oder „Der Vorstoß von Minister Caffier, die Direktwahl abzuschaffen, sorgt für Zwist“ und so weiter und so fort.
Meine Damen und Herren, Herr Innenminister, Sie hätten nicht die Absätze 2 bis 4, sondern Absatz 1 in Paragraf 67 ändern müssen, um die Direktwahl der Landräte abzuschaffen. Entweder weiß das Innenministerium nicht,
was der Innenminister will, oder aber der Minister wollte ernsthaft gar nichts, sondern lediglich das Sommerloch füllen.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Ein persönlicher Debattenbeitrag. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
Hier bin ich unserem Kollegen Heinz Müller ausdrücklich dankbar, dass er seinen Koalitionspartner und den Innenminister auf entsprechende rechtliche Bedenken hingewiesen hat.
Bei einer kommunalen Sperrklausel geht es nämlich nicht darum, was ein Teil der CDU-Basis will oder nicht will, es geht vielmehr darum, dass der Gesetzgeber die Gebote der Wahlrecht- und Chancengleichheit der politischen Parteien mit dem Erfordernis der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung zum Ausgleich bringt.
Meine Damen und Herren, über all diese und weitere Fragen kann man selbstverständlich ernsthaft diskutieren,
für ein Sommertheater sind sie aber ungeeignet. Ich könnte mir allerdings vorstellen, im Rahmen der Ausschussberatungen die Erfahrungen Brandenburgs auszuwerten, wo bei den Landtagswahlen am letzten Sonntag erstmalig wahlberechtigt war, wer das 16. Lebensjahr vollendet hatte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich, bevor wir zum Wahlgesetz kommen, zunächst einmal – und ich hoffe, ich spreche in Ihrer aller Namen – dem
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl.)
(Vincent Kokert, CDU: Das sind die Richtigen, erst Beine stellen und dann … – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
das ist sicherlich kein Zustand, den wir einem Regierungsmitglied wünschen. Aber, um auf den Zwischenruf zu antworten, lieber Kollege Kokert, ich weise natürlich auch energisch alle Gerüchte zurück,
dass die Verletzung des Ministers auf Auseinandersetzungen im Innenausschuss zurückgehen. So ist es natürlich nicht.
Lassen Sie mich aber jetzt bitte zum Ernst dieses Gesetzes kommen, denn Wahlrecht, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine sehr ernste Angelegenheit. Und wenn jemand von Ihnen einfach noch mal so in der Retroperspektive auf den letzten Sonntag sich das Wahlergebnis in Brandenburg im Ergebnis anguckt, im endgültigen amtlichen Endergebnis mit Stimmen und mit Sitzen, dann wird er ganz erstaunt feststellen, dass dort in Brandenburg die – und jetzt brauche ich meinen Spickzettel – Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler, obwohl sie die 5-Prozent-Hürde nicht überwunden hat, mit drei Mandaten im Landtag sitzt. Und wenn wir die Fernsehberichterstattung – allerdings erst die sehr späte – uns noch mal in Erinnerung rufen, da hieß es dann, na ja, wegen einer Besonderheit des brandenburgischen Wahlrechts. Sie sehen an diesem Beispiel, meine Damen und Herren, Wahlrecht, da kann ganz schön Musik drinstecken und das kann sehr wohl auch Wahlergebnisse beeinflussen.
Nun sind bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf keine derartig einschneidenden Veränderungen vorgesehen, die das brandenburgische Wahlrecht gegenüber unserem Wahlrecht vorsieht, aber immerhin – die Kollegin Rösler hat schon ganz richtig darauf verwiesen –, wenn wir Wahlkreise ändern, und dieser Gesetzentwurf sieht genau dieses im Kern vor, dann ist das für alle die, die dort Politik machen, ob sie dort kandidieren oder ob sie dort Kandidatinnen oder Kandidaten unterstützen, natürlich von entscheidender Bedeutung. Änderungen der Wahlkreisgrenzen sind ein wichtiges politisches Faktum.
Frau Rösler hat auf eine problematische Situation hingewiesen, dass ein Wahlkreis in zwei Landkreisen zu Hause ist. Ich will noch ein weiteres Argument hinzufügen: Wenn ich mir die Stadt Stralsund angucke, die ja als eine Gebietskörperschaft mit drei Wahlkreisen zu tun hat, einen reinen Stralsunder und zwei, wo jeweils Stralsunder Bereiche mit Bereichen des Landkreises Vorpommern-Rügen zusammen einen Wahlkreis bilden, dann ist das natürlich keine einfache Situation.
