Protokoll der Sitzung vom 03.07.2014

Das machen wir heute ja auch.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Wir schießen als Land jährlich 1 Million Euro in den Flughafen RostockLaage,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Jaja.)

der vor allem dazu genutzt wird, den Touristenexport im Land zu unterstützen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben Redefin noch vergessen. Redefin auch noch!)

Wir schießen also in einen Mallorca-Flughafen 1 Million Euro,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja genau. Und Redefin.)

haben aber angeblich kein Geld für die Ertüchtigung der Landeplätze vor den Kliniken. Meine Damen und Herren, das passt nicht zusammen! Wir haben das Geld und sollten jetzt etwas für die Stärkung der Luftrettung tun.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gott sei Dank räumt die Sozialministerin gleich damit auf, mit dem Unfug.)

Ja, warten wir doch mal ab. Ich bin auch sehr gespannt.

Ich rufe Sie daher dazu auf,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist schon zu spät jetzt.)

die richtigen Prioritäten zu setzen und Ihr Handeln auch danach auszurichten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Saalfeld.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße es natürlich außerordentlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem vorliegenden Antrag feststellt, dass die Luftrettung einen wichtigen Beitrag zum Rettungswesen leistet und in Mecklenburg-Vorpom- mern gut organisiert ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr schön.)

Auch freue ich mich sehr darüber, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits ein positives Signal in Richtung Rettungsdienstgesetz ausgesendet hat. Wenn allerdings jetzt im Weiteren ausgeführt und spekuliert wird, dass aufgrund erhöhter europäischer Sicherheitsanforderungen an die Hubschrauberlandeplätze an Kliniken deren Schließung droht und insbesondere der

in Greifswald stationierte Rettungshubschrauber „Christoph 47“ mit einer Rettungswinde für eine effektive Luftrettung auf See auszustatten sei, kann ich dem aus fachlichen Gründen nicht folgen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja. – Tilo Gundlack, SPD: Das war bei den Polizeihubschraubern auch schon so.)

Zunächst zur Luftrettung über See: Die Verantwortung für die Rettung auf See hat nach dem Seeaufgabengesetz der Bund. Punkt! Diese Aufgabe wird von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und dem SAR-Dienst der Bundesmarine wahrgenommen. Eine Regelungslücke gibt es dort nicht. Diese beiden Organisationen sind für die Rettung auf See hervorragend ausgestattet. Sie arbeiten über das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer im Offshorebereich mit den Rettungsdiensten der Länder zusammen. Die Luftrettung über See ist deshalb auch nicht im Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Unser Landesgesetz regelt wie in den anderen Ländern die Rettung über Land. Sie reicht in Mecklenburg-Vor- pommern grundsätzlich bis an den Strand beziehungsweise das Ufer der Küstengewässer und der Binnenseen. Die Hilfsfrist von zehn Minuten gilt daher nicht für Gewässer. Das ist wegen der Seltenheit und der Rahmenbedingungen derartiger Rettungsfälle auch absolut vertretbar, denn auf etwa 1.000 Rettungsfälle an Land – und das entspricht dem Jahresdurchschnitt eines unserer drei Rettungshubschrauber – fällt nur einer auf dem Wasser an. Von zehn Fällen auf dem Wasser würde erfahrungsgemäß nur in zwei bis drei Fällen eine Seilwinde an einem Rettungshubschrauber einer effizienteren Ersten Hilfe dienen.

Mir ist bekannt, dass einzelne Funktionsträger sich wünschen, dass Rettungshubschrauber wie „Christoph 47“ noch umfassender ausgestattet werden, als sie ohnehin schon sind. Man muss dabei aber sehen, durch eine Seilwinde werden Gewicht und Flugeigenschaften gerade eines leichten Rettungshubschraubers ungünstig beeinflusst. Ein vermehrter Einsatz eines entsprechend ausgestatteten Rettungshubschraubers über See würde übrigens dazu führen, dass er für sein Haupteinsatzgebiet über Land aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht. Ich glaube, das kann keiner von uns ernsthaft wollen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee.)

Ich finde es besonders bezeichnend, dass vor diesem Hintergrund die Deutsche Rettungsflugwacht als Betreiber von „Christoph 47“ auch bisher keinen Antrag auf Förderung einer Winde für ihren in Greifswald stationierten Hubschrauber an mein Ministerium gestellt und auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass eine Nutzung des Hubschraubers für Windeneinsätze über offener See nicht möglich sei.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber das macht Herr Saalfeld mit seiner unendlichen Weisheit.)

