Eine letzte Bemerkung ist, eine außerordentlich gute Bilanz konnte auf dem Genossenschaftstag in Sternberg im Sommer dieses Jahres für die Entwicklung der Genossenschaften in unserem Lande gezogen werden. Minister Backhaus hat die Zahl genannt, etwa 800. Genau sind es 776 juristische Personen als Nachfolger der LPG und 3.949 andere landwirtschaftliche Betriebe, natürliche und Personengesellschaften, also GbR existieren in unserem Lande, das sind 4.725 Betriebe. Denen müssen wir eine Zukunft geben und sie nicht mit solchen Verunsicherungen konfrontieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch schön zu sehen, dass man einen Agrarminister hat, der so viel Erfahrung hat und der hier von Anbeginn der Zeit der Umwandlung dessen berichten kann,
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Von Anbeginn der Zeit!)
der so viel Erfahrung hat. Da verstehe ich es schon, meine Damen und Herren, dass unser Koalitionspartner ein wenig neidisch darauf ist,
Zumindest konnte ich das lesen, dass Herr Rehberg es meint. Aber, meine Damen und Herren, Herr Rehberg hat ja auch gesagt, die CDU will ein Ressort mehr haben. Das heißt, Herr Rehberg ist in seinen Ausführungen davon ausgegangen, dass die CDU auch in der nächsten Legislaturperiode Juniorpartner von uns ist.
Und ich sage mal, das ist schön, dass Sie davon ausgehen, dass wir weiterhin stärkste Kraft sind. Das ist gut so. Wir brauchen weiterhin, das hat die heutige Debatte ja auch gezeigt, einen erfahrenen Agrarminister
und wir werden sicherlich in den Koalitionsverhandlungen dann miteinander beraten, mit welchem Partner man das hinkriegt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im Jahr 2003, das ist in der Debatte hier ja deutlich geworden, hat es im Agrarausschuss intensive Debatten zum Thema der vermeintlich gescheiterten LPG-Umwand- lungen gegeben.
Und auch in den Legislaturperioden davor, meine Damen und Herren, war das im Agrarausschuss Thema. Dies ist über Protokolle nachlesbar, aber nur für alle, die sich dafür interessieren, für die dieses Thema interessant ist.
Frage 1: Ist es die Aufgabe des Staates, aktiv zu werden, wenn im zivilrechtlichen Bereich Unternehmensumwandlungen vermeintlich, eventuell nicht richtig gelaufen sind, wenn da Fehler passiert sind?
Frage 2: Wo liegen denn die neuen Erkenntnisse, auf deren Grundlage wir hier die Debatte, die Diskussion vorantreiben?
Zur ersten Frage, ob es die Aufgabe des Staates ist, aktiv zu werden, wenn im zivilrechtlichen Bereich bei Unternehmensumwandlungen, wenn da vermeintlich Fehler passieren. Aus meiner Sicht sage ich Ihnen, nein, es ist nicht Aufgabe des Staates, es ist nicht Aufgabe des Staates. Wenn im zivilrechtlichen Bereich Fehler auftreten, dann muss das auch im zivilrechtlichen Bereich geregelt werden. Das ist nicht Aufgabe des Staates.
Frau Dr. Karlowski, ich will mal mit ein paar Beispielen aufwarten. Nehmen wir mal an, Sie, ich und zwei, drei, vier andere Leute sind in einer Genossenschaft, in einer LPG. Die Genossenschaft wird nun in eine GmbH umgewandelt. Später stellt sich heraus, dass beim Registergericht die GmbH nicht ordnungsgemäß eingetragen worden ist. Wer muss das dann heilen? Der Staat oder der Betrieb? Das ist nicht Aufgabe des Staates, das zu heilen.
Oder, meine Damen und Herren, das Gesetz sah vor, dass zum Zeitpunkt der Umwandlung die Rechtsform der GmbH noch gar nicht möglich war. Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz sah diese Möglichkeit erst später vor. Muss im Fall der fehlerhaften Umwandlung jetzt der Staat das Ganze lösen oder ist das im zivilrechtlichen Bereich, muss das da gelöst werden? Wir haben die Prinzipien des Rechtsstaates und es ist eben nicht die Aufgabe des Staates, hier aktiv zu werden. Tun die Betriebe nicht das Notwendige, handeln sie auf eigenes Risiko.
Oder nehmen wir das Beispiel – ich sage ja, wir sind alle in einer Genossenschaft –, Frau Dr. Karlowski, Sie wurden nicht oder verspätet geladen zu der Versammlung, in der die Genossenschaft umgewandelt worden ist, also ein Fehler bei der Ladung. Wer ist dann gefordert? Ist es der Gesetzgeber, der dann gefordert ist? Ich sage, nein, Sie werden auf zivilrechtlichem Wege Ihre Ansprüche durchsetzen müssen.
Und diese drei Szenarien, die ich hier geschildert habe, sind die Hauptszenarien, die bei der Studie, die in der Diskussion eine Rolle spielen. Ich stelle also fest, meine Damen und Herren: Wir bewegen uns im zivilrechtlichen Bereich und dieser muss auch zivilrechtlich geklärt werden.
