Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst erst mal die Feststellung, dass im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei ich die Rede für die Landesregierung halte und damit die Haltung der Landesregierung vortrage, auch die des Ministerpräsidenten.
Bemerkung Nummer zwei: Frau Rösler, dass Sie 25 Jahre nach dem Mauerfall über Berufsverbote reden und schon wieder vorschreiben, wer welchen Beruf ergreifen kann und wer welchen nicht,
das hatten wir für die, die damals einen Ausreiseantrag gestellt hatten. Da wurde hinterher auch gesagt, wo sie noch arbeiten dürfen. Überlegen Sie doch bitte, was Sie sagen!
Ich bin ja schon sehr stark irritiert über Ihre Ausführungen, auch, dass hier nur Käse geredet wird und im Übrigen wirres Zeug.
Auch der Abgeordnete – das sollten Sie sich merken – bleibt einem politischen Mandat verschrieben und macht keinen Unterschied zum Regierungsauftrag. Auch das ist eine Funktion auf Zeit. Das müssten Sie an und für sich wissen. Und wenn Sie keinen Erkenntnisgewinn in Ihrer Funktion haben, bedaure ich das außerordentlich, denn ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten, die hier tätig sind, in ihrer Tätigkeit, egal ob Minister oder nicht, einen Erkenntnisgewinn haben, denn wenn nicht, dann haben sie hier ihre Zeit vertan.
Im Übrigen bin ich über Ihre Äußerungen, „über einen Fall Schlotmann“, schon mal sehr erstaunt. Ich kenne keinen Fall und insofern, kann ich nur sagen, sollten Sie sich auch ein bisschen mäßigen in den Ausführungen gegenüber ehemaligen Kollegen. Wir haben nach wie vor das Recht, dass das jeder für sich entscheidet, was er als wichtig empfindet.
Und im Übrigen haben wir – auch das gilt, Herr Suhr – auf der Sitzung am 10. April schon mal zu dem Thema geredet. Wir haben uns nicht weggeduckt, wie Sie behaupten. Wir haben damals schon die Ausführungen zu der Thematik gemacht, die sich im Übrigen nicht geändert haben, unabhängig von der Entscheidung und der Entwicklung, die wir auch im Land im Zusammenhang mit dem Wechsel eines ehemaligen Kollegen in eine Wind- und Energiebranche haben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die Fraktion DIE LINKE übergehen immer wieder – und das haben Sie auch getan, Frau Rösler, tut mir leid – stillschweigend einen Punkt, und den wiederhole ich noch mal gleich zu Beginn: Das politische Mandat bei Ministern ist von vornherein – und das gilt eben auch für Abgeordnete oder ich habe irgendwas überlesen im Abgeordnetengesetz – ein Amt auf Zeit. Es ist ein existenzieller Unterschied zwischen den Beamten, die, einmal im Amt, grundsätzlich ihr Leben lang versorgt sind. Das ist auch gut so. Das ist in den Parlamenten so entschieden. Das ist aber ein Unterschied und den sollte man auch durchaus immer wieder mit anführen, wenn man Vergleiche tätigt. Der Minister, aber auch der Abgeordnete ist also darauf angewiesen, das Berufsleben nach der Beendigung des Mandats eigenverantwortlich zu gestalten. Deshalb muss man ihm nach meiner festen Überzeugung den notwendigen Freiraum gewähren. Sonst werden diejenigen zurückschrecken, die ernsthaft für ein solches Amt infrage kommen, die sich aber eben nur für eine begrenzte Zeit der Politik zur Verfügung stellen, für eine begrenzte Zeit, was immer wieder angefragt wird von der Öffentlichkeit, was von den Medien und was von allen angefordert wird.
Wir wollen Menschen, die sich nur begrenzt für eine Zeit zur Verfügung stellen. Das wird hiermit infrage gestellt. Und gerade Sie, die ganz häufig danach rufen, wollen hier jetzt Gesetzlichkeiten einführen. Die Leute stellen sich natürlich – und das halte ich voll für berechtigt – vorab die Frage, welche Chancen des beruflichen Fortkommens ihnen nach Beendigung des Mandats offenstehen oder ob die Tätigkeiten in der Politik sogar einen Karriereknick zur Folge haben.