Eine Winde wird auch für den in Neustrelitz stationierten Hubschrauber „Christoph 48“ oder den in Güstrow stationierten „Christoph 34“ nicht benötigt. Für die im Ausnah

mefall küstennahe Rettungsunterstützung, also für die in bis zu zehn Sichtflugminuten erreichbaren Ziele, kann „Christoph 47“ im Bedarfsfall mit einer Rettungsinsel und einem Rettungsschwimmer ausgestattet werden und unterstützt damit die Erste Hilfe bis zum Eintreffen eines Seenotkreuzers oder eines seetauglichen SAR-Hub- schraubers. Zudem steht der entsprechend ausgerüstete Hubschrauber „Christoph 34“ für Einsätze über Binnengewässern zur Verfügung, wodurch eine bedarfsgerechtere Versorgung sichergestellt werden kann.

Nun zu Ihrem zweiten Punkt, die Ertüchtigung der Hubschrauberlandeplätze:

(Andreas Butzki, SPD: Da hättet ihr euch vorher mal informieren sollen, was?)

Die von Ihnen angesprochene und bis Ende Oktober des Jahres umzusetzende EU-Verordnung sieht höhere Anforderungen an Zulassungsstandards für Hubschrauberlandeplätze hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb vor. Die im Antrag beschriebene luftverkehrsrechtliche Problematik betrifft aber vor allem die alten Bundesländer mit ihren hoch verdichteten Ballungsräumen und weniger Mecklenburg-Vorpommern mit unseren häufig neu angelegten Landeplätzen. Die Landeskrankenhausgesellschaft hat meinem Haus ebenfalls auf Nachfrage versichert, dass ihr von den Kliniken keine entsprechenden Problemlagen angezeigt worden seien.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so? Woher hat denn Herr Saalfeld seine Informationen?)

Derzeit sind 19 Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern genehmigt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Allgemeine Verunsicherung.)

Diese Genehmigungen wurden unbefristet erteilt und bleiben von der neuen EU-Verordnung aus dem Jahr 2012 unberührt.

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Davon befinden sich derzeit acht Landeplätze in unterschiedlichen Anpassungsverfahren an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen aus dem Jahr 2005. Die Jahresangaben 2005 und 2012 zeigen, dass den Krankenhäusern bundesweit ein mehrjähriger Anpassungszeitraum zur Ertüchtigung ihrer Landeplätze zur Verfügung stand. Die Verordnung ist für unsere Krankenhäuser jedenfalls nichts Neues und auch keine überraschende Entwicklung.

Aktuell liegen dem Sozialministerium dazu von zwei Krankenhäusern – nämlich Bad Doberan und Karlsburg – Förderanträge vor, die zeitnah abgearbeitet werden. Das ist normales Verwaltungshandeln, zu dem wir nicht gesondert aufgefordert werden müssen, sondern das wir tun. Darüber hinaus stehen den Kliniken pauschale Fördermittel zur Verfügung, die auch für kleinere Investitionen an Hubschrauberlandeplätzen von bis zu 100.000 Euro genutzt werden können. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe ich daher davon aus, dass die Rettungshubschrauber auch zukünftig die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern anfliegen können.

Abschließend gestatten Sie mir noch eine kurze Bemerkung: Für den Hubschrauber in Güttin, da ist mittlerweile bereits ein Ersatz eingetroffen.

(Minister Harry Glawe: Sehr richtig. Sehr gut, Frau Ministerin.)

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Danke, Frau Hesse.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lindner von der CDU-Fraktion.

(Vincent Kokert, CDU: Er zieht zurück. Wir ziehen unseren Redebeitrag zurück.)

Okay, dann Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE. Bitte.

(Andreas Butzki, SPD: Wir können auch gern die Bundesmarine übernehmen als Land. Das wäre doch auch ein Vorschlag. – Zurufe von Minister Harry Glawe und Vincent Kokert, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Position der Fraktion DIE LINKE zu der Thematik vorstellen und wenn es ein paar Dopplungen gibt, was die Auffassung betrifft, dann dient das an dieser Stelle …

(Julian Barlen, SPD: Lassen Sie die einfach weg! – Andreas Butzki, SPD: Die Dopplungen weglassen.)