Und, Frau Dr. Karlowski, Sie haben in Ihren Ausführungen davon gesprochen, da ist die Umwandlung – ich habe mir das mitgeschrieben – „vertrauensselig in die Hände der LPG-… gelegt“ worden. Ja, in wessen Hände denn sonst, Frau Dr. Karlowski?
Eine Genossenschaft ist nun mal eine Genossenschaft. Auch damals war es eine Genossenschaft und hatte
Meine Damen und Herren, nicht zu verkennen ist aber auch, dass wir alle miteinander ein Interesse an sicheren Rechtsverhältnissen haben müssen. Dies wird aber nicht durch den Antrag der GRÜNEN befördert. Das ist hier mehrfach von den Rednern vor mir gesagt worden. Dieser Antrag sorgt höchstens für eine Verunsicherung im Land. Vielmehr ist festzustellen bezüglich des Interesses an sicheren Rechtsverhältnissen, dass sich das Ministerium und der Agrarausschuss schon sehr intensiv mit dem Thema befasst haben. So ist in den Protokollen aus dem Jahr 2003 zu lesen, dass es einen intensiven Briefverkehr gegeben hat zwischen den Ministerien, den Betrieben und der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist ja die Institution, die letztendlich die Studie erstellt hat, auf deren Grundlage Sie hier Ihren Antrag gestützt haben.
Die Folge ist gewesen, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft noch mal angeschrieben worden ist auf Bitte der Betriebe, sie möchte bitte die Fehler für die einzelnen Betriebe noch mal deutlich herausarbeiten und noch mal deutlich Einzelheiten benennen. Dazu sah sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft dann aber nicht mehr in der Lage. Und dass sie dazu nicht in der Lage war, das hat sie dem Ministerium auch schriftlich mitgeteilt. Das, meine Damen und Herren, ist aus den Protokollen zu entnehmen.
In Sachsen-Anhalt – das ist ja Rechtsgleichheit – ist man beigekommen und hat exemplarisch die in der Studie aufgeführten Fälle versucht nachzuvollziehen. Die Folge: Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt nennt die Studie, Zitat, „sehr zweifelhaft“.
Im Agrarausschuss unseres Bundeslandes, wieder 2003, ist die Einschätzung des Norddeutschen Genossenschaftsverbandes Raiffeisen zur Sprache gekommen. Der Raiffeisenverband, Frau Dr. Karlowski, hat 17 Betriebe von der Liste überprüft. Bei 3 Betrieben hat es Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Umwandlung gegeben, 17 überprüft, bei 3 hat es Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Umwandlung gegeben.
Bei der weiteren Diskussion im Agrarausschuss des Jahres 2003 wurde dann bekannt, dass Betriebe das Problem schon in eigener Verantwortung bereinigt hätten beziehungsweise dabei seien, dies zu bereinigen. Da es die Diskussion um fehlerhafte Umwandlung auch schon direkt nach der Umwandlung gegeben hat, wie im Protokoll des Agrarausschusses nachlesbar ist, kam es auch schon in den 90er-Jahren zu Rechtsbereinigungen. Die Studie, auf die sich die GRÜNEN aber stützen mit ihrem Antrag, nimmt die Daten aus den Jahren 1990/1991 zur Grundlage und vollzieht all das, was in der Folge passiert ist, eben nicht nach.
Und vielleicht noch ein Punkt dazu. Die Studie, die wir da haben, stützt sich lediglich auf die Registerauszüge und hat damit Anhaltspunkte. Keine einzige LPG-Umwandlung ist wirklich überprüft worden. Es sind lediglich Registerauszüge bewertet worden, das will ich deutlich sagen, und zwar mit dem Stand 90/91. Das ist der Stand, den Sie hier beantragt haben.
Damit komme ich zur Frage 2, meine Damen und Herren. Wenn wir wissen, dass lediglich die Daten des Jahres
1990/1991 aus dem Register ausgewertet worden sind, wenn wir wissen, dass keine einzige LPG direkt von dem Herrn Professor überprüft worden ist, wo liegen dann die neuen Erkenntnisse, die eine erneute Befassung mit dem Thema LPG-Umwandlung nötig machen?
Meine Damen und Herren, ich kenne keine neuen Erkenntnisse. Das Einzige, was neu ist, ist, dass die GRÜNEN seinerzeit nicht im Landtag waren. Das Einzige, was neu ist, ist, dass Sie die Diskussionen seinerzeit nicht mitgemacht haben. Sie konnten seinerzeit hier Ihre Schlussfolgerungen nicht vortragen, das will ich zugestehen, aber Sie haben ja die Möglichkeit, die Protokolle der Jahre 2002 und 2003 zu lesen. Ich weiß nicht, ob Sie die gelesen haben. Wenn Sie sie gelesen haben, haben Sie sie offenbar bewusst ignoriert. Und ich weiß nicht, was schlimmer ist, die Protokolle nicht zu lesen oder sie bewusst zu ignorieren. Beides halte ich für fahrlässig,
Und da man nicht einfach so ein Thema aus dem Rohr schießt, ist die Frage 3 zu stellen: Was ist die Motivation der GRÜNEN, dieses Thema nach über 20 Jahren aufzugreifen?
(Dr. Till Backhaus, SPD: Das erklär uns jetzt mal, Thomas! – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das wissen sie selbst nicht.)