Serbien ist bundesweit seit 2014 das zweitstärkste Herkunftsland aller Staaten, aus denen Asylbewerber kommen. Von Januar bis Juli 2014 entfielen auf die drei Herkunftsstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien 14.193 von insgesamt 83.964 der in Deutschland gestellten Erstanträge. Die Zahl der anerkannten Schutzbedürftigen unter den Angehörigen dieser Staaten liegt jedoch bei nur einem Prozent,
Die Voraussetzung für die Gewähr von Asyl nach dem Grundgesetz oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder die Möglichkeit zur Gewährung subsidiären Schutzes liegt also nur in wenigen Einzelfällen vor. Auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen heißt das, im Jahr 2013 gab es in MecklenburgVorpommern keine Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für die oben genannten Personengruppen.
Vom Januar bis zum Juli 2014 erhielten insgesamt drei serbische Flüchtlinge eine Anerkennung und zwei Flücht
Schutz. Aus diesen Zahlen erfolgt logisch, dass die Anträge zumeist nicht aus asylrelevanten Motiven heraus gestellt werden, Frau Gajek.
Bund, Länder und Kommunen werden aber hierdurch mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren und für die Versorgung der sich in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden belastet. Dies geht im Ergebnis zulasten der Steuerzahler, aber insbesondere zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden aus den aktuellen Krisen- und Kriegsgebieten dieser Zeit.
Da steht immer noch eine Antwort von Ihnen aus, Frau Kollegin. Da haben Sie mich gestern schwer beschimpft. Ich habe Ihnen die Verordnung geschickt und Sie haben sie immer noch nicht revidiert, Ihre Aussage.
Aufnahme und Versorgung – weniger Kapazitäten stehen für die wahren Bedürftigen, die Asyl brauchen und auch den Schutz Deutschlands brauchen, zur Verfügung. Die im Gesetzentwurf dargestellte Lösung zielt deshalb darauf ab, die genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, um die Dauer der Asylverfahren für Antragsteller aus diesen Staaten und damit die Aufenthaltszeit in Deutschland deutlich zu verkürzen.
Meine Damen und Herren, diese Einstufung bedeutet gerade nicht, dass ein Asylantrag von vornherein abgelehnt wird. Nach wie vor besteht die Möglichkeit des Antragstellers, die Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall zu widerlegen. Sein Vortrag zu den asylrelevanten Tatsachen bleibt also nicht ungeprüft. Das heißt, jeder Asylbewerber hat, ungeachtet dessen, ob er aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht, grundsätzlich immer das Anrecht auf eine individuelle Prüfung des Einzelfalls. Bleibt der Asylantrag allerdings seitens des Antragstellers unbegründet und wird daher abgelehnt, wird das Asylverfahren erheblich beschleunigt. Deutschland wird dadurch als Zielland für Antragsteller, die aus nicht asylrelevanten Motiven Anträge stellen, weniger attraktiv.
Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes einschließlich der entstandenen Asylberichtslage sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse lokaler Menschenrechtsgruppen vor Ort vertretener Nichtregierungsorganisationen, auch internationaler Organisationen wie zum Beispiel des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen oder des Internationalen Roten Kreuzes können Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten angesehen werden.
und daher liegen die Erkenntnisse klar auf der Hand. Die Umfrage der Untersuchungen und die Einzelheiten der
Erkenntnisse sind in der Begründung zum Gesetzesentwurf nachzulesen, das gilt auch für die GRÜNEN. Auf die Wiederholung verzichte ich deshalb.
Verweisen möchte ich darauf, dass die Einstufung der drei Länder als sichere Herkunftsländer von vielen anderen europäischen Nachbarn geteilt wird. Dazu gehören Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, die Schweiz und Großbritannien. Die stufen Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina bereits als sichere Herkunftsstaaten ein und es könnte sein, dass es heute auch der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland so sieht.
Meine Damen und Herren, die Bunderegierung setzt sich kontinuierlich und intensiv dafür ein, die Lebenssituation benachteiligter Menschen vor Ort zu verbessern. Es nützt diesen Menschen nichts, wenn sie teilweise unter hohem finanziellen Aufwand nach Deutschland kommen, ihr Antragsverfahren abgeben, aber 99 Prozent davon abgelehnt werden. Soviel zu den Punkten 1 bis 4a.