Und sie wollen sich schon vorher darüber im Klaren sein, ob möglicherweise eine solche Entscheidung einen Karriereknick bedeutet. Sie wollen sich nach Ende der politischen Karriere nicht auf Übergangsgeldern ausruhen und damit dem Staat auf hohem Niveau auf der Tasche liegen. Ich weiß nicht, was daran Schlechtes ist, wenn man gleich ins Berufsleben geht. Sie vergessen auch zu sagen, dass er natürlich nicht die doppelten Bezüge kriegt, denn die werden ja
Wieso gilt das dann beim Beamten, der sich entscheidet, in ein Parlament zu gehen? Und nachdem der rausgeht, soll der jetzt während der Übergangszeit des Geldes nicht als Lehrer tätig sein zum Beispiel, weil er halt eine Karenzzeit hat? Also das müssen Sie den Menschen im Land mal erklären. Ich glaube, hier gibt es eine Reihe von Denkstrukturen auch in Ihren Gesetzlichkeiten,
die einfach fehlerhaft sind und die nur eine Grundlage bilden, das Thema Neid zu bedienen und zu sagen, da ist jemand, der macht was. Das führt mit Sicherheit dazu, dass wir im Rahmen des politischen Diskurses die Politik in Gänze in Deutschland in ein Licht führen, wovon immer wieder diskutiert wird, da sitzen nur Leute, die vollkommen weltfremd sind, die wissen nicht, wie die Realität läuft. Und dementsprechend, kann ich nur sagen, tun Sie sich mit Ihren Anträgen hier einen Bärengefallen, denn die Anträge wollen – den Bärengefallen in Anstriche – beste Absicht unterstellen und Zweierlei verhindern: Zum einen sollen Mitglieder der Landesregierung kein Insiderwissen zum eigenen persönlichen Wohl in ihre beruflichen Positionen nach dem Amt mitnehmen, um sich dort letztendlich Vorteile zu verschaffen, zum anderen soll vermieden werden, dass ein Mandatsträger noch im Amt unredliche Entscheidungen fällt, die ihm später möglicherweise sogar zum persönlichen Vorteil gereichen können.
Da frage ich mich aber wieder: Wo ist der Unterschied zwischen einem Minister und einem Funktionsträger oder Fraktionsvorsitzenden, um den Käse, den ich mal erzählt habe – gemäß der Opposition –, noch mal zu wiederholen? Haben die Fraktionsvorsitzenden der Opposition etwa keinen Erkenntnisgewinn in ihrem Amt? Haben sie nicht etwa in ihrem Amt maßgeblich Entscheidungen mitgetragen oder auch abgelehnt? Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Erkenntnisgewinn und Insiderwissen, sprich Berufserfahrungen? Auch das müsste mal geklärt werden.
Ich finde es absolut legitim, dass man sich nach dem Ausscheiden aus dem Amt auch Aufgaben zuwendet, mit denen man während der Amtszeit schon in Berührung gekommen ist, denn das hat doch zumeist schlicht etwas damit zu tun, dass einen ein Themenfeld tatsächlich interessiert, dass man dafür aus eigener Überzeugung eintritt und natürlich, dass man darin auch Erfahrungen gesammelt hat. Das ist auch wieder etwas, was in der Vergangenheit immer wieder angemahnt wurde: Man soll nur Minister machen über die Funktion, wo man einigermaßen die Übersicht hat, wo man berufliche Erfahrungen mitbringt. Jetzt sagen die gleichen Leute, die, die berufliche Erfahrungen gesammelt haben in ihrem Amt, dürfen aber nicht wieder dahin zurück. Was ist denn das für eine merkwürdige Logik? Und wenn man so handelt, heißt dies noch lange nicht, dass man sich deshalb von vornherein im Ministeramt schon korrupt verhalten hätte und nur den persönlichen Vorteil im Blick hätte. Das weise ich für alle Kolleginnen und Kollegen, egal in welchem Bundesland und Bund, ausdrücklich zurück.
Ohne Frage, es wäre wünschenswert, wenn schon der Anschein von korruptem Verhalten vermieden werden könnte,
Ich kann allerdings aus langjähriger Erfahrung sagen, dass die wichtigsten Entscheidungen kaum bis gar nicht einsam im Ministerbüro gefällt werden. Ohne sinnvolle Begründung haben sie natürlich auch als Minister bei der Durchsetzung ihrer Entscheidungen einen schweren Stand, den sie vertreten müssen und der ja auch von der Opposition, ich erinnere jetzt mal an vorhergehende Debatten, immer wieder eingefordert wird. Und wenn Sie das alles kritisieren, dann müssen Sie mal über Ihren Job nachdenken, ob Sie die Regierung auch dementsprechend genügend kontrollieren oder den Minister, denn das gehört dann auch zur Aufgabe dazu, wenn Sie sagen, da ist die Möglichkeit korrupten Handelns gegeben.
