen. Es wird also um ein koordiniertes Vorgehen gehen müssen.
Mit dem verpflichtenden Greening in der ersten Säule wird von jedem Landwirt künftig ein höherer Beitrag für Umwelt und Natur abverlangt. Da habe ich gesagt, beginnend mit fünf Prozent und ab 2017 vielleicht mit sieben Prozent der Maßnahmen. Das ist diese große neue Herausforderung, die wir haben. Diese Maßnahmen kommen in den konventionell arbeitenden Betrieben zu den jetzt und künftig angebotenen Agrarumweltmaßnahmen hinzu. Auch das müssen wir ganz klar noch einmal zum Ausdruck bringen, dass das nicht entweder oder ist, sondern es gehört beides dazu.
Das heißt, die landwirtschaftliche Nutzfläche, die in unserem Land unter erweiterten ökologischen Aspekten bewirtschaftet wird, nimmt damit zwangsläufig zu, und das ist gut so. Das ist eine Seite dessen, was ich als Schritt in die richtige Richtung in der Einbringungsrede bezeichnet habe. Die andere Seite dieser Medaille ist, dass diese ökologischen Vorrangflächen, wenn auch nur eingeschränkt, wirtschaftlich nutzbar bleiben müssen. Auch dazu sind hier Beispiele genannt worden. Ich halte das grundsätzlich für eine günstige Entscheidung, denn ohne wirtschaftliches Arbeiten in der Landwirtschaft ist unsere gepflegte Kulturlandschaft ebenso undenkbar wie eine flächendeckende Landbewirtschaftung.
Ich kann noch mal daran erinnern, dass ich in meiner Einbringungsrede gesagt habe, der Kern des Greenings ist die Ausweisung der Vorrangflächen. Hier ist vor allen Dingen zu bewerten, ob das Ziel, und das bis 2017, ob das Ziel, was man sich seitens der europäischen Gremien gestellt hat, auch erfüllt wird. Wenn es nicht erfüllt wird, müssen wir mit der Halbzeitbewertung zu anderen Festlegungen kommen. Wir können dann nicht daran festhalten, und darum ist eine wissenschaftliche Begleitung unbedingt notwendig.
Und dann geht es – auch das ist eine neue Herausforderung – darum: Sind diese Maßnahmen wirksam? Ist es mit der Forderung der Fruchtfolge mit unterschiedlichen Anteilen, 75 Prozent der einen Frucht, 20 Prozent der zweiten und 5 Prozent der dritten getan? Können wir damit etwas erreichen? Welche Beiträge werden für die Verbesserung der Biodiversität durch welche Maßnahmen zu erreichen sein? Welche Maßnahmen haben außer dem bürokratischen Aufwand keine Effekte und gehören abgeschafft? Auch das müssen wir sagen. Darauf ist Staatssekretär Kloos besonders eingegangen auf dem „Agrarpolitischen Tag“.
Denn eines ist sicher, da brauchen wir keine wissenschaftliche Begleitung mehr zu machen: Wir werden am Anfang jetzt erst einmal mehr bürokratischen Aufwand haben. Ob sich das lohnt, auch das muss bewertet werden. Kommt es zu den prophezeiten Intensivierungsschüben über die restlichen 95 Prozent des Ackers, um
die Einbußen aus den 5 Prozent auszugleichen? Bekommen wir dann eventuell die abstruse Situation, die ich schon beim Antrag „Glyphosateinsatz beschränken“ beschrieben habe, dass bodenschonende Verfahrensweisen einen erhöhten Glyphosateinsatz nach sich ziehen? Dann wäre das falsch. Eine weitere Frage ist: Kommt es tatsächlich zum Abbau von Arbeitsplätzen, wie in den düsteren Prognosen des Bauernverbandes Nordwestmecklenburg geschildert?
Um diese Fragen und viele andere zu beantworten, brauchen wir im Landesinteresse die beantragte wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung. Ich sehe keinen Widerspruch darin, dass der Bund sich dafür engagiert. In unserem Antrag steht ausdrücklich, dass eine wichtige Aufgabe durch den Bund zu leisten ist. Wir müssen aber unseren Anteil mit den vorhandenen Kapazitäten dazu leisten, und das können wir ganz sicher auch.
Ich will noch ein paar Gedanken sagen: Eine Wirkung des Greenings können wir allerdings schon jetzt sagen, ohne dass die wissenschaftliche Begleitung das beurteilt. Das ist der Aufwand, der dazukommt. Welche Möglichkeiten und Kapazitäten sollten wir, wie im Antrag beschrieben, auf solche Prozesse richten wie beispielsweise die Anbaudiversifizierung? Oder wir müssen uns in jedem Fall dafür einsetzen, dass diese Frage durch das koordinierende Institut, das Thünen-Institut unterstützt wird.
Die ökologischen Vorrangflächen sind die nächste wichtige Komponente des Greenings. Wer über 30 Hektar Anbaufläche bewirtschaftet, auch darauf muss man noch mal hinweisen, muss nun drei Kulturen in der Fruchtfolge nachweisen. Dieses Greening-Ziel, meine Damen und Herren, stellt vor allem kleinere Betriebe vor Probleme. Das sind vor allem die kleinen Milchviehbetriebe, die sich meist stark auf die Futterbasis stützen. Auch hier muss begleitet werden und es muss ein Lösungsansatz, eine Hilfestellung durch wissenschaftliche Lösungen gewährleistet werden.