Nun noch zum Punkt 4b im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie fordern da eine Reduzierung der Arbeitsverbote in Kombination mit einer Anhebung der Versorgungsregelung und der Residenzpflicht. Dass der Gesetzentwurf bereits einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt vorsieht, nämlich die Verkürzung der Frist auf drei Monate, wird natürlich durch die GRÜNEN verschwiegen, davon haben wir vorhin auch nichts gehört.
Wegen der Vorrangregelung führt dies de facto nicht zu einer Verbesserung, sagen sie. Die GRÜNEN übersehen dabei jedoch, dass die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument ist, welches auch zum Schutz der Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten eingeführt worden ist. Sie sollen nicht zu ungünstigeren Arbeitsmarktbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Ob ein offener Arbeitsplatz mit einer ausländischen Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer besetzt wird, bedeutet auf den Punkt gebracht, wenn nach 14 Tagen kein Widerspruch eingelegt wird, kann der ausländische Arbeitnehmer diese Arbeit zu Tarifbedingungen aufnehmen. Und dagegen, glaube ich, dürften die GRÜNEN eigentlich nichts haben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und warum enthält sich Hessen heute der Stimme, Herr Minister? Und warum stimmt Schwarz-Grün nicht zu und enthält sich?)
Wir stimmen heute im Bundesrat der Initiative zu und wir stimmen nicht dagegen. Wir machen es wie BadenWürttemberg zum Leidwesen der GRÜNEN.
Herr Kretschmann ist ja nun mal einer der wichtigsten Ministerpräsidenten in Deutschland. Er ist GRÜNER und
er hat, glaube ich, Sie alle von den GRÜNEN hier in Mecklenburg-Vorpommern zutiefst enttäuscht, was mir in dem Falle,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Im Juli hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Asylrechts beschlossen. Damit werden die Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herze- gowina entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen.
Auch ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren. Innenminister Thomas de Maizière sagte in der entsprechenden Bundestagsdebatte, dass „schon jetzt … weniger als ein Prozent der Asylanträge aus den drei Balkanländern anerkannt“ werden, „weil den Menschen weder politische Verfolgung, noch Folter oder eine unmenschliche Behandlung drohten“.
Mahmut Özdemir, Bundestagsabgeordneter der SPD, äußerte sich wie folgt: „Ohne die verschiedenen Gruppen der Asylsuchenden gegeneinander ausspielen zu wollen, müsse man doch denjenigen helfen können, deren Notlage am größten ist. Das gehe am ehesten, in dem man zunächst nicht asylrelevante Tatsachen ausschließe. ,Die Zahlen geben uns recht‘“, so Özdemir. Er verwies aber auch darauf, dass das Recht auf Einzelfallprüfung erhalten bleibe.
Wie das Bundesministerium des Inneren mitteilt, wird infolge der Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten kraft Gesetz vermutet, dass dort keine politische Verfolgung droht. Die gesetzliche Vermutung der Verfolgungsfreiheit ist allerdings widerlegbar. Jeder Asylbewerber hat die Chance darzulegen, dass er abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat mit Verfolgung rechnen muss. Die Einstufung der drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten entspricht den An- forderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Anforderungen der EU-Richtlinie zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor der Einstufung der drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich die Bundesregierung anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für die Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat gebildet. Die Lage in den Drittstaaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, ist regelmäßig zu überprüfen.
Bei Verschlechterung der Lage kann die Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat ausgesetzt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass den betroffenen Asylbe
werberinnen und -bewerbern – unabhängig von der Möglichkeit des Antragstellers, die Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall widerlegen zu können – durch eine plötzliche Verschlechterung der Lage kein Nachteil entstehen kann.
Meine Damen und Herren, für die SPD ist es durchaus ein sehr schwieriger Kompromiss in den Koalitionsverhandlungen gewesen, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufzunehmen. Angesichts unserer Erkenntnisse über die Erfahrungen,
die besonders die Gruppen der Sinti und Roma in diesen Balkanstaaten haben, halten es durchaus nicht wenige von uns für nicht gesichert, dass sie dort nicht weiterverfolgt werden oder Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Aber neben Vorbehalten nehmen wir auch Folgendes zur Kenntnis: Es gibt ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz. Es ist nicht so, dass alle Menschen, die aus den betroffenen Ländern kommen, rechtlos gestellt würden. Jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber kann nach wie vor belegen, dass sie oder er verfolgt wird. Es kann einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden und solange darüber nicht entschieden worden ist, darf nicht abgeschoben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine Koalitionsvereinbarung ist immer – wem sage ich das – ein Geben und Nehmen.