Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

men wurden in den letzten zehn Jahren in den Planungsregionen Mecklenburg-Vorpommerns

genehmigt und wie viele davon lagen zum Zeitpunkt ihrer Beantragung außerhalb von Eignungsgebieten?

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete! Zunächst, nur damit keiner überrascht ist: Die Frage wird das zweite Mal gestellt. Beim letzten Mal war sie nicht spontan beantwortbar. Wir haben es dann später schriftlich beantwortet, haben vorher Kontakt gehabt, sodass wir die Frage vom 6. September 2013 hier noch einmal aufgreifen, damit wir sie einmal öffentlich beantworten. Die entsprechenden Daten wurden aufgrund der heutigen Frage im Übrigen aktualisiert, also wir haben fortgeschrieben bis zum jetzigen Zeitpunkt.

Ich beziehe mich, das möchte ich ausdrücklich betonen, auf das, was genehmigt ist. Es gibt größere, weitergehende Diskussionen für einige Projekte, die jetzt hier nicht erfasst sind. Meine Antwort bezieht sich deshalb auf die letzten elf, anstatt die letzten zehn Jahre, weil wir diese Einjahresverschiebung dabei haben. In den letzten elf Jahren wurden emissionsschutzrechtlich 17 verschiedene Windkraftprototypen von sechs verschiedenen Herstellern genehmigt. Das sind im Einzelnen von ENO ENERGY 3 Prototypen, das sind von Nordex 6 Prototypen, das sind von Wind to Energy 3 Prototypen, von der KENERSYS EUROPE GmbH waren es gleichermaßen 3 Prototypen, von ENERCON 1 und von PROCON 1. Von in der Summe 17 Prototypen lagen zum Zeitpunkt der Genehmigung 14 außerhalb von Windeignungsgebieten. Seit Septem- ber 2013 wurden 2 – da sind wir bei der Ergänzung,

die Sie in Ihrer damaligen schriftlichen Antwort noch nicht haben –, 2 weitere Prototypen genehmigt, nämlich 1 ENO ENERGY und 1 Wind to Energy. Beide sind gleichermaßen außerhalb von Windeignungsgebieten.

Eine Nachfrage: Ist beabsichtigt, die Windeignungsgebiete den vorhandenen Prototypengenehmigungen nachträglich anzupassen?

Die Ausweisung von Windeignungsgebieten liegt ausschließlich in der Hand der Planungsverbände, wo sie sinnvollerweise auch hingehört. Ob die dann konkret ausgewiesen werden, wird gleichermaßen dort ein Stück weit in kommunaler Selbstverwaltungshoheit entschieden. Wichtig ist aber, dass natürlich bestehende Standorte, auch die aus diesen Zielabweichungsverfahren, in den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind, also bei Fragen wie: Wie viel Belastung habe ich bereits in meiner Region? Werde ich umzingelt? Das spielt natürlich eine Rolle. Ob sie sie konkret ausweisen, liegt nicht in unserer Hand, sondern ist dann ausschließlich in der Hand der Planungsverbände.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Herr Minister!

11. Wie ist konkret die Ausgestaltung des von Minis

ter Pegel Ende September 2014 vorgestellten Lückenschlussprogramms für das Radwegenetz, bei dem die Landkreise selbst entscheiden sollen, wo Mittel für den Aus- und/oder Neubau von Radwegen eingesetzt werden, vorgesehen?

Das Lückenschlussprogramm greift wiederholt Hinweise der kommunalen Ebene auf. Diese hatte angeregt, ihre örtlichen Kenntnisse stärker bei den Entscheidungen, welche Radwege entlang Landesstraßen wo zeitnah errichtet werden sollen, einzubinden. Genau das greifen wir mit diesem Programm auf. Da die Wünsche und die angeregten Bedarfe die finanziellen Möglichkeiten um ein Mehrfaches übersteigen, bedarf es der Festlegung, welche der Radwege früher oder eben auch sehr schnell errichtet werden sollen, und genau dem dient die jetzt vorgesehene Priorisierung. Auch bisher hat es Priorisierungsprozesse gegeben. Diese haben bisher das Ministerium und die Straßen- bauverwaltungen selbstständig vorgenommen, selbstredend, und im Übrigen im Dialog mit den Beteiligten vor Ort.

