Da gibt es im Moment harte Diskussionen zu dem Thema, ob man nicht sagen müsste, die Zeit des Kirchenasyls wird auf die sechs Monate nicht angerechnet und dann verlängert sich das Ganze auf 18 Monate. Das ist genau ein Punkt, den wir im Moment nicht wollen, nicht im Moment, sondern den wir nicht wollen, und deswegen stehen wir zum Kirchenasyl. Deswegen möchte ich Ihnen Folgendes vorlesen:
„Die demokratischen Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern verstehen und anerkennen das sogenannte Kirchenasyl“
„als gewissenhaft begründetes Engagement von Kirchenvorständen für Flüchtlinge. Kernanliegen ist die humanitäre Hilfe für Menschen, die auf Anerkennung als Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes und damit auf ein Bleiberecht in unserem Land oder zumindest auf eine Duldung hoffen.
Das sogenannte Kirchenasyl ist kein rechtsfreier Raum. Asyl gewährt allein der Staat. Aber es ist ein wertvoller Dienst am Rechtsstaat,“
„wenn sich Christinnen und Christen aufgrund ihres Gewissens, ihrer Glaubensüberzeugung und ihrer ethischen Maßstäbe dafür einsetzen, dass Flüchtlinge zu ihrem Recht kommen. Fundamentalnorm des Rechtsstaates ist der Schutz der Menschenwürde, deren Unantastbarkeit auch und gerade bei Menschen auf der Flucht gewahrt und gesichert werden muss.
Die demokratischen Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zollen all jenen hohen Respekt, die dafür einstehen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und alle humanitären Erfordernisse erfüllt werden, damit Asylsuchende in unserem Land die Hilfe finden, die sie brauchen, um für sich Perspektiven für ihr weiteres Leben entwickeln zu können. Sie bitten die Behörden des Landes und des Bundes, in diesem Sinne das sogenannte Kirchenasyl zu achten. Wir sehen Kirchenasyl nicht als Affront gegen das Recht, sondern als Dienst am Recht, das Leben zu schützen. Allerdings erfüllt die wachsende Zahl an sogenannten Kirchenasylen uns mit Sorge und wirft Fragen auf, ob und wie das geltende Recht und seine Anwendung verbessert werden müssen, um Asylsuchenden und ihrem berechtigten Wunsch nach einem Leben in Sicherheit gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitgemäßes Zuwanderungsrecht zu erarbeiten. Kirchenasyle unterstreichen die Dringlichkeit und verdienen umso mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung.“
Herr Jaeger, nicht nur der Herr Momo aus Mali ist nachweislich ein Mensch, der für sich ein Recht in Anspruch genommen hat, das er offensichtlich nicht in Anspruch nehmen kann, weil das die Gerichte festgestellt haben. Also kann man ihn,
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Recht, in einem anderen Land zu studieren, das ist Usus.)
also kann man ihn ganz klar als Asylbetrüger bezeichnen, der versucht hat, unter Vorschiebung eines in Deutschland geltenden Rechtes, nämlich Asyl bekom
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe natürlich aufmerksam zugehört, was der Herr Jaeger so an allgemeinen Phrasen abgesondert hat, Humanphrasen abgesondert hat,
Einen Moment, Herr Pastörs! Einen Moment, Herr Pastörs! Ich denke mal, man kann das auch anders formulieren. Also ich finde, „absondern“ ist in diesem Zusammenhang nicht angemessen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich werde versuchen, das auch zu katalogisieren, dass man da vielleicht auch dann immer hier nach PC korrekt weitermachen kann.
Also Tatsache ist erstens: Nachweislich sind über 98 Pro- zent aller Asylanträge, die hier in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden und die von Gerichten entschieden wurden, fehlerhaft gestellt, oder die, die sie gestellt haben, können für sich nicht das Recht in Anspruch nehmen, hier in Deutschland als Asylant anerkannt zu werden.
Das impliziert doch ganz klar, dass wir es hier mit einer riesengroßen Zahl von Missbrauch zu tun haben.
Wenn Sie die Zahlen der Flüchtlingsorganisation der UNO einmal parat haben, dann wissen Sie, dass wir im Moment geschätzt über 300 Millionen Menschen auf dieser Welt haben, die auf gepackten Koffern sitzen und entweder nach Amerika, wo sie kaum reinkönnen, oder in der Hauptsache nach Europa wollen.
Und dann müssen Sie mir und den Deutschen erklären, wo Sie die in Deutschland zum Beispiel, wenn Sie da eine Quote Kirchenasyl plus offizielle Aufnahme von 10 oder 15 Millionen in Deutschland haben, aufnehmen
wollen, wo Sie diese Menschen unterbringen wollen, wo Sie den Menschen Arbeit geben wollen – „Integration“ nennen Sie das –, wo Sie diese Menschen aus welchen Töpfen finanzieren wollen. Was Sie hier machen, ist ganz großmutiges, ja, Geschwätz fern von jeder Realität. Und das machen wir von der NPD nicht mit.
Das haben Sie hier so eben wörtlich, hier eben wörtlich losgelassen, diesen Blödsinn. Das ist also Eigentum Gottes, alles, was im Tempel ist, und dann auch über- tragen.
Sie nahmen noch Bezug, Sie nahmen dann auch noch Bezug auf den ersten Tempel in Jerusalem und so weiter und sagten, dass das Eigentum Gottes sei, so würde das dann betrachtet. Dann müssen Sie mir erklären,
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine bewusste Missdeutung, die Sie hier machen, eine bewusste Missdeutung.)
da müssen Sie mir erklären, Herr Jaeger, wenn Sie denn in die Kirchen Deutschlands – ich weiß nicht, wie viele da reinpassen, vielleicht 600.000/700.000 –, wenn man auch die letzte kleinste Kapelle hier in Mecklenburg noch dazurechnet, wovon Sie diese Leute finanzieren wollen.
und verstößt ganz klar gegen deutsches Recht, dass sich an sich ein weiterer Kommentar zu Ihren Ausführungen verbieten würde, wenn, ja, wenn sich nicht hinter Ihrem so, ja, so humanistisch daherkommenden Text, wenn sich dahinter nicht verbergen würde Ihr Wunsch nach einer multikulturellen Gesellschaft, vielleicht sogar nach amerikanischem Vorbild, weil Sie es nicht ertragen, dass in Deutschland noch im Kern deutsche Kultur und deutsches Leben gelebt werden kann.