Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

(Vincent Kokert, CDU: Ja, das wollten Sie aber.)

… der Umgang mit Petitionen sollte aus meiner Sicht sehr viel ernster genommen werden, als wir das zurzeit tun.

(Vincent Kokert, CDU: Da bin ich völlig bei Ihnen. Das sehe ich genauso. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Dann ist es ja gut. Vielleicht können Sie mir dann auch zuhören, weil ich glaube, gerade an dieser Petition wird deutlich, dass der Petitionsausschuss seine Grenzen an bestimmten Stellen hat.

Richtig ist, dass der Petent bereits im Jahre 2011 auf ein Problem aufmerksam gemacht hat. Richtig ist auch, dass die Stadtverwaltung Neubrandenburg auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde und es widersprüchliche Angaben gegeben hat. Wir konnten zwar hinsichtlich der Nutzung dieses Freizeitzentrums jetzt am Ende, und das war ja auch das Begehr des Petenten, die Schließung sozusagen festschreiben, aber alles, was mit der Vertragsänderung, mit dem Verkauf dieses Geländes, dieser Einrichtung im Zusammenhang steht, das konnten wir nicht neu herausarbeiten.

Richtig ist – und ich glaube, das sollte uns allen zu denken geben –, dass der Verkauf dieser Einrichtung nach einem Gutachten 300.000 Euro wert gewesen wäre. Für 100.000 Euro ist es verkauft worden. Der Petent und auch die Stadtvertretung haben darauf keine Antwort bekommen. Richtig ist auch, dass zu diesem Grundstück 7.000 Quadratmeter Seegrundstück gehören. Alleine, wenn man sich das mal vorstellt! Auch in Bezug auf diese Fragen hat der Petent keine Antwort bekommen. Also warum wurde unter Wert verkauft? Warum sind die kommunalen Abgeordneten falsch informiert worden? Das sieht man in den Unterlagen. Obwohl das Verwaltungsgericht gesagt hat, auf der Basis dieser Baugenehmigung ist eine Nutzung nicht möglich, sagt aber die Stadtverwaltung den Abgeordneten, da gibt es keine Verletzung des Rechtes. Das sind Widersprüche, denen muss man doch nachgehen. Da sind wir als Petitionsausschuss, glaube ich, ein Stück weit überfordert und das macht den Petenten auch unzufrieden, wie wir die Petition am Ende abschließen.

Genau die gleiche Frage ist, und das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich als Aufsichtsbehörde, folgende: Es sind Auflagen erteilt worden. Die Stadtverwaltung ist darauf hingewiesen worden, die Kontrollen wurden nicht durchgeführt, sodass die Anliegen des Bürgers, darauf aufmerksam zu machen, dass hier etwas falsch läuft, überhaupt nicht kontrolliert werden würden. Auch das, glaube ich, muss man für die Zukunft einfach ausschließen. Ich denke, dass wir im Hinblick auf den Abschluss dieser Petition mit dem Vermerk, den wir hier gemeinsam beschlossen haben im Ausschuss, ganz gut leben können. Wir sollten bei der Bearbeitung von Petitionen nicht unter dem Vorsatz, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden hier bewusst Fehler machen, sondern gemeinsam gucken, denn da, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht.

(Vincent Kokert, CDU: Richtig.)

Aber wenn Fehler gemacht werden, dann sollten wir auch dazu stehen und sie korrigieren, sie zugeben, denn das, glaube ich, tut der Demokratie sehr gut. Wir brauchen uns bei den Petitionen, wo wir als Petitionsausschuss feststellen, dass die Behörden nicht richtig gearbeitet haben, nicht zu verstecken. Den meisten Behörden sagen wir, sie haben richtig gearbeitet,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Bis aufs Innenministerium, ne?!)

aber wenn es solche Fälle gibt, sollten wir gemeinsam daran arbeiten, dass das aufgedeckt wird und dass es korrigiert wird.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig, Frau Borchardt.)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte einen Aufruf der Abgeordneten Borchardt aufgreifen und bitte nochmals darum, dass alle hier im Saal Anwesenden der Debatte mit der nötigen Ernsthaftigkeit folgen.

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herrn Saemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3356 durch den Vorsitzenden möchte ich mit der Berichterstattung über die Arbeit im Ausschuss fortsetzen. Zunächst möchte ich mich bei allen mitwirkenden Abgeordneten des Petitionsausschusses recht herzlich für die Zusammenarbeit auch in diesem Berichtszeitraum bedanken.