Das Lückenschlussprogramm will nunmehr die Entscheidungsvorbereitung sehr viel weitgehender in die Hände vor Ort geben. Dabei bitte ich aber zu beachten: Das Programm gilt nur für Radwege an Landesstraßen, nicht für Bundesstraßen. Da sind wir im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung eng und sehr klar an die Vorgaben des Bundes gebunden und die sehen eine klare Priorisierung ausschließlich nach Fragen der Verkehrssicherheit vor. Zusätzlich gibt uns der Bund einige wenige weitere verbindliche Kriterien vor.

Das Lückenschlussprogramm gilt auch nicht für Kreisstraßen, auch wenn einige Kommunalpolitikerinnen und

Kommunalpolitiker das in Gesprächen bereits angeregt haben. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt selbstredend unberührt. Es wäre aber, das gestehe ich freimütig ein, sicherlich ein erfreulicher Effekt, wenn die Kreise die unsererseits erbetene Debatte zu den die Landesstraßen begleitenden Radwegen für ein Gesamtkonzept auch auf ihre Straßen bezogen nutzen würden. Die endgültige Entscheidung über die Priorisierung der Reihenfolge der zu bauenden Radwege bleibt aber selbstverständlich beim Land und damit beim Ministerium. Wir werden aber die Vorschläge der Kreise, im Verwaltungsdeutsch würde man sagen, wie Sollvorschriften verstehen und anwenden. Nur, wenn sie erkennbar Verkehrsbedarfe vor Ort nicht abbilden, würden wir abweichen wollen.

Wir haben die Landkreise außerdem gebeten, das ist bedeutsam, die aktiven Protagonisten vor Ort für das Thema Radverkehr in ihre Diskussion einzubinden. Das sind regelmäßig bei uns bekannt der ADFC und die regionalen Tourismusverbände. In einigen Regionen mögen aber zusätzlich regionale Bürgerinitiativen sich für Radwege eingesetzt haben. Dann macht es auch Sinn, die mit einzubinden.

Den Landkreisen wurden für den Priorisierungsprozess Listen mit möglichen Radwegemaßnahmen zur Verfügung gestellt, die innerhalb der nächsten drei Jahre aus unserer Sicht auch realistisch realisiert werden könnten. Diese Listen sind aber, das möchte ich ausdrücklich betonen, nicht abschließend. Sie enthalten nur die Maßnahmen, die die Straßenbauverwaltung selbst bereits in den Blick genommen hatte und die von Dritten, beispielsweise vor allen Dingen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, von politisch Verantwortlichen vor Ort, angeregt worden waren. Die Landkreise können also, das ist mir wichtig, auch weitere Maßnahmen benennen.

Die Listen mit den Radwegen, die den Landkreisen zur Verfügung gestellt wurden, entsprechen der Richtlinie zur Verwendung von EFRE-Mitteln und der Handlungsempfehlung an die Landkreise. Das sind die drei maßgeblichen Regularien, die Beachtung finden müssten. Sie sind allesamt auf der Internetseite des Ministeriums einsehbar. Sie finden alle Informationen hierzu unter dem Menüpunkt „Themen“, dann durchklicken zu „Verkehr“, dann zu „Radverkehr“ und schließlich zum „Lückenschlussprogramm“.

Mit dem Bau der Radwege sind im Übrigen, das ist mir wichtig, die Landkreise natürlich nicht selbst belastet. Bauen werden weiterhin die Straßenbauämter. Um das Geld effizient einzusetzen, sollen möglichst Lücken geschlossen werden. Das ist eine der wichtigen Prioritäten auch in unserer Handlungsanweisung und Empfehlung an die Kreise. Wir wollen die verschiedenen, schon vorhandenen Radwege, aber auch für den Radweg nutzbare Landwege, Gemeindestraßen et cetera möglichst sinnvoll mit diesen dreimal 5 Millionen in den Jahren 2014 bis 2016 verknüpfen. Damit soll mit dem vorhandenen Geld für das Radwegenetz als Ganzes ein möglichst großer Nutzen, also die Hebelwirkung möglichst effektiv umgesetzt werden.