Wenn hier nun eine Gleichstellung von Ministern mit den Lebenszeitbeamten gefordert wird, dann würde aus meiner Sicht – und das habe ich ausgeführt, das gilt auch für die Landesregierung – übermäßig reagiert. Denn um einen Anschein möglichen unredlichen Verhaltens zu vermeiden, wird auf der anderen Seite die Berufsfreiheit des Mandatsträgers, und das haben wir ja gerade von Ihnen gehört, übermäßig eingeschränkt. Sie haben ja schon mal vorgegeben, was mein ehemaliger Kollege nach Ihrer Sicht beruflich tun könnte und was nicht.
Eine rein zeitliche Befristung trifft das Problem in der Sache ohnehin nicht. Wenn überhaupt, müsste man die Frage, die klang ja hier an, der sachlichen Zuständigkeit während der Ausübung des Amtes anknüpfen. Diese sachliche Komponente, wer mit welchem Wissen wohin wechseln dürfte, kann man aber so breit, glaube ich, das ist unstrittig, gar nicht regeln, wie es erforderlich wäre, um dem Einzelfall gerecht zu werden. Ein Rechtsstreit in jedem einzelnen Fall zu der Problematik wäre, glaube ich, vorprogrammiert.
Der vorliegende Antrag oder die vorliegenden Anträge nützen in dieser Form dem Ansehen der Politik nicht. Im Gegenteil, Sie unterstellen Grundsätzlichkeit von Korruptheit und von Missbrauch in den Ausübungen der jeweiligen Ämter. Er schadet dem Ansehen der Politik in Gänze und deshalb ist er abzulehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Karenzzeiten beschäftigt uns hier im Landtag nicht zum ersten Mal. Im April dieses Jahres hat der Landtag einen Antrag beraten, der die Einführung von Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung vorsah. Danach sollten in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre nach Ausscheiden aus dem Amt für einen Zeitraum, dessen Dauer grundsätzlich zwei Jahre nicht unterschreiten sollte, keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachge
hen, die mit dem ausgeübten Amt im Zusammenhang steht. Ausnahmen sollten nur dann denkbar sein, wenn kein Zusammenhang zwischen der angestrebten und der bislang ausgeübten dienstlichen Tätigkeit besteht sowie eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auszuschließen ist. Und über diese Ausnahmen sollte dann auch noch der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag war seinerzeit gut beraten, diesen Antrag mit dessen zweifelhafter Ausgestaltung einer Karenzregelung abzulehnen.
Mit dem heute vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE räumt der Antragsteller selbst ein, seinerzeit über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Nunmehr soll die Landesregierung nur noch aufgefordert werden, bis Ende dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der angemessene Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre zum Inhalt hat. In dem Antrag wird auch deutlich gemacht, dass die Positionen der Fraktionen zur konkreten Ausgestaltung entsprechender Regelungen, etwa im Hinblick auf die Dauer der Karenzzeit, durchaus unterschiedlich sein können. Dieses Vorgehen ohne Vorfestlegung halte ich für seriöser als etwa den ebenfalls vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser sieht eine dreijährige Karenzfrist vor und geht damit hinsichtlich der Dauer der Karenzzeit sogar noch über den damaligen Antrag der Fraktion DIE LINKE hinaus.
Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich sollte es mehr Wechsel von der Wirtschaft in die Politik und umgekehrt geben,
aber es müssen Interessenkonflikte vermieden werden. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene wurde vereinbart, eine Karenzzeitregelung zu schaffen. Mittlerweile hat man sich dort auf eine Zeit von einem Jahr für ehemalige Regierungsmitglieder ver- ständigt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein verstärkter Austausch zwischen Wirtschaft, aber auch anderen Bereichen und Politik ist meiner Meinung nach zu begrüßen. Seiteneinsteiger stellen mit dem Fachwissen auf ihrem Gebiet und ihrer jenseits des politischen Betriebs gesammelten Erfahrungen eine Bereicherung dar, bringen sie doch oft eine andere Sicht auf die Dinge mit. Man muss aufpassen, dass man mit einer Karenzzeitregelung Wechsel aus der Wirtschaft in die Politik, etwa wegen einer verbauten Rückkehrmöglichkeit, nicht praktisch unmöglich macht. Wir wollen keine Abschottung der Politik.
Warum fordern die GRÜNEN statt der im Beamtenrecht vorgesehenen Karenzfrist von fünf Jahren in ihrem Gesetzentwurf drei Jahre?
Offenbar gestehen sie damit ein, dass es wohl doch einen fundamentalen Unterschied zwischen Berufsbeamtentum einerseits und andererseits politischen Verantwortungsträgern gibt,