Auffällig ist, dass sich die Häufigkeit der Beschwerden zu Öffentlichkeitsbelangen hauptsächlich auf den bautechnischen, aber zielgerichtet auch auf den strafvollziehenden sozialen Bereich fokussiert.

Eine nicht unerhebliche Anzahl von bautechnischen Belangen umfasst die Thematik „erneuerbare Energien“. So wendet sich ein Petent gegen ein im Regionalen Raumentwicklungsprogramm ausgewiesenes Eignungs

gebiet für Windkraftanlagen. Da die Ausweisung des in Rede stehenden Windkrafteignungsgebietes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm als rechtmäßig gewürdigt worden ist, konnte somit dem Anliegen nicht entsprochen werden. Unter anderem wurden auch bei der Auswahl der Flächen für die Windenergienutzung die Belange der Naturlandschaft mitberücksichtigt, aber ebenso der Schutz der Anwohner mit in Betracht gezogen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Eingriffe in die Naturlandschaft konnten auch unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente des Petenten nicht festgestellt werden.

In einem anderen Petitionsverfahren beklagte sich ein Petent über verschiedene Entscheidungen eines Bauamtes. Meine Kollegen Herr Lindner und Kollege Dachner sind schon näher auf diese Problematik eingegangen.

Wie schon erwähnt, beschäftigte sich der Petitionsausschuss in diesem Berichtszeitraum unter anderem auch mit einer Vielzahl von Nöten und Anliegen aus dem strafvollziehenden Bereich. So möchte eine Petentin erreichen, dass die Strafgefangenen nicht an den Betriebskosten für die in deren Gewahrsam befindlichen elektrischen Geräte beteiligt werden. Nach ausgiebiger Prüfung wurde festgestellt, dass gemäß Paragraf 61 Absatz 3 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Gefangene an den Betriebskosten beteiligt werden können. Hierbei erfolgt eine Beteiligung an den Stromkosten nur dann, wenn der Bedarf über die angemessene Grundversorgung hinausgeht. Um eine effektive Nutzung der elektrischen Geräte zu gewährleisten, sind die Bediensteten laut Dienstanweisung befugt, ordentliche Kontrollen über den Einsatz elektrischer Geräte durchzuführen. Vielmehr achten die Bediensteten im täglichen Ablauf darauf, dass die Gefangenen die Geräte nur nutzen, wenn sie sich in den Räumlichkeiten aufhalten. In Anbetracht der künftigen baulichen Veränderungen ist geplant, effizientere Möglichkeiten des Stromverbrauchs zu nutzen.

In einer anderen Petition beklagte sich der inhaftierte Petent, dass aufgrund der Umstellung des Zahlungsmodus das Taschengeld für den Monat Mai 2014 gestrichen wurde. Dem Anliegen des inhaftierten Petenten wurde entsprochen. Durch das Inkrafttreten von neuen gesetzlichen Regelungen wurde die Zahlungsweise der Taschengelder an die Gefangenen umgestellt. Das Justizministerium beanstandete die vorgenommene Verfahrensweise der JVA. Es entstanden Fehler bei der Auszahlung der Taschengelder an die Gefangenen. Daraufhin wurden die noch ausstehenden Beträge an die in der JVA Inhaftierten nachgezahlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit möchte ich mich recht herzlich bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Gerkan.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt

der Quartalsbericht des Petitionsausschusses vor. Er bildet wieder eine ganze Bandbreite an Themen ab. Einige sind mittlerweile „alte Bekannte“, die uns begleitet haben – so die Eingaben im Ausland lebender Rentnerinnen und Rentner zur Besteuerung ihrer Renten seit 2005 oder aber auch die Petitionen, die sich mit dem Rundfunkstaatsvertrag beschäftigen. Auf der anderen Seite haben wir Themen wie die Gerichtsstrukturreform und SPNV/Südbahn.

Die Gerichtsstrukturreform war im zurückliegenden Quartal erneut Gegenstand zahlreicher Petitionen. Die Petentinnen und Petenten befürchten massive Auswirkungen auf die Struktur ihrer Städte und den Wegfall von Arbeitsplätzen. Das haben wir ja bei dem vorhergehenden Antrag bereits gehört. Die langen Strecken- und Wegezeiten zu weit entfernt liegenden Amtsgerichten werden – so die Sorge vieler Petentinnen und Petenten – gerade in ländlichen Räumen zu einer Verschlechterung der An- und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger führen. Die Gefahr eines erheblichen Verlustes an Bürgernähe als Folge der Gerichtsstrukturreform zeichnet sich ab.