Damit diese Lücken dann auch gut erkennbar sind, damit die Beteiligten vor Ort in den Landkreisen das einschätzen können, erarbeiten die vier Raumplanungsämter für die Planungsregionen aktuell Radwegenetzkarten. Diese enthalten nicht nur die vorhanden Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die wären einfach zu ermit

teln, sondern sie enthalten touristische Radwege abseits der Straßennetze, sie enthalten aber insbesondere auch wenig befahrene Landwege und Gemeindestraßen, die sich für den Radverkehr gut eignen und im Netz eine sinnvolle Rolle einnehmen können. So lassen sich dann echte Lücken erkennen, die keine Alternative zulassen und wo die Radverkehrssicherheit deshalb einen Lückenschluss damit umso erforderlicher macht. Wir hoffen, dass es gelingt, gemeinsam mit den Landkreisen vor allen Dingen diese Lücken zu schließen und mit dem Geld eine möglichst große Hebelwirkung zu erzielen.

Danke schön, Herr Minister! Meine zweite Frage:

12. Welche Beträge sind konkret im Rahmen des

Lückenschlussprogramms für welchen Landkreis beziehungsweise für welche kreisfreie Stadt bis 2016 vorgesehen?

In den Jahren 2014, 2015 und 2016 stehen, wie eben gesagt, 15 Millionen Euro im Landeshaushalt aus EFRE-Mitteln für dieses Programm zur Verfügung. Davon werden 13,5 Millionen Euro zur Priorisierung durch die Landkreise ausgeschrieben. Die verteilen sich wie folgt: Sie erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Landesstraßen, die sich in den Landkreisen befinden, zueinander – schlicht ein Dreisatz, den wir umgesetzt haben. Sie beziehen sich nur auf die Landkreise, weil die beiden kreisfreien Städte an der Stelle entweder selbst Straßenbaulastträger sind oder für uns keine Schwierigkeiten aufwerfen. Da ist das Volumen einfach ein völlig anderes. Und im Übrigen liegt regelmäßig die Straßenbauträgerlast direkt bei den kreisfreien Städten.

Auf die sechs Landkreise verteilen sich die 13,5 Millio- nen Euro in drei Jahren wie folgt: Vorpommern-Rügen 2,662 Millionen Euro, Vorpommern-Greifswald 1,885 Millionen Euro, die Mecklenburgische Seenplatte 2,531 Millionen Euro, Ludwigslust-Parchim 2,437 Millionen Euro, Nordwestmecklenburg 1,448 Millionen Euro und der Landkreis Rostock 2,376 Millionen Euro. Auch diese Zahlen finden Sie im Übrigen in der Handreichung an die Landkreise, auf die ich eben bereits verwiesen hatte, die auf einer Internetseite zur allgemeinen Einsicht bereitgestellt wurde.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Und ich bitte dazu die Abgeordnete Frau Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.

Guten Morgen!

13. Wann tritt die Richtlinie über die Gewährung

von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventionsstellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in Kraft?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Der Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von

Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung wird derzeit hausintern beraten.

(Jochen Schulte, SPD: Kann ich das noch mal hören?!)

Danach wird er mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof abgestimmt. Abschließend tritt die Richtlinie dann in Kraft.

Gibt es da eine konkretere Eingrenzung des Termins?

Ich strebe an, dass wir diese Richtlinie veröffentlichen zum 1. Januar 2015.

Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 14 und 15 zu stellen.

Gu- ten Morgen Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Minis- terin!

14. Hat das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik

Greifswald bereits die Betriebsgenehmigung für das Kernfusionsexperiment Wendelstein 7-X und in diesem Zusammenhang auch einen Probebetrieb im Sinne des Paragrafen 14 Absatz 5 der Strahlenschutzverordnung beantragt?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ein Antrag auf Betriebsgenehmigung, datiert vom 05.05.2014, wurde am 09.05.2014 beim LAGuS eingereicht. Ein Antrag auf Probebetrieb wurde nicht gestellt.

Die nächste Frage:

15. Sind der Landesregierung nach Leckagen von

supraleitenden Spulen des Kernfusionsexperimentes Wendelstein 7-X im Jahr 2013 weitere Probleme mit der Dichtigkeit von Anlagenteilen bekannt geworden, die einer Aufnahme des Betriebes entgegenstehen, und, wenn ja, gibt es schon Erkenntnisse darüber, wie sich die notwendige Dichtigkeit erreichen lässt und welche Konsequenzen finanzieller Art dafür entstehen?

Das muss ich mit Nein beantworten.