Ich glaube jedenfalls, dass wir außerordentlich viel in der wissenschaftlichen Begleitung in Vorbereitung auf die Evaluierung zu tun haben, und deswegen appelliere ich noch einmal an Sie, diesem Antrag auf wissenschaftliche Begleitung des Greenings zuzustimmen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3058. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3058 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keinen Stimmenthaltungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt 28 heute nach dem Tagesordnungspunkt 32 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 25: Die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Luftrettung im Land stärken – Einsatzfähigkeit der Rettungshubschrauber erhalten und ausbauen, die vorliegende Drucksache 6/3065.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Luftrettung im Land stärken – Einsatzfähigkeit der Rettungshub- schrauber erhalten und ausbauen – Drucksache 6/3065 –
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir möchten das anstehende Rettungsdienstgesetz, also die Novellierung, in gewisser Weise aufbereiten, vorziehen, indem wir einige Punkte aus diesem neuen Rettungsdienstgesetz herausziehen und im Vorfeld debattieren. Das heißt jetzt nicht, dass sozusagen der vorliegende Antrag der einzige Punkt ist, der uns zum Thema „Novellierung des Rettungsdienstgesetzes“ einfällt, sondern ganz im Gegenteil: Wir halten dieses Gesetz für so wichtig, dass wir vorgelagert Diskussionen hier im Landtag führen wollen. Wir haben uns heute mit den Rettungshubschraubern beschäftigt oder wollen uns damit beschäftigen aus dem einfachen Grund, weil es hierzu aktuelle Entwicklungen gibt.
Die Luftrettung ist heute in Mecklenburg-Vorpommern kaum noch aus der Rettungskette wegzudenken. Mit den in Greifswald, Güstrow und Neustrelitz stationierten Rettungshubschraubern sowie dem Intensivtransporthubschrauber in Rostock können Ärzte, Sanitäter und Patienten schnell verlegt oder eben Unfallopfer direkt in spezialisierte Kliniken transportiert werden.
Wir GRÜNE wollen heute mit dem vorliegenden Antrag die Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern weiter stärken, denn die Luftrettung wird in unserem dünn besiedelten Land der weiten Strecken eine immer größere Bedeutung gewinnen. Zudem wird die Verlegung von Patienten in Zukunft zunehmen, da die Spezialisierung der Kliniken mit dem Fortschritt der Medizin natürlich auch weiter fortschreiten wird.
Die Luftrettung steht zurzeit allerdings vor besonderen Herausforderungen. Einerseits müssen die Landeplätze für Hubschrauber einer neuen EU-Verordnung entsprechen. Nicht alle Landeplätze im Land vor Kliniken entsprechen dieser Verordnung und einige könnten sogar vor der Schließung stehen. Andererseits besteht noch immer eine Regelungslücke im Rettungsdienstgesetz, wegen der das Land keine Verantwortung für die Luftrettung über See übernehmen will. Und genau deswegen thematisieren wir das heute, weil wir möchten, dass bereits im Novellierungsprozess des Rettungsdienstgesetzes dieser Aspekt aufgenommen wird. Beiden Herausforderungen wollen wir, wie gesagt, mit dem vorliegenden Antrag begegnen.
Zunächst zur EU-Verordnung: Diese wurde bereits im Oktober 2012 durch die EU-Kommission verabschiedet. Nachdem die Anwendung in Deutschland aufgeschoben wurde, ist die Verordnung nun allerdings ab Oktober auch hier bindend. Mit der Verordnung werden neue
Sicherheitsanforderungen und technische Vorschriften für den Flugbetrieb festgelegt. Davon sind auch die Landeplätze der Rettungshubschrauber an den Krankenhäusern betroffen. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass ausreichend Platz um die Landeplätze zur Verfügung stehen muss, damit die Hubschrauber in einem bestimmten Anflugwinkel anfliegen können. Davon sind nicht nur Notfalleinsätze betroffen, sondern eben auch die Transporte von Intensivpatienten zwischen verschiedenen Kliniken, wie sie etwa vom genannten Intensivtransporthubschrauber „Christoph Rostock“ durchgeführt werden. In der Folge müssen die Kliniken also Investitionen an ihren Landeplätzen vornehmen, die nicht alle Häuser ohne Weiteres aufbringen können.
Laut einer Information des Sozialministeriums liegen derzeit zwei Fördermittelanträge in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für die Ertüchtigung von Landeplätzen vor. Die Landesregierung ist unserer Meinung nach dringend aufgefordert, die Mittel für die notwendige Ertüchtigung der Landeplätze bereitzustellen, damit keine Abstriche bei der Versorgung mit Landeplätzen im Land gemacht werden müssen. Das bestehende hohe Niveau muss erhalten bleiben. Gleichwohl wollen wir die Krankenkassen als Kostenträger der Luftrettung in die Pflicht nehmen. Diese Reihenfolge in der Finanzierungsverantwortung, erst Krankenkassen, dann Land, berücksichtigt auch der vorliegende Antrag.
Außerdem soll das Land mehr Verantwortung bei der Luftrettung auf See übernehmen. In Erinnerung ist vielen Menschen sicherlich noch der effektvolle Auftritt der damaligen Sozialministerin Manuela Schwesig.
(Vincent Kokert, CDU: Die hat doch immer so im Verborgenen gearbeitet, die hat man gar nicht gemerkt.)
Frau Schwesig ließ sich im Rahmen einer Übung auf der Ostsee retten, natürlich nur im Rahmen einer Übung. Ein Rettungsschwimmer, der zuvor von einem Rettungshubschrauber abgesprungen war, zog die medienwirksam in der Ostsee treibende Schwesig in eine Überlebensinsel.
Dort warteten die beiden darauf, dass sie von einem Schiff aufgenommen wurden. Was in der Zwischenzeit passierte, ist nicht überliefert.