Inzwischen hat die Landesregierung zum Thema Gerichtsstrukturreform Fakten geschaffen. Die Willensbekundung von gut 120.000 Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihren Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform ausgesprochen haben, wird dabei offensichtlich ignoriert. Einen solchen Umgang mit Bürgerbeteiligung können wir Bündnisgrünen nicht gutheißen. Wir hoffen, dass die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und CDU bald erkennen, dass sie den Willen so vieler Menschen nicht ignorieren können, ohne einen massiven Vertrauensverlust in die Landespolitik zu verursachen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Erkennen sie nicht.)

Für meine Fraktion habe ich im Petitionsausschuss im Hinblick auf alle Petitionen zur Gerichtsstrukturreform konsequent für eine Überweisung an die Landesregierung zur erneuten Überprüfung des Anliegens gestimmt.

(Egbert Liskow, CDU: Was hat es gebracht?)

Auch mit dem Thema Südbahn hat sich der Petitionsausschuss in den zurückliegenden Wochen zum wiederholten Male befasst. Wir sind der Meinung, der Erhalt der Südbahn ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Die Strecke darf nicht weiter ausgedünnt werden oder nach der Salamitaktik Stück für Stück durch langsame Busse ersetzt werden. Auch für diese Petition haben wir Bündnisgrünen deshalb eine Überweisung an die Landesregierung beantragt mit dem Ziel, das Anliegen der Petentinnen und Petenten noch einmal zu überprüfen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Unser Vorschlag fand leider keine Mehrheit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus der Fülle der im zurückliegenden Quartal im Petitionsausschuss behandelten Themen habe ich diejenigen herausgegriffen, die mir und meiner Fraktion am dringlichsten unter den Nägeln brennen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3356, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages – Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates vom 15. bis 17. Juni 2014 in Hamburg, Drucksache 6/3129, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Druck- sache 6/3361.

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates vom 15. bis 17. Juni 2014 in Hamburg – Drucksache 6/3129 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/3361 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die stellvertretende Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Frau Drese.

(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Heute liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses Drucksache 6/3361 mit einem ausführlichen schriftlichen Bericht vor. Es geht dabei um die europapolitische Erklärung der Landtagspräsidentenkonferenz aus dem Juni des Jahres, die uns überwiesen worden ist.

Wir haben die Unterrichtung im Ausschuss in zwei Sitzungen beraten. Es ist immer wieder hilfreich, aus erster Hand während der Ausschusssitzung über die Besprechung zwischen den Landtagspräsidentinnen und -präsidenten informiert zu werden, und daher gilt mein besonderer Dank Ihnen, Frau Bretschneider, für Ihre mündliche Unterrichtung in der Ausschusssitzung.

Die Ergebnisse dieser Informationen und Beratungen haben wir in einer Beschlussempfehlung umgesetzt, die ich Ihnen kurz vorstellen möchte.

Wir empfehlen zunächst in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung die Zustimmung des Landtages zu der europapolitischen Erklärung. Hintergrund dieser Erklärung ist die

Erkenntnis, dass nur ein bürgernahes Europa, das dem Gedanken der Subsidiarität verpflichtet ist, die Zustimmung der Menschen finden wird. An der Stelle kommt uns als Landesparlament eine besondere Bedeutung zu, denn wir sollen und wollen eine Brückenfunktion zwischen Europa und den Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen. Damit wir das effektiv tun können, müssen wir intensiv in die europapolitischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dazu sehen die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten einige Punkte als verbesserungsfähig an und wir sollten uns dem als Landtag insgesamt anschließen.

Erstens. Die Subsidiaritätskontrolle muss wirkungsvoller gestaltet werden. Die 8-Wochen-Frist, die wir haben, um zu europäischen Rechtssetzungsvorhaben Stellung zu nehmen, sollte verlängert werden. Für uns ist es derzeit sehr schwierig, innerhalb dieser Zeit eine Entscheidung des Plenums zu erhalten. Die Fristverlängerung setzt allerdings eine Änderung der europäischen Verträge voraus. Wir sollten als Landtag darauf nicht alleine setzen, das ist meine persönliche Meinung.