Sie haben recht, Frau Rösler, das werden wir uns angucken. Aber ich denke, wir müssen es uns angucken unter der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass wir einen Wahlkreis, der um einen Mittelwert herumpendelt, nicht zu groß und nicht zu klein werden lassen dürfen. Das ist eine Grenze, die wollen und die müssen wir einhalten. Und wir müssen uns natürlich dann, wenn wir solche Wahlkreisschneidungen für unglücklich halten, auch in Alternativen damit auseinandersetzen, ob es denn bessere Wege gibt, diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Das wird unsere Aufgabe im Innenausschuss sein und dieser Aufgabe werden wir uns widmen. Dieses, meine Damen und Herren, ist, da sind wir uns, glaube ich, einig, der Kerninhalt dieses Gesetzentwurfes.
Aber das, was dort in den einzelnen Änderungen als Erfahrungswerte aus der Vergangenheit noch schlummert, ist es ebenfalls wert, betrachtet zu werden. Ich will hier nur ein einziges Beispiel herausgreifen, vielleicht weil es meine Fraktion betroffen hat, aber es könnte die anderen Fraktionen auch jeden Tag betreffen. Wenn ein Mitglied des Landtages, aus welchen Gründen auch immer, ausscheidet und wir einen Nachrücker haben, wird dieser Nachrücker von der Landeswahlleiterin benachrichtigt und dann kann der sein Mandat nicht annehmen. Der kann nicht sagen, jetzt bin ich Landtagsabgeordneter, ja, vielen Dank, ich möchte meine Aufgabe wahrnehmen. Nein, er muss sieben Tage warten. So ist es Dagmar Kaselitz gegangen, so ist es Susann Wippermann gegangen, und mir hat noch niemand erklären können, welchen Sinn diese 7-Tages-Frist eigentlich hat.
(Vincent Kokert, CDU: Doch, die sollen noch mal in sich gekehrt zu Hause sitzen und über die große Verantwortung nachdenken.)
Ja, wenn das In-sich-gekehrt-zu-Hause-über-die-großeVerantwortung-Nachdenken, lieber Vincent Kokert, aber weniger als sieben Tage in Anspruch nimmt und der Gewählte und Benachrichtigte der Landeswahlleiterin erklärt, ja, ich nehme mein Mandat an, muss es doch meines Erachtens möglich sein, dass er dann auch tatsächlich hier im Landtag tätig ist. Also ich glaube, diese Vorschrift, die wir dort im Moment im Gesetz haben, hat überhaupt keinen Sinn, und, wie gesagt, es kann jede Fraktion treffen. Wir sollten den Mut haben, diese Regelung einfach im Innenausschuss und dann hier im Parlament zu streichen.
Also, meine Damen und Herren, auch diese übrigen Regelungen haben es in sich. Da sind wichtige Dinge, die wir zu tun haben. Und wir sollten in der Tat auch den Mut haben, uns nicht nur mit dem auseinanderzusetzen, was im Gesetzentwurf der Landesregierung steht, sondern auch andere, insbesondere von den kommunalen Verbänden vorgetragene Ideen und Gedanken im Innenausschuss diskutieren, um dann zu einem gemeinsam getragenen Gesetzentwurf zu kommen. Das mit dem „gemeinsam getragen“ ist für mich etwas sehr Wichtiges.
Ich glaube, die Demokraten tun gut daran, Dinge wie die Spielregeln für die demokratischen Prozesse, seien es Wahlgesetze, seien es Geschäftsordnungen, seien es ähnliche Regularien, möglichst in einem breiten Konsens zu erarbeiten und in einem breiten Konsens zu beschließen. Wir sind dazu bereit. Wir hoffen auf gute und konstruktive Diskussionen in den Fachausschüssen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Traditionell wird die Erste Lesung eines Gesetzentwurfes im Landtag genutzt, das Gesetzesvorhaben in seinen Grundsätzen zu beraten und dies in einen größeren politischen Kontext einzuordnen. Ich sage das jetzt hier nur vorweg, damit Sie sich nicht wundern,
warum ich heute in der Ersten Lesung etwas weiter aushole und grundsätzlicher an diesen Gesetzentwurf herangehe.